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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung sowie privater Rüstungsfirmen an öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/851)

Nachfrage zu BT-Drs 18/851; militärische, wehrtechnisch relevante oder &quot;Dual-Use&quot;-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öffentlichen Forschungseinrichtungen und Hochschulen, geprüfte einzelfallspezifische Aufstellung von Forschungsprojekten, Involvierung von Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in die Bearbeitung der vom BMVg in Auftrag gegebenen Projekte<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

21.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/161002.06.2014

Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung sowie privater Rüstungsfirmen an öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/851)

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Stefan Liebich, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage war aus Sicht der Fragesteller an einigen Stellen unzureichend und die Fragesteller erbitten die gewünschten Informationen.

Auch wenn die Fragesteller anerkennen, dass die einzelnen Forschungsprojekte an öffentlichen Forschungseinrichtungen nicht im direkten Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegen, gehen die Fragesteller allerdings davon aus, dass die erbetenen Informationen bezüglich der Forschungsaufträge von privaten Firmen für die Bundesregierung in Erfahrung zu bringen sind, da sie – wie in der Antwort erwähnt – „in den Aufsichtsgremien der außeruniversitären Forschungseinrichtungen […] vertreten“ ist. Darüber hinaus finanziert der Bund die öffentlichen Forschungseinrichtungen maßgeblich und diese sind somit auch der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig. Gerade auch wenn Deutschland sich an der Ächtung verschiedenster Kriegswaffen beteiligt, müsste es im Interesse der Bundesregierung sein, eine Übersicht zu bekommen, welche privaten Rüstungsforschungsprojekte an den öffentlichen Forschungseinrichtungen und Hochschulen stattfinden.

Bezogen auf eine Entbindung der Hochschulen vom Transparenzgebot bezüglich Forschungsprojekten, die von der Bundeswehr bzw. dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) finanziert werden, würden die Fragesteller sich über eine einzelfallspezifische Aufstellung freuen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort anbietet.

Bei der möglichen direkten oder indirekten Involvierung von Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) in die Bearbeitung der vom BMVg in Auftrag gegebenen Projekte würden die Fragesteller sich ebenfalls eine Klärung wünschen.

Angesichts des möglichen Umfangs der Recherchearbeiten zur vorliegenden Kleinen Anfrage erklären sich die Fragesteller vorab mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.

Drucksache 18/1610 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über militärische, wehrtechnisch relevante oder „Dual-Use“-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öffentliche Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind (bitte jeweils Projektname, Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben und nach Forschungseinrichtung sortieren)?

2

Was versteht die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/851 unter den stets notwendigen „Einzelfallbetrachtungen“, und werden diese seitens der Bundesregierung realisiert? Kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Beispiele für Einzelfälle, die geprüft wurden, nennen (bitte nach Hochschule, Fachbereich, Projekt, Art und Ort der Veröffentlichung sortieren)?

3

Sind nach Einschätzung der Bundesregierung alle an den konkreten Projekten wissenschaftlich arbeitenden Personen individuell befähigt, eine juristische Einschätzung zu treffen – entsprechend der gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen – Abwägungen zwischen Wissenschaftsfreiheit und der Friedensabsicht des Grundgesetzes – wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/851 vorgeschlagen?

4

Werden bei der DFG im Rahmen der Begutachtung und Entscheidung über die Mittelvergabe für konkrete Forschungsprojekte – wie in der Antwort zu Frage 12 dargestellt – Erkundigungen eingeholt, ob Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner der antragsstellenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Geldern des Ressortforschungsetats des BMVg finanziert werden? Gibt es Bewerbungen um DFG-Mittel, bei denen auf Vorfeldforschung im Rahmen von Aufträgen seitens des BMVg verwiesen wird? Gibt es Bewerbungen um DFG-Mittel, bei denen das konkrete Forschungsprojekt Teil eines übergeordneten Projekteverbunds ist, und wenn ja, werden Teilprojekte seitens des BMVg bzw. privater Rüstungsfirmen finanziert?

Berlin, den 30. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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