BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ehrung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Hans Graf von Sponeck durch die Bundeswehr

Hinweise auf die mögliche Verstrickung des Generals der Wehrmacht Hans Graf von Sponeck in Kriegsverbrechen, Anstöße für eine Umbenennung der General-Sponeck-Kaserne in Germersheim, &quot;Meinungsbildungsprozess&quot;, Information der Gemeinde Germersheim, Traditionserlass der Bundeswehr, Verfahren für eine Standortumbenennung, bisherige Verfahrensabweichungen<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

21.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/205303.07.2014

Ehrung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Hans Graf von Sponeck durch die Bundeswehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Dezember vorigen Jahres weiß die Bundesregierung aus einem Artikel der Militärgeschichtlichen Zeitschrift (Nr. 72/2013), dass der Namensgeber der General-Sponeck-Kaserne in Germersheim, Hans Graf von Sponeck, für Kriegsverbrechen der Wehrmacht verantwortlich ist. Die Bundesregierung selbst hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Februar dieses Jahres ausgeführt, „dass Generalleutnant Hans Graf von Sponeck im Zuge des Barbarossa-Feldzuges schuldhaft an Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt war“ (Bundestagsdrucksache 18/538). Hierbei geht es vor allem um die „Absonderung“ von Jüdinnen und Juden, was in der Regel deren Ermordung zur Folge hatte, und die Umsetzung des Kommissarbefehls.

Dem Luftwaffenamt der Bundeswehr waren bereits im März 2004 dringende Hinweise auf die verbrecherische Vergangenheit Hans Graf von Sponecks vorgelegt worden. Ein Major hatte damals nach Archivforschungen berichtet, dass eine „Mitwisserschaft/Beteiligung“ Hans Graf von Sponecks an Kriegsverbrechen für ihn „außer Frage“ stehe und einen „Anstoß zum Nachdenken über eine Umbenennung der Kaserne“ gegeben. Der Chef des Luftwaffenamtes ist diesem Anstoß aber weder gefolgt, noch hat er ihn an das Bundesministerium der Verteidigung weitergereicht.

Aus solchem Verhalten schöpft sich die Kritik der Fraktion DIE LINKE. (vgl. Bundestagsdrucksache 18/538), die Bundeswehr schrecke auch vor der Verehrung von Kriegsverbrechern nicht zurück. Die Bundesregierung weist diesen Vorwurf zwar zurück, muss aber zugleich zugeben, dass der Chef des Luftwaffenamtes trotz Kenntnis über die Verbrechen Hans Graf von Sponecks untätig geblieben war, was auf die weitere Verehrung dieses Kriegsverbrechers als Namenspatron einer Bundeswehrkaserne hinauslief. Das zeigt aus Sicht der Fragesteller, dass es nicht ausreicht, auf die – aus Sicht der Bundesregierung „eindeutigen“ – Regelungen des Traditionserlasses hinzuweisen, um solche Missstände auszuschließen. Ein probates Mittel wäre es hingegen, wenn die Bundeswehr endlich komplett darauf verzichten würde, ihre Kasernen nach Angehörigen der Wehrmacht zu benennen.

Die Fragesteller behaupten hingegen nicht, es gebe in der Bundeswehr überhaupt keine wehrmachtskritischen Stimmen. Einige von ihnen sind sicherlich auch bei der Militärgeschichtlichen Zeitschrift anzutreffen.

Welche der beiden Fraktionen (pro/contra Wehrmacht) sich in der konkreten Frage um General Hans Graf von Sponeck durchsetzt, ist gegenwärtig offen. Die Drucksache 18/2053 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFragesteller halten es für völlig unzureichend, dass die Bundesregierung die Frage, ob die Kaserne in Germersheim weiterhin nach einem Kriegsverbrecher der Wehrmacht benannt sein soll, nicht zur Chefsache macht, sondern sich damit zufrieden gibt, dass die Luftwaffe „einen Meinungsbildungsprozess bei den zuständigen Stellen am Standort Germersheim“ angestoßen habe. Wenn darüber, ob ein Kriegsverbrecher als Namenspatron taugt, erst noch eine Meinung gebildet werden muss, stimmt mit dem Geschichtsverständnis der Bundeswehr offenbar etwas nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Inwiefern sind zur Frage der Umbenennung bereits Beschlüsse getroffen worden?

2

Was genau hat das Kommando Luftwaffe unternommen, um den „Meinungsbildungsprozess“ am Standort Germersheim anzustoßen und aufrechtzuerhalten?

a) Welche Stellen bzw. Personen wurden angeschrieben?

b) Was war der wesentliche Inhalt dieser Schreiben?

c) Wann sind diese Schreiben versandt worden?

d) Welche weiteren Handreichungen, Hinweise u. Ä. zum „Meinungsbildungsprozess“ wurden diesbezüglich an welchen Kreis verbreitet?

3

Welche weiteren Maßnahmen zur Beförderung des „Meinungsbildungsprozesses“ wurden seitens anderer Dienststellen der Bundeswehr bzw. der Bundesregierung unternommen (bitte konkrete Beiträge und Maßnahmen vollständig schildern)?

4

Welchen Verlauf hat der „Meinungsbildungsprozess“ bislang am Standort Germersheim genommen?

a) Ist der Autor der Studie über Hans Graf von Sponeck, Erik Grimmer-Solem, zu Vorträgen oder Seminaren in die Kaserne Germersheim eingeladen worden?

b) Wurden die Soldatinnen und Soldaten am Standort aufgefordert, den Artikel aus der Militärgeschichtlichen Zeitschrift zu lesen, und wurden daraufhin Diskussionen darüber durchgeführt (bitte ggf. angeben, wie viele Soldaten sich an diesen Diskussionen beteiligt haben und wie viele insgesamt am Standort Dienst tun)?

c) Hat es eine Probeabstimmung unter den Soldatinnen und Soldaten des Standortes über eine Namensänderung gegeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

d) Welche weiteren Maßnahmen im Rahmen des „Meinungsbildungsprozesses“ sind derzeit am Standort geplant (bitte möglichst mit Datum angeben)?

5

Ist der Gedenkstein in der Germersheimer Kaserne, der „Gewissen und Verantwortung“ von Hans Graf von Sponecks würdigt, mittlerweile entfernt oder durch eine kritische Kommentierung ergänzt worden, und wenn nein, warum nicht?

6

Geht es aus Sicht der Bundesregierung bei dem „Meinungsbildungsprozess“ nur um das Prozedere einer Umbenennung, oder geht es darum, die grundsätzliche Frage, ob überhaupt eine Umbenennung erfolgen soll, zu entscheiden?

7

Bis wann wird der „Meinungsbildungsprozess“ voraussichtlich abgeschlossen sein?

8

Ist die Bundesregierung gewillt, den Ausgang des „Meinungsbildungsprozesses“ auch dann zu akzeptieren, wenn kein Antrag auf eine Umbenennung gestellt wird?

Falls sie entschlossen ist, auf jeden Fall eine Umbenennung durchzusetzen, bis wann will sie dies spätestens durchgesetzt haben?

9

In welcher Form ist die Gemeinde Germersheim über die Geschichte Hans Graf von Sponecks informiert worden?

a) Hat sich die Gemeinde bereits zu diesem Thema geäußert, und wenn ja, mit welchem Tenor?

b) Welche konkrete Rolle spielt die Haltung der Gemeinde im „Meinungsbildungsprozess“ der Kasernenbelegschaft?

10

Wie viele Personen (bitte damaligen Dienstgrad angeben) haben seit 2004 den Bericht des Majors zur Kenntnis erhalten?

Soweit diese Personen heute noch bei der Bundeswehr beschäftigt sind,

a) in welchen Dienstgraden und in welchen Funktionen,

b) inwiefern wurde oder wird geprüft, ob gegen diese Soldatinnen und Soldaten disziplinarrechtlich vorgegangen wird, weil sie es zugelassen haben, dass eine Bundeswehrkaserne nach einem Kriegsverbrecher benannt blieb, obwohl der Traditionserlass nach eigener Aussage der Bundesregierung „eindeutig“ ist,

c) was will die Bundesregierung unternehmen, um den Traditionserlass noch eindeutiger zu machen, sodass ihn auch die eigenen Stäbe und zumindest höhere Offiziere verstehen und nicht tatenlos bleiben, wenn sie Kenntnis davon erhalten, dass der Namenspatron einer Kaserne ein Kriegsverbrecher sein könnte,

d) ist eine Präzisierung oder Überarbeitung des Traditionserlasses beabsichtigt,

e) wie erklärt sich die Bundesregierung die damalige Untätigkeit derjenigen Soldatinnen und Soldaten, die Kenntnis von dem Bericht hatten?

11

Welches Verfahren genau gilt in der Bundeswehr für eine Standortumbenennung?

Sind dafür Abstimmungen vorgesehen, und wenn ja, dürfen sich daran alle Soldatinnen und Soldaten beteiligen, entscheidet dann die einfache Mehrheit der Abstimmenden, oder sind andere Mehrheiten und Quoren vorgesehen (wenn ja, welche)?

12

Hat es in der Vergangenheit jemals Kasernenumbenennungen gegeben, die in Abweichung vom obigen beschriebenen Verfahren erfolgt sind, und wenn ja, aus welchem Grund, und um welche Kasernen handelte es sich (bitte vollständig anführen und die – ehemaligen – Namen angeben)?

13

Hat es in Zusammenhang mit der Umbenennung der ehemaligen General-Konrad-Kaserne in Hohenstaufenkaserne im Jahr 2012 eine Abstimmung unter der Standortbelegschaft gegeben, und wenn ja, wie hoch war die Teilnahmequote an der Abstimmung, und wie viele Soldatinnen und Soldaten stimmten für und wie viele gegen eine Umbenennung?

Berlin, den 3. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen