[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2132
18. Wahlperiode 04.06.2014Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Sevim Dağdelen,
Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Zur Politik der Bundesregierung im Syrien-Konflikt
Aus Syrien, in dem seit über drei Jahren ein blutiger Bürgerkrieg tobt, dem
bereits weit über 150 000 Menschen zum Opfer gefallen sind und vor dem sechs
Millionen Menschen flüchten mussten, sind sehr unterschiedliche Signale zu
vernehmen. Einerseits intensiviert sich der bewaffnete Konflikt, andererseits
breitet sich die Sehnsucht nach Frieden in der gesamten syrischen Bevölkerung
aus. An vielen Orten finden Friedensgespräche statt. In der symbolträchtigen
Stadt Homs haben Regierung und bewaffnete Opposition ein für die weitere
Entwicklung des syrischen Bürgerkriegs entscheidendes Abkommen vereinbart. Es
sieht vor, dass die Aufständischen die Kämpfe in der Stadt Homs beenden und
ihnen im Gegenzug freies Geleit zugesichert wird. Dieses Abkommen markiert
möglicherweise einen militärischen Wendepunkt, der den Weg für
Verhandlungen ebnen kann. Nach drei Jahren Bürgerkrieg ist klar, dass es keine militärische
Lösung für den Syrien-Konflikt geben wird. Deshalb sind direkte
Verhandlungen zwischen Regierung und Aufständischen absolut notwendig und müssen
von der internationalen Gemeinschaft unterstützt werden. Jeder Tag, den dieser
Konflikt anhält, bedeutet neuerliches Leid für die Zivilbevölkerung,
insbesondere für die Millionen von Flüchtlingen. Über neun Millionen Syrerinnen und
Syrer sind inzwischen auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Die Genf-II-Verhandlungen haben keinen Durchbruch für eine umfassende
Lösung des syrischen Bürgerkriegs erbracht. Noch ist nicht erkennbar, ob es in
absehbarer Zeit zu Folgeverhandlungen zwischen Regierung und aufständischer
Opposition kommen wird. Die syrische Regierung hat für den 3. Juni 2014
Präsidentschaftswahlen anberaumt. Die Wahlen, obwohl unter der Kriegssituation
ein geregelter Ablauf kaum vorstellbar ist, könnten ein Stimmungsbarometer
sein, inwieweit Bashar al-Assad getragen wird. Die internationale Gemeinschaft
soll alles ihr Mögliche tun, um den Dialog zwischen den Kriegsparteien zu
befördern und Chancen für eine politische Konfliktregulierung auszuloten. Nur so
kann das erklärte Ziel der Bundesregierung, eine Regierung der Nationalen
Einheit unter Beteiligung der Oppositionsparteien und -gruppen zu etablieren,
verwirklicht werden.
In Syrien gibt es durchaus auch Lichtblicke. So sind an 50 Orten
Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Regierung und Opposition vereinbart worden.
Das ist ein wichtiges Ergebnis, das der Unterstützung bedarf, weil es dazu
beiträgt, die humanitäre Lage der Menschen zu verbessern. Diese Waffenstillstände
zu gefährden und/oder zu delegitimieren, ist alles andere als zielführend. Wo
Waffenstillstandsvereinbarungen erzielt wurden, konnte die humanitäre
Versorgung der Zivilbevölkerung wieder aufgenommen werden. Die Ankündigung der
Drucksache 18/2132 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUSA, die bewaffnete Opposition mit schweren panzerbrechenden Waffen
auszustatten, gefährdet allerdings diesen Prozess und verschlimmert die humanitäre
Lage der Zivilbevölkerung. Wenn die US-Administration die Übergabe dieser
Panzerabwehrsysteme an die syrischen Oppositionsgruppierungen genehmigt
haben sollte, so widerspräche dies ihren Erklärungen, an einer politischen
Lösung in Syrien festzuhalten und sich an einer Deeskalation beteiligen zu
wollen.
Eine weitere positiv hervorzuhebende Entwicklung stellt die kurdische
Selbstverwaltung in Nord-Syrien dar. Die Kurdinnen und Kurden haben eine Form der
Selbstverwaltungsdemokratie etabliert, die für das multiethnische und
multireligiöse Gesamt-Syrien beispielgebend sein könnte. Aber die kurdische
Selbstverwaltung ist gefährdet. Sie wird von der Türkei, islamistischen Gruppen und der
„Freien Syrischen Armee“ bekämpft. Von der Regierung Bashar al-Assads
werden die kurdischen Gebiete derzeit nicht angegriffen (Weltspiegel, 29.
September 2013). Über die kurdischen Gebiete Nord-Syriens wurde von der türkischen
Regierung eine Blockade verhängt, die nur sporadisch gelockert wird. Auch die
Bundesregierung setzt sich bei ihrem türkischen Partner nicht konsequent für
eine Aufhebung der Blockade ein. Dies ist aber die Voraussetzung für eine
Verbesserung der humanitären Lage der kurdischen Bevölkerung Nord-Syriens.
Zivilgesellschaftliche Organisationen, wie das „Center for Civil Society and
Democracy in Syria“, halten die Ausbreitung lokaler Waffenstillstände für den
erfolgversprechendsten Weg, um Frieden in Syrien zu erreichen, da aufbauend
darauf eine solide nationale Übereinkunft zwischen Regierung und
Aufständischen erzielt werden könne. Dass im Westen kaum jemand Unterstützung dafür
äußert, wird ausdrücklich bedauert (
http://politicsofpoverty.oxfamamerica.org/
2014).
Der überwiegende Teil der Pro-Reform-Kräfte in Syrien, darunter
zivilgesellschaftliche Organisationen und Parteien, vertreten einen ähnlichen Ansatz. Eine
der größeren zivilgesellschaftlichen Organisationen ist das „National
Coordination Committee for Democratic Change“, das einen nationalen Dialog mit der
syrischen Regierung führt, um den syrischen Staat zu demokratisieren und zu
verändern. Am nationalen Dialog nehmen auch zahlreiche politische
Organisationen und Parteien teil, darunter der kurdische Nationalrat, syrische Sozialisten,
internationale Sozialisten, marxistische und kommunistische Parteien sowie
Friedens- und Frauenorganisationen. Die Regierung und die
zivilgesellschaftliche Opposition Syriens haben nach einem dreijährigen Dialog eine
Prinzipienerklärung verabschiedet, die besagt, dass ein zukünftiger syrischer Staat auf
pluralistischen, demokratischen und säkularen Prinzipien aufbauen soll. Das ist,
gerade vor dem Hintergrund, dass die aufständische syrische Opposition die von
den zivilgesellschaftlichen Organisationen formulierten Prinzipien in Genf und
in allen darauffolgenden Treffen zurückgewiesen hat, hervorzuheben (http://
nscb.me/2014/01/27/syrias-so-called-opposition-reject). In jüngster Zeit haben
die syrischen Aufständischen ihren Kurs der Ablehnung einer politischen
Lösung des Konfliktes intensiviert. Statt auf Dialog setzt die bewaffnete
Opposition offensichtlich auf eine Verschärfung des Bürgerkriegs, der weiter
unzähligen Syrerinnen und Syrern das Leben kosten wird. Die mangelnde
Dialogbereitschaft der aufständischen oppositionellen Gruppierungen hat wiederum der
Regierung eine Steilvorlage geboten, ihre militärische Offensive zu verschärfen.
Diese kostet viele zivile Opfer, verursacht insbesondere durch das
barrellbombing. In jüngster Zeit zeigen sich aber auch Risse im Gefüge der gewaltsamen
Opposition auf. So fordert der ehemalige Präsident der nationalen Koalition
Mouaz Al-Khatib direkte Gespräche mit der syrischen Regierung. „Wir sollten
nicht auf internationale Konferenzen warten, die den Syrern die Zeit stehlen und
das Blutvergießen verlängern“ (Al-Monitor, 3. Juni 20014).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2132Ein Bericht des Dänischen Instituts für Internationale Studien aus dem Jahr 2012
skizziert, dass die von der EU, den USA und der Arabischen Liga gegen Syrien
verhängten Sanktionen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für den
syrischen Staat und die Regierung mit sich gebracht haben (
www.irinnews.org/
report/97335/sanctions-hit-humanitarian-aid-to-syria). Darüber hinaus haben
Effekte zweiter Ordnung, wie die erhöhte Inflation, höhere Treibstoff- und
Lebensmittelpreise, Importschwierigkeiten, die dadurch bedingte höhere
Arbeitslosigkeit, das sinkende Lohnniveau und der Rückgang der Kaufkraft,
einschließlich des Zugangs zu Nahrungsmitteln, die sozioökonomischen Kosten
erhöht und die bereits bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten
verschärft, die sich vor allem auf die unteren sozialen Schichten der
Bevölkerung auswirken, so der Bericht.
Syrische Fabriken haben Schwierigkeiten, Rohstoffe und Ersatzteile zu
importieren. Die Lebensmittelproduktion geht zurück. Dies alles hat dazu geführt,
dass die Sanktionspolitik sich vor allem gegen die Zivilbevölkerung wendet.
Selbstverständlich muss es zu einem Stopp aller Waffenlieferungen – sowohl
aus dem Westen und aus den Golfmonarchien als auch aus Russland – nach
Syrien kommen und sicherlich muss auch der Kontrollmechanismus für Dual-
Use-Komponenten, d. h. jene Teile, die auch militärisch verwendbar sind, in
Syrien streng angewendet und sogar deutlich verschärft werden. Aber die
allgemeine Blockade über die syrische Industrie muss aufgehoben werden.
Wegen der zunehmenden Kritik an der Sanktionspolitik und ihren negativen
Folgen für die Zivilbevölkerung lockerte die EU im Jahr 2013 die gegen Syrien
verhängten Sanktionen. Dabei handelte es sich nach Auffassung kritischer
Stimmen aber letztlich um eine Mogelpackung. Denn die Sanktionslockerung betraf
lediglich die von der Opposition kontrollierten Gebiete. Der größte Teil der
syrischen Bevölkerung bleibt also demnach weiterhin unterversorgt. Die EU hat
nach Auffassung der Fragesteller ihre Parteilichkeit im Syrien-Konflikt damit
überdeutlich gemacht: die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte durfte Öl verkaufen und Ersatzteile für die Ölindustrie
einkaufen, damit ihre Kriegsmaschinerie mit Benzin versorgt werden kann, der
Regierungsseite blieb dies weiterhin verwehrt. Vor allem aber hat die EU mit
dieser Politik dafür gesorgt, dass Menschen, die in von der Opposition
kontrollierten Gebieten leben, versorgt werden, die anderen hingegen nicht
(
www.deutschlandradio.de/eu-lockert-embargo-syrische-opposition-darf-
oelausfuehren. 331.de.html?dram:article_id=253178).
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des „Syria Recovery Trust Fund“
mit nicht unerheblichen Mitteln die Bemühungen der syrischen Opposition,
Verwaltungsstrukturen in den von ihr kontrollierten Gebieten aufzubauen. Alle
Hilfsgelder, die über den „Syria Recovery Trust Fund“ gewährt werden, werden
in Absprache mit der von zahlreichen westlichen Staaten etablierten
Freundesgruppe Syriens von den syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte
kanalisiert. Die Nationale Koalition ist von einigen westlichen Staaten als einzige
legitime Vertretung des syrischen Volks anerkannt worden, „um vor den Augen
der Bevölkerung in den von der bewaffneten Opposition kontrollierten Gebieten
die Bedeutung der Nationalen Koalition aufzuwerten und ihr Legitimität in der
Bevölkerung zu verschaffen“ (aus dem Protokoll des Internal Grant Committee
Meeting, 12. Juni 2013, Ministry of Foreign Affairs Denmark). Aus dem
Protokoll vom Internal Grant Committee Meeting, vom 12. Juni 2013 geht allerdings
auch hervor, dass der Westen die Maßgabe gesetzt hat, dass in diesen von der
Opposition kontrollierten Gebieten die Prinzipien der Nichtdiskriminierung
anderer religiöser Strömungen, der Multiethnizität und der Säkularität beim
Aufbau von Strukturen und der Vergabe von finanzieller Hilfe an Projekte gelten.
Diese Kriterien für die Gestaltung der Beziehung zur Nationalen Koalition der
„syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ sind demnach auch für die
Bundesregierung bindend.
Drucksache 18/2132 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Zustand der
„Freien Syrischen Armee“, ihrer militärischen Fähigkeiten und der
politischen Durchsetzungskraft der Nationalen Koalition der syrischen
Revolutions- und Oppositionskräfte?
2. Welchen Einfluss hat nach Auffassung der Bundesregierung die Nationale
Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte über die
bewaffneten Formationen der Opposition?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem möglichen
Einflussverfall der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte über die
bewaffneten Formationen der Opposition?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen
von Jürgen Todenhöfer, ehemaliger entwicklungs- und rüstungspolitischer
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, der in einem
Gastbeitrag in der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 11. April
2014 schrieb, dass „die vom Westen finanzierte Freie Syrische Armee nur
noch in der westlichen Propaganda eine Rolle spiele, und auch die Stiftung
Wissenschaft und Politik spricht in ihrer jüngsten Syrien-Studie vom
18. April 2014 von einem extremen Bedeutungsverlust der „Freien
Syrischen Armee“ und der Nationalen Koalition?
5. Welche Gebiete in Syrien kontrolliert nach Kenntnis der Bundesregierung
die „Freie Syrische Armee“?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der Menschen, die in den
von der Opposition kontrollierten Gebieten leben?
7. Wie viel Prozent sind dies von der syrischen Gesamtbevölkerung?
8. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Größe der
Gesamtheit der bewaffneten Kräfte der syrischen Opposition („Freie Syrische
Armee“, Salafisten, Islamisten und der Al-Qaida) vor (bitte jede Gruppe
einzeln auflisten und ihre jeweilige Größe angeben)?
9. Wie groß ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Anteil der „Freien
Syrischen Armee“ unter dieser Gesamtzahl der bewaffneten syrischen
Opposition?
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem am 7. April
2014 in „SPIEGEL ONLINE“ erschienenen Bericht, dass der prominente
syrische säkulare Vertreter Michael Kilo und der bisherige Sprecher Luai
Safi nach Genf II zugunsten islamistischer Vertreter aus dem
Führungsgremium der in der Türkei ansässigen Nationalen Koalition der syrischen
Revolutions- und Oppositionskräfte abgewählt worden seien?
11. Welchen Einfluss hat dieser Vorgang nach Einschätzung der
Bundesregierung auf eine mögliche Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen
zwischen der syrischen Regierung und der aufständischen Opposition?
12. Hat die Bundesregierung die Ausgrenzung säkularer Kräfte aus den Reihen
der Nationalen Koalition mit Vertretern der Nationalen Koalition
thematisiert und dazu Kritik geäußert?
13. Sofern dies nicht geschehen ist, warum nicht?
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts der
zunehmenden islamistischen Dominanz in den Reihen der Nationalen
Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte, hinsichtlich der
Zusammenarbeit, welche die Gruppe der Freunde Syriens mit der Nationalen
Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte vereinbart hat,
und inwiefern kann diese Zusammenarbeit nach Einschätzung der
Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitergeführt werden?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/213215. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Privilegierung der Nationalen
Koalition durch die Gruppe der Freunde Syriens, insbesondere im Rahmen des
„Syria Recovery Trust Fund“, durch den Projekte finanziert werden, die
exklusiv der Nationalen Koalition zugutekommen, beizubehalten?
16. Kann die Bundesregierung die Authentizität der Aussagen im Protokoll des
Internal Grant Commitee Meeting vom 12. Juni 2013, herausgegeben vom
Ministry of Foreign Affairs Denmark bestätigen, in dem festgehalten ist,
dass die Gewährung erheblicher Finanzmittel an die syrische Opposition
damit begründet wird, dass es die erklärte Absicht der Freundesgruppe Syriens
war, das Ansehen der Nationalen Koalition in den von der aufständischen
Opposition kontrollierten Gebieten zu stärken, um deren politische Führung
sicherzustellen?
17. Wenn die Privilegierung der syrischen Nationalen Koalition wie bisher
fortgeführt werden soll, wie ist dies mit den im Rahmen des „Syria Recovery
Trust Fund“ (SRTF) aufgestellten Kriterien vereinbar, die besagen, dass in
den von der Opposition kontrollierten Gebieten die Prinzipien der
Nichtdiskriminierung anderer religiöser Strömungen, der Multiethnizität und der
Säkularität für den Aufbau von Strukturen und für die Vergabe von
finanzieller Hilfe gelten müssen?
18. Welche Kontrollmöglichkeiten hat die Bundesregierung, um zu verifizieren,
dass die vom „Syria Recovery Trust Fund“ an die Nationale Koalition
übergebenen Gelder tatsächlich Projekten zugutekommen, die den genannten
Kriterien entsprechen?
19. Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass Gelder aus dem
„Syria Recovery Trust Fund“ nicht für die Anschaffung von Waffen
verwendet werden?
20. Welche Gebiete in Syrien stehen nach Kenntnis der Bundesregierung unter
der Verwaltung der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte (bitte Größe und Bevölkerungszahl angeben)?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage in den von der Nationalen
Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte verwalteten
Gebieten hinsichtlich der zur Finanzierung durch den SRTF einzuhaltenden
Kriterien von Multiethnizität, Säkularität und Gender-Demokratie?
22. In welchen von der Opposition kontrollierten Gebieten herrschen nach
Kenntnis der Bundesregierung die Prinzipien der Nichtdiskriminierung von
Minderheiten, der Multiethnizität, der Gender-Demokratie und der
Säkularität vor?
23. Wie viele Mittel sind bisher durch die Geberländer in den „Syria Recovery
Trust Fund“ einbezahlt worden (bitte nach Geberland und jeweiliger Höhe
der Mittel auflisten)?
24. Wie hoch ist der Anteil der Bundesrepublik Deutschland an den in den
SRTF eingezahlten Summen?
25. Welche konkreten Projekte sind in welchen Regionen bislang aus Mitteln
des SRTF gefördert worden?
26. In welcher Höhe sind Mittel bereits in diese Projekte investiert worden?
27. Werden humanitäre zivilgesellschaftliche Projekte in den von den syrischen
Kurden selbstverwalteten Gebieten finanziert?
28. Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung, dass keine
Projektförderung in den kurdischen selbstverwalteten Regionen stattfindet, obwohl sich
die humanitäre Lage in den kurdischen Regionen Nord-Syriens dramatisch
zugespitzt hat (
www.medico.de/hilfe-fuer-rojawa)?
Drucksache 18/2132 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Situation in
den kurdischen selbstverwalteten Gebieten Nord-Syriens hinsichtlich der
Wahrung der Menschenrechte, der Entwicklung von Demokratie,
Multiethnizität, Multireligiosität, Säkularität und der Ausgestaltung von Gender-
Demokratie?
30. Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage bzw. auf Grundlage welcher
Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beruht die
Anerkennung der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte als legitime Vertreterin des syrischen Volkes durch die EU und die
Bundesregierung (Erklärung des Auswärtigen Amts vom 11. Juli 2013
„Deutschland unterstützt die Syrische Opposition“)?
31. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die sich Bundesregierung
im Falle Syriens dazu entschlossen hat, vom in der Charta der Vereinten
Nationen verankerten Prinzip der Nichteinmischung in die
Souveränitätsrechte einer Nation abzuweichen (das zwischenstaatlich geltende
Interventionsverbot wurde in einer Reihe von UN-Resolutionen festgehalten,
Essential of Peace-Resolution, GV-Res. 290 vom 1. Dezember 1949,
Peaceful-and-neighborly-relations-among-States-Resolution, GV-Res. 1236 vom
14. Dezember 1957, Declaration on the Inadmissibility of Intervention in
the Domestic Affairs of States and the Protection of Their Independence and
Sovereignty, GV-Res. 2131 vom 19. Dezember 1965)?
32. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die Bundesregierung von
dem völkerrechtlichen Prinzip abgewichen ist, dass Gegenregierungen, die
sich im Verlauf eines innerstaatlichen Konfliktes herausbilden, ebenso wie
die Bewaffnung und finanzielle Unterstützung einer Partei in einem
Bürgerkrieg unzulässig sind?
33. Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, entgegen
völkerrechtlicher Bestimmungen die Nationale Koalition der syrischen
Revolutions- und Oppositionskräfte, die auch nur einen Teil der breiten syrischen
Opposition darstellt, als die legitime Vertretung des syrischen Volkes
anzuerkennen?
34. Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, in Syrien eine
Bürgerkriegspartei zu unterstützen, während nach Auffassung der Fragesteller
z. B. im Falle Bahrains, wo die schiitische Bevölkerungsmehrheit vom
sunnitischen Herrscherhaus unterdrückt wird, das Regime sanktionslos bleibt
und man es gewähren lässt?
Vor dem Hintergrund, dass sich nach Auffassung der Fragesteller gegen
Syrien eine Gruppe westlicher Staaten mit den despotischen Regimen der
Golf-Staaten verbunden hat, wie erklärt die Bundesregierung dieses
widersprüchliche Verhalten?
35. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Aussage der Stiftung Wissenschaft und Politik, dass „finanzielle und
logistische Hilfeleistungen“ fremder Staaten an eine Bürgerkriegspartei
„gegen das Interventionsverbot“ verstoßen?
36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Völkerrechtsanalyse der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), die zu dem
Urteil kommt, dass es „Staaten […] grundsätzlich verboten sei,
Oppositionsgruppen im bewaffneten Kampf gegen eine amtierende Regierung zu
unterstützen“ (Christian Schaller: Der Bürgerkrieg in Syrien, der Giftgas-Einsatz
und das Völkerrecht, SWP-Aktuell 54, September 2013, und es weiter heißt
„Bereits finanzielle und logistische Hilfeleistungen verstoßen gegen das
Interventionsverbot“)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/213237. Wie legitimiert die Bundesregierung die Gewährung finanzieller und wenn
auch soweit bekannt nur „softer“, aber dennoch militärischer Unterstützung
an die syrische bewaffnete Opposition, die nach Auffassung der Fragesteller
unter Verletzung des Gewaltverbots nach Artikel 2 Nummer 4 der UN-
Charta, die eine innere Einmischung in einen innerstaatlichen Konflikt
verbietet, stattfindet?
38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Präsidentschaftswahlen in Syrien unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zum
ersten Mal alternierende Kandidaturen zugelassen waren?
39. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Präsidentschaftswahlen in Syrien im Hinblick auf künftige Friedensgespräche mit der
Opposition?
40. Inwieweit wäre die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Erfolg von
Bashar al-Assad bei einer nicht manipulierten Wahl eine Aufgabe der
starren Haltung der Nationalen Koalition, die immer wieder als
Vorbedingung für eine politische Lösung des Syrien-Konflikts den Abgang von
Präsident Bashar al-Assad nennt, zur Folge haben müsste?
41. Inwieweit begreift die Bundesregierung eine Wiederwahl von Bashar al-
Assad, die ihm mehr Legitimität verschaffen würde, als neue Chance, eine
Regierung der Nationalen Einheit unter Teilnahme der Opposition zu
schaffen?
42. Welche syrische Vertretung in Deutschland betrachtet die Bundesregierung
als offizielle Vertretung Syriens vor dem Hintergrund, dass die Nationale
Koalition in Berlin ein Büro unterhält, dem quasi der Status einer
diplomatischen Vertretung zugestanden wird, zugleich aber die offizielle syrische
Botschaft in Berlin weiter existiert?
43. Falls die syrische Botschaft weiterhin als Interessensvertretung des
syrischen Staates in Deutschland gilt, mit welcher Begründung wurde der
Botschaft in Berlin untersagt, die Durchführung von Wahlen auf dem
Territorium der Bundesrepublik Deutschland (in der Botschaft) vorzunehmen?
44. Wie bewertet die Bundesregierung nach dem ergebnislosen Ende der
Friedenskonferenz Genf II die Möglichkeiten zu einer Wiederaufnahme der
Friedensgespräche zwischen der syrischen Regierung und der
aufständischen Opposition in Syrien?
45. Welche Initiativen hat die Bundesregierung gegenüber der Nationalen
Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte zur
Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen ergriffen?
46. Inwieweit bestehen diplomatische Kanäle der Bundesregierung zur
syrischen Regierung?
Wenn nein, wie will dann die Bundesregierung Einfluss zwecks
Wiederaufnahme des Friedensprozesses auf die syrische Regierung ausüben?
47. Inwieweit bestehen Kontakte zwischen deutschen und syrischen
Geheimdiensten (ZEIT ONLINE, 27. Mai 2013)?
48. Welche Möglichkeit, im syrischen Bürgerkrieg deeskalierend einzuwirken,
sieht die Bundesregierung für sich vor dem Hintergrund, dass Deutschland
gute Beziehungen zur aufständischen Opposition in Syrien unterhält und
zugleich im Gegensatz z. B. zu Frankreich, Großbritannien oder den USA
nach wie vor ein hohes Ansehen bei der syrischen Regierung genießt
(
www.faz.net, 5. Oktober 2013)?
Drucksache 18/2132 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode49. Welche diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen und/
oder plant sie zu ergreifen, um die syrische Regierung und die bewaffnete
Opposition zur Wiederaufnahme von Friedensgesprächen zu bewegen?
50. Welche Initiativen hat die Bundesregierung in der Gruppe der Freunde
Syriens ergriffen, damit die Wiederaufnahme von Verhandlungen zwischen
Regierung und Opposition möglich wird, und welche Initiativen plant sie
noch zu ergreifen?
51. Was waren nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen für das
Scheiterns von Genf II?
52. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Einflussmöglichkeiten der Nationalen Koalition auf die militärische Führung der
Aufständischen innerhalb der Freien Syrischen Armee vor?
53. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Einflussmöglichkeiten der Nationalen Koalition auf die militärische Führung der
islamistischen Gruppierungen innerhalb der syrischen bewaffneten Opposition
vor?
54. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen
der syrischen Regierung, die Nationale Koalition sei als
Verhandlungspartner untauglich gewesen, da sie weder Einfluss auf die bewaffneten Kräfte
noch auf die gewaltfreie zivilgesellschaftliche Opposition habe (Erklärung
des syrischen Außenministers Walid al-Mouallem, veröffentlicht in The
Syria Times am 31. Januar 2014)?
55. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Genf II auch
deshalb erfolglos blieb, weil die Nationale Koalition der syrischen
Revolutions- und Oppositionskräfte in den großen Agglomerationszentren in
Syrien, in denen die Mehrzahl der syrischen Bevölkerung lebt und die unter
Kontrolle der Regierung stehen, wenig Einfluss hat?
56. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass bedeutende
Teile der syrischen nicht gewaltsamen Opposition von den Verhandlungen
in Genf ausgeschlossen blieben?
57. Wird die Bundesregierung künftig Initiativen ergreifen, damit auf einer
möglichen Folgekonferenz von Genf II die zivilgesellschaftlichen
Oppositions- und Reformgruppen, die nicht den gewaltsamen Weg beschritten
haben, vertreten sein werden?
58. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der mehrfach in
deutschen Medien geäußerte Ansicht, dass es ohne Einbeziehung des Irans
keinen Frieden in Syrien geben wird (
www.sueddeutsche.de, vom 21.
Januar 2014)?
59. Hat die Bundesregierung den Vorgang, dass auf Druck der USA der Iran
kurzfristig von der Teilnahme an der Konferenz Genf II ausgeladen wurde,
kritisiert?
60. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Verhinderung
einer weiteren blutigen Zuspitzung des syrischen Bürgerkrieges und der
daraus folgenden humanitären Katastrophe jedwede weitere Lieferungen
von Waffen an alle Konfliktparteien in Syrien unterbunden werden müssen?
61. Stimmt die Bundesregierung der Forderung von UN-Generalsekretär Ban
Ki Moon zu, der dazu auffordert, alle Waffenexporte nach Syrien
einzustellen?
62. Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, im Rahmen der EU im Mai
2013 die Entscheidung mitzutragen, dass das EU-Waffenembargo gegen
Syrien nicht verlängert wird (
www.zeit.de, vom 28. Mai 2013)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/213263. Welche politische Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, dass die EU und die NATO-Partner Frankreich und Großbritannien
die syrischen Rebellen mit schwerem militärischem Gerät bereits
unterstützen oder unterstützen wollen (The Wall Street Journal, 13. Juni 2013)?
64. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Waffenlieferungen der
USA an die bewaffnete Opposition in Syrien vor (Washington Post vom
27. Januar 2014, Haaretz, Onlineausgabe vom 16. April 2014)?
65. Um welche Art von Waffen handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den von den USA an die aufständische Opposition gelieferten
Waffen?
66. Welche Auswirkungen werden diese Waffenlieferungen nach Ansicht der
Bundesregierung auf die angestrebte Wiederaufnahme von
Friedensverhandlungen haben?
67. Inwieweit widerspricht die Genehmigung der USA,
Panzerabwehrkomplexe an die bewaffneten syrischen Regierungsgegner zu liefern, sofern die
tatsächlich erteilt wurde, den Erklärungen Washingtons, an einer politischen
Regelung in Syrien festhalten zu wollen?
68. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um ihre
NATO-Partner USA, Frankreich und Großbritannien von
Waffenlieferungen an die syrische Opposition abzubringen?
69. Wird die Bundesregierung sich künftig im Rahmen der NATO gegen
weitere Waffenlieferungen der USA oder anderer NATO-Staaten an die
Rebellen aussprechen?
70. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, dass nach Auffassung der Fragesteller die autokratischen Staaten
Saudi-Arabien und Katar mithilfe von Waffen und durch die Entsendung
und Unterstützung djihadistischer Kämpfer im syrischen Bürgerkrieg
eingreifen?
71. Inwieweit, und wenn ja, wann hat die Bundesregierung im Rahmen der
Gruppe der Freunde Syriens von den Regierungen Katars und Saudi-
Arabiens die Einstellung sämtlicher destabilisierender Handlungen wie
Waffenlieferungen und der Rekrutierung von Djihadisten gefordert?
72. Wenn nicht, welches ist das Motiv der Bundesregierung, sich nicht für den
Stopp von Waffenlieferungen durch Katar und Saudi-Arabien einzusetzen?
73. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, künftig im Rahmen der
Gruppe der Freunde Syriens für eine Einstellung aller Waffenlieferungen an
Syrien initiativ zu werden?
74. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den lokalen
Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen der Regierung der Arabischen
Syrischen Republik und örtlichen aufständischen Gruppierungen?
75. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass sich die
humanitäre Lage der Zivilbevölkerung infolge solcher Vereinbarungen
verbessert hat?
76. Inwieweit und in welcher Form ist die Bundesregierung bereit, in diesen
befriedeten Gebieten humanitäre Hilfe zu leisten und sich am Wiederaufbau
der zivilen Infrastruktur zu beteiligen, so dass die erzielten
Friedensvereinbarungen stabilisiert werden?
77. Wohin geht die humanitäre Hilfe, die die Bundesregierung in Syrien leistet
(bitte genau nach Gebieten und Ortschaften auflisten und angeben, unter
wessen Kontrolle die jeweiligen Gebiete und Ortschaften stehen)?
Drucksache 18/2132 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode78. Inwiefern leistet die Bundesregierung auch in den von der Regierung
kontrollierten Gebieten Syriens humanitäre Hilfe, und inwieweit ist sie bereit,
diese in der Zukunft zu leisten?
79. Inwieweit, und wenn ja, in welcher Form, ist die Bundesregierung bisher
insbesondere bei ihrem NATO-Partner Türkei für die Aufhebung der
Blockade der kurdischen Gebiete Syriens initiativ geworden?
80. Hat die Bundesregierung ihre bisherige Sanktionspolitik gegenüber Syrien
evaluiert, und mit welchen Konsequenzen?
81. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Sanktionen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf die ärmsten Schichten der
syrischen Bevölkerung, bisher gehabt?
82. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Aussage des zurückgetretenen
UN-Sonderbeauftragten Lakhdar Brahimi, der mehrfach die Lockerung der
Sanktionspolitik gegen Syrien gefordert hat, weil sich diese
Sanktionspolitik vor allem gegen die Zivilbevölkerung richte (DIE WELT, 19. April
2013)?
83. Welche Produkte werden von Seiten der westlichen Staaten sanktioniert
(bitte genau auflisten)?
84. Inwieweit stehen auf der Sanktionsliste auch Ausrüstungsgegenstände für
die Konsum- und pharmazeutische Industrie Syriens (bitte genau auflisten)?
85. Wie wird im Kontext der Sanktionen zwischen Dual-Use-
Ausrüstungsgegenständen und jenen, die für die zivile Produktion notwendig sind,
unterschieden?
86. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein rascher Wiederaufbau der
syrischen Pharma-Industrie ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der
zusammengebrochenen Gesundheitsfürsorge in Syrien?
87. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, sich rasch am
Wiederaufbau der pharmazeutischen Industrie Syriens zu beteiligen?
88. Wenn nein, mit welcher Begründung?
89. Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung der EU, die
Sanktionen gegen Syrien insbesondere in Bezug auf den Export von Öl zu lockern,
mit dem erklärten Ziel, die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung zu
lindern, wobei diese Sanktionslockerungen lediglich diejenigen Regionen
betrifft, die von der Opposition kontrolliert werden?
Verfolgen die Bundesregierung und die EU damit das Ziel, die Opposition
zu stärken?
90. Wie kann die Bundesregierung rechtfertigen, dass lediglich den Menschen
in von der Opposition kontrollierten Gebieten diese Lockerungen der
Sanktionen zugute kommen sollen, obwohl auch die Menschen in von der
Regierung kontrollierten Gebieten dringend humanitärer Hilfe bedürfen?
91. Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Einnahmen des
Ölexportes aus von der Opposition kontrollierten Gebieten?
92. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im
britischen „The Guardian“ vom 19. Mai 2013 veröffentlichten Informationen,
dass die Lockerung der Ölverkaufssanktionen durch die EU vor allem der
Al-Qaida und der Al-Nusra-Front zugutekommen, da sich die wichtigsten
Ölquellen in von den Djihadisten kontrollierten Gebieten Syriens befinden?
93. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der ebenfalls im
„The Guardian“ vom 19. Mai 2013 veröffentlichten Information, dass mit
den Öleinnahmen vornehmlich Waffenhandel betrieben werde?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2132 94. Wie gedenkt die Bundesregierung diesen möglichen Missbrauch der
Erdöleinnahmen für den Kauf und Verkauf von Waffen durch die
aufständische Opposition zu verhindern?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um einer so
hervorgerufenen Verschärfung des Krieges und der humanitären Katastrophe
vorzubeugen?
95. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung zur
katastrophalen Lage in den syrischen Flüchtlingslagern im Libanon, der Türkei
und in Jordanien – insbesondere zu Kriminalität, illegalem Organhandel,
Zwangsprostitution etc. – vor?
Wie bewertet die Bundesregierung dahingehende Berichte u. a. vom
Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)?
96. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Informationen zahlreicher Organisationen, insbesondere des UNHCR, dass die
Flüchtlingslager als Rekrutierungsfeld zur Anwerbung von
Kindersoldaten u. a. durch Islamisten missbraucht werden, die in den Kampf nach
Syrien geschickt werden?
97. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gegen die
Rekrutierung von Kindersoldaten durch Gruppen der syrischen Opposition
ergriffen?
98. Welchen Einfluss übt die Bundesregierung aus, um diese Entwicklung
zusammen mit internationalen Partnern zu unterbinden?
99. Welche Art von effektivem Schutz für die Flüchtlinge ist nach Ansicht der
Bundesregierung nötig, um Zwangsprostitution, illegalen Organhandel,
andere kriminelle Machenschaften zum Nachteil der Flüchtlinge und die
Rekrutierung von Kindersoldaten zu verhindern?
100. Wie hoch sind die bislang von der Bundesregierung getätigten Ausgaben
für humanitäre Hilfe in den Flüchtlingslagern in den Nachbarstaaten
Syriens?
101. Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und die EU bislang
ergriffen, um insbesondere die besonders betroffenen Staaten, wie Jordanien,
Libanon, Irak und Türkei, bei der Bewältigung der Herausforderungen, vor
die sie die Aufnahme großer Flüchtlingskontingente stellt, zu
unterstützen?
102. Wie hoch ist die Zahl der syrischen Flüchtlinge, die in der EU Schutz
gefunden haben?
103. Wie hoch ist die Zahl der syrischen Flüchtlinge, die Schutz in Deutschland
gefunden haben?
104. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Deutschland sein
„Flüchtlingskontingent“ bereits ausgeschöpft hat, und plant die
Bundesregierung, angesichts der weiter dramatischen Lage in Syrien weitere
Flüchtlinge aufzunehmen?
Berlin, den 3. Juni 2014
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
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ISSN 0722-8333]