Sprengstoffanschläge des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und der Tatmittelmeldedienst des Bundeskriminalamtes
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 19. Januar 2001 verübte der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) einen Sprengstoffanschlag in einem Lebensmittelgeschäft einer Familie iranischer Herkunft in der Probsteigasse in Köln. Der Sprengsatz war in einer Christstollendose versteckt, die der Täter einige Wochen zuvor in dem Geschäft der Familie hinterlassen hatte. Als die damals 19-jährige Tochter der Familie die Keksdose aus Neugier öffnete, zündete der Sprengsatz und verletzte die junge Frau lebensgefährlich. Unmittelbar nach dem Anschlag ermittelte die Polizei vor allem im Umfeld der Familie des Opfers nach mutmaßlichen Tätern. Nach der Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011 wurde anhand des so genannten Bekennervideos deutlich, dass sich der NSU auch zum Sprengstoffanschlag in der Probsteigasse im Januar 2001 bekennt. In der Vernehmung des damals zuständigen Ermittlers beim Polizeipräsidium Köln, Edgar Mittler, in der 22. Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses zum NSU wurde bekannt, dass die Asservate – u. a. der Sprengstoff – mittlerweile nach der Tat vernichtet wurden (vgl. S. 669, Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses, Bundestagsdrucksache 17/14600). Auch nach einem weiteren Sprengstoffanschlag, der laut Aussagen des Angeklagten C. S. im Prozess am Oberlandesgericht (OLG) München am 12. Juni 2013 dem NSU zugerechnet werden muss, sind die Asservate unbrauchbar. Laut Aussagen von C. S. sollen sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihm gegenüber damit gebrüstet haben, dass sie einen Sprengsatz in einer Taschenlampe versteckt und dann in einem türkischen Laden in Nürnberg deponiert haben. Die „NÜRNBERGER Nachrichten“ hatten im Juni 1999 berichtet, im Lokal eines türkischen Betreibers sei eine Rohrbombe explodiert, die wie eine Taschenlampe ausgesehen habe. Ein 18 Jahre alter Angestellter hatte am 23. Juni 1999 in einer türkischen Gaststätte in der Scheuerlstraße in Nürnberg die vermeintliche Taschenlampe beim Toilettenputzen gesehen und anknipsen wollen, dabei explodierte diese. Der Mann erlitt Verbrennungen und Verletzungen im Gesicht und an den Händen (vgl. u. a. „Mysteriöser Taschenlampen-Anschlag von 1999“, Bayerischer Rundfunk vom 12. Juni 2013, www.br.de/ nachrichten/nsu-prozess/130612-tagebuch-gerichtsreporter-100.html). Mittlerweile hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen übernommen (vgl. „Neue Ermittlungen gegen Beate Zschäpe“, Süddeutsche Zeitung vom 18. Juni 2013, www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess- neueermittlungen-gegen-zschaepe-1.1699057).
Sowohl der Sprengsatz in der Probsteigasse als auch der in der türkischen Gaststätte in Nürnberg erinnern an zwei Sprengsätze, die im Frühjahr 1993 in Köln in Stadtteilen mit einem sichtbaren Anteil von Bewohnern und Bewohnerinnen migrantischer Herkunft in Haushaltsgegenständen auf der Straße abgelegt wurden: Am 12. Februar 1993 wurde ein 62-Jähriger schwer verletzt, der zuvor einen Winkelschleifer in Köln-Bilderstöckchen auf der Straße gefunden und nach Hause mitgenommen hatte. Als der Mann das Werkzeug zu Hause an die Steckdose anschloss und ausprobieren wollte, explodierte das Gerät. Am 13. März 1993 wurde ein 42-jähriger Mann türkischer Herkunft bei der Explosion eines Autohandstaubsaugers verletzt, den der Mann kurz zuvor in einem Karton auf der Straße im Kölner Stadtteil Weidenpesch gefunden hatte. Auch hier explodierte das Gerät, als es mit einer Stromquelle in Verbindung kam (vgl. „Keine heiße Spur, nur eine gute“, Kölnische Rundschau vom 12. Juni 2004).
Es ist davon auszugehen, dass die für die Ermittlungen zuständigen Polizeidienststellen bzw. die jeweiligen Landeskriminalämter Nordrhein-Westfalen und Bayern den beim Bundeskriminalamt (BKA) für die zentrale Erfassung von Sprengsätzen und -mitteln zuständigen Tatmittelmeldedienst über die Sprengsätze in der Kölner Probsteigasse, in der Nürnberger Gaststätte und in Köln-Bilderstöckchen bzw. Köln-Weidenpesch und deren Bauweise bzw. Machart informiert haben und es den Ermittlern in den jeweiligen Fällen daher unter Umständen möglich gewesen wäre, einen möglichen Zusammenhang zwischen den Anschlägen abzufragen. Beim Tatmittelmeldedienst handelt es sich um eine Zentraldatei des BKA. In dieser Datei werden die durch die sachbearbeitenden Dienststellen der Länder an das BKA übermittelten Meldungen zu Ereignissen mit unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) gespeichert (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 666 f.). Zur Frage der Recherchemöglichkeiten im Tatmittelmeldedienst hatte der Zeuge E. Setzer vor dem 2. Untersuchungsausschuss u. a. gesagt: „Sie können mit jedem Feld recherchieren im Tatmittelmeldedienst, wobei wir automatisch – Wenn wir also eine Meldung bekommen vom Land, wird das erfasst im Tatmittelmeldedienst und von uns direkt ohne weitere Aufforderung anhand der mitgeteilten Tatmittel eine Auswertung gefahren. Diese Auswertung geben wir auch – und das ist in den Richtlinien der Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Ländern in Fällen der terroristischen Gewaltkriminalität so festgeschrieben –, diese Ermittlungsergebnisse und -erkenntnisse – wie ja auch in den Fällen 2001, 2004, aber auch Wehrmachtsausstellung geschehen –, die geben wir dann an die ermittlungsführende Dienststelle“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 668).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Mit welchen Schlagworten und Beschreibungen und unter welchen Stichworten sind die Sprengsätze vom 12. Februar 1993 in Köln-Bilderstöckchen und 13. März 1993 in Köln-Weidenpesch im Tatmittelmeldedienst des BKA erfasst?
Welche vergleichbaren Anschläge/Ereignisse hat die Auswertung des Tatmittelmeldedienstes des BKA in der Zusammenstellung der Ermittlungsergebnisse und -erkenntnisse als Treffer an die ermittlungsführende Dienststelle übersandt im Fall der Sprengsätze vom 12. Februar 1993 in Köln-Bilderstöckchen und im Fall vom 13. März 1993 in Köln-Weidenpesch?
Wie viele Sprengsätze in Haushaltsgegenständen wie Christstollendosen, Taschenlampen, Winkelschneidern und Autostaubsaugern und Ähnlichem sind seit dem Jahr 1993 bis zum 4. November 2011 im Tatmittelmeldedienst erfasst worden?
Mit welchen Schlagworten und Beschreibungen und unter welchen Stichworten ist der Taschenlampenanschlag vom 23. Juni 1999 in Nürnberg im Tatmittelmeldedienst des BKA erfasst?
Welche vergleichbaren Anschläge/Ereignisse hat die Auswertung des Tatmittelmeldedienstes des BKA in der Zusammenstellung der Ermittlungsergebnisse und -erkenntnisse als Treffer an die ermittlungsführende Dienststelle übersandt im Fall des Sprengsatzes vom 23. Juni 1999 in der türkischen Gaststätte in Nürnberg?
Mit welchen Schlagworten und Beschreibungen und unter welchen Stichworten ist der Anschlag im Lebensmittelgeschäft der Familie iranischer Herkunft am 19. Januar 2001 in der Probsteigasse in Köln im Tatmittelmeldedienst des BKA erfasst?
Hat die BAO Trio (BAO: Besondere Aufbauorganisation) bzw. deren Nachfolgeeinheit im BKA beim Tatmittelmeldedienst des BKA nach dem 4. November 2011 eine Abfrage nach Sprengsätzen in Haushaltsgeräten bzw. Geräten des täglichen Gebrauchs veranlasst (wenn ja, bitte unter Angabe des Datums der Abfrage beantworten)?
Falls die Frage 5 bejaht wird, welche Sprengsätze an welchen Tatorten zu welchen Tatdaten sind bei dieser Abfrage genannt worden?
Falls die Frage 5 bejaht wird, in wie vielen weiteren Fällen von versuchten oder vollendeten Sprengstoffdelikten jenseits der nunmehr drei bekannten Bombenanschläge des NSU wird derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung entweder durch das BKA oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch Landeskriminalämter ermittelt wegen eines möglichen NSU-Zusammenhangs (bitte unter Nennung der Tatorte, Bundesländer, Tatdaten beantworten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer dienstlichen Erklärung der ehemaligen Leiterin der Abteilung V (Verfassungsschutz) im Innenministerium Nordrhein-Westfalens, Mathilde Koller, und/oder eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag in der Probsteigasse nach dem 4. November 2011 gegenüber dem Generalbundesanwalt und der Nennung eines Neonazis namens J. H. im Zusammenhang mit einem Phantombild eines mutmaßlichen Tatverdächtigen (vgl. u. a. „Wer brachte die Bombe in den Lebensmittelladen“, ZEIT ONLINE vom 26. Juni 2014, http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2014/06/26/wer-brachte-die-bombe-in- denlebensmittelladen/)?
Für den Fall, dass Frage 10 bejaht wird, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und wann die dienstliche Erklärung der ehemaligen Leiterin der Abteilung V (Verfassungsschutz) im Innenministerium Nordrhein-Westfalens, Mathilde Koller, und/oder eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag in der Probsteigasse nach dem 4. November 2011 gegenüber dem Generalbundesanwalt und der Nennung eines Neonazis namens J. H. im Zusammenhang mit einem Phantombild eines mutmaßlichen Tatverdächtigen (vgl. u. a. „Wer brachte die Bombe in den Lebensmittelladen“, ZEIT ONLINE vom 26. Juni 2014, http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2014/06/26/wer-brachte-die-bombe-in- denlebensmittelladen/) dem 2. Untersuchungsausschuss zum NSU zur Kenntnis gegeben wurde?
Für den Fall, dass Frage 11 verneint wird, hat die Bundesregierung Kenntnis vom Inhalt der dienstlichen Erklärung der ehemaligen Leiterin der Abteilung V (Verfassungsschutz) im Innenministerium Nordrhein-Westfalens, Mathilde Koller, und/oder eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag in der Probsteigasse nach dem 4. November 2011 gegenüber dem Generalbundesanwalt und der Nennung eines Neonazis namens J. H. im Zusammenhang mit einem Phantombild eines mutmaßlichen Tatverdächtigen (vgl. u. a. „Wer brachte die Bombe in den Lebensmittelladen“, ZEIT ONLINE vom 26. Juni 2014, http://blog.zeit.de/nsu- prozess-blog/2014/06/26/wer-brachte-die-bombe-in-denlebensmittelladen/), und kann sie diesen den Fragestellern vortragen?
Für den Fall, dass Frage 11 verneint wird, kann die Bundesregierung hier die Gründe dafür vortragen, warum die dienstliche Erklärung der ehemaligen Leiterin der Abteilung V (Verfassungsschutz) im Innenministerium Nordrhein-Westfalens, Mathilde Koller, und/oder eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag in der Probsteigasse nach dem 4. November 2011 gegenüber dem Generalbundesanwalt und der Nennung eines Neonazis namens J. H. im Zusammenhang mit einem Phantombild eines mutmaßlichen Tatverdächtigen (vgl. u. a. „Wer brachte die Bombe in den Lebensmittelladen“, ZEIT ONLINE vom 26. Juni 2014, http://blog.zeit.de/nsu- prozess-blog/2014/06/26/wer-brachte-die-bombe-in- denlebensmittelladen/) dem 2. Untersuchungsausschuss zum NSU nicht zur Kenntnis gegeben wurde?
Mit welchen Schlagworten und Beschreibungen und unter welchen Stichworten ist das Sprengstoffdelikt, für das vorgenannter J. H. aus Köln im Jahr 1986 verurteilt wurde, im Tatmittelmeldedienst des BKA erfasst?
Mit welchen Schlagworten und Beschreibungen und unter welchen Stichworten sind etwaige weitere Sprengstoffdelikte des vorgenannten J. H. aus Köln im Tatmittelmeldedienst des BKA erfasst?