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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Unterstützung der Bundesregierung für die geplante EU-Polizeimission in der Ukraine

Entsendung einer Polizeimission in die Ukraine durch den Rat der EU, Verhandlungsstand, deutsche Position, Unterstützung ukrainischer Sicherheitsbehörden, Beteiligung deutscher Polizisten, weitere deutsche Polizeihilfen, Einsatz sogenannter Trainingsteams, künftige Entwicklung der ukrainischen Nationalgarde, Hinweise auf Menschenrechtsverbrechen im ostukrainischen Rebellengebiet, Rolle der EU im Ukraine-Konflikt, Menschenrechtslage in der Westukraine, Beiträge zur Reform des ukrainischen Sicherheitssektors<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/211009.07.2014

Mögliche Unterstützung der Bundesregierung für die geplante EU-Polizeimission in der Ukraine

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Rat der Europäischen Union will eine Polizeimission in die Ukraine entsenden, die auf zunächst zwei Jahre angelegt ist. Die Mission soll aus rund 40 Angehörigen bestehen, die zunächst in Kiew, perspektivisch auch in anderen Städten eingesetzt werden sollen. Als Aufgabengebiet wird ausdrücklich das gesamte Territorium der Ukraine genannt (Council of the European Union 10454/1/14 REV 1, veröffentlicht auf www.statewatch.org/whatsnew.htm).

Die Mission soll die Kiewer Regierung darin unterstützen, die Kontrolle über alle Landesteile und den gesamten Sicherheitsbereich wiederzuerlangen.

Um verlässliche, effektive und loyale Sicherheitsdienste zu schaffen, sei eine „radikale Strukturreform“ der Sicherheitsbehörden notwendig. Die EU-Polizeimission soll die ukrainischen Sicherheitsbehörden „beraten und anweisen“. Dabei wird auf eine „enge Koordination“ mit dem Verteidigungssektor gesetzt, um die „Einheitlichkeit der Bemühungen“ sicherzustellen.

Eine Vermischung militärischer und zivil-polizeilicher Aufgaben kennzeichnet insbesondere die neugeschaffene Nationalgarde. Diese rekrutiert sich maßgeblich aus früheren gewalttätigen Aktivisten auf dem Maidan, von denen ein Großteil der rechtsextremen Szene zuzurechnen ist (vgl. z. B. „Maidan Square activists urged to fight for Ukraine in the east“, the guardian, 13. Mai 2014). Ihre Gründung, so heißt es in dem EU-Dokument, sei notwendig geworden, „um diejenigen, die auf dem Maidan gekämpft haben, irgendwie zu beschäftigen und die Verbreitung von Gewalt zu verhindern, nachdem die Maidan-Kämpfe beendet waren“. Die Nationalgarde wird derzeit vorrangig zur militärischen Bekämpfung der Rebellen im Osten des Landes eingesetzt (http://vv.gov.ua/). Sie benötigt laut EU-Rat hochrangige Berater, die bei ihrer weiteren Entwicklung assistieren sollten. Zur Beratung soll auch eine militärische Expertise gehören.

Die EU beklagt zwar, dass die bürgerlich-rechtsextreme Koalition in Kiew in manchen Teilen des Landes die Kontrolle verloren hat, sie macht dafür aber einseitig die „prorussischen“ Rebellen verantwortlich. Mit keinem Wort dagegen wird in dem Dokument die Gewalt angesprochen, die von Rechtsextremen ausgeht. Auch das Massaker am 2. Mai 2014 in Odessa, dem mindestens 46 Regierungsgegner zum Opfer fielen, wird nicht erwähnt. Damit bestätigt die EU aus Sicht der Fragesteller, dass sie keine unparteiische Kraft ist. Eine Aufrüstung des ukrainischen Sicherheitsapparates mit Hilfe der EU ist daher aus Sicht der Fragesteller vollkommen unangebracht. Denn die Kiewer Regierung, die laut Dokument einen „rechtsstaatlichen“ Weg einschlägt, begeht Medienberichten zufolge selbst zahlreiche Verbrechen, insbesondere bei der sogenannten Antiter-Drucksache 18/2110 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode-roroperation im Osten. Ein Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte („Report on the human rights situation in Ukraine“) vom 15. Juni 2014 zitiert Flüchtlinge aus dem Osten, die über Bombardierungen von Regierungstruppen auf Kindergärten berichten und wirft der ukrainischen Regierung mangelnde Kooperationsbereitschaft bei der Aufklärung des Massakers in Odessa vor. Auch die wiederholten Absichten sowohl der Regierung als auch des früheren Übergangspräsidenten Alexander Turtschinow, die Kommunistische Partei der Ukraine (KPU) zu verbieten (vgl. z. B. „Turchinov seeks ban of Communist Party for support of separatists“, KyivPost, 19. Mai 2014), deuten aus Sicht der Fragesteller auf einen autoritären Kurs der gegenwärtigen ukrainischen Führung hin.

Die angekündigte Polizeimission stellt sich aus Sicht der Fragesteller nicht als Beitrag zur Deeskalation dar, sondern als Unterstützung einer bürgerlich-rechtsextremen Bürgerkriegspartei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur geplanten EU-Polizeimission?

2

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, deutsche Polizistinnen und Polizisten an der Mission zu beteiligen, und wie fortgeschritten sind allfällige Vorbereitungen hierzu?

3

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung weitere Formen der Unterstützung der Polizeimission?

4

Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Einsatzes sogenannter Trainingsteams?

Sollen diese zusätzlich zu den rund 40 strategischen Beratern eingesetzt werden oder sich aus diesen zusammensetzen?

Wenn diese zusätzlich eingesetzt werden,

a) wie viele Personen sollen ein Team bilden,

b) wie viele Teams sollen gebildet werden,

c) wie viele Personen sollen insgesamt in Trainingsteams eingesetzt werden,

d) welche Voraussetzungen sollen Bewerber für solche Trainingsteams mitbringen,

e) wer genau soll von diesen Teams trainiert werden, und wie soll sich das Training gestalten?

5

Welche Schätzungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung über die voraussichtlichen Kosten der EU-Polizeimission?

6

Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen mit der ukrainischen Regierung über die Durchführung der Mission, und bis wann ist mit ihrem Abschluss zu rechnen?

7

Wann kann nach Einschätzung der Bundesregierung die Mission beginnen, und welche weiteren Voraussetzungen müssen zuvor erfüllt werden?

Welchen Schwierigkeiten und Herausforderungen begegnet die Erfüllung dieser Voraussetzungen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit?

8

Welche Erwartungen setzt die Bundesregierung sowie ihrer Kenntnis nach der Rat der EU in die künftige Entwicklung der ukrainischen Nationalgarde?

9

Inwieweit sind der Bundesregierung Berichte über Menschenrechtsverbrechen der Nationalgarde in Zusammenhang mit deren Vorgehen gegen Rebellen in der Ostukraine bekannt (bitte ggf. konkret benennen)?

10

Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung zielführend, die Nationalgarde nicht aufzulösen, sondern vielmehr bei ihrer weiteren Entwicklung zu „beraten“?

Welche Rolle spielt dabei die Überlegung, dass die Nationalgarde aus Maidan-Aktivisten rekrutiert wurde, die nach Einschätzung des EU-Rates „irgendwie“ beschäftigt werden mussten, um sie von weiteren, nicht staatlich sanktionierten, Gewalttaten abzuhalten?

11

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Angehörige der Polizeimission die Nationalgarde in konkreten Einsätzen, auch solche gegen Rebellen im Osten des Landes, begleiten oder sie in Zusammenhang mit solchen Einsätzen beraten oder gar anweisen?

Falls nein, wie könnte eine solche Beratung oder Anweisung sich gestalten?

Falls die Bundesregierung diese Frage noch nicht beantworten kann, wird sie sich innerhalb der EU dafür einsetzen, eine Beratung der Nationalgarde in Zusammenhang mit solchen Einsätzen definitiv auszuschließen, und wenn nein, warum nicht?

12

Soll die Nationalgarde nach Kenntnis der Bundesregierung eine militärische, eine zivil-polizeiliche oder eine Einheit mit gemischten militärisch-polizeilichen Zuständigkeiten und Fähigkeiten sein, und falls sie keine rein zivilpolizeiliche Einheit sein soll, wie begründet die Bundesregierung deren allfällige Unterstützung durch die EU und/oder die Bundesregierung selbst?

13

Welche Art von Maßnahmen zum Schutz der Polizeimission soll es geben?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Polizeimission von der ukrainischen Armee oder der Nationalgarde geschützt wird?

14

Sieht die Bundesregierung die Europäische Union als „unparteiischen“ Akteur im innerukrainischen Konflikt?

15

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des EU-Rates, die desolate Sicherheitslage in der Ukraine stelle sich hauptsächlich im Kontrollverlust der Zentralregierung in der Ostukraine dar, wohingegen das Massaker an Regierungsgegnern am 2. Mai 2014 in Odessa oder die Brandstiftungen an Büros der KPU oder Angriffe auf Repräsentanten linker Kräfte mit keinem Wort erwähnt werden, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dieser Einseitigkeit in der Darstellung?

16

Welche Vorstellungen zur „Lustration“ der ukrainischen Sicherheitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl innerhalb der ukrainischen Regierung als auch des EU-Rates und bei ihr selbst?

17

Inwiefern hält die Bundesregierung es für notwendig, bei Beibehalten oder gar Ausbau der Nationalgarde auch eine Überprüfung ihrer Anhänger auf einen gewalttätigen und/oder rechtsextremen Hintergrund durchzuführen?

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Anhängern rechtsextremer Organisationen oder nicht organisierter Rechtsextremer in der Nationalgarde?

18

Wie rechtfertigt die Bundesregierung generell die Unterstützung des Sicherheitsapparates einer Regierung, der eine rechtsextreme Partei angehört, die regelmäßig Paraden zu Ehren der Waffen-SS durchführt und sich positiv auf faschistische Milizen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges bezieht, weil diese gegen „Judenschweine und sonstiges Gesindel“ gekämpft hätten („ ,Judenschweine‘ bekämpfen? Aufruf oder Nacherzählung?“, daserste. ndr.de, 17. März 2014) und die bis zur Eskalation der Maidan-Proteste freundschaftliche Kontakte zur Nationaldemokratischen Partei Deutsch-Drucksache 18/2110 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode-lands (NPD) unterhalten hat, deren Mandatsträger mit körperlicher Gewalt gegen aus ihrer Sicht missliebige Journalisten vorgehen?

19

Wofür genau benötigt die EU-Polizeimission eine militärische Expertise?

20

Welche „Fähigkeiten von Spezialisten“ sollen den ukrainischen Sicherheitsbehörden vermittelt werden?

21

Inwiefern deuten die Forderungen aus der ukrainischen Staats- und Regierungsführung nach einem Verbot der KPU aus Sicht der Bundesregierung darauf hin, dass die gegenwärtige Regierung tatsächlich darauf aus ist, einen Rechtsstaat aufzubauen?

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über konkrete Schritte, die seitens der ukrainischen Behörden zur Einleitung eines solchen Verbotes unternommen worden sind?

22

Welcher Art soll die „enge Koordination“ mit anderen Akteuren auf dem Gebiet der Sicherheitssektorreform sein, und welche anderen Akteure sind damit konkret gemeint?

23

Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Lwiw sowie in der Westukraine ein, wo seit den Kommunalwahlen 2009/2010 die rechtsextreme Swoboda-Partei dominiert, insbesondere für dezidiert linke Aktivistinnen und Aktivisten sowie für Jüdinnen und Juden?

Welche Kenntnis hat sie über antisemitische Vorfälle seit den Wahlerfolgen der Swoboda 2009/2010 (bitte ggf. vollständig auflisten)?

24

Welche ukrainischen Behörden genau profitieren von dem 355 Mio. Euro umfassenden Projekt des im April 2014 aufgelegten „State Building Contract“, und welche Maßnahmen sollen damit durchgeführt werden?

25

Welche ukrainischen Einrichtungen genau inklusive Nichtregierungsorganisationen profitieren von dem 10 Mio. Euro umfassenden Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, das ebenfalls im April 2014 aufgesetzt wurde, und welche Maßnahmen sollen sie damit durchführen?

26

Wie genau stellt sich die Bundesregierung die Umstrukturierung der ukrainischen Sicherheitsbehörden vor?

27

Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass sich in der ukrainischen Bevölkerung Unzufriedenheit und soziale Unruhen weiter aufladen und die bestehenden Konflikte eskalieren?

Von welchen Faktoren hängt dies ihrer Einschätzung nach ab?

28

Inwiefern hat die Ukraine bisher spürbare Auswirkungen auf die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung von Moldawien und der Ukraine bei der Überwachung der gemeinsamen Grenzen beider Staaten (EUBAM) an der ukrainisch-moldawischen/transnistrischen Grenze?

Welche Veränderungen beispielsweise hinsichtlich des Reiseaufkommens bzw. der Verhinderung von Einreisen aus Moldawien (Transnistrien) sind der Bundesregierung von dort bekannt geworden?

Inwieweit sind Veränderungen bei der Durchführung der Mission in Vorbereitung?

29

Welche anderen Beiträge zur Reform der ukrainischen Sicherheitsbehörden unterstützt die Bundesregierung oder bereitet sie derzeit vor (im bi- oder multilateralen Rahmen, bitte vollständig anführen und konkrete Maßnahmen sowie Kosten benennen)?

30

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über multi- oder bilaterale Beiträge anderer Staaten oder internationaler Organisationen zur Reform des Sicherheitssektors in der Ukraine (bitte vollständig auflisten)?

31

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die der Partnerschaft zwischen der ukrainischen Nationalgarde, der französischen Gendarmerie und der rumänischen Gendarmerie (http://vv.gov.ua/) und die im Rahmen dieser Partnerschaft betriebenen Projekte (bitte möglichst konkret benennen)?

Berlin, den 9. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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