Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich der frühkindlichen Förderung und Bildung in Kindertageseinrichtungen
der Abgeordneten Diana Golze, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Nicole Gohlke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Andrej Hunko, Sigrid Hupach, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundeswehr versucht nicht nur, sich durch eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Dienst als attraktive Arbeitgeberin darzustellen. Sie hat in den letzten Jahren ihre Reklametätigkeiten sowohl im personalwerblichen als auch im Öffentlichkeitsbereich massiv verstärkt. Das Budget der Bundeswehr für die Öffentlichkeitsarbeit ist massiv gestiegen. Mit Veranstaltungen an der Schule, Werbeanzeigen in Jugendmagazinen und Teilnahme an zahlreichen Berufs- und Jugendmessen wurde eine spezielle Form der jugendgerechten Ansprache entwickelt, um Nachwuchs zu generieren und zu gewinnen. Die Bundeswehr unternimmt aber auch zahlreiche Aktivitäten, um bereits mit Kindern im Kita-Alter in Erstkontakt treten zu können.
Zu den Aktivitäten der Bundeswehr gehören dabei unter anderem Spenden an Kindertageseinrichtungen. So spendete beispielsweise die Bundeswehr einer Kita in Dubro 250 Euro (www.lr-online.de/regionen/herzberg/Spende-von-Bundeswehr-fuer-Kita-Dubro;art1056,4638901). Darüber hinaus hält die Bundeswehr enge Beziehungen zu einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen und bezeichnet sie als Partnerkitas. Hinzu kommen spezielle Programmangebote, die sich an Kinder im Kita-Alter richten. So bietet beispielsweise der Sanitätsdienst der Bundeswehr einer Partnerkita eine jährliche Schatzsuche in der Untertageanlage der Harz-Kaserne Blankenburg an (www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de/portal/a/sanitaetsdienst/!ut/p/c4/NY2xDsIwDES_pR-AnUoMERulC0MXFiibSaPWUutEbmglxMeTDNxJtzzdHT4xW2jjkRIHoRkf2Ds-vXb4rCSwet3YeRByk7KbEpC6iTe8l-LgwQXxqWTykjjnqJSCQgya5kLqpkAD9ibum2MNX_VX9tduu5ojW2vza0MRqVxIewlHFx-9BiXxe7nqvo9pJkqA!!/). Aber auch Truppenbesuche gehören zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr für Kindergartenkinder. Hierzu kann ein Beispiel aus Augustdorf aufgeführt werden. Auf der Homepage der Kita Stachel-Bär der Evangelischen Militärkirchengemeinde wird von einem Truppenbesuch bei der Bundeswehrkaserne vor Ort unter anderem Folgendes berichtet: „Zuerst gingen wir in eine Unterkunft, in der wir einen nicht aufgeräumten und einen aufgeräumten ,Soldatenschrank‘ gesehen haben. Anschließend hatten wir einen Fototermin mit Oberst Volker Rönicke, bei dem wir auch unser selbst gestaltetes Bild überreicht haben. Ob es schon in seinem Büro hängt? Sehr beeindruckend waren die Panzer auf und in denen die Kinder klettern durften. Immer war einer der Soldaten zur Stelle und hat geholfen“ (www.militaerkirche.lippische-landeskirche.de/kindertagesstaette/kindertagesstaette.html).
Die aufgeführten Beispiele belegen, dass seitens der Bundeswehr umfangreiche Aktivitäten unternommen werden, um bereits Kinder in jüngsten Jahren mit der Arbeit der Bundeswehr sowie militärischem Gerät vertraut zu machen.
Für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 16. Februar 2011 eine eigene Richtlinie erlassen. Diese „Richtlinie für die Durchführung der Informationsarbeit der Bundeswehr“ regelt den Umgang mit Waffensystemen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr. Dort wird Minderjährigen der Umgang mit den meisten Handfeuerwaffen untersagt, der Umgang mit anderen Kriegswaffen und Waffensystemen wird dagegen ausdrücklich erlaubt. Aufgrund der Richtlinie ist es Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr erlaubt, die Innenräume von Panzern, Kampfhubschraubern und weiterem fahrbaren Kriegsgerät zu besichtigen, inklusive der darin vorhandenen Waffensysteme, und auch mit diesen Fahrzeugen zu fahren. Diese Mindestaltersgrenze von 14 Jahren wird von Kindern in Kindertageseinrichtungen der frühkindlichen Bildung und Förderung nicht erreicht. Ebenso stellt sich die Frage, inwieweit die Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses und die Beschlusslage der Jugendministerkonferenz vom 13./14. Mai 2004 bzw. der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3./4. Juni 2004 „Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ Berücksichtigung finden müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie, seit wann, und mit welchen personellen, sächlichen und Haushaltsmitteln fördert das BMVg Aktivitäten der Bundeswehr in Kindertagesstätten?
Wie genau, auf wessen Entscheidung, seit wann, und ggf. mit welchen Haushaltsmitteln erfolgt eine Empfehlung oder Förderung der Aktivitäten der Bundeswehr an Kindertageseinrichtungen?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist es der Bundeswehr gestattet, Kinder im Kindergartenalter militärisches Gerät, wie Panzer, besteigen und von innen besichtigen zu lassen?
Ist diese Vorgehensweise nach Ansicht der Bundesregierung mit der UN-Kinderrechtskonvention (UN = Vereinte Nationen) vereinbar?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist es der Bundeswehr gestattet, für Kinder im Kindergartenalter Veranstaltungen auf militärischem Gelände der Bundeswehr durchzuführen, wie beispielsweise eine Schatzsuche in unterirdischen Anlagensystemen?
Ist diese Vorgehensweise nach Ansicht der Bundesregierung mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar?
Welche Ziele verfolgt die Bundeswehr in der Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die oben genannten Aktivitäten der Bundeswehr in Kindertageseinrichtungen vor dem Hintergrund des Beschlusses der Jugend- und Kultusministerkonferenzen „Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ aus dem Jahr 2004, in dem es unter anderem heißt: „Besonders geeignet für das ganzheitliche Lernen ist die Projektarbeit. Es empfehlen sich Lerninhalte, die die Lebenswelt der Kinder betreffen und an ihren Interessen anknüpfen […]“ (S. 3)?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Aktivitäten der Bundeswehr die Lebenswelt von Kindern betreffen bzw. ihren Interessen entsprechen?
Welche Rolle kommt nach Auffassung der Bundesregierung dem Beutelsbacher Konsens in diesem Kontext zu?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die durch die Bundeswehr durchgeführten Aktivitäten in Kindertageseinrichtungen den Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses entsprechen, insbesondere dem Überwältigungsverbot und dem Kontroversitätsgebot?
Seit wann, und auf wessen Initiative, wurden an welchen Standorten seitens des BMVg bzw. Einrichtungen der Bundeswehr Truppenbesuche von Kita-Gruppen durchgeführt (bitte detailliert aufführen und nach Art der Veranstaltung, Anzahl der Besuche und jeweils teilnehmender Kinder, Alter der Kinder, Anzahl der dafür eingesetzten Soldatinnen und Soldaten, Programm, Kontakt mit Waffensystemen bzw. militärischem Gerät seit dem Jahr 2010 aufschlüsseln)?
Wie wurde dabei jeweils den Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses sowie dem Beschluss der Jugend- und Kultusministerkonferenzen „Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ aus dem Jahr 2004 Rechnung getragen?
Seit wann, und auf wessen Initiative, wurden an welchen Standorten seitens des BMVg bzw. Einrichtungen der Bundeswehr Kindertageseinrichtungen aufgesucht (bitte detailliert aufführen und nach Art der Veranstaltung, Anzahl der Besuche und jeweils teilnehmender Kinder, Alter der Kinder, Anzahl der dafür eingesetzten Soldatinnen und Soldaten, Programm, Kontakt mit Waffensystemen sowie nach Jahren seit dem Jahr 2010 aufschlüsseln)?
Wie wurden dabei jeweils den Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses sowie dem Beschluss der Jugend- und Kultusministerkonferenzen „Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ aus dem Jahr 2004 Rechnung getragen?
Wer zeichnet verantwortlich für die pädagogischen Inhalte der Aktivitäten/Veranstaltungen etc. der Bundeswehr an Kindertageseinrichtungen?
Inwieweit erfolgte eine Abstimmung mit der jeweils kommunalen Fachaufsicht?
Erfolgte eine Einbeziehung bzw. Abstimmung der Bundesministerien (insbesondere BMVg, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und/oder der Bundeszentrale für politische Bildung?
Wenn ja, wann, in welcher Art und Weise, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Veranstaltungen dieser Art und nach jeweils welcher pädagogischen Prüfung sind für das zweite Halbjahr 2014 geplant (bitte detailliert nach Art der Veranstaltung, Anzahl der erwarteten Besuche und jeweils teilnehmender Kinder, Alter der Kinder, Anzahl der dafür eingesetzten Soldatinnen und Soldaten, Programm sowie voraussichtlichem Kontakt mit Waffensystemen aufführen)?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist es der Bundeswehr gestattet, Spenden in monetärer Form an Kindertageseinrichtungen zu überreichen?
An welchen Standorten wurden seitens von Einrichtungen der Bundeswehr monetäre Spenden an Kindertageseinrichtungen übergeben (bitte detailliert aufführen und nach Adressat der Spende, Höhe und Herkunft der Mittel, Zweckbindung bzw. Einsatz der Mittel sowie Größe der Einrichtung sowie nach Jahren seit dem Jahr 2010 aufschlüsseln)?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist es der Bundeswehr gestattet, Spenden in sächlicher Form an Kindertageseinrichtungen zu überreichen?
An welchen Standorten wurden seitens von Einrichtungen der Bundeswehr Sachspenden an Kindertageseinrichtungen übergeben (bitte detailliert aufführen und nach Adressat der Spende, Art und Gegenwert der Spende sowie Größe der Einrichtung sowie nach Jahren seit dem Jahr 2010 aufschlüsseln)?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist es der Bundeswehr gestattet, Unterstützung in Form von Infrastruktur bzw. Dienstleistungen Kindertageseinrichtungen zukommen zu lassen?
An welchen Standorten wurden seitens von Einrichtungen der Bundeswehr Kindertageseinrichtungen durch Infrastruktur bzw. Dienstleistungen der Bundeswehr unterstützt (bitte detailliert aufführen und nach Adressat der Unterstützung, Art und Gegenwert der Unterstützung sowie Größe der Einrichtung sowie nach Jahren seit dem Jahr 2010 aufschlüsseln)?
Mit wie vielen Kindertageseinrichtungen hält die Bundeswehr engere Beziehungen in beispielsweise so genannten Partnerkitas, und wie werden diese engeren Beziehungen im Alltag gestaltet (bitte detailliert aufführen und nach Kindertageseinrichtungen, Bundeswehrstandorten, Standorten der Kindertageseinrichtungen, Art der Zusammenarbeit und ggf. gestellter Unterstützung seitens der Bundeswehr, Anzahl und Alter der Kinder in den Einrichtungen aufschlüsseln)?