Geheimdienstliche Angriffe und Spionage bei deutschen Unternehmen
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor circa einem Jahr gab der Mitarbeiter der National Security Agency (NSA) Edward Snowden durch seine umfassenden Enthüllungen Einblicke in die Abhör- und Spionagepraxis des US-Geheimdienstes. Dabei wurde deutlich, dass neben der nahezu lückenlosen Massenüberwachung des Internets auch Spionage zu politischen und wirtschaftlichen Zwecken betrieben wird. So wurden beispielsweise die Mobiltelefone fast aller Staats- und Regierungschef weltweit abgehört sowie ganze Netze infiltriert. Dabei gerieten u. a. China, Brasilien, Mexiko, die Europäische Union und – mit der Abhörung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel – auch die Bundesrepublik Deutschland in den Fokus des US-Geheimdienstes. Daneben wurden auch Konzerne in etlichen Staaten bespitzelt. Nach den Enthüllungen war schließlich davon auszugehen, dass die USA nicht nur im Rahmen der Terrorismusabwehr gezielt Informationen abschöpfen und diese kategorisch sammeln, sondern auch spionieren, um sich einen, insbesondere wirtschaftlichen, Vorteil zu verschaffen. Gegenüber dem NDR bestätigte Edward Snowden in seinem ersten Fernsehinterview auf Nachfrage dann offiziell, dass sich die USA auch Informationen beschaffen, wenn diese nicht den Belangen der nationalen Sicherheit dienen. So nannte Edward Snowden folgendes Beispiel: „Wenn es etwa bei Siemens Informationen gibt, die dem nationalen Interesse der Vereinigten Staaten nutzen, aber nichts mit der nationalen Sicherheit zu tun haben, dann nehmen sie sich diese Informationen trotzdem“ (DER TAGESSPIEGEL, 27. Januar 2014, „Wirtschaftsspionage – der lohnende Lauschangriff“).
Die Schäden, die durch Wirtschaftsspionage für Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland entstehen, belaufen sich nach Annahmen des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière jährlich auf rund 50 Mrd. Euro. Tatsächlich ist die Dunkelziffer kaum abschätzbar, dürfte aber um ein vielfaches höher sein (DER TAGESSPIEGEL, 27. Januar 2014, „Wirtschaftsspionage – der lohnende Lauschangriff“). In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag zählt die Bundesregierung 216 Fälle von Wirtschafts- und Industriespionage seit dem Jahr 2000 auf. Die meisten Angriffe würden jedoch unentdeckt bleiben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/159). Das liege vor allem daran, dass sie überwiegend gar nicht registriert werden oder aber, dass das betroffene Unternehmen eine Rufschädigung und damit einhergehende Umsatzeinbußen befürchtet und einen Angriff nicht meldet.
Wirtschaftsspionage geht per Definition von ausländischen Geheimdiensten aus und fällt daher in die Zuständigkeit des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz selbst geht offenbar nicht davon aus, dass durch die Spionage der NSA und anderer „befreundeter Dienste“ eine Gefahr ausgeht. Im Verfassungsschutzbericht 2013 ist lediglich davon die Rede, dass dies „in der Öffentlichkeit als eine Gefährdung neuer Qualität wahrgenommen“ werde. Dennoch gehe der Inlandsgeheimdienst „gewissenhaft jedem Anfangsverdacht von Spionage nach“. Deshalb habe das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Sommer 2013 „eine Sonderauswertung zur Aufklärung der Vorwürfe eingerichtet, die sich mit der Beschaffung und Analyse relevanter Informationen befasst“. Der Präsident des BfV Dr. Hans-Georg Maaßen warnte jedoch in diesem Zusammenhang davor, „immer auf die Vereinigten Staaten zu schielen“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9. Mai 2014, „Firmen verlieren Geheimnisse durch Unachtsamkeit“). Nach Angaben der Tageszeitung „DIE WELT“ vermuten die deutschen Sicherheitsbehörden, dass auch die Briten und Franzosen in der Bundesrepublik Deutschland spionieren: „Laut Spionageabwehr dienen viele Botschaften am Sitz der Regierung als Abhörstationen“ (DIE WELT Online, 3. November 2013, „Berlin ist die europäische Hauptstadt der Agenten“).
Entgegen Edward Snowdens Behauptung gäbe es aber wohl keinerlei Hinweise darauf, dass die NSA deutsche Unternehmen ausforschte. Ähnlich äußerte sich schon der damalige Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich im Juli 2013 im Rahmen seiner USA-Reise direkt nach Bekanntwerden von Edward Snowdens Enthüllungen. Danach haben die Amerikaner „klipp und klar zugesichert, dass ihre Geheimdienste keine Industriespionage betreiben“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2013/09/bm_tagesspiegel.html). Auch der amtierende Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière sieht von den USA keinerlei Gefahr ausgehen. Im Gegenteil: Obwohl mittlerweile Ermittlungen gegen die NSA durch den Generalbundesanwalt aufgenommen wurden, werden Zusammenarbeit und Kooperation zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Verfassungsschutz mit den amerikanischen Geheimdiensten weiterhin intensiviert und ausgeweitet (SPIEGEL ONLINE, 11. Juni 2014, „Verfassungsschutz verstärkt Zusammenarbeit mit US-Geheimdiensten“).
Zeitgleich kündigt der Bundesinnenminister an, mögliche Abwehrmechanismen gegen Spionageangriffe auszubauen (heise online, 8. Mai 2014, „NSA keine Gefahr: Regierung warnt vor Wirtschaftsspionage“). Wie aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hervorgeht, fördert die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen des Forschungsprogrammes „Forschung für die zivile Sicherheit II“ gezielt diejenigen Projekte, die Licht in das Dunkelfeld der Wirtschaftsspionage bringen könnten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/159). Ebenso forderte der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die deutschen Unternehmen auf, „noch aktiver zu werden“, und kritisierte sie in ihrem Umgang mit möglichen Spionageangriffen. Der Präsident des BfV Dr. Hans-Georg Maaßen rügte insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Diese handelten oft viel zu arglos und bei denen „mangele es an der Frage der Sensibilität“ (heise online, 8. Mai 2014, „NSA keine Gefahr: Regierung warnt vor Wirtschaftsspionage“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie definiert die Bundesregierung „Wirtschaftsspionage“, und ist diese Definition zwischen den Sicherheitsbehörden vereinheitlicht (wenn nein, bitte die Unterschiede beschreiben)?
Wie viele Ermittlungsverfahren im Sinne dieser Definitionen wurden in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gegen Vertreter welcher Unternehmen, Dienste und Staaten durchgeführt (bitte nach Jahren aufführen), und wie viele davon führten zu Verurteilungen in welcher Höhe?
Welche vorgeschriebenen oder durch Absprachen festgelegten Meldewege gibt es für Fälle von Wirtschaftsspionage, und wie entsteht die seit längerem behauptete Schadenssumme von 50 Mrd. Euro durch diese?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den gegensätzlichen Aussagen von Edward Snowden und Vertretern der US-Geheimdienste hinsichtlich möglicher Spionageangriffe auf deutsche Unternehmen?
Woher nimmt die Bundesregierung nach Bekanntwerden des NSA-Skandals die Sicherheit, dass kein US-amerikanischer Geheimdienst deutsche Unternehmen und Konzerne ausspäht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeiten privater ausländischer Sicherheits- und Geheimdienste auf deutschem Boden insbesondere im Bereich der Wirtschaftsspionage?
Welche Ergebnisse hat die „Sonderauswertung Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste“ zur Überprüfung der Enthüllungen durch Edward Snowden in Bezug auf Wirtschaftsspionage bis heute ergeben?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen anderen Staaten die NSA und andere US-Dienste Wirtschaftsspionage betrieben haben bzw. betreiben?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über private Sicherheitsfirmen und Geheimdienste, die als Dienstleister im Auftrag ausländischer Geheimdienste oder Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftsspionage betreiben?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung unter dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegten Stichwort „Wirtschaftsschutz“, welche finanziellen Mittel plant sie dafür einzusetzen, und welche Vorhaben sind derzeit in welchem Stand der Umsetzung?
Was rät die Bundesregierung insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, um sich vor Spionageangriffen zu schützen, welche konkreten Maßnahmen schlägt sie vor, und wie will sie sie dabei unterstützen?
Strebt die Bundesregierung dazu eine engere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Sicherheitsbehörden an?
Wenn ja, wie soll diese aussehen?
Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Wirtschaftsspionage die „Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft (ASW)“, und in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen tagen die in diesem Rahmen eingerichteten Gremien oder Arbeitsgruppen?
Welche weiteren Public-Private-Partnership-ähnlichen Kooperationen gibt es unter Beteiligung von Bundesbehörden, und welche Aufgaben werden von ihnen jeweils bearbeitet?
Inwieweit sind deutsche Behörden in die Abwehr von konkreten Spionageattacken gegen deutsche Unternehmen involviert, und wie viele solcher Fälle hat es seit dem Jahr 2005 gegeben?
Welche Gefahr sieht die Bundesregierung von Innentäterinnen und Innentätern ausgehend, und welche Maßnahmen schlägt sie Unternehmen diesbezüglich vor?
Wie will die Bundesregierung Unternehmen vor dem Öffentlichwerden eines Angriffes und damit einhergehenden Umsatzeinbußen schützen?