Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras angesichts zunehmender Menschenrechtsverletzungen
der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Niema Movassat, Inge Höger, Annette Groth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Honduras nimmt die Zahl gravierender Menschenrechtsverletzungen seit einem zivil-militärischen Putsch Ende Juni 2009 zu, wie selbst die US-Regierung in einem jüngsten Bericht bestätigt (www.state.gov/documents/organization/220663.pdf). Übergriffe von paramilitärischen und staatlichen Akteuren finden vor allem im Zusammenhang mit der Ausbeutung natürlicher Ressourcen statt (www.coha.org/human-rights-violations-in-honduras-land-grabs-peasantsrepression-and-big-companies/). Menschenrechtsorganisationen verweisen zudem auf die notorische Missachtung der international garantierten Rechte indigener Völker (www.amnesty.org/es/for-media/press-releases/dirigentesindigenas-hondurenos-encarcelar-injustamente-2013-09-19 u. a.). Trotz all dieser Missstände wird Honduras weiterhin in der Kategorie 1 der Kooperationsländer des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geführt.
Menschenrechtsverteidiger, zu denen laut Definition der Vereinten Nationen (VN) auch diejenigen gehören, die sich für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte sowie Umweltrechte einsetzen, sind einer zunehmenden Repression ausgesetzt; Schutzmaßnahmen, wie sie von der interamerikanischen Gerichtsbarkeit verlangt werden, werden von Seiten des Staates nicht umgesetzt (http://cejil.org/categoria/pais/honduras?page=1). Zugleich beobachten Menschenrechtsorganisationen mit Sorge die wachsende Militarisierung des Landes. Die Institutionen der VN haben mehrfach die Übernahme von Polizeiaufgaben durch die Armee kritisiert (daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G12/187/45/PDF/G1218745.pdf?OpenElement, ebenso: http://de.slideshare.net/MADJhn/cidh-informe-final-consulta-previa-y-megaproyectosen-honduras-30309578).
Der honduranische Kongress hat den gesetzlichen Rahmen für alle den Extraktivismus im weitesten Sinne betreffenden Bereiche, wie z. B. Wasser- und Bergbaukonzessionen und sogenannte Modellstädte (Zonas Especiales de Desarrollo Económico, ZEDE), weitgehend den Interessen transnationaler Unternehmen angepasst.
Im Westen des Landes soll unter Beteiligung u. a. des deutschen Unternehmens Voith Hydro GmbH (http://amerika21.de/2013/09/89302/haft-aktivistin-honduras) der Staudamm Agua Zarca auf indigenem Territorium errichtet werden. Die betroffene Bevölkerung hatte sich im Jahr 2011 mehrheitlich gegen das Projekt ausgesprochen, der Bau wurde aber dennoch vorangetrieben (www.copy.com/s/usURK9w8qxlK/Bericht%20Rio_%20Blanco_26.1..pdf, auch: www.oas.org/es/cidh/docs/anual/2013/docs-es/InformeAnual-Cap4-Honduras.pdf, S. 43 ff.). Im Zuge des friedlichen Protestes der indigenen Gemeinden dagegen kam es zu gewaltsamen Übergriffen durch Polizei- und Militäreinheiten (ebd.), die auf dem Baugelände stationiert worden waren. Im Juli 2013 starb ein Demonstrant durch die Schüsse eines Soldaten. Seither eskaliert die Gewalt in der Region.
Menschenrechtsverteidiger der indigenen Organisation COPINH (Ziviler Rat der Volks- und indigenen Organisationen Honduras), die die lokalen Staudammgegner unterstützen, sind Morddrohungen sowie einer Diffamierungs- und Kriminalisierungskampagne ausgesetzt. Am 25. Mai 2014 kam es in der Gemeinde San Francisco de Opalaca zu Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger. Der Aktivist der Oppositionspartei LIBRE und Unterstützer der Indigenen-Organisation COPINH, Plutarco Bonilla, wurde durch den Schusswaffenangriff schwer verletzt. Sein Mitstreiter Irene Meza starb an den Folgen der Schussverletzungen (www.cadhcr.org/honduras-asesinan-a-irene-meza-y-william-jacobo-rodriguez-miembros-de-copinh/). Außerdem wurde in der Gemeinde Rio Blanco in der Nacht vom 24. auf den 25. Mai 2014 der Menschenrechtsaktivist und Unterstützer COPINH, William Jacobo Rodriguez, erschossen (s. o.). Im Zusammenhang mit der Aufklärung dieses Mordes soll es zudem zu Übergriffen und Gewaltakten durch die Polizei gekommen sein, bei denen Staudammgegner gefoltert und mit dem Tode bedroht wurden (http://copinh.org/article/copinh-nuevas-amenazas-contra-el-pueblo-de-rio-bla/).
Im Jahr 2013 führte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eine Reihe von „Diagnose-Workshops“ in Garífuna-Gemeinden der Verwaltungsbezirke Colón und Gracias a Dios (Moskitia/honduranische Karibikküste) durch. Eines der Themen dieser Veranstaltungen war die Vorbereitung der Konsultation im Rahmen des binationalen Programmes der GIZ für die zentrale Zone des Mesoamerikanischen Biokorridors. Für die indigenen Völker in Honduras ist dieses Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC, free, prior and informed consent) von hoher Bedeutung. Dieses Recht wird ihnen im Abkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und durch die VN-Erklärung über die Rechte indigener Völker zugesprochen. Honduras ratifizierte und unterzeichnete das Abkommen (1995) und die Erklärung (1997). Dennoch fehlt bis heute eine Umsetzung des FPIC in nationales Recht, was der Verletzungen von Menschen- und Landrechten der indigenen Bevölkerung Vorschub leistet. Die Organización Fraternal Negra Hondureña (OFRANEH) fordert daher die Verabschiedung eines nationalen Gesetzes zum FPIC. Sie bedauert, dass die deutsche Entwicklungshilfe diese Forderung nicht ernst nimmt und kritisiert, dass die von der GIZ durchgeführten Workshops in Bezug auf den Mesoamerikanischen Biokorridor bei den Gemeinden falsche Erwartungen in Bezug auf zukünftige „Entwicklungsprojekte“ weckten, die mit der Realität der Moskitia nichts zu tun haben (http://ofraneh.wordpress.com/2013/08/29/honduras-intervencion-neocolonialista-de-laagencia-de-cooperacion-internacional-alemana-giz-en-la-moskitia/).
Nach Berichten der honduranischen Presse leistet die GIZ zudem organisatorische und finanzielle Hilfe bei der Kartierung von Vorkommen seltener Erden und Edelmetallen in dem mittelamerikanischen Land. Die Tageszeitung „La Tribuna“ zitierte (www.latribuna.hn/movil/2014/05/22/alemanes-elaboraranmapa-minero-del-pais/) in diesem Zusammenhang am 22. Mai 2014 den Direktor des honduranischen Instituts für Geologie und Bergbau (INHGEOMIN), Agapito Rodríguez, der die Unterstützung der GIZ betonte. Weitere Details werden in einer Meldung zum Kooperationsabkommen in der Internetpräsenz des INHGEOMIN genannt. Soziale Organisationen und Menschenrechtsgruppen verweisen indes auf kritische Entwicklungen beim massiven Ausbau des Bergbaus in Honduras (www.movimientom4.org/2013/09/informe-ejecutivo-de-lamina-san-martin-en-el-valle-de-siria-honduras-exploracion-explotacion-ycierre-impactos-y-consecuencias/). Nach der Novellierung des Bergbaugesetzes Anfang 2013 wurden demnach unter anderem die Möglichkeiten für den besonders umweltschädlichen Tagebau erleichtert. Dabei erstrecken sich die Konzessionsgebiete schon jetzt auf einen erheblichen Teil des nationalen Territoriums. Mit der Einrichtung sogenannter Modellstädte, d. h. extraterritorialer Handels- und Wirtschaftszonen, könnten die Bergbauvorhaben zudem in einer rechtlichen Sondersituation gegen den Willen der lokalen Bevölkerung durchgesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Sichert die Bundesregierung die Investitionen deutscher Unternehmen, die am Bau des Staudamms Agua Zarca in Honduras beteiligt sind, mit Hermes-Bürgschaften oder auf andere Weise ab?
Welche Handhabe sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Beteiligung deutscher Unternehmen am Staudammprojekt Aqua Zarca in Honduras, um auf die Ahndung möglicherweise bereits erfolgter und Verhinderung künftiger Verletzungen von Menschenrechten im Zusammenhang mit dem Vorhaben hinzuwirken, und inwiefern ist sie bereits in dieser Richtung tätig geworden?
Auf welche Mechanismen im Sinne der „EU-Leitlinie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern“ setzt die Bundesregierung, um den Schutz der Menschenrechtsverteidiger zu gewährleisten, die in Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um das Projekt Agua Zarca im Zuge ihrer freien Meinungsäußerung behindert, verfolgt, bedroht, attackiert und kriminalisiert werden?
Welche Projekte führt die GIZ in der honduranischen Region Moskitia und an der Karibikküste nach Kenntnis der Bundesregierung durch, und welche Projekte plant die GIZ in diesen Gebieten?
Wird die Bundesregierung das Übereinkommen 169 der ILO über „eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern“ ratifizieren.
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen wird dies geschehen?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Inwiefern wird seitens der GIZ die Kritik von der OFRANEH hinsichtlich der Situation in der zentralen Zone des Mesoamerikanischen Biokorridors der Moskitia und der zukünftigen Durchführung von FPIC des binationalen Programmes der GIZ in der genannten Zone wahrgenommen?
Treffen die Berichte zu, nach denen die Kartierung der Vorkommen seltener Erden und von Edelmetallen durch die GIZ unterstützt wird?
Wenn ja, welche Gelder werden für welche Aufgaben im Rahmen dieses Vorhabens verwendet (bitte detailliert auflisten)?
Welche entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung sind angesichts der Erklärungen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, denen zufolge eines der Ziele der amtierenden Regierung sei, die Wertschöpfungskette so weit wie möglich in den Ländern des Südens zu belassen (www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/gerd-mueller-ueber-die-bedeutung-der-kleinbauern-und-fairen-handel-article1294132.html), und angesichts des Umstandes, dass mit dem deutschen Unternehmen M&P Geonova und dem Schweizer Unternehmen Geoexport zwei Europäische Akteure mit dem erwähnten Vorhaben betraut worden sind (http://amerika21.de/2014/06/101981/kartierung-honduras), mit diesem Vorhaben verbunden?
Welche Mechanismen haben GIZ und Bundesregierung etabliert, um weitere Landkonflikte – etwa durch Vertreibung der lokalen Bevölkerung – im Zuge der durch die unterstützte Kartierung ermöglichten Bergbauprojekte zu vermeiden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Novellierung des Bergbaugesetzes in Honduras Anfang 2013 (Dekret 238-2012, im Amtsblatt am 2. April 2013 veröffentlicht), nach der Tagebau erlaubt wird, wogegen Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsbeobachter unter Verweis auf mangelnde Schutzbestimmungen Protest eingelegt haben (http://proah.wordpress.com/2013/06/20/proyecto-de-mineria-en-la-nueva-esperanza-escalada-alarmante-de-intimidaciones-dirigidas-a-la-comunidad/)?
Welche Folgen hat nach Ansicht der Bundesregierung die in Artikel 100 Kapitel 3 des Bergbaugesetzes in Honduras bestimmte Auflösung kommunitärer Verwaltungsformen von Agrarland, die vor allem von indigenen Gemeinschaften genutzt werden?
Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die andauernden und von staatlicher Seite teilweise militärisch ausgetragenen Konflikte an den Bergbaustandorten San Martín (Siria-Tal) und Nueva Esperanza ein, die unter anderem von der internationalen EZ-Organisation Oxfam (EZ: Entwicklungszusammenarbeit) beobachtet und kritisch kommentiert werden (www.movimientom4.org/wp-content/docs/informe-mina-san%20martin-honduras.pdf)?
Wie wirkt die Bundesregierung auf das Bergbauministerium in Honduras hin, Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeitsstudien hinreichend zu beachten, dies vor allem vor dem Hintergrund von Vorwürfen, nach denen entsprechende Untersuchungen von der Ministeriumsleitung in der Vergangenheit vertuscht worden sind (www.nodal.am/2014/04/policia-y-ejercito-sonsocios-de-las-mineras-en-honduras/)?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Plänen der honduranischen Regierung, mit sogenannten Modellstädten de facto extraterritoriale Gebiete zu schaffen, in denen u. a. arbeits- und umweltrechtliche Schutzbestimmungen außer Kraft gesetzt wären (https://www.neues-deutschland.de/artikel/239768.modellstaedte-fuer-multis.html?sstr=Honduras)?
Unterstützt die Bundesregierung aktiv eine umfassende, unabhängige und unparteiische Untersuchung der tödlichen Angriffe und Gewaltakte vom 24. und 25. Mai 2014?
a) In welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um die Mitglieder der indigenen Organisationen und Institutionen in den betroffenen Gemeinden, von der Oppositionspartei LIBRE sowie von Unterstützern von COPINH zu schützen?
Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des Beschwerdeverfahrens, zu dessen Einrichtung sich die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode mit der Zielsetzung verpflichtet hat, diese Möglichkeit innerhalb der Entwicklungszusammenarbeit mit einem zentralen unabhängigen Überprüfungsverfahren einzurichten (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/themen/menschenrechte/Strategiepapier303_04_2011.pdf)?