BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erwerb von Kita-Belegrechten sowie Betrieb eigener Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Bundeswehr

Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen durch die Bundeswehr im Rahmen der besseren Vereinbarkeit von Familie und Dienst, Finanzierung, Sicherung von Betreuungsplätzen mit Belegrechten für Kinder von Bundeswehrangehörigen, betroffene Standorte, Folgen für bereits bestehende Kindertagesstätten, Vereinbarungen mit Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen, Kitaplatz-Kosten für Bundeswehrmitarbeiter, "Wiederbelebung" von Belegrechten durch die bundeswehreigene Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.)<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

07.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/170906.06.2014

Erwerb von Kita-Belegrechten sowie Betrieb eigener Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Bundeswehr

der Abgeordneten Diana Golze, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Cornelia Möhring, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundeswehr versucht, sich durch eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Dienst als attraktive Arbeitgeberin darzustellen. In der Zentralen Dienstvorschrift 10/1 heißt es dazu: „Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst verbessert die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte und die Attraktivität des militärischen Dienstes.“ Insbesondere der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Hellmut Königshaus und die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen haben dieses Thema immer wieder stark betont. Eine bedeutende Rolle bei der Vereinbarkeit kommt der Kinderbetreuung zu. Im Mai dieses Jahres eröffnete die Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen medienwirksam die erste Kinderkrippe der Bundeswehr in Neubiberberg (siehe z. B. www.spiegel.de/politik/deutschland/von-der-leyen-eroeffnet-erste-kinderkrippe-der-bundeswehr-a-968988.html).

Viele Kinderbetreuungsplätze kann die Bundeswehr durch den Aufkauf von so genannten Belegrechten in Kinderbetreuungseinrichtungen ihren Angehörigen zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um Kita-Plätze, die „[g]egen Zahlung von Bundesfinanzhilfen an Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen (Kommunen sowie freie Träger wie Kirchen und Wohlfahrtsverbände) zur Errichtung oder Erweiterung dieser Einrichtungen erworben [werden], mit der Auflage, dass Kinder von Bw-Angehörigen – meist in einer zahlenmäßig festgelegten Anzahl – in die Einrichtungen aufgenommen werden“ (siehe Allgemeiner Umdruck 1/500 – Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften (2010), Anlage 6/14).

Verwirrung besteht über die Anzahl der erworbenen und insgesamt bestehenden Belegrechte der Bundeswehr auf Betreuungsplätze in Kinderfördereinrichtungen. Auf der Seite des Kinderbetreuungsportals der Bundeswehr wird von „fast 10 000 Belegrechten in Kindergärten in Deutschland“ gesprochen. Im „Y – das Magazin der Bundeswehr“ ist dagegen von lediglich 231 Plätzen die Rede (Ausgabe 05/2014). Der Wehrbeauftragte benennt in seinem Jahresbericht von 2009 „über 9 000 bereits bestehende Belegrechte an 150 Standorten und 350 Betreuungseinrichtungen“, die aus Belegrechten der 60er- und 70er-Jahre entstammen, „wieder entdeckt“ und durch die g.e.b.b. – Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (die g.e.b.b. ist ein Unternehmen des Bundesministeriums der Verteidigung) reaktiviert wurden.

Zudem wirft die Finanzierung dieser Belegrechte einige Fragen auf. In Erfurt erwarb beispielsweise die Bundeswehr 2014 für zehn Jahre 20 Belegplätze bei der am Südpark gelegenen Kita in Trägerschaft des Förderkreises JUL gemeinnützige GmbH für 100 000 Euro (siehe z. B. www.erfurt.de/ef/de/service/aktuelles/am/2014/118825.html). In Westerstede sollen 2009 für 180 000 Euro zwölf Belegplätze für eine Laufzeit von 30 Jahren bei der Kindertagesstätte an der Jahnallee erworben worden sein. Daraus ergibt sich eine Summe von 500 Euro pro Jahr und Platz (www.nwzonline.de/ammerland/wirtschaft/bundeswehr-sichertsich-belegungsrecht-fuer-neue-kita_a_1,0,3242947558.html). Verglichen mit den tatsächlichen Kosten zur Bereitstellung und Vorhaltung eines Betreuungsplatzes sichert sich die Bundeswehr kostengünstig einen privilegierten Zugriff auf die meist knappen Betreuungs- und Frühförderressourcen in den Kommunen.

Seit August 2013 haben alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zu wenige Kita-Plätze, lange Wartelisten, abgesenkte Qualitätsstandards und Personalengpässe sind nach wie vor ein Problem. Es stellt sich deshalb die Frage, ob durch den Erwerb von Belegrechten in großem Umfang eine Privilegierung für Soldatinnen und Soldaten zu Lasten anderer Eltern geschaffen wurde. Es stellt sich aber auch die Frage, inwieweit eigene Kinderbetreuungseinrichtungen der Bundeswehr im Sinne der zu betreuenden Kinder sind, da hier eine Abschottung vom zivilgesellschaftlichen Umfeld droht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

An welchen Standorten wurden seitens des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. Einrichtungen der Bundeswehr Vereinbarungen mit Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen, die zum Ziel haben, Kindern von Bundeswehrangehörigen einen Betreuungsplatz mit Belegrechten zu sichern (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen und belegten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

2

An welchen Standorten planen das Bundesministerium der Verteidigung bzw. Einrichtungen der Bundeswehr, weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

3

An welchen Standorten führen das Bundesministerium der Verteidigung bzw. Einrichtungen der Bundeswehr aktuell Gespräche/Verhandlungen mit dem Ziel, weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

4

Woran scheiterte der Kauf von Belegrechten in Kinderbetreuungseinrichtungen am Bundeswehrkrankenhaus Ulm, und wer war der ausgestiegene potentielle Vertragspartner (vgl. dazu u. a. www.bundeswehr-kinderbetreuung.de/kp/2014-02-14-Kita-Koblenz)?

5

Wurden aus Mitteln des Sondervermögens für den Kita-Ausbau Einrichtungen der Bundeswehr gefördert oder Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen angeschafft (bitte detailliert nach Bundesländern, Standorten, Kommunen sowie bei erworbenen Belegrechten nach vorgehaltenen und belegten Plätzen sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)?

6

Wurden Gelder aus dem Bundeshaushalt dazu verwendet, um Belegrechte in Kinderförderungseinrichtungen zu erwerben und wenn ja, aus welchem Einzelposten, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage (bitte detailliert seit dem Jahr 2000 aufschlüsseln)?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Kooperationsverbot mit Ländern und Kommunen im Bereich des Kita-Ausbaus?

7

Wurden aus Mitteln des Programmes für den Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung Betreuungsplätze geschaffen bzw. Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen für die Bundeswehr erworben (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, geförderten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren und Höhe der Ausgaben aufschlüsseln)?

8

Aus welchem Haushaltstitel stammen die aufgewendeten Mittel für den Erwerb von Kita-Belegrechten in Erfurt und Westerstede, auf welcher Berechnungsgrundlage erfolgte die Kostenermittlung für den Kauf der Belegrechte, und auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Belegrechte erworben?

9

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die Verhandlungen für den Kauf von Belegrechten, und wird die Höhe der Kostenerstattung ausgehandelt?

10

Existieren einheitliche Sätze zum Kauf von Belegrechten, und wenn ja, wie viel darf ein Belegplatz kosten, und wenn nein, warum nicht?

11

Welche Kosten fallen für die Soldatinnen und Soldaten für einen Kitaplatz an, die einen entsprechenden belegrechtlich gebundenen Platz für ihr Kind/ihre Kinder in Anspruch nehmen?

12

Wie viele der Belegrechte wurden durch die g.e.b.b. bis heute „wiederbelebt“?

Wie viele der Belegrechte aus den 60er- und 70er-Jahren konnten bis heute noch nicht „wiederbelebt‘“ werden?

Wie erfolgte die „Wiederbelebung“ der Belegrechte durch die g.e.b.b.?

Welche Mittel wurden dafür aufgewendet und werden perspektivisch für die „Wiederbelebung“ aufgewendet?

13

Wie begründet die Bundesregierung die Privilegierung von Kindern von Bundeswehrangehörigen mittels Belegrechten gegenüber Kindern anderer Staatsbediensteter bzw. anderer Eltern?

14

Führt nach Kenntnis der Bundesregierung die Anschaffung von Belegrechten in bereits bestehenden Kindertagesstätten zu einer Verdrängung anderer Kita-Kinder ohne Belegrechte z. B. von Kindertagesstätten im Stadtgebiet in zentrumsferne Stadtteile, und wenn ja, wo?

15

Betreibt die Bundeswehr eigene Kindertagesstätten, und wenn ja, sind diese lediglich für Kinder von Bundeswehrangehörigen offen (bitte nach Standorten, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren und ggf. Plätzen, die von Nichtbundeswehrangehörigen belegt werden sowie Standort der Betreuungseinrichtungen innerhalb oder außerhalb vom Kasernengelände, Rechtsform und Anbindung an Jugendamtsstrukturen bezüglich Qualität und Betriebserlaubnis aufschlüsseln)?

16

Ist die Bundeswehr Trägerin aber nicht Betreiberin eigener Kindertagesstätten, sondern lässt sie diese durch einen anderen Träger betreiben, und wenn ja, handelt es sich dabei um Träger der Kinder- und Jugendhilfe und sind diese Einrichtungen lediglich für Kinder von Bundeswehrangehörigen offen (bitte nach Standorten, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren und ggf. Plätzen, die von Nichtbundeswehrangehörigen belegt werden sowie Standort der Betreuungseinrichtungen innerhalb oder außerhalb vom Kasernengelände, Rechtsform und Anbindung an Jugendamtsstrukturen bezüglich Qualität und Betriebserlaubnis aufschlüsseln)?

17

Betreibt die g.e.b.b. eigene Kindertagesstätten, und wenn ja, sind diese lediglich für Kinder von Bundeswehrangehörigen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der g.e.b.b. offen (bitte nach Standorten, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren und ggf. Plätzen, die von Nichtbundeswehrangehörigen bzw. Nichtmitarbeiterinnen und Nichtmitarbeitern der g.e.b.b. belegt werden, aufschlüsseln)?

18

Hält die Bundesregierung es für das Wohl und die Entwicklung des Kindes für förderlich, wenn Betreuungseinrichtungen ausschließlich bzw. überwiegend Kinder von Bundeswehrangehörigen bzw. deren Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen betreuen?

19

An welchen lokalen Bündnissen für Familie ist die Bundeswehr beteiligt bzw. war die Bundeswehr beteiligt?

Welche Aufgaben nimmt die Bundeswehr in diesen lokalen Bündnissen wahr (bitte nach Ort, Personalumfang, Aufgaben aufschlüsseln und angeben, seit wann, bzw. wenn nicht mehr, warum nicht)?

Berlin, den 4. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen