Unterstützung bewaffneter Konfliktparteien in Libyen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge steht hinter den jüngsten Unruhen in Libyen der Militärgeneral Chalifa Haftar. Chalifa Haftar wirft der amtierenden Übergangsregierung Korruption und „Unterstützung des Terrorismus“ vor und hält diese für nicht legitim. Tatsächlich hätte im Land längst neu gewählt werden müssen, der Übergangsrat verlängerte seine eigene Amtszeit aber bis Dezember 2014.
Mittlerweile hat die Wahlkommission als Wahltermin den 25. Juni 2014 genannt (junge Welt, 21. Mai 2014). Dem lange in den USA lebenden Chalifa Haftar werden gute Kontakte zur CIA nachgesagt. Im Februar 2014 hatte der General bereits das Parlament für abgesetzt erklärt. Im Mai 2014 griff Chalifa Haftar „radikal-islamische Brigaden“ in Benghazi an (Deutsche Welle, 19. Mai 2014). Zwei Tage später folgten Kämpfe in Tripolis. Die USA haben ihre Botschaft mittlerweile geschlossen, Deutschland lässt sich hiermit noch Zeit (SPIEGEL ONLINE, 22. Mai 2014). Der Parlamentspräsident Nuri Abu Sahmain ordnete die Festnahme aller Militärs an, die sich Chalifa Haftar angeschlossen haben.
Den militärischen Auseinandersetzungen könnte ein regionaler Machtkampf zwischen Saudi-Arabien und Katar zugrunde liegen: Katar unterstützt Muslimbrüder und die mit diesen verbündete Kampfverbände, die für den Angriff auf das US-Konsulat in Benghazi im Jahr 2012 verantwortlich gemacht werden. Dieser Angriff habe eigentlich einer „CIA-Niederlassung“ in der Botschaft gegolten, die dem Waffenschmuggel nach Syrien gedient habe. Die USA sind im Konflikt bislang nicht sichtbar in Erscheinung getreten. Gerüchte, wonach US-Truppen im Süden Tunesiens Stellung beziehen würden, wurden von der tunesischen Regierung dementiert (http://tinyurl.com/).
Chalifa Haftars Truppen werden als „Nationale Armee“ bezeichnet, es ist aber umstritten, ob diese dem Militär angehören oder aus nicht regulären, bewaffneten Verbänden bestehen. Unterstützung erhält Chalifa Haftar auch von Polizeibrigaden, von Offizieren des Luftwaffenstützpunktes Tobruk und vom „mächtigen Al-Baraassa-Stamm“ aus Ostlibyen, sogar eine Eliteeinheit der libyschen Luftwaffe hat sich Chalifa Haftar angeschlossen (junge Welt, 21. Mai 2014). Auch der Luftwaffenchef ist übergelaufen (taz, 21. Mai 2014). Mittlerweile gehört mit Hassan Abu-Shannaq auch der Anführer der Marine, Hassan Boushnak, zu den rebellierenden Gruppen (Malta Today, 22. Mai 2014). Mit dem Kulturminister Habib Lamin erfolgte die erste offizielle Unterstützung Chalifa Haftars durch ein Mitglied der Regierung. Anscheinend unterstützt auch Libyens Innenminister Chalifa Haftar bei seinen Angriffen auf die amtierende Regierung. Eine entsprechende Erklärung habe Salih al-Mazig laut „BBC“ (21. Mai 2014) auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Der aus dem Land geflohene, frühere Ministerpräsident Ali Zeidan erklärte der „Deutschen Welle“, auch die von der Europäischen Union (EU) unterstützten „Border Guards“ („Grenzschutztruppen“) kämpften auf Seiten von Chalifa Haftar (21. Mai 2014).
Mehrere Bundespolizisten machen bei der von der EU finanzierten Ausbildungsmission mit, die unter anderem in die Verantwortung des libyschen Innenministers fällt. In dieser „EUBAM Libyen“ soll der gesamte Sicherheitsapparat reorganisiert werden (Bundestagsdrucksache 17/14417). An „EUBAM Libyen“ nehmen aber auch das libysche Finanzministerium (Zoll, Maritime Zolleinheit) und das Transportministerium (Hafenbehörde, Telekommunikationsbehörde) teil. Justizbehörden werden nicht adressiert, obwohl kein funktionierendes Rechtssystem existiert. Selbst die Bundesregierung weiß von „rund 8 000 Internierte[n], größtenteils ohne Gerichtsverfahren, in Haftanstalten, die teilweise von Milizen geführt werden“. Folter und Misshandlungen in überwiegend „nichtstaatlichen Haftanstalten“ führten auch zum Tod. In anderen Landesteilen seien die Polizei oder die Justizpolizei für die „Inhaftierungspraxis“ verantwortlich. In Libyen besteht keine Möglichkeit, Asyl zu beantragen. Inhaftierte Migranten werden laut der Bundesregierung „willkürlich aus Libyen in Drittstaaten abgeschoben“.
Der Schutz aller anderen Land- und Seegrenzen liegt außerhalb staatlicher Kontrolle und soll zukünftig vom Militär übernommen werden. Die See wird schon jetzt von den rund 3 000 Angehörigen der Küstenwache überwacht, die dem Verteidigungsministerium untersteht. Die EU-Mission hat damit kein Problem: Libyen soll beim Aufbau eines sogenannten Integrierten Grenzmanagements unterstützt werden (Bundestagsdrucksache 18/626). Gemeint ist die „Zusammenführung und Unterstützung aller Einheiten und Behörden“, sofern sie mit Aufgaben des Grenzschutzes betraut sind. Im Falle der Seegrenzen bedeutet das etwa die Koordination der Hafenbehörde, der Telekommunikationsbehörde und der Küstenwache, die allesamt Radarsysteme betreiben.
Die „EUBAM Libyen“ wurde offiziell am 22. Mai 2013 gestartet, mittlerweile ist das Projekt um ein Jahr verlängert worden (Ratsdok. 9255/14). Die Mission soll auch die zersplitterte Sicherheitslandschaft Libyens zusammenführen: Das Land wird von verschiedenen Milizen kontrolliert, die teilweise dem Militär, aber auch dem Innenministerium zugeneigt sind. Zum Verteidigungsministerium gehört etwa die „Al-Qaqa Brigade“. Das Militär kann sich aber auch auf die Hilfe des „Al-Zintan Revolutionariesʼ Military Council“ stützen, der im Jahr 2011 den früheren Oberst Muammar Gaddafi nach seinem Aufspüren festhielt und rund zwei Dutzend regionale, bewaffnete Gruppen vereinigt. „Zintan“-Gruppen werden auch für die Angriffe auf den Übergangsrat in Tripolis vom 18. Mai 2014 verantwortlich gemacht (http://thinkafricapress.com/). Die „EUBAM Libyen“ soll Angehöre der Milizen in die vom Staat neu geschaffenen „Border Guards“ integrieren. Es handelt sich dabei um eine Gendarmerie, die vom Militär befehligt wird, aber Aufgaben im Innern übernimmt. Sie wird neben Armee, Luftwaffe und Marine als vierte Teilstreitkraft dem Verteidigungsministerium unterstellt. Jedoch soll die neue Militäreinheit nicht nur für den Grenzschutz zuständig sein: Aus einem Geheimpapier zur EUBAM-Mission (www.mediapart.fr/) geht hervor, dass auch „sensible Infrastruktur“ gesichert werden soll. Hierzu gehört die Energieversorgung. Die „Border Guards“ könnten dann für die Sicherung westlicher Ölanlagen eingesetzt werden.
Laut der Bundesregierung seien bereits mindestens 300 „libysche Grenzschützer“ ausgebildet sowie „Workshops und Seminare durchgeführt“ worden. Es wird jedoch nicht erklärt, welche Angehörige welcher Ministerien hiervon profitierten und welcher EU-Mitgliedstaat diese durchgeführt hat. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate haben libysche Polizei- und Militärangehörige mit Trainingsmaßnahmen unterstützt. Mindestens 230 libysche Offiziere sowie 16 libysche Ausbilder seien geschult worden. Zur bilateralen Partnerschaft von Katar lagen der Bundesregierung angeblich keine Erkenntnisse vor.
Ende Januar 2014 waren laut der Bundesregierung ein Bundespolizist und eine Landespolizistin an „EUBAM Libyen“ beteiligt, ein weiterer Bundespolizist kam kurz darauf hinzu. Zudem sei eine „zivile Expertin“ entsandt worden. In der Bundespressekonferenz hieß es am 21. Mai 2014, die Teilnehmenden seien noch im Land. Einen Tag zuvor sei aber „angesichts der eskalierenden Lage in Tripolis und auch in Bengasi“ im Auswärtigen Amt ein Krisenstab zusammengetreten. Sicherheitsmaßnahmen seien veranlasst worden. Man halte „engen Kontakt“ zu „Vertreter[n] deutscher Unternehmen, die in der Ölindustrie im Einsatz sind“.
Die Bundespolizei darf auf direktem Wege – anders als die meisten übrigen EU-Ausbilder – lediglich mit dem Innenministerium kooperieren. Viele Teilnehmer von „EUBAM Libyen“ haben laut der Bundesregierung aber einen „militärischen Hintergrund“. Kenntnisse der Gendarmerie seien „hilfreich für das Verständnis der libyschen Strukturen und Arbeitsprozesse der libyschen Einheiten“. Offiziell beteiligt sich die Bundespolizei also lediglich an der Ausbildung von Polizisten. Es ist aber unklar, mit welchen Einheiten, Abteilungen oder Milizen kooperiert wird. Hätte die Bundespolizei mit den quasi-militärischen Abteilungen oder irregulären Milizen zusammengearbeitet, wäre dies eine unzulässige zivil-militärische Ausbildungshilfe. Dann müsste sich das Bundesministerium des Innern den Vorwurf einer Unterstützung von bewaffneten Gruppen stellen: Nach einem Bericht des „Libyan Herald“ (21. Mai 2014) kämpfen früher zum Innenministerium gehörende Einrichtungen nun gegen „Zintan“-Milizen, die mit dem Militär sympathisieren.
Schon im letzten Halbjahresbericht hatte der federführende Auswärtige Dienst angeregt, Teile von „EUBAM Libyen“ nach Malta zu verlagern. Als Grund galt die prekäre Sicherheitslage, die auch für das weitgehende Scheitern der Mission verantwortlich sein soll. Laut der Bundesregierung ist „EUBAM Libyen“ aber auch in Deutschland aktiv: Man habe „Kenntnis von US-Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Schutz der Landgrenzen“ für nicht näher genannte „libyschen Sicherheitskräfte“. Ein Trainingskurs habe Ende Januar 2014 im US-Generalkonsulat in Frankfurt stattgefunden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Legitimität der libyschen Übergangsregierung, und wie trägt sie diese Haltung gegenüber den dortigen Behörden oder deren Repräsentanten vor?
Inwiefern vertritt auch die Bundesregierung die Ansicht, dass die Regierung Korruption begünstigt bzw. ungenügend verfolgt und einer „Unterstützung des Terrorismus“ bezichtigt werden kann?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis hatte die Bundesregierung hinsichtlich der gegenwärtigen Krise im Mai 2014 Kontakt mit Angehörigen der Regierung, insbesondere mit dem Parlamentspräsidenten Nuri Abu Sahmain?
Inwiefern, zu welchem Anlass und mit welchem Ergebnis haben Bundesbehörden in der Vergangenheit Kontakt mit Chalifa Haftar gehabt?
Was ist der Bundesregierung zur Rolle von Saudi-Arabien und Katar im gegenwärtigen Konflikt bekannt?
Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Rolle sowie von militärischen Aktivitäten der USA im gegenwärtigen Konflikt?
Was ist der Bundesregierung über Verbindungen des Generals Chalifa Haftar zu US-Behörden bekannt?
Was ist der Bundesregierung zur Urheberschaft der teils bewaffneten Angriffe vom Mai 2014 in Benghazi und Tripolis bekannt?
Welche Truppen, Milizen oder sonstigen kämpfenden Verbände waren dabei auf Seiten der Regierung sowie auf Seiten rebellierender Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt (bitte so konkret als möglich benennen)?
Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Unterstützung Chalifa Haftars durch den Luftwaffenchef sowie den obersten Marinegeneral?
Inwiefern hat sie selbst in der Vergangenheit Kontakt zu den Generälen gehabt?
Was ist der Bundesregierung über eine weitere Unterstützung Chalifa Haftars durch Polizeibrigaden, Offiziere des Luftwaffenstützpunktes Tobruk sowie weitere Angehörige der libyschen Luftwaffe bekannt?
Was ist der Bundesregierung über die Beteiligung der von der EU ausgebildeten „Border Guards“ („Grenzschutztruppen“) an den jüngsten Kämpfen in Benghasi und Tripolis bekannt, wie sie vom früheren Ministerpräsidenten Ali Zeidan berichtet wird (Deutsche Welle, 21. Mai 2014)?
Um welche Truppen in welcher Stärke handelt es sich dabei?
Welchen früheren Milizen gehörten die Kämpfer an?
Auf welche Weise werden derartige Vorfälle oder Berichte über Kämpfe der von EU-Angehörigen ausgebildeten „Border Guards“ im Rahmen der EUBAM-Mission thematisiert?
Welchen Abteilungen des libyschen Innenministeriums, des Grenzschutzes, der Küstenwache und des Zolls nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an der Delegation teil, die im Juni 2013 die EU-Grenzagentur FRONTEX in Warschau besuchte, und welcher Angehörige der EUBAM-Mission war ebenfalls zugegen (Bundestagsdrucksache 18/626)?
Welche weiteren Zusammenarbeitsformen libyscher Behörden und FRONTEX sind der Bundesregierung bekannt?
Was ist der Bundesregierung über ein geplantes Arbeitsabkommen von FRONTEX mit Libyen bekannt?
Wann und zu welchem Anlass hatten Bundesbehörden direkten Kontakt zu Libyens Innenminister Salih al-Mazig, Chalifa Haftar bzw. zu dessen unmittelbaren Vertretern?
Was ist der Bundesregierung über die Haltung des Innenministers zu den jüngsten Angriffen auf die amtierende Regierung bekannt?
Inwiefern ist das Innenministerium nach Kenntnis der Bundesregierung für die Durchführung von Maßnahmen der „EUBAM Libyen“ (mit-)verantwortlich oder auf andere Weise hiermit befasst?
Auf welche Weise sind das Finanzministerium und das Transportministerium an „EUBAM Libyen“ beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/626)? In welchen Projekten oder sonstige Zuständigkeiten werden
der Zoll,
die Maritime Zolleinheit,
die Hafenbehörde,
die Telekommunikationsbehörde in „EUBAM Libyen“ adressiert?
Welche libyschen Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den maritimen Kontrollzentren in Tripolis und Benghazi beteiligt, die im Rahmen des EU-Projekts „Seahorse“ an die Grenzüberwachung von EU-Mitgliedstaaten angebunden werden?
Welche weiteren Erkenntnisse konnte die Bundesregierung zu den „rund 8 000 Internierte[n]“ gewinnen, die „größtenteils ohne Gerichtsverfahren in Haftanstalten, die teilweise von Milizen geführt werden“ festgehalten werden?
In welchen staatlichen oder „nichtstaatlichen“ Haftanstalten kamen nach Kenntnis der Bundesregierung Todesfälle vor, und welche davon wurden von der Polizei oder der Justizpolizei verantwortet?
Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung diese Vorfälle seit Januar 2014 gegenüber der Regierung Libyens angesprochen, und welche Reaktion folgte darauf?
Was ist der Bundesregierung über Ziel, Zweck, Adressaten und Fortgang der Projekte „Development of criminal investigations intelligence project“ (RELINC) sowie „Support of national crisis anticipation and response capability“ bekannt (Bundestagsdrucksache 17/13462)?
Was ist der Bundesregierung über Planungen und Entscheidungen zum Aufbau einer libyschen „Nationalgarde“ bekannt?
Inwiefern soll diese mit den in „EUBAM Libyen“ errichteten „Border Guards“ kooperieren oder mit diesen sogar identisch sein?
Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Zuständigkeit der „Border Guards“ auch für „sensible Infrastruktur“, und inwiefern könnte es sich dabei nach ihrer Einschätzung auch um die Sicherung westlicher Ölanlagen handeln?
Was ist der Bundesregierung über Fortschritte hinsichtlich der staatlichen Kontrolle der Luft-, Land- und Seegrenzen Libyens bekannt?
Mit welchen Milizen arbeiten das libysche Militär oder das Innenministerium nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen?
Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit der „Al-Qaqa Brigade“ mit dem Militär oder dem Innenministerium bekannt?
Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit der „Misrata Briagdes“ mit dem Militär oder dem Innenministerium bekannt, und wie viele Kämpfer umfasst diese in etwa?
Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit des „Al-Zintan Revolutionariesʼ Military Council“ mit dem Militär oder dem Innenministerium bekannt, und wie viele Kämpfer umfasst dieser in etwa?
Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Beteiligung von „Zintan“-Gruppen an den gegenwärtigen Kämpfen?
Inwiefern wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Ausbildungs- oder sonstigen Unterstützungsprojekten mit „EUBAM Libyen“ libysche Milizen adressiert?
Um welche handelt es sich dabei konkret?
Wie viele Angehörige von Milizen sollten ursprünglich in militärische oder polizeiliche staatliche Strukturen integriert werden?
Wie viele sind bislang tatsächlich integriert worden, und welchen Abteilungen welcher Behörden gehören diese nun jeweils an?
Sofern die Bundesregierung zu den „Zahlen des laufenden Integrationsprozesses“ weiterhin keine verlässliche Auskunft geben kann, in welcher Größenordnung bewegen sich diese (Bundestagsdrucksache 18/626)?
Welche Milizen bzw. Behörden wurden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung von welchem EU-Mitgliedstaat ausgebildet oder unterstützt?
Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Ziel, Zweck und Adressaten von bilateralen Maßnahmen der Vereinigten Arabischen Emirate, von Katar und von Saudi-Arabien?
Welche weiteren, an „EUBAM Libyen“ teilnehmenden Einheiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung außer der maltesischen Küstenwache und der italienischen Carabinieri einen „militärischen Hintergrund“?
Worum handelt es sich beim auf YouTube für den 22. Mai 2014 angekündigten finalen Training von Einheiten der Küstenwache, und wer nahm in welchem Umfang daran teil (www.youtube.com/)?
Welche Änderungen haben sich zur Zahl und zum Aufgabenbereich von deutschen Beteiligten bei „EUBAM Libyen“ gegenüber Januar 2014 ergeben?
Mit welchen Aufgaben sind der Bundespolizist, die Landespolizistin, ein weiterer Bundespolizist sowie eine „zivile Expertin“ betraut, und mit welchen Abteilungen welcher libyscher oder auch anderer Behörden arbeiten diese konkret zusammen?
Inwiefern sind die deutschen „Missionsangehörigen“ mittlerweile in „sicherheitsrelevante Zwischenfälle“ involviert gewesen?
Inwiefern und mit welchem Ausgang wurde erwogen, die deutschen „Missionsangehörigen“ außer Landes zu bringen, und welche Erwägungen sprachen womöglich dagegen?
Wann und mit welchen Beteiligten ist seit Mai 2014 im Auswärtigen Amt ein Krisenstab zusammengetreten, wer nahm daran teil, und welche Absprachen wurden getroffen?
Wie kam das Dokument „Joint Statement on Libya“ (http://linkis.com/1.usa.gov/t1m9o) zustande, wer hatte die Initiative hierfür ergriffen, und über welche Kanäle wurde es beraten und schließlich auch von der Bundesregierung verabschiedet?
Mit welchen „Unternehmen, die in der Ölindustrie im Einsatz sind“ hält die Bundesregierung „engen Kontakt“, und welche neueren Verabredungen wurden im Zuge der jüngsten Krise getroffen?
Welchen Fortschritt zeitigte ein Projekt, um Nuklearmaterial eines Forschungsreaktors „vor missbräuchlichen Zugriffen und Entwendungen zu schützen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/626)?
Wie wird der deutsche Beitrag zu einer „Modernisierung der Einrichtung“ sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen konkret umgesetzt?
Welche weiteren Einzelheiten kann die Bundesregierung zur Einrichtung eines „Lagers für radioaktive Stoffe“ mitteilen?
Wo soll dieses entstehen, und welche Firmen oder Institute sind daran beteiligt?
Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung ein Vorhaben der Internationalen Atomenergie-Organisation zur „Nuklearsicherung an Grenzübergängen“?
Mit welchen Abteilungen des libyschen Innenministeriums haben die deutschen „Missionsangehörigen“ konkret zusammengearbeitet, und welche Projekte sind dabei umgesetzt worden?
Inwiefern und mit welchem (Zwischen-)Ergebnis hat die Bundesregierung auch mit der „Anti-Crime Unit“, dem „National Security Directorate“, der „Special Deterrence Force“ sowie dem „Libya Revolutionaries Operations Room“ kooperiert (bitte jeweils einzeln darstellen)?
Aus welchen Milizen oder sonstigen irregulären, kämpfenden Verbänden wurde das „National Security Directorate“ nach Kenntnis der Bundesregierung gebildet?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass das Kommando über den „Libya Revolutionaries Operations Room“ mittlerweile an den Generalstabschef des Militärs übergegangen ist?
Inwiefern hat dies die Kooperation der deutschen „Missionsangehörigen“ mit dem „Libya Revolutionaries Operations Room“ tangiert?
Was ist der Bundesregierung über die Nähe des „Libya Revolutionaries Operations Room“ und der „Special Deterrence Force“ zu „radikal-islamische Brigaden“ bekannt?
Zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund wurde eine etwaige Kooperation mit der „Anti-Crime Unit“, der „Special Deterrence Force“ sowie dem „Libya Revolutionaries Operations Room“ beendet?
Inwiefern und mit welcher Begründung hält die Bundesregierung „EUBAM Libyen“ für erfolgreich, und unter welcher Maßgabe hat sie einer Verlängerung zugestimmt?
Inwiefern wird auch weiterhin erwogen, Teile von „EUBAM Libyen“ nach Malta oder in andere Länder zu verlagern?
In welchem Umfang ist dies bereits geschehen, und um welche Angehörigen welcher Behörden welcher Mitgliedstaaten handelt es sich dabei?
Über welche weitere „Kenntnis von US-Ausbildungsmaßnahmen“ hinsichtlich von Angehörigen libyscher Behörden oder Milizen verfügt die Bundesregierung mittlerweile (vgl. Bundestagsdrucksache 18/626)?
Welche „libyschen Sicherheitskräfte“ sind Ende Januar 2014 in das US-Generalkonsulat Frankfurt eingeladen worden?
Worin hat der „Trainingskurs“ nach Kenntnis der Bundesregierung bestanden?