Nutzung von europäischen Fördergeldern zur Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Heike Hänsel, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Azize Tank, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am Arbeitsmarkt wird im wissenschaftlichen Diskurs als Basis und Maßstab für eine erfolgreiche Integration angesehen. Auch in der Politik wird immer wieder auf diesen Zusammenhang hingewiesen. So heißt es im Ersten Zwischenbericht „Arbeitsmarkt und Erwerbsleben“ zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans mit Stand vom 2. April 2013: „In einer stark von Erwerbsarbeit geprägten Gesellschaft ist die Integration in den Arbeitsmarkt eine Kernaufgabe der Integrationspolitik. Die Teilnahme am Erwerbsleben bedeutet für den Einzelnen nicht nur wirtschaftliche Eigenständigkeit, sondern auch aktive Teilhabe an der Gesellschaft. Trotz vielfältiger Bemühungen bestehen bei der Integration von Personen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt weiterhin erhebliche Probleme. Seit vielen Jahren liegt die Arbeitslosigkeit von Ausländerinnen und Ausländern etwa doppelt so hoch wie die der Deutschen.“ (www.netzwerk-iq.de/fileadmin/redaktion/Publikationen/11_Literaturtipps/2013_ Zwischenbericht_NAP_Arbeitsmarkt_und_Erwerbsleben.pdf).
In der gerade ausgelaufenen Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen Sozialfonds (ESF) haben nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.) vom 11. Januar 2014 deutsche Projektträger lediglich 5,3 Mrd. Euro der dem Bund und den Ländern von der Europäischen Union (EU) zur Verfügung gestellten insgesamt 8,4 Mrd. Euro abgerufen (www.faz.net/aktuell/politik/inland/armutseinwanderung-deutschland-ruft-milliarden-hilfen-nicht-ab-12747234. html). Das entspricht einer Quote von 63 Prozent. Diese Quote liegt damit etwas über dem europäischen Mittel von 55 Prozent. Bulgarien soll im selben Zeitraum 53 Prozent und Rumänien 30 Prozent der Mittel in Anspruch genommen haben. In der kommenden Förderperiode (2014 bis 2020) stünden Deutschland 7,2 Mrd. Euro zur Verfügung (www.faz.net/aktuell/politik/inland/armutseinwanderung-deutschland-ruft-milliarden-hilfen-nicht-ab-12747234.html).
Kritik gibt es vor allem am komplizierten Antragsverfahren und daran, dass private Träger außerdem die Programme komplett vorfinanzieren müssen. Zudem wird kritisiert, dass es unklar ist, inwieweit Asylsuchende und Flüchtlinge mit ungesichertem Aufenthaltsstatus auch künftig zur förderfähigen Zielgruppe der arbeitsmarktpolitischen Programme gerechnet werden bzw. mit einem Ausschluss rechnen müssen, obwohl sich in den letzten Jahren zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Schutzsuchende frühzeitig integriert und in den Arbeitsmarkt eingebunden werden müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU finanzielle Mittel im Rahmen des ESF zur Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt
a) in der Förderperiode 2001 bis 2007 und
b) in der Förderperiode 2007 bis 2013 des ESF
zum Abruf für die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereitgestellt (bitte getrennt nach Staaten auflisten)?
In welcher Höhe, und für welche Programme wurden der Bundesrepublik Deutschland
a) in der Förderperiode 2001 bis 2007 und
b) in der Förderperiode 2007 bis 2013 des ESF
von der EU finanzielle Mittel im Rahmen des ESF zur Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt bereitgestellt (bitte Gesamtangabe und nach Bundesländern einzeln sowie die Sondermittel für die Stadtstaaten auflisten), und für welche Programme bzw. Maßnahmen wurden in welcher Höhe die zur Verfügung stehenden EU-Mittel verplant?
In welcher Höhe wurden von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Fördermittel bei der Europäischen Kommission von den verfügbaren ESF-Mittel
a) in der Förderperiode 2001 bis 2007 und
b) in der Förderperiode 2007 bis 2013
abgerufen (bitte getrennt nach Staaten in Prozent und absoluten Zahlen auflisten)?
In welcher Höhe der verfügbaren ESF-Mittel wurden von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung ESF-Mittel
a) aus der Förderperiode 2001 bis 2007 und
b) aus der Förderperiode 2007 bis 2013
nicht abgerufen?
In welcher Höhe sind
a) in der EU-Haushaltsperiode 2001 bis 2007 und
b) in der EU-Haushaltsperiode 2007 bis 2013
Haushaltsmittel an den Bund zurückgeflossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und in welcher Höhe waren dies Mittel aus dem vorgesehenen Haushaltsansatz zum ESF?
Inwieweit gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, an den Bund zurückfließende Mittel aus nicht ausgegebenen ESF-Geldern der Förderperiode 2007 bis 2013 in einen Sonderfonds einzuzahlen, z. B. zur Unterstützung von sozialen Problemen besonders betroffener Kommunen, oder soll mit diesen Mitteln der Bundeshaushalt konsolidiert werden?
In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Förderperiode 2014 bis 2020 des ESF von der EU finanzielle Mittel zur Integration von Migrantinnen und Migranten und sozialen Inklusion in den Arbeitsmarkt zum Abruf für die einzelnen Mitgliedstaaten bereitgestellt (bitte getrennt nach Staaten auflisten)?
In welcher Höhe wurden der Bundesrepublik Deutschland in der Förderperiode 2014 bis 2020 von der EU finanzielle Mittel zur Integration von Migrantinnen und Migranten und sozialen Inklusion in den Arbeitsmarkt bereitgestellt (bitte Gesamtangabe und nach Bundesländern einzeln sowie die Sondermittel für die Stadtstaaten auflisten), und für welche Programme sollen die Mittel verwendet werden?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2007 Mittel für Projekte zur Verfügung gestellt, die die Förderung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen und Asylsuchenden zum Ziel hatten, und wie viele Personen waren davon betroffen (bitte nach Projekten und Jahren auflisten)?
In welcher Höhe plant die Bundesregierung finanzielle Mittel für entsprechende Programme zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen und Asylsuchenden in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 bereitzustellen (bitte getrennt auflisten)?
In welcher Höhe plant die Bundesregierung für diese Bundesprogramme finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen (bitte nach Programmen auflisten)?
In welcher Höhe sehen die Programmentwürfe der Bundesregierung für diese und ggf. auch die bisherigen Programme der laufenden Förderperiode vor, die nationale Ko-Finanzierung der Projekte aus einer rechnerischen Ko-Finanzierung herzuleiten?
Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesrat, die Europäische Kommission und der Europäische Rechnungshof bezüglich der Praxis der rein rechnerischen Ko-Finanzierung?
Wie sind die gegenwärtigen Sachstände in der Abstimmung der Programme und Vereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung?
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Genehmigung des Operationellen Programms des Bundes zum ESF durch die Europäische Kommission gerechnet, und wann können dementsprechend frühestens Projekte des Bundes im ESF beginnen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über vorhandene oder geplante Projekte zur Finanzierung von Programmen aus ESF-Mitteln, die zum Ziel haben, Migrantinnen und Migranten aus Rumänien und Bulgarien, insbesondere Sinti und Roma, in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihre Gleichbehandlung zu gewährleisten, welche dabei insbesondere gegen die vielfältige Diskriminierung dieser Personengruppe bei Eintritt in den Arbeitsmarkt als auch am Arbeitsplatz gerichtet sind (vgl. Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten, COM(2013) 460 final)?
Inwieweit sieht nach Kenntnis der Bundesregierung das nationale Mehrjahresprogramm 2014 bis 2020 des neuen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) im Gegensatz zu den vormals EU-finanzierten Maßnahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) für die Förderperiode 2014 bis 2020 eine erhebliche Einschränkung dahingehend vor, dass nun Flüchtlinge nicht mehr unabhängig vom Stand des Asylverfahrens förderfähig sind, sondern nur noch Flüchtlinge, die Asyl beantragt haben und über deren Antrag noch nicht entschieden ist, dagegen abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Personen mit Duldung und Personen mit Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104 oder § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aber ausgeschlossen werden (Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. vom 28. Mai 2014)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V., dass diese Neuregelung für die betroffenen Menschen und die Anbieterinnen und Anbieter therapeutischer Maßnahmen zugunsten traumatisierter Flüchtlinge, die keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, negative Konsequenzen haben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die nunmehr ausgeschlossenen Gruppen, wie abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Personen mit Duldung und Personen mit Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104 oder § 25 Absatz 5 AufenthG keine Unterstützung mehr erhalten, obwohl sie oftmals mittelfristig oder auf Dauer in Deutschland bleiben?
In welcher Form und in welchem Umfang sieht der aktuelle Entwurf zum AMIF-Mehrjahresprogramm für Deutschland vor, auch Asylsuchenden und Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung in Maßnahmen zur Integration einzubeziehen, so wie dies in der AMIF-Durchführungsverordnung in Erwägungsgrund 21 möglich gemacht wird?
Wann ist die Ausschreibung des AMIF vorgesehen?
Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass das nationale Mehrjahresprogramm AMIF 2014 bis 2020 von der Europäischen Kommission genehmigt wird?
Welche Nichtregierungsorganisationen, Institutionen und Gruppen waren an der Erstellung des AMIF-Mehrjahresprogramms in welcher Form beteiligt?
Wurden auch Organisationen, wie PRO ASYL e. V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. beteiligt?
Wenn ja,
a) in welchem Rahmen,
b) welche Vorschläge kamen von diesen Organisationen, die in das AMIF-Mehrjahresprogramm aufgenommen wurden,
c) welche Vorschläge kamen von diesen Organisationen, die in das AMIF-Mehrjahresprogramm nicht aufgenommen wurden?