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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Pläne zur Einführung eines zentralen Handy-Registers

Aufbau einer zentralen Datenbank zur Erfassung der Gerätenummern (International Mobile Equipment Identity/IMEI) gestohlener oder verlorener Mobiltelefone zur Verhinderung der Nachnutzung (IMEI-Sperrregister): Zeitplan, Aufsicht und Verantwortung, Zwecke, zugriffsberechtigte Behörden, Rechtsgrundlagen, Kosten, Personalstellen, Datensicherheit, Veränderbarkeit der IMEIs, Weiterverkauf von Geräten, Alternativen zur Sperrung durch staatliche Stellen, Reaktionen der Telekommunikationsanbieter, Erfassung von Prepaid-Karten, im Ausland registrierte Telefone, Anzahl an Handydiebstählen<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/212210.07.2014

Pläne zur Einführung eines zentralen Handy-Registers

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Handys und Smartphones werden seit dem Jahr 2004 mit einer unverwechselbaren Gerätenummer versehen, die jedes Mal automatisch ins Mobilfunknetz übertragen wird, wenn das Gerät eingeschaltet ist. Diese sogenannte IMEI-Nummer (IMEI: International Mobile Equipment Identity) kann der Betreiber in eine internationale Sperrliste eintragen, wenn das Handy bei der Polizei als gestohlen gemeldet wird. Dann kann auch mit einer anderen SIM-Karte mit dem Gerät nicht mehr telefoniert werden. Über die IMEI können die Geräte auch aufgespürt werden.

Die letzte Innenministerkonferenz beriet unter Tagesordnungspunkt 34 die Reduzierung von Raub-, Diebstahls- und Betrugstaten im Zusammenhang mit dem Erlangen von hochwertigen Handys und Smartphones und beauftragte den Arbeitskreis (AK) II mit der Prüfung, welche Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von Handys, Smartphones und Tablet-Computern – etwa durch die Sperrung der IMEI-Nummern abhanden gekommener Geräte – bestehen und welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erforderlich wären, um dieses Ziel zu erreichen. Ferner sollen die Telekommunikationsdienstleister eingeladen werden, sich an einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Ziel eines zentralen IMEI-Registers zu beteiligen.

Schon heute gibt es allerdings die Möglichkeit, gestohlene Telefone über den Mobilfunkanbieter sperren zu lassen. Zudem können die Anbieter Smartphones mit einer Software („Kill Switch“) ausstatten, die auch die restlichen Funktionen per Knopfdruck aus der Ferne unbrauchbar macht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Zahl der Handy-Diebstähle in den letzten fünf Jahren entwickelt hat (bitte nach Jahren und Anzahl der gemeldeten Diebstähle aufschlüsseln)?

2

Weiß die Bundesregierung, warum die Innenminister des Bundes und der Länder ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt Handlungsbedarf sehen, um Handy-Diebstählen entgegenzuwirken?

Wenn ja, was ist die Motivation der Minister?

3

Hält auch die Bundesregierung die „Erschwerung der Nachnutzung“ eines Mobiltelefons tatsächlich für eine geeignete Maßnahme, um die Zahl von Diebstählen zu reduzieren?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Anzahl der Handy-Diebstähle zu reduzieren?

4

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand der Pläne zum Aufbau einer bundesweiten Datenbank gegen Handy-Diebstähle?

5

Wie sieht der genaue Zeitplan zur Einführung und Errichtung einer solchen Datenbank aus?

6

Wo und unter wessen Aufsicht und Verantwortung soll das zentrale IMEI-Register errichtet werden?

7

Welche Zwecke werden mit einem zentralen IMEI-Register konkret verfolgt?

8

Welche Straftaten sollen sich mit Hilfe des zentralen IMEI-Registers in welcher Form bekämpfen lassen?

9

Welche Behörden hätten aufgrund welcher Rechtsgrundlage jeweils Zugriff auf den Datenbestand des zentralen IMEI-Registers?

10

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die ebenso erforderliche Schnittstelle tatsächlich nur für Diebstahlsperrungen genutzt würde?

11

Welche Kosten würden durch den Aufbau eines zentralen IMEI-Registers entstehen (bitte aufschlüsseln)?

12

Mit wie vielen Personalstellen wird derzeit kalkuliert?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne zur Errichtung eines zentralen IMEI-Registers hinsichtlich möglicher Risiken bei der Datensicherheit, welche Risiken könnte es nach Auffassung der Bundesregierung geben, und wie könnte oder sollte die Datensicherheit gewährleistet werden (bitte begründen)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere das Missbrauchsrisiko durch so genannte Innentäter?

15

Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass es in einem IMEI-Register zu Doppelungen kommen könnte, da sich bei vielen Geräten die IMEIs ändern lassen, und wie könnten sich daraus resultierende Probleme lösen lassen?

16

Wie soll sichergestellt werden, dass damit nicht auch Geräte unbrauchbar gemacht werden, die nicht gestohlen sind, und welche Widerspruchsmöglichkeiten hätten Betroffene?

17

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Alternativen zur Errichtung eines zentralen IMEI-Registers, wie sehen diese aus, und in welcher Form wird die Bundesregierung diese verfolgen?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Errichtung eines zentralen IMEI-Registers vor dem Hintergrund der Existenz einiger Apps und Programme mit der gleichen Funktion, einer möglichen Sperrung des Mobiltelefons bei Verlust, ein?

19

Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Sperrung von Mobiltelefonen nach Diebstählen durch staatliche Stellen gegenüber den frei verfügbareren und durch die Nutzerinnen und Nutzer bedienbaren Apps und Programmen?

20

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Reaktionen der Telekommunikationsanbieter hinsichtlich der Errichtung eines zentralen IMEI-Registers oder anderer Methoden und Maßnahmen zur Verhinderung der Nachnutzung von Handys, Smartphones und Tablet-Computern, und wenn ja, welche sind dies?

21

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen der Verkauf eines Mobiltelefons auf die im Zentralregister gespeicherten Daten hätte?

22

Weiß die Bundesregierung, ob auch Mobiltelefone mit Prepaid-Karten in einer bundesweiten Datenbank gegen Handy-Diebstähle erfasst würden?

Wenn ja, wie würde eine solche Erfassung ablaufen, und wenn nein, warum nicht?

23

Ist der Bundesregierung bekannt, wie im Falle der Errichtung eines solchen Zentralregisters mit im Ausland registrierten Telefonen umgegangen werden soll?

Berlin, den 9. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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