Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr und die Reaktion der Militärführung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundeswehr beschäftigt rechtsextremistische Soldatinnen und Soldaten nach ihrer Erkennung in der Regel bis zum regulären Dienstende weiter. Nur eine Minderheit der erkannten Rechtsextremisten wird vorzeitig entlassen. Das hat die Bundesregierung voriges Jahr in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. mitgeteilt (Bundestagsdrucksache 17/14670).
Demnach sind im Zeitraum von 2010 bis 2012 76 Soldatinnen bzw. Soldaten als Rechtsextremisten erkannt worden. Nur 18 davon wurden vorzeitig aus dem Dienstverhältnis entlassen.
Das Soldatengesetz (SG) kennt nur eingeschränkte Möglichkeiten einer vorzeitigen Entlassung wegen einer festgestellten Ungeeignetheit. Der § 55 SG ermöglicht dies bei Soldatinnen und Soldaten nur innerhalb der ersten vier Jahre nach Dienstantritt. Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten gibt es eine solche Regelung überhaupt nicht (§ 46 SG).
Sollte dies bedeuten, dass Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten auch dann, wenn sie als Rechtsextremisten erkannt worden sind, bis zum Ende ihrer regulären Dienstzeit weiter beschäftigt werden müssen – unter Umständen mehrere Jahrzehnte –, wäre dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht hinnehmbar. Es wäre aus ihrer Sicht unverantwortlich, Neonazis als militärische Vorgesetze einzusetzen oder ihnen Zugang zu Waffen zu ermöglichen. In diesem Fall läge offenbar gesetzgeberischer Handlungsbedarf vor.
Aus der vorgenannten Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in welchen der von ihr angeführten 76 Fälle jeweils welche Maßnahmen einschließlich verwendungseinschränkender Maßnahmen getroffen wurden. Es muss aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sichergestellt sein, dass die Bundeswehr alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausschöpft, um gegen Neonazis in ihren Reihen vorzugehen, und diese Möglichkeiten ggf. durch gesetzgeberische Maßnahmen erweitert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele rechtsextremistische Verdachtsfälle hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) im Jahr 2013 (neu) bearbeitet?
Wie viele dieser Verdachtsfälle haben sich bestätigt?
Um welche Arten rechtsextremer Betätigung handelte es sich hierbei jeweils (bitte vollständig auflisten, jeweils erbetene Angaben: Dienstgrad, Beschäftigung als Freiwillig Wehrdienst Leistender, Soldat auf Zeit, Berufssoldat, ziviler Mitarbeiter; bei Soldaten auf Zeit bitte auch die Dienstzeit angeben, die bis zur Erkennung als Rechtsextremist bereits geleistet wurde)?
Wie viele der erkannten Rechtsextremisten (bitte jeweils den Angaben nach Frage 3 zuordnen) wurden vorzeitig entlassen?
Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundeswehr gegen die erkannten Rechtsextremisten durchgeführt (bitte auch disziplinarrechtliche Maßnahmen und Verwendungseinschränkungen angeben und jeweils den Angaben nach Frage 3 zuordnen)?
Wie viele der erkannten Rechtsextremisten (bitte jeweils den Angaben nach Frage 3 zuordnen) leisten gegenwärtig noch Dienst und in welcher Funktion (Dienstgrad, Truppengattung)?
Wie viele besondere Vorkommnisse mit Verdacht auf rechtsextreme Betätigung wurden dem Wehrbeauftragten im Jahr 2013 gemeldet, was genau war Inhalt dieser Meldungen (bitte analog zur Antwort auf Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 17/14670 aufschlüsseln und bei Zeitsoldaten angeben, wie viele Jahre sie bereits im Dienst waren), und welche Maßnahmen hat die Bundeswehr jeweils gegen die betreffenden Soldatinnen und Soldaten ergriffen?
Wie gestaltet sich die Zuordnung zur Art der extremistischen Betätigung, zum Dienstgrad, zur Beschäftigung als Freiwillig Wehrdienst Leistender, zum Soldat auf Zeit (unter Angabe der bis zur Erkennung als Rechtsextremist geleisteten Dienstzeit), Berufssoldat (jeweils mit Dienstgrad), zivile Mitarbeiter zu den zwischen den Jahren 2010 und 2012 erkannten 76 Rechtsextremisten? Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr jeweils gegen diese 76 Personen durchgeführt (einschließlich disziplinarrechtlicher Maßnahmen und Verwendungseinschränkungen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr gegen jene 67 Bundeswehrsoldaten, die im Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (vgl. Anlage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 17/14670) 2012 als Verdachtsfälle rechtsextremistischer „besonderer Vorkommnisse“ gemeldet worden sind, ergriffen (bitte jeweils die laufende Nummer angeben und bei Zeitsoldaten angeben, wie viele Jahre sie bereits im Dienst waren)?
Gehört zu den disziplinarrechtlichen Möglichkeiten bzw. zu den möglichen Verwendungseinschränkungen auch das Verbot, als Ausbilder eingesetzt zu werden, und wenn ja, inwiefern wurden jene Soldatinnen und Soldaten, die in der Vergangenheit als Rechtsextremisten erkannt bzw. denen besondere Vorkommnisse wegen rechtsextremer Betätigung zugeordnet wurden, dennoch weiterhin als Ausbilder beschäftigt?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Bedarf für eine Erweiterung der disziplinarrechtlichen Möglichkeiten sowie der Verwendungseinschränkungen für rechtsextreme Soldaten?
Welche Möglichkeiten gibt es für die Bundeswehr, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, deren Dienstzeit schon länger als vier Jahre beträgt, sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten wegen rechtsextremistischer Betätigung vorzeitig zu entlassen (bitte möglichst ausführlich unter Nennung der jeweiligen Rechtsgrundlage aufführen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Möglichkeiten zur vorzeitigen Entlassung rechtsextremistischer Soldatinnen und Soldaten, und inwiefern sieht sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die Möglichkeiten zur vorzeitigen Entlassung von Soldatinnen und Soldaten zu erweitern? Welche Maßnahmen will sie hierzu ggf. ergreifen und bis wann?
Hat die Bundeswehr inzwischen das in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 17/14670 angekündigte Konzept zur Erfassung und Bewertung der Inneren und Sozialen Lage in der Bundeswehr erstellt, und wenn ja, was sind seine Grundzüge, und inwiefern ist es der Bundeswehr jetzt möglich, nachzuvollziehen, wie viele der dem Wehrbeauftragten gemeldeten Vorkommnisse sich bestätigen? Wenn nein, warum nicht, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung?
Welche weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Rechtsextremisten in der Bundeswehr ergreifen?
Wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Quote der vorzeitig entlassenen Soldatinnen und Soldaten, die vom MAD als islamistische Extremisten erkannt worden sind, mit sechs von neun wesentlich höher ist als die Quote der vorzeitig entlassenen Rechtsextremisten (18 von 75)?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden im Jahr 2013 wegen islamistischer Betätigung erkannt bzw. dem Wehrbeauftragten gemeldet, und welche Maßnahmen hat die Bundeswehr jeweils gegen diese ergriffen (bitte vollständig aufführen)?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden im Jahr 2013 als Extremisten in anderen politischen Phänomenbereichen erkannt bzw. dem Wehrbeauftragten gemeldet, und welche Maßnahmen hat die Bundeswehr jeweils gegen diese ergriffen (bitte Art der Betätigung angeben und vollständig aufführen)?