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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten

Weisungsgebundenheit des Generalbundesanwalts und Rechtsstellung als politischer Beamter, Ausübung von Aufsichtspflicht und Weisungsrecht, Auskunftsrecht des Bundestagsrechtsausschusses; Stellung der Staatsanwaltschaft im Verfassungsgefüge, Gleichstellung von Staatsanwälten mit Richtern betr. Unabhängigkeit<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

04.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/215516.07.2014

Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten

der Abgeordneten Katja Keul, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die in Wissenschaft und Politik seit Jahren andauernde Diskussion darüber, ob und inwieweit die bestehenden Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zur Weisungsgebundenheit von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten reformiert werden sollten, haben in jüngster Zeit durch den Abhörskandal der National Security Agency (NSA) neuen Vorschub erhalten. Die infrage stehenden Vorschriften im Gerichtsverfassungsgesetz lauten wie folgt:

  • § 146 GVG [Weisungsgebundenheit] Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
  • § 147 GVG [Dienstaufsicht] Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu: 1. dem Bundesminister der Justiz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte; 2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes; 3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.

Die Einlassungen einzelner Mitglieder der Regierungskoalition zur Frage der Zukunft der Weisungsgebundenheit von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie des Generalbundesanwalts als politischem Beamten waren zuletzt unterschiedlich. Eine eindeutige Positionierung der Bundesregierung zu dieser Debatte steht nach wie vor aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf an der nach den §§ 146, 147 GVG bestehenden Weisungsgebundenheit des Generalbundesanwalts gegenüber dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz?

Wenn ja, will sie dieses Weisungsrecht abschaffen?

Wenn nein, warum nicht?

2

Will die Bundesregierung an der Rechtsstellung des Generalbundesanwalts als politischer Beamter festhalten?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

3

Hält die Bundesregierung die vollständige Gleichstellung der Staatsanwälte im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit mit den Richterinnen und Richtern für geboten, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

4

Hält die Bundesregierung die Beschränkung des Weisungsrechtes für erforderlich, und wenn ja, in welcher Hinsicht?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung die Abschaffung des externen Weisungsrechtes im Einzelfall?

Wenn nein, warum nicht?

6

Hält die Bundesregierung den jetzigen § 146 GVG für verfassungswidrig?

7

Betrachtet die Bundesregierung die Staatsanwaltschaft als Teil der Exekutive oder als Teil der Dritten Gewalt?

8

Hält die Bundesregierung die Unterrichtungspflicht der Staatsanwälte gegenüber den Justizministern über einzelne Verfahren für verzichtbar, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

9

Ist der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz verpflichtet, seine Aufsichtspflichten gegenüber dem Generalbundesanwalt auszuüben?

10

Ist nach Ansicht der Bundesregierung im Hinblick auf die Weisungsgebundenheit zu differenzieren zwischen dem Generalbundesanwalt und den Staatsanwaltschaften der Länder?

11

Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang nach Ansicht der Bundesregierung der besondere Zuständigkeitszuschnitt des Generalbundesanwalts, der insbesondere Staatsschutzsachen umfasst?

12

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich das Recht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages, den Generalbundesanwalt zum Stand der Ermittlungen in einem laufenden Verfahren zu befragen?

13

Sieht die Bundesregierung in der Befragung des Generalbundesanwalts im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages eine Überschreitung der Informationsrechte oder den Versuch einer unzulässigen Einflussnahme?

14

Sieht die Bundesregierung den Generalbundesanwalt in der Lage, bei Fragen zu laufenden Ermittlungsverfahren selbst zu entscheiden, welche Informationen er ohne Gefährdung der Ermittlungen preisgeben kann, und zu anstehenden Entscheidungen in Ermittlungsverfahren seine Entscheidungskompetenz zu wahren?

15

Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass das Weisungsrecht des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz in Einzelfällen auch dann nicht ausgeübt werden sollte, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt, aber dennoch keine Ermittlungen eingeleitet werden?

Wie begründet sie diese Auffassung, auch im Hinblick auf das in § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung festgeschriebene Legalitätsprinzip?

Berlin, den 16. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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