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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Aktenvernichtung beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen über Rechtsextremisten, V-Männer und MfS-Mitarbeiter

Rechtsgrundlage für Schwärzungen, Blattentnahmen sowie Verweigerung der Ordnerherausgabe von Akten der BStU zu Rechtsextremisten und Rechtsterroristen; legitimierende Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sowie darauf basierender Vorschriften, Zusammenhänge mit der Tätigkeit des bundesdeutschen Rechtsterroristen Odfried Hepp für Stasi, BfV, MAD oder BND; Gründe und Zeitpunkt für die Herausnahme der Akten zu Hepp und C.H., Existenz eines Forschungsbereichs oder Forschungsprojekts zur Erforschung der Kooperation des MfS mit neofaschistischen oder rechtsterroristischen Gruppen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

25.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/194327.06.2014

Mögliche Aktenvernichtung beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen über Rechtsextremisten, V-Männer und MfS-Mitarbeiter

der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrem Buch „Heimatschutz – Der Staat und die Mordserie des NSU“ schreiben die Autoren Stefan Aust und Dirk Laabs u. a. über den bundesdeutschen Rechtsterroristen Odfried Hepp, der auch für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) gearbeitet hatte. Die Autoren beschreiben, wie Odfried Hepp in den 1980er-Jahren vom MfS mit einem neuen gefälschten Reisepass und einer neuen Legende in den Nahen Osten geschickt wird. „Dort beginnt er erst für die PLO, später für die von Syrien unterstützte PLF zu arbeiten – und wird daneben von der CIA bezahlt. Im Auftrag der PLF reist er nach Frankreich. Als sich Hepp im April 1985 in einer Pariser Hotelbar mit Kontaktmännern aus dem Nahen Osten trifft, darunter einflussreiche Waffenhändler, wird er von Agenten des französischen Geheimdienstes DST observiert. Die nehmen ihn schließlich fest. Er bleibt zwei Jahre in Abschiebehaft. Dann wird er nach Deutschland ausgeliefert. Hepp entscheidet sich auszupacken. Loyalitäten, das wird sich auch später in der rechten Szene nicht ändern, sind reine Verhandlungssache. Regine Igel berichtet, dass ein anderer IM der Stasi behauptet hatte, Hepp hätte auch dem BfV [BfV: Bundesamt für Verfassungsschutz] als V-Mann berichtet. Die Stasi habe Hepp deshalb zu dem Anwurf einen langen Fragenkatalog vorgelegt, die Stasi-Unterlagen-Behörde hat die Antworten jedoch geschwärzt.“ (Aust/Laabs, „Heimatschutz – Der Staat und die Mordserie des NSU“, München 2014, S. 93).

Die hier im Buch von Stefan Aust und Dirk Laabs erwähnte Wissenschaftlerin Regine Igel beschreibt in ihrem Buch „Terrorismus-Lügen – Wie die Stasi im Untergrund agierte“ das Ausmaß der Schwärzungen und Ausdünnungen von MfS-Akten durch die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), wenn es in den Akten um die Führung von rechtsextremen und rechtsterroristischen Vertrauenspersonen durch das BfV und den Bundesnachrichtendienst (BND) geht. Regine Igel führt aus, dass ihr von 15 MfS-Ordnern „die mit den Nummern 10 und 11 zur Gänze und Hunderte Seiten zwischendurch nicht ausgehändigt werden. Eine vollständige Aufklärung zu Hepp ist nicht erwünscht. Verständlich einerseits, denn Hepp war schließlich als Doppelagent auch für den Verfassungsschutz tätig“ (Regine Igel, „Terrorismus-Lügen – Wie die Stasi im Untergrund agierte“, München 2012, S. 260). Im Detail beschreibt die Autorin, wie in dem Ordner 1 zu Odfried Hepp eine Unzahl Seiten entnommen worden sind und so die wissenschaftliche Forschung behindert wurde. Dieser Ordner enthält auch den Zeitraum des Jahres 1980. Regine Igel weist mit Recht auf einen möglichen triftigen Grund hin: „Da ereignete sich nämlich der bis dato gravierendste Terroranschlag in Deutschland, das Oktoberattentat.“ (ebenda, S. 261).

An anderer Stelle weist Regine Igel auf Schwärzungen über die Rechtsterroristen C. H. und K.-D. H. hin. Das Ehepaar H. und andere Neonazis waren „am 21. Oktober 1981 an einem Anschlag auf eine Synagoge in Antwerpen beteiligt gewesen, zwei Menschen wurden dabei getötet und 100 verletzt“ (ebenda, S. 266). Und zum Aktenbestand heißt es dann weiter: „Stasi-Kontakt zum Ehepaar [H.] wäre denkbar, lässt sich aus den zu ihnen vorgelegten gerade mal zwei Blatt MfS-Akten nicht belegen. Ihr Name ist – auch in anderen Akten – meist geschwärzt, was wundert, waren sie der Öffentlichkeit doch keine Unbekannten und auch keine Stasi-Opfer. Die Schwärzungen kann die BStU also nicht aus Gründen des Schutzes des Persönlichkeitsrechts vorgenommen haben. Sie deuten eher auch auf ihre Tätigkeit für einen oder mehrere Geheimdienste.“ (ebenda, S. 266/267).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Treffen die im Vortext dargelegten Sachverhalte aus den Büchern Aust/Laabs „Heimatschutz“ und Regine Igel „Terrorismus-Lügen“ nach Kenntnis der Bundesregierung zu?

2

Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurden Akten der BStU zu Rechtsextremisten und Rechtsterroristen durch Schwärzungen und Blattentnahmen sowie durch die Verweigerung, ganze Ordner auszugeben, der wissenschaftlichen Forschung entzogen?

3

Welche Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (STuG) legitimieren diese Praxis, und welche darauf basierenden Vorschriften und Verwaltungsverfahren wurden daraus entwickelt?

4

Welche Erkenntnisse und Probleme haben nach 1989 zu diesen Regelungen geführt, und wann wurden sie erstmals aus welchem Anlass angewandt?

5

Trifft es zu, dass Odfried Hepp auch V-Mann des BfV, des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und/oder des BND gewesen ist, und war dies der Grund, Akten der BStU zu schwärzen und nicht auszugeben?

6

Wurden in den konkreten, hier befragten Fällen die entsprechenden Regelungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BStU eigeninitiativ angewendet (bitte die Entscheidungsebene für das Verfahren in der BStU angeben), oder gab es Rückfragen an BfV, BND oder andere Stellen des Bundes wie dem Bundesministerium des Innern (BMI), wann haben solche Gespräche mit welcher Beteiligung stattgefunden, und wer hat letzten Endes die konkreten Schwärzungen mit welcher genauen Begründung veranlasst?

7

Welche Verfahren (Informations- und Entscheidungswege) sind vorgesehen und auf welche Weise (Anordnungen, Richtlinien, Vermerke oder Ähnliches) für die Fälle geregelt, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BStU bei ihren Forschungsarbeiten, Recherchen oder Akteneinsichtsvorgängen auf personelle Verbindungen (einschließlich Doppelagenten) des MfS zu rechtsextremistischen Szenen oder Einzelpersonen stoßen, wenn sich hieraus wiederum Verbindungen zu westdeutschen Sicherheitsbehörden ergeben?

8

Wurde die ersatzlose Herausnahme der Akten aus dem Bestand der BStU zu Odfried Hepp und C. H. vom BMI angeordnet, und wenn ja, wann geschah es, und wie wurde dies begründet?

9

Hat die Bundesregierung das Parlamentarische Kontrollgremium über die Funde und Herausnahme von Akten und Aktenteilen zu Odfried Hepp und C. H. im Zusammengang mit Rechtsterrorismus, MfS, BfV und BND unterrichtet, und wenn ja, wann, und wie wurde die Herausnahme begründet, und wenn nein, warum nicht?

10

Existiert in der BStU ein Forschungsbereich oder Forschungsprojekt, oder sind solche geplant, die die Kooperation des MfS mit neofaschistischen oder rechtsterroristischen Gruppen der alten Bundesrepublik Deutschland systematisch erforschen?

Berlin, den 26. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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