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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung der prioritären Maßnahmen des so genannten Bildungspakets

Ausgabenplanung: Bildungs- und Forschungsmaßnahmen, Globale Mehrausgabe bzw. Minderausgabe; Krippen und Kitas: Stand des Sondervermögens Kindertagesbetreuung, Mittelerhöhung und Verteilung an die Länder, Bedarf an Angeboten frühkindlicher Bildung, Gesetzentwurf zur Qualitätsverbesserung; Wissenschaftspakte: Ausgestaltung von Exzellenzinitiative, Hochschulpakt und Programmpauschale; BAföG: Übernahme der Finanzierung durch den Bund, Änderungen zum Wintersemester; künftige Rolle des Bundes bei der Hochschulbaufinanzierung, Mittel für die Qualitätsoffensive in der Lehrerbildung und den Qualitätspakt Lehre<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

14.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/184318.06.2014

Umsetzung der prioritären Maßnahmen des so genannten Bildungspakets

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1843 18. Wahlperiode 18.06.2014Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Ekin Deligöz, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Britta Haßelmann, Beate Walter-Rosenheimer, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung der prioritären Maßnahmen des so genannten Bildungspakets Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker der Koalition haben am 26. Mai 2014 eine Einigung über die Verwendung der im Koalitionsvertrag als „Prioritäre Maßnahmen“ für die Bereiche Kinderkrippen, Kitas, Schulen, Hochschulen und Forschung vorgesehenen Mittel (im Folgenden Einigung) präsentiert. Die bisher nicht dem Parlament, sondern lediglich auf einer Pressekonferenz am 27. Mai 2014 der Medienöffentlichkeit präsentierte Einigung lässt allerdings noch viele Fragen offen, die trotz Nachfragen vieler Mitglieder des Deutschen Bundestages in verschiedenen Ausschüssen des Deutschen Bundestages weiterhin unbeantwortet sind. Um die angesichts der Tragweite der Einigung gebotene umfassende fachliche Information der Mitglieder des Bundestages sowie der Öffentlichkeit zu gewährleisten, stellen die Fragesteller diese Kleine Anfrage. Wir fragen die Bundesregierung: Ausgabenplanung 1. Für welche Maßnahmen sollen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten 6 Mrd. Euro für Bildung und die 3 Mrd. Euro für Forschung ausgegeben werden (bitte tabellarisch für die einzelnen Jahre auflisten)? 2. Welcher Anteil der 3 Mrd. Euro für Forschung ist den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), den Ländern bzw. ihren Hochschulen durch aktuell laufende Vereinbarungen, wie der Exzellenzinitiative, dem Hochschulpakt, dem Pakt für Forschung und Innovation, sowie anderen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern bereits durch Verwaltungsvereinbarungen zugesagt bzw. durch Absichtserklärungen vonseiten des Bundes angeboten worden (bitte für die Jahre 2014 bis 2017 für jeden der Bereiche nach Zusagen und Absichtserklärungen einzeln aufschlüsseln)? 3. Was ist mit den 500 Mio. Euro geschehen, die im Zweiten Regierungsentwurf zum Haushalt 2014 (Bundestagsdrucksache 18/700) im Einzelplan 60 als Globale Mehrausgabe vorgesehen waren und die laut Aussage der Bundesregierung für zusätzliche Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Haushalt 2014 vorgesehen waren (Bundesministerium der Finanzen, Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans 2018, S. 18)? Drucksache 18/1843 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Mithilfe welcher Titel und Einzelmaßnahmen soll die Globale Minderausgabe (GMA) im Einzelplan 30 aufgebracht werden, die im Vergleich zum Vorjahr von 283 Mio. Euro auf 410 Mio. Euro und damit um über 40 Prozent erhöht wurde? Wie erklärt die Bundesregierung diese um 40 Prozent erhöhte GMA, nachdem die zuvor von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages als Puffer dargestellten 500 Mio. Euro der Globalen Mehrausgabe nicht zur Verfügung stehen werden? 5. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 30 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages angemerkten Zweifel des Bundesrechnungshofes, wonach es besonders angesichts eines hohen Anteils gebundener Ausgaben im Einzelplan 30 fraglich sei, ob hier ausreichend Spielräume vorhanden seien, um eine so hohe GMA zu erwirtschaften? 6. Aufgrund welcher Zusagen oder Vereinbarungen geht die Bundesregierung davon aus, dass die Bundesländer die frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Schule und Hochschule verwenden? Krippen und Kitas 7. Was ist der aktuelle Stand des Sondervermögens Kindertagesbetreuung des Bundes? Werden bei dieser Angabe bereits bewilligte Mittel einbezogen? Falls ja, wie hoch ist deren Umfang am Sondervermögen derzeit? 8. In welcher Höhe soll das Sondervermögen des Bundes erhöht werden? Plant die Bundesregierung eine Erhöhung auf 1 Mrd. Euro auch für den Fall, dass das Sondervermögen derzeit de facto aufgrund schon bewilligter Anträge weniger als 450 Mio. Euro beträgt (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Aktueller Stand des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes vom 11. Juni 2014 – Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 und 2013 bis 2014, Bericht an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages), und nach welchem Schlüssel soll die Aufstockung an die Länder verteilt werden? Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe will die Bundesregierung nichtinvestive Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung finanzieren, und wie will sie sicherstellen, dass diese zusätzlichen Mittel tatsächlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden? 9. Zu welchem Ergebnis kommt die in den Medien wiedergegebene Studie des Deutschen Jugendinstituts, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt wurde, hinsichtlich des Bedarfs an Angeboten frühkindlicher Bildung für Kinder zwischen einem und drei Jahren? Wie bewertet die Bundesregierung den dort festgestellten Bedarf an Angeboten? Wie gedenkt die Bundesregierung, sich zu diesem zu verhalten? 10. Für wann ist die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2014 angekündigte Bund-Länder-Konferenz geplant, auf der über die Verteilung der zu- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1843sätzlichen Mittel verhandelt werden soll, nachdem der Bedarf festgestellt wurde? Welche Themen sollen bei diesem Termin behandelt werden? In welchem Verfahren soll bis wann der Bedarf im Bereich der frühkindlichen Bildung festgestellt werden? Warum wurde in die politische Absichtserklärung zum Verwendungszweck der bisherigen Mittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) die frühkindliche Bildung nicht aufgenommen? 11. Hält die Bundesregierung an ihren Planungen fest, einen Gesetzentwurf „Bessere Qualität in Kitas“ in den Deutschen Bundestag einzubringen? Wenn ja, wann soll dieser mit welchem Inhalt eingebracht werden, und in welchem finanziellen Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, sich an den Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität zu beteiligen? Wenn nein, warum nicht? Wissenschaftspakte 12. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Bund den Aufwuchs bei der außeruniversitären Forschung künftig allein finanzieren wird? Für wie lange soll die zugrunde liegende Vereinbarung getroffen werden, und in welcher Höhe soll die jährliche Erhöhung erfolgen? 13. Wie wird der Bund die Exzellenzinitiative weiterführen, die bisher zu 75 Prozent vom Bund finanziert wird, wenn in Nummer 3 der in der Vorbemerkung genannten Einigung klargestellt wird, dass den Ländern keine neuen Kofinanzierungspflichten erwachsen sollen? 14. Für welche Jahre und für welche Paktphase sind die 1,315 Mrd. Euro, die laut dem Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble in der Pressekonferenz am 27. Mai 2014, dem Hochschulpakt zugutekommen, vorgesehen? Sollen diese Finanzmittel zum Ausbau der bisher finanzierten Studienplatzkapazitäten genutzt werden? Von welcher Höhe der Studienplatzkosten geht die Bundesregierung aus, und auf welche Berechnungen stützt sie diese? 15. Welche zukünftige Ausgestaltung der Programmpauschale strebt die Bundesregierung an? 16. Inwiefern haben die Länder im Lichte der Einigung – „Zusätzliche Programme mit einem Kofinanzierungsbedarf können von den Ländern nur umgesetzt werden, wenn andere Ausgaben gekürzt werden. Die Bundesregierung wird diesen Zusammenhang beachten und ihre Programme so konzipieren, dass diese Konsequenz vermieden wird.“ – zugesagt, auch künftig einen hälftigen finanziellen Beitrag zum Hochschulpakt zu leisten? Bundesausbildungsförderungsgesetz 17. Wann plant die Bundesregierung die notwendigen gesetzgeberischen und organisatorischen Schritte einzuleiten und abzuschließen, um die laut der Einigung zum 1. Januar 2015 angestrebte komplette Übernahme der Finanzierung des BAföG sicherzustellen? 18. Welche konkreten Änderungen beim BAföG sollen aus Sicht der Bundesregierung zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft treten (bitte nach Erhöhung der Freibeträge, Erhöhung der Fördersätze und strukturelle Änderungen aufschlüsseln)? Drucksache 18/1843 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Auf der Basis welcher Studierendenprognose nimmt die Bundesregierung an, dass dafür 500 Mio. Euro p. a. ausreichen werden (Pressekonferenz am 27. Mai 2014)? 20. Warum plant die Bundesregierung die Erhöhung des BAföG erst für das Wintersemester 2016/2017 vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung bisher immer betont hat, eine schnelle Erhöhung des BAföG sei ausschließlich wegen der Verhandlungspositionen der Bundesländer nicht möglich (Plenarprotokoll 17/128, S. 15083 D), was ab dem 1. Januar 2015 aber keine Rolle mehr spielen wird? 21. Inwieweit ist eine Zweckbindung der Mittel, um die die Länder im Rahmen der künftigen ausschließlichen Bundesfinanzierung des BAföG entlastet werden, für Ausgaben in Schulen und Hochschulen haushalts- und verfassungsrechtlich zulässig und durchsetzbar, wie das u. a. die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, auf der Bundespressekonferenz am 27. Mai 2014 betonte? Wie plant die Bundesregierung, dies sicherzustellen? Inwiefern ist diese Zweckbindung schriftlich fixiert und die Verwendung auch in späteren Jahren nachprüfbar und nachvollziehbar? Welche Konsequenzen würde die Bundesregierung vorsehen, wenn einzelne Länder die Mittel nicht in Kitas, Schulen oder Hochschulen investieren? 22. Wie und auf der Basis welcher Jahreswerte errechnet die Bundesregierung laut der Einigung eine Entlastungswirkung von 1,17 Mrd. Euro pro Jahr für die Gesamtheit aller Länder im Falle der kompletten Finanzierungsübernahme der Bundesausbildungsförderung durch den Bund (bitte nach Ländern und differenziert nach Zuschuss- und Darlehensanteil aufschlüsseln und soweit wie möglich Daten verwenden, die aktueller sind, als die in der „Destatis Fachserie 11 Reihe 7, Bildung und Kultur, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), 2012“ vom 18. Oktober 2013 verwendeten Zahlen)? 23. Geht die Bundesregierung davon aus, dass nur der Anteil der Zuschüsse im Rahmen des BAföG von den Ländern genutzt wird oder auch der Darlehensanteil? Verfassungsänderung 24. Mit welcher Begründung macht sich die Bundesregierung den in der Einigung entworfenen neuen Inhalt des vorgeschlagenen Artikels 91b Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) zu eigen, dass zukünftig auch die Einrichtung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen das Einstimmigkeitserfordernis erfüllen muss, während dies für die Förderung von Forschungsbauten, einschließlich Großgeräten, auch weiterhin nicht gelten soll? 25. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Bedingung der „überregionalen Bedeutung“ für die Kooperation bei der Förderung von Forschung und Lehre bei, und wie definiert sie sie? 26. Welches Verfahren sieht die Bundesregierung für die angekündigte Verfassungsänderung vor, und welchen Zeitplan strebt sie dafür an (einschließlich dem eventuell vorgeschalteten Konsultationsprozess)? 27. Welche Konsequenz hat der vorliegende Formulierungsvorschlag für die Hochschulbaukompensationsmittel und die künftigen Möglichkeiten des Bundes zur Hochschulbaufinanzierung? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1843Wie sieht die Bundesregierung die zukünftige Rolle des Bundes bei der Finanzierung der Hochschulbauten? Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft des Verfahrens zur Finanzierung der Forschungsbauten? 28. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Einigung die auch im Koalitionsvertrag vereinbarte Zielstellung berücksichtigt, die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern? Allgemeine Fragen 29. In welchem Maße fließen Mittel aus dem Bereich „Prioritäre Maßnahmen“ in die Qualitätsoffensive in der Lehrerbildung, die der Bund am 12. April 2013 mit den Ländern vereinbart hat und für die er gemäß der Bund-Länder- Vereinbarung vom 12. April 2013 angekündigt hat, insgesamt 500 Mio. Euro auszugeben? 30. Inwieweit sind durch die Einigung auch die Maßnahmen im Rahmen des Qualitätspaktes Lehre abgesichert, soweit es sich zum einen um die Projekte der ersten Ausschreibung handelt, die auf maximal fünf Jahre bis 2016 befristet sind, und soweit es sich zum anderen um die Projekte der vereinbarten zweiten Phase bis 2020 handelt? 31. Welchen Beitrag zum Erreichen des 3-Prozent-Ziels für die Forschung sieht die Bundesregierung in dieser Einigung? Strebt die Bundesregierung ein höheres, als das schon im Jahr 2000 in Lissabon für das Jahr 2010 vereinbarte 3-Prozent-Ziel an, um die Innovationsfähigkeit Deutschlands zu stärken? Wenn ja, welches und bis wann? Wenn nein, warum nicht? 32. Welchen Beitrag zum Erreichen des 7-Prozent-Ziels für die Bildung sieht die Bundesregierung in dieser Einigung? Welchen Beitrag des Bundes strebt die Bundesregierung dabei an? Welchen Beitrag leistet der Bund durch diese Einigung zum Erreichen der Ziele, die sich Bund und Länder im Oktober 2008 gesetzt haben? Berlin, den 17. Juni 2014 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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