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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zur Entwicklung der Bürgerrechte in China

Thematisierung der Einhaltung von Menschenrechten und der Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern in China vor dem Hintergrund der Festnahme von Bürgerrechtlern im Vorfeld des 25. Jahrestages der Protestbewegung vom 4. Juni 1989, Verbleib und strafrechtliche Beschuldigungen gegen die festgenommenen Personen, deutsche Einschätzung, deutsch-chinesischer Dialog über die Gewährung von Bürgerrechten in China sowie Strategische Partnerschaft für entwicklungspolitische Zusammenarbeit<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/166804.06.2014

Zur Entwicklung der Bürgerrechte in China

der Abgeordneten Cem Özdemir, Tom Koenigs, Omid Nouripour, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Vorfeld des 25. Jahrestags der Protestbewegung am 4. Juni 1989 haben Polizeibehörden am 6. Mai 2014 mindestens vier Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler wegen der „Auslösung von Streitigkeiten und der Erregung öffentlichen Ärgernisses“ festgenommen (vgl. dazu etwa www.merics.org, China Update, Nummer 23, 30. April bis 8. Mai 2014 und www.livewire.amnesty.org vom 20. Mai 2014 „China’s Tiananmen anniversary blackout“). Neben dem prominenten Menschenrechtsanwalt Pu Zhiqiang stellte die Beijinger Polizei auch entsprechende Haftbefehle gegen den liberalen Wissenschaftler Xu Youyu, die Bloggerin Liu Di und den Schriftsteller Hu Shigen aus. Darüber hinaus wurde auch der Beijinger Filmprofessor Hao Jian festgenommen und viele weitere Aktivistinnen und Aktivisten und Bürgerinnen und Bürger, wie zum Beispiel die Umwelt-Aktivistin und Historikerin Liang Xiaoyan, vernommen.

Hintergrund der Verhaftung war ein am 3. Mai 2014 abgehaltenes, privates „Gedenksymposium anlässlich des 4. Juni“ in Beijing. Nach der Konferenz hatten die Beteiligten ein Foto und ein Statement von der Veranstaltung im Internet veröffentlicht. Darin hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer u. a. gefordert, die Proteste nicht länger offiziell als „politische Tumulte“ zu bezeichnen. Die Unterdrückung der Proteste hätten gegenwärtige Probleme, wie den moralischen Verfall, die weit verbreitete Korruption und soziale Ungerechtigkeiten, befördert.

In den folgenden Tagen gab es weitere Verhaftungen aus dem beruflichen Umkreis der oben genannten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, u. a. die Kollegin von Anwalt Pu Zhiqiang in der Huayi Anwaltskanzlei, die ihn auch anwaltlich vertritt. Qu Zhenhong wurde wegen „illegalen Zusammentragens persönlicher Informationen“ angeklagt, eine Maßnahme, die für weitere große Besorgnis in der chinesischen Anwaltschaft sorgt, da sie die Arbeit von Strafverteidigern kriminalisiert. Am 7./8. Mai 2014 wurde auch die bereits im April 2014 festgenommene Journalistin Gao Yu angeklagt, die wie Pu Zhiqiang zur Studentengeneration von 1989 gehört. Ihr wirft man den „Verrat von Staatsgeheimnissen“ vor.

Bei einer Verurteilung drohen allen Beschuldigten lange Gefängnisstrafen.

Drucksache 18/1668 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welchen Erkenntnisstand hat die Bundesregierung über den derzeitigen Verbleib und die strafrechtlichen Beschuldigungen gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die Fälle, insbesondere der nach Artikel 293 des chinesischen Strafgesetzes angeklagten Anwälte Pu Zhiqiang und seiner Kollegin ein

a) in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Verhaftung nach chinesischem Recht und bzw. im Kontext internationaler Menschenrechtsstandards,

b) in Bezug auf einen möglichen Prozessausgang?

3

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um in Bezug auf die genannten Fälle bei der chinesischen Regierung zu intervenieren?

Welche konkreten Reaktionen hat es darauf gegeben?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Fälle künftig mit ihrem Gegenüber in China zu thematisieren

a) z. B. im Rahmen der Reise der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, nach China im Juli 2014,

b) im Rahmen des Symposiums zum deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog am 1./2. September 2014 in Leipzig?

5

Welche weiteren geeigneten Foren und/oder Kanäle sieht die Bundesregierung gegenwärtig, um über die Gewährung von Bürgerrechten in China einen Dialog zu führen?

6

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Anschluss an den deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs im Juli 2012 in München unternommen, um der Rechtsverletzung und Rechtsdurchsetzung im Internet gegenüber Bürger- und Menschenrechtlern in China entgegenzutreten?

Liegen Auswertungen/Evaluierungen des Rechtsstaatsdialogs „Bürgerechte im digitalen Zeitalter“ vor, die Aufschluss über die Wirksamkeit geben?

7

Welche Foren nutzt die Bundesregierung im europäischen Kontext, um für die Einhaltung von Menschenrechten in China zu werben, insbesondere um für den Schutz von sogenannten Menschenrechtsverteidigern oder „human rights defenders“ einzutreten?

8

Inwieweit nutzt die Bundesregierung die im Jahr 2010 vereinbarte deutschchinesische strategische Partnerschaft für entwicklungspolitische Zusammenarbeit, um insbesondere die Einhaltung von Menschenrechten in China zu thematisieren?

9

Welche globalen Foren nutzt die Bunderegierung, wie zum Beispiel den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, um die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern in China zu thematisieren?

10

Welche sonstigen Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Schutz von Menschenrechtsverteidigern in China zu verbessern?

Berlin, den 4. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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