Position der Bundesregierung zum Portpackage III
der Abgeordneten Herbert Behrens, Annette Groth, Andrej Hunko, Sabine Leidig, Thomas Lutze und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission „Zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen“ („Portpackage III“, des Weiteren: Verordnung) ist höchst umstritten.
Drei Mitgliedstaaten (Großbritannien, Spanien, Italien) lehnen diesen Verordnungsentwurf grundsätzlich ab. Ebenso die europäischen Gewerkschaften und Lotsenverbände.
Der Bundesrat hat am 20. August 2013 (Bundesratsdrucksache 439/13) darauf hingewiesen, dass die Lotsendienste und die Hafenauffangeinrichtungen systemwidrig in diesen Verordnungsentwurf aufgenommen wurden.
Auch die im Verordnungsentwurf enthaltenen sog. Notfallmaßnahmen stoßen auf Kritik, die nach Ansicht der Gewerkschaften einen Angriff auf das Streikrecht darstellen.
Eine im Zusammenhang des Verordnungsentwurfs in Auftrag gegebene Studie („Portiusstudie“) stellt darüber hinaus die Notwendigkeit dieses Verordnungsentwurfs grundsätzlich infrage, da sich nach Angaben der Autoren 80 Prozent der Hafenkundschaft europaweit mit den Hafendiensten zufrieden zeigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wird sich die Bundesregierung im Europäischen Rat für eine vollständige Ablehnung des Entwurfs einsetzen (bitte begründen)?
Wird sich die Bundesregierung hilfsweise dafür einsetzen, dass die Bereiche Ausbaggern, Schleppen und Hafenauffangeinrichtungen aus dem Regelungsbereich der Verordnung entfernt werden, wie dies auch vom Bundesrat gefordert wurde (bitte begründen)?
Erfüllen die Lotsendienste nach Ansicht der Bundesregierung hoheitliche Aufgaben?
a) Wenn ja, inwiefern ist die Aufnahme der Lotsendienste in den Anwendungsbereich der Verordnung mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar, und wird sich die Bundesregierung für eine Streichung der Lotsendienste aus dem Anwendungsbereich der Verordnung einsetzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung für eine Streichung des die sog. Notfallmaßnahmen enthaltenden Artikels 8.6 einsetzen (bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission gewählte Form einer Verordnung statt einer Richtlinie mit der damit verbundenen unmittelbaren Wirkung für das geeignete Mittel, den europaweit sehr heterogenen Bereich der Hafendienste zu regulieren?
a) Wenn ja, welchen Vorteil sieht die Bundesregierung hier im Gegensatz zu der alternativen Form der Richtlinie, welche den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Spielräume bei der Umsetzung des Rechtsaktes ließe?
b) Wenn nein, warum nicht?
Werden nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Verordnungsvorschlag die sozialen Standards der in den europäischen Seehäfen Beschäftigten in vollem Umfang erhalten (bitte begründen)?
Inwiefern ermöglicht der Verordnungsvorschlag nach Ansicht der Bundesregierung eine Ausweitung der Möglichkeit, das Streikrecht einzuschränken, und inwiefern stellen die „Notfallmaßnahmen“ der Verordnung einen Angriff auf das Streikrecht dar, wie die europäische Verkehrsgewerkschaft „Europäische Transportarbeiter-Föderation“ (ETF) festgestellt hat?