Zur humanitären Situation und Menschenrechtsverletzungen durch staatliche und irreguläre Akteure in der Ostukraine
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit der Wahl des neuen ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko am 25. Mai dieses Jahres hat die Bundesregierung ihm wiederholt ihre Unterstützung versichert. In ihren Verlautbarungen hat sie zentral auf die ihrer Ansicht nach vorhandene Fähigkeit Petro Poroschenkos abgehoben, die Ukraine zu einen und eine friedliche Lösung des Konflikts mit der Bevölkerung der Ostukraine herbeizuführen. Mehr als einen Monat nach seiner Wahl ist jedoch das Gegenteil der Fall. Der Konflikt ist nach Auffassung der Fragesteller – auch durch das Agieren Petro Poroschenkos – weiter eskaliert.
Dabei muss angesichts des Bürgerkriegsgeschehens daran erinnert werden, dass die neue Administration der Ukraine auch in ihrer Behandlung der Bevölkerung der Ostukraine den grundlegenden Normen der Menschenrechte verpflichtet ist, von denen die Achtung des Rechts auf Leben und Gesundheit die grundlegendsten sind. Dies ist Grundlage der Mitgliedschaft dieses Landes z. B. im Europarat und Grundlage der Assoziierung mit der Europäischen Union (EU). So fordert auch der am 17. Juni 2014 veröffentlichte Bericht der UN Humanitarian Mission von Kiew‚ „internationale Normen und Standards“ gegenüber der Bevölkerung der Ostukraine einzuhalten.
Aus dem Ostteil des Landes werden fast ununterbrochen schwere Kämpfe gemeldet. Über die Zahl der Toten und Verletzten, über die Schäden an der Infrastruktur und die Härten für die Zivilbevölkerung erhält die deutsche Öffentlichkeit jedoch unzureichende Informationen. Bewegte Bilder, die die Dramatik des Kriegsgeschehens widerspiegeln könnten, sind seit dem Amtsantritt Petro Poroschenkos in den deutschen Medien nur selten zu finden. Auch die Bundesregierung informiert die Öffentlichkeit nach Ansicht der Fragesteller unzureichend über ihre Erkenntnisse bzw. ihre Bewertung der Lage in der Ostukraine.
Jüngste Zahlen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR lassen das Ausmaß der Situation im Osten der Ukraine erahnen. Demnach gibt es im Land 54 400 Binnenvertriebene, davon 42 400 im Osten des Landes und 12 000 von der Halbinsel Krim (www.unhcr.de vom 27. Juni 2014). 110 000 Menschen sind laut UNHCR nach Russland geflohen, wo sich in Rostow am Don 12 900 und in Brjansk 6 500 Menschen in öffentlichen Gebäuden und in Zeltlagern befinden sollen. Nach Angaben der russischen Migrationsbehörde FMS sind seit Beginn dieses Jahres mehr als 400 000 Ukrainer für einen Daueraufenthalt in Russland eingetroffen (www.german.ruvr.ru vom 19. Juni 2014 „Rund 400 000 Flüchtlinge aus der Ukraine halten sich in Russland auf“).
Nachdem die vorübergehende Waffenruhe, deren Einhaltung von beiden Konfliktparteien bestritten wurde, nicht verlängert wurde, stellt sich noch drängender die Frage, wie sich die Bundesregierung zu diesem Krieg gegen Teile der eigenen Bevölkerung in einem Staat Europas und zu einer möglichen Eskalation des Konflikts mit Russland positioniert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Bewertet die Bundesregierung den bewaffneten Konflikt in der Ukraine oder in Teilen der Ukraine nach Maßgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als Niederschlagung von Aufständen (Eskalationsstufe 1), öffentlichen Notstand (Eskalationsstufe 2) oder als Krieg (Eskalationsstufe 3)?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Einstufung in Bezug auf die Anwendung der EMRK-Konventionsrechte, insbesondere des Rechts auf Leben?
b) Inwieweit und in welchen Regionen wird nach Ansicht der Bundesregierung im aktuellen Konflikt in der Ukraine die Anwendung der EMRK durch die Vorschriften des Humanitären Völkerrechts überlagert?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen der EMRK-Konventionsrechte im Rahmen des Konfliktes in der Ukraine?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen Humanitärem Völkerrechts im Rahmen des Konfliktes in der Ukraine?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Urheber und die Opfer der Verletzungen der EMRK-Konventionsrechte bzw. des Humanitären Völkerrechts?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Auflagen für Makrofinanzhilfen vonseiten des Europäischen Rates in Bezug auf die Erfüllung „effektiver demokratischer Mechanismen – einschließlich eines Mehrparteiensystems und der Rechtsstaatlichkeit“ sowie die Garantie der „Achtung der Menschenrechte“ (Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages 18(7)063) als gegenwärtig erfüllt an?
Inwiefern und wie informiert sich die Bundesregierung regelmäßig über die Entwicklung der Situation in der Ostukraine, und wie regelmäßig gibt es einen Austausch mit der ukrainischen Regierung und Kontakten, die die Lage kompetent einschätzen können?
Inwieweit deckt der Beobachtungsauftrag, welcher der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erteilt wurde, die militärischen Aktivitäten aller relevanten Akteure innerhalb der Ukraine ab, also auch der auf Seiten der ukrainischen Nationalgarde mitkämpfenden irregulären Verbände?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die neu gebildete Nationalgarde und über die Behauptungen, sie rekrutiere sich maßgeblich aus nationalistischen Kräften der Maidanbewegung (www.heise.de vom 13. Mai 2014 „Ukraine: Zeichen stehen auf Sturm“), wie beurteilt sie ihre Ausbildung als Voraussetzung zur Einhaltung von EMRK und Humanitärem Völkerrecht und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den den Angeworbenen versprochenen zukünftigen Anstellungen beim Ministerium für Inneres (www.dw.de vom 21. März 2014 „Kann die Nationalgarde die Ukraine retten?“), auch in Bezug auf die zukünftige Korruptionsbekämpfung in der Ukraine?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Rivalitäten zwischen dem ukrainischen Militär, dem Grenzschutz und der neu gebildeten Nationalgarde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der Konflikt in der Ostukraine – der neu gewählte Präsident sprach Medienberichten zufolge von einem „Krieg“ (Berliner Morgenpost, 25. Mai 2014) – auf militärische Weise nicht gelöst werden kann bzw. mit Blick auf die menschlichen Opfer und die Folgen für die Bevölkerung auf beiden Seiten, wie auch die politischen Folgen, nicht militärisch gelöst werden sollte?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Haltung Petro Poroschenkos, die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation nicht zu akzeptieren und dabei keine Kompromisse zuzulassen (www.heute.de/ukrainepraesidentschaftskandidat-poroschenko-will-die-krim-zurueck-32543460.html)?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko einer militärischen Eskalation zwischen der Ukraine und Russland, sieht sie das Risiko eines militärischen Sieges Kiews in der Ostukraine steigen, und wie würde sie sich zu einem solchen militärischen Angriff der Ukraine gegen die Machthaber auf der Krim positionieren?
Inwieweit hat die Bundesregierung versucht, auf die ukrainische Regierung dahingehend Einfluss zu nehmen, dass die wiederholten Ankündigungen eines Waffenstillstands auch tatsächlich umgesetzt werden?
a) Wann hat die Bundesregierung, angesichts der bereits am 17. April 2014 gemeldeten Zusammenstöße zwischen „pro-russischer“ oder Kiew-kritischer Bevölkerung und Armee (www.kyivpost.com/multimedia/photo/ukrainian-army-gets-hostile-reception-in-donetsk-oblast-on-april-16-343886.html), eine Einstellung der sogenannten Anti-Terror-Operation durch die ukrainische Regierung gefordert?
b) Hat sie sich öffentlich von dem militärischen Vorgehen der ukrainischen Regierung in den Städten der Ostukraine distanziert und insbesondere von berichteten Angriffen auf zivile Gebäude?
c) Wenn nein, warum wurde das unterlassen?
d) Wann hat sie sich gegenüber der ukrainischen Regierung für Verhandlungen der ukrainischen Regierung mit den Aufständischen eingesetzt, und wie und gegenüber wem hat sie das getan?
e) Wenn nicht, warum hat sie das unterlassen?
f) Inwiefern sieht sie Oligarchen als geeignete und legitimierte Vertreter der Ostukraine bei solchen Verhandlungen an?
g) Inwiefern hat sich die Bundesregierung als Unterstützerin bei solchen Verhandlungen angeboten?
h) Sieht die Bundesregierung in den Rebellen im Osten der Ukraine „Terroristen“?
Wie und wem gegenüber hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, die am 18. Juni 2014 erklärte und am 27. Juni 2014 beendete Waffenruhe zu verlängern?
Hat sich die Bundesregierung insbesondere dafür eingesetzt, dass Petro Poroschenko etwaige Verhandlungen beginnt, ohne Vorbedingungen zu stellen, wie die Abgabe der Waffen nur durch eine Seite des Konflikts?
Hat die Bundesregierung in irgendeiner Form Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern der Aufständischen bzw. der deklarierten „Volksrepubliken“ gehabt oder eine Dialogaufnahme versucht?
Wie viele Menschen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Moment auf der Flucht aus der Ostukraine?
a) Wie viele Menschen schätzt die Bundesregierung derzeit als Binnenflüchtlinge ein?
b) Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung ins Ausland geflohen (bitte nach Zielländern aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung bereit, Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland aufzunehmen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie viele, und inwieweit ist sie bereits tätig geworden, um die Flüchtlinge zu unterstützen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die tatsächliche Einrichtung eines „Fluchtkorridors“, wie er vom ukrainischen Präsidenten Mitte Juni dieses Jahres angekündigt wurde (www.zeit.de/politik/ausland/2014-06/poroschenko-fluchtkorridor-ukraine-kaempfe-separatisten)?
a) Hat sich die Bundesregierung gegenüber der ukrainischen Regierung oder in internationalen Institutionen für die Einrichtung eines solchen „Fluchtkorridors“ für die Zivilisten eingesetzt, die die Kampfgebiete in Richtung anderer Teile der Ukraine, Russland oder anderer Länder verlassen wollen?
b) Welche anderen Schritte hat die Bundesregierung hinsichtlich der Flucht der Zivilbevölkerung aus den umkämpften Gebieten unternommen, und wann wurde über diese Schritte entschieden?
c) Wenn keine Schritte unternommen wurden, warum wurde dies unterlassen?
Wie viele Menschen sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung seit dem Beginn der Kämpfe am 14. April 2014 ums Leben gekommen?
a) Wie viele wurden durch Waffeneinwirkung insgesamt getötet und verletzt?
b) Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Urheber der Tötungen?
c) Wie viele der Getöteten und Verletzten waren nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Zivilisten?
d) Welche Information hat die Bundesregierung über die Zahl der in Slowjansk Getöteten und Verwundeten durch den Artilleriebeschuss seit Beginn des Beschusses durch ukrainische Einheiten?
e) Inwiefern versucht die Bundesregierung, eigene Erkenntnisse und Positionen zu den rechtlichen Verhältnissen bei Tötungen in der Ukraine zu erlangen, um ggf. auf Verletzungen der EMRK und des darin enthaltenen Verhältnismäßigkeitsgebots bzw. auf Verletzungen des Humanitären Völkerrechts reagieren zu können?
Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Einsatz von Phosphorbomben sowie von Kassettenbomben gegen zivile Ziele durch Regierungstruppen (www.heise.de/tp/artikel/42/42005/1.html)?
a) Hat sich die Bundesregierung nach Bekanntwerden dieser mutmaßlichen Verletzungen des Kriegsvölkerrechts mit der Kiewer Regierung in Verbindung gesetzt, um die sofortige Einstellung der Bombardierungen zu fordern?
b) Wenn ja, wann erfolgte das?
c) Wenn nein, warum erfolgte das nicht?
d) Gibt es zu den mutmaßlichen Einsätzen schwerer Waffen in Wohngebieten eine öffentliche Stellungnahme der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Versorgung der Bevölkerung in den umkämpften Gebieten der Ostukraine mit lebenswichtigen Medikamenten, besonders über die Versorgung mit Insulin?
a) Seit wann ist die Bundesregierung von den Zuständen informiert?
b) Hat sich die Bundesregierung dazu an die Kiewer Regierung gewandt, und hat sie eine freie Belieferung der belagerten Städte mit lebenswichtigen Medikamenten gefordert?
c) Wenn ja, wann ist das geschehen?
d) Wenn nein, warum ist dies nicht geschehen?
e) Welche konkreten Maßnahmen Humanitärer Hilfe hat die Bundesregierung für die betroffenen Gebiete in Betracht gezogen bzw. in die Wege geleitet?
Welche Information hat die Bundesregierung über die Versorgungslage der Bevölkerung in den ostukrainischen Städten mit Lebensmitteln, Trinkwasser und Strom?
Gegenüber welchen Staaten bestehen weitgehendere EU-Handelssanktionen als gegenüber der Krim, und inwiefern und ggf. warum befürwortete die Bundesregierung schärfere Handelssanktionen als gegenüber dem Iran und Syrien?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die humanitären Konsequenzen des Artillerieangriffs der ukrainischen Armee auf zwei Pumpstationen des Trinkwasser führenden Seversky-Donezk-Donbass-Kanals, bei dem zwei Arbeiter der Wasserwirtschaft getötet wurden (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/kaempfe-in-der-ostukraine-hunderttausende-menschen-ohne-wasser-12974108.html)?
a) Ist die Trinkwasserversorgung für die Einwohner im Oblast Donetzk nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert?
b) Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko der Entwicklung von Epidemien (wie bereits vor zwei Jahren geschehen) durch die flächendeckende Kontamination von Trinkwasser ein?
c) Wie ist der Stand der Reparaturen, die die ukrainische Regierung am 10. Juni 2014 zusagte?
d) Für wie vertrauenswürdig hält die Bundesregierung diese Zusage, wenn die ukrainische Seite es ablehnt, Verhandlungen mit den Rebellen aufzunehmen, die den Ort Semenowka besetzt halten, in dem die Pumpstationen liegen?
Hat sich die Bundesrepublik Deutschland sofort nach Bekanntwerden des Angriffs auf die Pumpstationen an die Kiewer Regierung gewandt und deutlich gemacht, dass mögliche Angriffe auf die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung darstellen und in einem bewaffneten Konflikt das Kriegsvölkerrecht verletzen?
a) Wenn ja, wann ist das geschehen?
b) Wenn nein, warum ist das unterblieben?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Frage der Authentizität einer mutmaßlichen Verfassung der selbsterklärten „Volksrepublik Donezk“ (https://linksunten.indymedia.org/de/node/114522), die auch als False-flag-Aktion bewertet wird?
Welche Erkenntnisse hat sie über klerikale, homophobe oder großrussische Kräfte in den selbsterklärten „Volksrepubliken“ und ihre politischen Kräfteverhältnisse?
An welchen Tagen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bewaffnete Auseinandersetzungen in Mariupol, welche Information hat die Bundesregierung zu Toten und Verletzten dieser Kämpfe, und wie viele Zivilisten starben bzw. wurden dabei verletzt?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Zahl von Toten und Verletzten durch einen Luftangriff auf ein Gebäude der Gebietsverwaltung Lugansk am 2. Juni 2014 (http://de.ria.ru/security_and_military/20140603/268670298.html, bitte aufschlüsseln, ob es sich bei den Opfern um Zivilisten handelt)?
Welche weiteren militärischen Angriffe auf zivile Gebäude (bspw. Wohngebiete) bzw. zivile Infrastruktur in Lugansk sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über „Filtrationspunkte“, wie sie der Verteidigungsminister der Ukraine, Mychajlo Kowal, gegenüber Medien ankündigte (www.youtube.com/watch?v=9IZLotoo5mA)?
a) Welche Funktion haben diese „Filtrationspunkte“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Nach welchen Kriterien sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen an diesen Punkten „gefiltert“ werden, und was soll mit den „gefilterten“ Personen passieren?
c) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der zu erwartenden „ausgefilterten“ Personen und darüber, wo diese ggf. in Gewahrsam genommen werden sollen, beziehungsweise inwiefern hat sie versucht, darüber Informationen der ukrainischen Regierung zu erhalten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz privater Söldnerarmeen durch einzelne, ökonomisch mächtige Personen in der Ukraine, wie es beispielsweise über den Gouverneur von Dnipropetrovsk, Igor Kolomoisky, berichtet wurde (www.heise.de/tp/artikel/42/42062/1.html)?
a) Unterliegen derartige Strukturen nach Ansicht der Bundesregierung dem Abrüstungsgebot des Genfer Friedensfahrplans vom 17. April 2014?
b) Wenn ja, wurde die Kiewer Regierung von der Bundesregierung zur Auflösung dieser Strukturen gemäß der Beschlusslage des Genfer Agreements aufgefordert? Wenn ja, wann geschah das?
c) Wenn nein, warum wurde dies nicht gefordert?
Stehen die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung weiterhin zu ihrer Forderung, dass betreffend die Todesschüsse auf dem Maidan vom 19./20. Februar dieses Jahres „eine umfassende und transparente, unter Einbeziehung internationaler Institutionen erfolgende, Aufklärung“ erfolgen muss (Staatsminister Michael Roth in seiner Antwort auf die Schriftliche Frage 32 der Abgeordneten Dr. Sahra Wagenknecht auf Bundestagsdrucksache 18/815), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den bisherigen Ermittlungen und der daran geäußerten Kritik (vgl. www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2014/0410/maidan.php5), auch im Verhältnis zu den ukrainischen Verpflichtungen aus der EMRK?
Hat die Bundesregierung inzwischen Informationen über die mutmaßliche Urheberschaft des Massakers im Gewerkschaftshaus in Odessa am 2. Mai 2014?
Haben die ukrainischen Behörden nach Informationen der Bundesregierung Ermittlungen eingeleitet, um das Massaker vom 2. Mai 2014 in Odessa aufzuklären?
a) Wie ist der Stand dieses Verfahrens?
b) Wie viel Vertrauen setzt die Bundesregierung in die ermittelnden Behörden?
c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den bisherigen Ermittlungen, auch im Verhältnis zu den ukrainischen Verpflichtungen aus der EMRK?
Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung das Massaker an etwa 50 Zivilisten am 2. Mai 2014 in Odessa und die dafür Verantwortlichen verurteilt, und wann und in welcher Form verurteilte die Bundesregierung die Verantwortlichen für den Abschuss eines ukrainischen Militärflugzeuges Mitte Juni 2014, bei dem 49 Soldaten ums Leben kamen?
Aus welchem Grund wurde der für die Opfer von Odessa vorgesehene Kranz des Bundesministers des Auswärtigen bei dessen Odessa-Besuch am 13. Mai 2014 nicht niedergelegt (www.spiegel.de/politik/ausland/ukrainesteinmeier-trifft-jazenjuk-und-legt-kranz-in-odessa-nieder-a-969101.html)?