Sicherheit der Atomanlagen in der Ukraine
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Knapp die Hälfte des Stroms aus der Ukraine stammt aus Atomkraftwerken. Insgesamt besitzt die Ukraine vier Atomkraftwerke mit insgesamt 15 Blöcken. Auch die weltweit größte Atomruine Tschernobyl befindet sich im Land. Die Atomkraftwerke sind allesamt russischer Bauart (WWER-1000/320) und mit 25 bis 30 Jahren nach Ansicht vieler Experten schon allein durch ihr Alter ein großes Risiko (www.tagesschau.de vom 28. Mai 2014, „Wie sicher sind die AKW in der Ukraine?“). Erst im März letzten Jahres wurden der Ukraine Gelder zur Instandhaltung ihrer maroden Atommeiler von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung bewilligt. Sicher ist die Situation keineswegs. Das Risiko wird nun durch die aktuellen politischen Spannungen – vor allem in der Ostukraine – massiv verschärft. Die Ukraine bat bereits im März dieses Jahres die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) die Frage der nuklearen Sicherheit mit den russischen Behörden zu besprechen. Weiterhin bat die Ukraine die USA, die Europäische Union und die North Atlantic Treaty Organization (NATO) um Unterstützung beim Schutz ihrer Atomanlagen. Am 19. Mai 2014 teilte nun der NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen auf einer Pressekonferenz mit, dass ein Expertenteam in die Ukraine entsandt worden ist, um die Sicherheit an den Atomanlagen zu verstärken.
Auch die Situation in Tschernobyl ist nach wie vor besorgniserregend. Die Arbeiten am neuen sicheren Einschluss des havarierten Reaktors verzögern sich stetig. Es gibt keinen belastbaren Termin für seine Fertigstellung. Doch damit wäre auch nur ein akutes Problem gelöst. Wirklich sicher ist es erst, wenn auch die hochradioaktiven Altlasten endlich beseitigt worden sind. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN antwortete die Bundesregierung, dass es bereits zu Arbeitseinschränkungen ausländischer Experten am Standort Tschernobyl gekommen sei (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/1242). Die Situation dürfte sich durch den andauernden Konflikt weiter verschärft haben. Viele Expertinnen bzw. Experten aus der Ukraine und anderen Nationen haben große Sorgen um die Sicherheit der Atomkraftwerke. Ein absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführter Reaktorunfall hätte auch direkte Folgen für die Bundesrepublik Deutschland.
Zu der Krisensituation in der Ukraine kommt nun vielleicht noch eine weitere Gefahr an den ukrainischen Atomstandorten. Der US-amerikanische Atomkonzern Westinghouse und die ukrainische Atomenergiebehörde Energoatom verlängerten kürzlich einen Vertrag über die Lieferung US-amerikanischer Brennelemente für ukrainische Atomkraftwerke mit Reaktoren russischer Bauart. Aus russischen Expertenkreisen wurde Kritik laut, dass die Unterschiede zwischen westlichen Druckwasserreaktoren (DWR) und den russischen Druckwasserreaktoren (WWER) zu groß seien und deswegen Probleme beim Einsatz der amerikanischen Brennelemente in die russischen Reaktortypen entstehen können. Im Jahr 2012 soll es unter anderem bereits zu Vorfällen, aufgrund mechanischer Schäden beim Einsatz der Brennelemente, gekommen sein (vgl. Süddeutsche Zeitung „Armdrücken im Reaktorkern“ von Christopher Schrader vom 9. Mai 2014).
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ging der Thematik Sicherheit an den ukrainischen Atomstandorten sowie der Frage nach den Brennelementen der US-Firma Westinghouse bereits auf den Bundestagsdrucksachen 18/1089, 18/728 und 18/1589 nach, um einen öffentlich zugänglichen Überblick zu schaffen. Aufgrund der verschärften Krisensituation in der Ukraine ist für die Fragesteller eine erneute Abfrage relevant.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse bzgl. der Bedrohungssituation an den ukrainischen Atomstandorten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/1242 und Antwort auf die Mündliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 18/728)?
Welche Auswirkungen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung der aktuelle Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie der Ausschluss Russlands aus der Gruppe der G8 auf die Arbeiten zur Sicherung der Reaktorruine in Tschernobyl haben?
Sind mittlerweile Bitten der Ukraine um Unterstützung zur Sicherung ihrer Atomanlagen an die Bundesregierung gestellt worden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/1242)?
Wenn ja, wie verhält sich die Bundesregierung dazu?
Wie sieht die unterstützende Haltung der Bundesregierung bezüglich der Sicherung von ukrainischen Atomanlangen in internationalen Organisationen konkret aus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/1242, bitte mit Erläuterung)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die IAEO der Bitte der Ukraine gefolgt ist und Gespräche zur Sicherheitslage ihrer Atomstandorte mit den russischen Behörden aufgenommen hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 18/728)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Werden bei den Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und ihren Partnern bezüglich der Deeskalation des russisch-ukrainischen Konflikts auch die Sicherheitslage an den Atomanlagen thematisiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 18/728)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Führt die Bundesregierung eigene Gespräche zur Sicherheitslage an den Atomkraftwerken, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Auf welche Weise kann nach Ansicht der Bundesregierung die NATO zur Verbesserung der Sicherheitslage an den ukrainischen Atomanlagen beitragen?
Mit welcher Begründung haben ukrainische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der NATO darum gebeten, die Verstärkung der Sicherheit der Atomkraftwerke zu unterstützen?
Welchen genauen Auftrag hat das zivile Expertenteam der NATO?
Inwiefern war die Bundesregierung in die Entscheidung, ein ziviles Expertenteam der NATO in die Ukraine zu schicken, eingebunden, und welche Position hat sie dabei vertreten?
Sind nach Informationen der Bundesregierung deutsche Experten an dieser NATO-Mission beteiligt, und falls ja, welche konkreten Aufgaben erfüllen sie diesbezüglich?
Inwiefern ist die nach Kenntnis der Bundesregierung IAEO in diesen Prozess eingebunden, bzw. wurde sie durch die NATO oder durch ukrainische Stellen im Vorfeld informiert?
Welche Auswirkungen könnte nach Einschätzung der Bundesregierung der aktuelle Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie der Ausschluss Russlands aus der Gruppe der G8 auf die generelle Nuklearsicherheit („Nuklearterrorismus“) in der Ukraine und den umliegenden Ländern haben?
Welche Vorfälle an Atomanlagen, wie beispielsweise (versuchte) Besetzungen, hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Konflikts in der Ukraine gegeben (vgl. z. B. Ria Novosti vom 25. Januar 2014 „Ukrainischer Energieminister: Radikale rücken zum Atomkraftwerk Rowno vor“)?
Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse zur Vertragsverlängerung zwischen der Ukraine und der US-Firma Westinghouse über die Lieferung von Brennelementen für ukrainische Reaktoren russischer Bauart (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/1589)?
Hat die Bundesregierung einen Brief des stellvertretenden Vorsitzenden des Industrieausschusses der russischen Duma, Wladimir Gusenew, erhalten, in dem er die Gefahr erläutert, die durch den Einsatz amerikanischer Brennelemente in Reaktoren russischer Bauart ausgeht?
Wenn ja, mit welchem Inhalt (bitte mit Angabe des genauen Wortlauts)?
Sofern die Bundesregierung das oben genannte Schreiben erhalten hat, hat sie bereits darauf reagiert, und wenn ja, mit welcher Positionierung?
Sieht die Bundesregierung sicherheitstechnische Probleme durch den Einsatz amerikanischer Brennelemente in Reaktoren russischer Bauart?
Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um fertigungstechnische oder systemische Mängel bei den Brennelementen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die ukrainische Atomaufsicht Energoatom den Einsatz amerikanischer Brennelemente bereits verboten hat?