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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kritik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an Deutschland bei der Geldwäschebekämpfung

Forderung des Bundesfinanzministers nach einer Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Forderungen der OECD-Geldwäsche-Task-Force (FATF), insbes. zum Straftatbestand der "Selbstgeldwäsche", Gefahren, Leitlinien und Vorhaben, angemessene Strafhöhe, Verdachtsfälle, Verurteilungen, jährliche Schäden und konfiszierte Gelder seit 1994, Probleme der zunehmenden Intransparenz von Finanztransaktionen, Zusammenarbeit mit Italien sowie zwischen Bundes- und Landeseinrichtungen<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/158728.05.2014

Kritik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an Deutschland bei der Geldwäschebekämpfung

der Abgeordneten Frank Tempel, Richard Pitterle, Jan Korte, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut „WirtschaftsWoche“ vom 26. April 2014 forderte der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, in einem Schreiben den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, dazu auf, eine Gesetzesvorlage zur Verschärfung des Straftatbestandes der Geldwäsche vorzulegen (www.wiwo.de/politik/deutschland/geldwaesche-oecd-deutschland-versagtim-kampf-gegen-geldwaesche/9804692.html). Diese Vorlage solle möglichst rasch erfolgen, um den Forderungen der Geldwäsche-Task-Force (FATF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nachzukommen. Andernfalls drohe Deutschland ein FATF-Überwachungsverfahren und eine Aufstufung als Hochrisikoland, was mit wirtschaftlichen Schäden für die Bundesrepublik Deutschland durch mögliche Reputationsschäden verbunden ist. Insbesondere ein fehlender Straftatbestand zur sogenannten Selbstgeldwäsche wird durch die FATF kritisiert, also die Geldwäsche von selbst begangenen Straftaten. Bereits im Jahr 2012 berichtete „SPIEGEL ONLINE“, dass Ermittlerinnen und Ermittler aufgrund der kaum greifenden Gesetze beim Straftatbestand der Geldwäsche vor einem Geldwäsche-Boom in Deutschland warnten (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ermittler-warnen-vor-geldwaesche-in-deutschland-a-863950.html). Damit werden auch der Einfluss und die Gefahr organisierter Kriminalität größer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Was sind die wesentlichen inhaltlichen Punkte aus dem Schreiben des Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble an den Bundesjustizminister Heiko Maas?

2

Erwägt die Bundesregierung, das Schreiben von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble an den Bundesminister Heiko Maas der Transparenz wegen zu veröffentlichen und so den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen (bitte Begründung anfügen)?

3

Welche Begründung führt die Bundesregierung dafür an, dass bisher die sogenannte Selbstgeldwäsche straffrei ist?

4

Welche strategischen Leitlinien verfolgt die Bundesregierung beim Kampf gegen Geldwäsche (Prävention, Transparenz, Selbstkontrolle, Repression), und wie sind diese miteinander abgestimmt?

5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Financial Action Task Force (FATF) der OECD, wonach die Strafen für Geldwäsche in Deutschland noch immer zu gering sind (bitte begründen)?

6

Bis wann plant die Bundesregierung, die von der OECD angemahnten Defizite zu beheben?

7

Wie hoch werden die wirtschaftlichen Schäden für Deutschland eingeschätzt, sollte es zu Reputationsschäden durch die Einführung eines OECD-Überwachungsverfahrens gegen Deutschland kommen?

8

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach die geringe Verfolgung bei der Geldwäsche zur Einnahmesicherung von kriminellen Organisationen und Terrororganisationen führt (www.dw.de/germany-a-safe-haven-for-money-laundering/a-16343313, bitte begründen)?

9

Wie viele Verdachtsfälle wegen Geldwäsche gibt es jährlich seit dem Jahr 1994 (bitte nach Jahren auflisten)?

10

Wie viele Verurteilungen gab es in Deutschland aufgrund des Verstoßes gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (StGB, bitte seit dem Jahr 1994 auflisten)?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Schäden durch Geldwäsche ein (bitte seit dem Jahr 1994 auflisten)?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kreditinstituten die latente Gefahr besteht, sich selbst unwissentlich wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar zu machen, weil sie die Herkunft von Geldern ihrer Kundinnen und Kunden aus einer zuvor begangenen Straftat nicht nachvollziehen können (bitte Begründung anfügen)?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, wonach viele Finanztransaktionen immer intransparenter werden und dadurch die Geldwäschebekämpfung erschwert wird (www.dw.de/germany-a-safe-haven-for-money-laundering/a-16343313, bitte Begründung anführen)?

14

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um mit den in den Fragen 12 und 13 angesprochenen Problemen umzugehen?

15

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des konfiszierten Geldes nach Aufdeckungen von Geldwäschestraftaten in Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten (bitte nach EU-Staaten seit dem Jahr 1994 auflisten)?

16

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Schäden ein, die insbesondere durch die Geldwäsche der italienischen Mafia in Deutschland entstehen (bitte seit dem Jahr 1994 auflisten)?

17

Wie viele Rechtshilfegesuche erhielt die Bundesrepublik Deutschland von italienischen Behörden, und bei wie vielen Gesuchen kam es anschließend zu Verurteilungen wegen Geldwäsche (bitte seit dem Jahr 1994 auflisten)?

18

Welche Projekte sind zur Verbesserung der polizeilichen und juristischen Zusammenarbeit zwischen italienischen und deutschen Behörden geplant, um die Bekämpfung von organisierter Kriminalität auf dem Gebiet der Geldwäsche zu verbessern?

19

Wie schätzt die Bundesregierung die Fragmentierung der Zuständigkeiten zwischen Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern, Bundes- und Landesinnenministerien sowie Bundes- und Landesfinanzministerien in der Frage der Geldwäschebekämpfung ein?

20

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zusammenarbeit mit den Bundesländern hin zu einem kohärenten und konsistenten Gesamtsystem zur Geldwäschebekämpfung zu vereinheitlichen?

21

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der angestrebten Novellierung der Spielverordnung die Manipulation der geplanten gerätebezogenen Aufzeichnungspflicht ausgeschlossen wird, um Geldwäsche effektiv bekämpfen zu können (bitte Begründung anfügen)?

Berlin, den 27. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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