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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Weiterer Klärungsbedarf zum plurilateralen Dienstleistungsabkommen TiSA (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1913)

Definition öffentlicher Dienstleistungen, Verhinderung von deren Privatisierung, Erhalt staatlicher Regulierungs- und Entscheidungsmöglichkeiten, Datenschutz, Erhalt innerstaatlicher Regelungen, Einbindung von Kommunen und Ländern sowie Vertretern aus Wissenschaft und Gesellschaft, Ausschluss von Investor-Staat-Klagen und -Schiedsverfahren, Regulierung von Finanzdienstleistungen, Veröffentlichung von Verhandlungsmandat und Verhandlungsständen u.a.<br /> (insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

01.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/215616.07.2014

Weiterer Klärungsbedarf zum plurilateralen Dienstleistungsabkommen TiSA (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1913)

der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, Thomas Nord, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Weiterer Klärungsbedarf zum plurilateralen Dienstleistungsabkommen TiSA (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1913)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Trifft es zu, dass öffentliche Dienstleistungen im plurilateralen Dienstleistungsabkommen TiSA (Trade in Services Agreement) gemäß Artikel I Absatz 3 des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) definiert sind und damit Dienstleistungen erfassen, die „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden“, welche wiederum eingeschränkt werden auf „jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird“?

Wenn nein, wie sind öffentliche Dienstleistungen im TiSA dann definiert?

Wenn ja, welche Bereiche genau fallen nach oben genannter Logik unter den Begriff „öffentliche Dienstleistungen“?

2

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung überhaupt möglich und wünschenswert, die historisch bedingt sehr unterschiedlich strukturierten öffentlichen Dienstleistungen in einer dieser Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigenden Definition unterzubringen (bitte begründen)?

3

Wie trägt die Bundesregierung dafür Sorge, dass mit TiSA nicht die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland erleichtert bzw. ermöglicht wird?

4

Sind die öffentlichen Dienstleistungen explizit aus den TiSA-Verhandlungen ausgenommen?

Wenn ja, wie, und welche im Einzelnen?

5

Trifft es zu, dass staatliche Dienstleister in nicht geschützten Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Gleichstellung mit der privaten Konkurrenz ihre Dienstleistungen zu vollen Kosten werden anbieten müssen?

Wenn nein, inwiefern ist dann eine Gleichstellung zwischen ausländischen und lokalen Anbietern gegeben?

6

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die nicht ausgenommenen, bisher von staatlichen Stellen angebotenen öffentlichen Dienstleitungen damit unter Druck geraten, weil sie ihre Dienstleistungen kommerzialisieren müssen?

7

Inwiefern wäre das nach Ansicht der Bundesregierung im Sinne der Verbraucher?

8

Inwiefern ist das Bestreben der Bundesregierung, dass durch das TiSA-Abkommen nicht „Regulierungsmöglichkeiten des Staates wie z. B. der Lizenzierung von Gesundheitseinrichtungen, Kraftwerken und Abfallentsorgungsanlagen sowie die Akkreditierung von Schulen und Universitäten eingeschränkt werden“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1913), mit der Inländerbehandlung vereinbar?

9

Sind die genannten Bereiche auf der Negativliste gelistet?

10

Wird TiSA einen Subventionsvorbehalt für öffentliche Dienstleistungen enthalten, sodass öffentliche Beihilfen nicht automatisch auch privaten Anbietern zugestanden werden müssen, oder werden private Unternehmen zwingend die gleichen Zugangsvoraussetzungen zu Subventionen erhalten müssen, wie öffentliche Unternehmen?

11

Welche „Studien zur Frage der Privatisierung öffentlicher Dienste“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu den Fragen 3 und 8) sind der Bundesregierung bekannt, und zu welchem Ergebnis kommen diese?

12

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine Rechtsform (öffentlich, öffentlich-private Partnerschaft oder privat), die tendenziell die Anforderungen an öffentliche Dienstleistungen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913) besser erfüllt (bitte begründen)?

Auf welchen Studien und praktischen Erfahrungen fußt diese Einschätzung?

13

Wie wurde sichergestellt, dass das Verpflichtungsniveau für die Bundesrepublik Deutschland bei Audiovision und kulturellen Dienstleistungen nicht über das hinausgeht, was bereits im Jahr 1994 im GATS völkerrechtlich verbindlich geregelt wurde vor dem Hintergrund, dass diese Bereiche „nicht aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden [können]“ (vgl. http://bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Handelspolitik/europaeische-handelspolitik,did=644244.html)?

14

Wie ist sichergestellt, dass „es […] keine Absenkung oder Aushebelung von Datenschutzregelungen geben [wird]“ (vgl. http://bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Handelspolitik/europaeische-handelspolitik,did= 644244.html) vor dem Hintergrund, dass die USA fordern, „jedes TiSA-Mitglied [solle] Finanzkonzernen erlauben, Informationen frei aus seinem Gebiet zu transferieren“ (vgl. Süddeutsche Zeitung, 20. Juni 2014)?

15

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Standstill- und Ratchet-Klauseln den Entscheidungsspielraum zukünftiger Regierungen ohne Not einschränken und damit antidemokratisch sind (bitte begründen)?

16

Inwiefern können die Standstill- und Ratchet-Klauseln angewendet werden, ohne künftige Rekommunalisierungen zu erschweren oder zu verhindern (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 7, bitte Beispiele angeben)?

17

Auf welche „diskriminierenden Regelungen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 7) werden die Standstill- und Ratchet-Klauseln angewandt oder können angewandt werden (bitte erläutern und Beispiele angeben)?

18

Welchen Zweck sollen die Standstill- und Ratchet-Klauseln nach Ansicht der Bundesregierung erfüllen?

19

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass ein Negativlistenansatz schlechter für zukünftige Eventualitäten geeignet ist als ein Positivlistenansatz – selbst wenn „grundsätzlich […] mit beiden Ansätzen die gleichen Ergebnisse erzielt werden können“ (Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 18)?

20

Wie ist es zu verstehen, dass „das TiSA-Abkommen […] für die Teilnehmer etwa einheitliche Regeln im Bereich der innerstaatlichen Regulierung“ enthalten soll (Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 19) und gleichzeitig die „Bundesregierung […] nicht die Absicht [hat], in den Verhandlungen zum TiSA-Abkommen Verpflichtungen einzugehen, die Änderungen an innerstaatlichen Regulierungen erforderlich machen“ (Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 21)?

Stimmt die Bundesregierung dem Abkommen nur dann zu, wenn deutsche innerstaatliche Regelungen für alle Vertragsteilnehmer verbindlich werden?

21

Hat die Bundesregierung die Länder und Kommunen zu den TiSA-Verhandlungen konsultiert (wenn ja, bitte die Konsultationen einzeln aufführen)?

Welche Ergebnisse gab es?

Wenn nein, warum nicht?

22

Welche Einschätzungen von Kommunen und Ländern zum TiSA liegen der Bundesregierung vor?

23

Inwiefern hält es die Bundesregierung für angemessen, dass der letzte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veranstaltete Workshop mit Vertretern aus der Wissenschaft und der Gesellschaft zu den drängendsten Fragen zum TiSA zuletzt im April 2013 stattfand (vgl. http://bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Handelspolitik/europaeischehandelspolitik,did=644244.html)?

24

Welche über 160 Sektoren und Untersektoren (vgl. http://bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Handelspolitik/europaeische-handelspolitik,did=644244.html) werden im TiSA behandelt (bitte einzeln auflisten)?

25

Werden im TiSA explizit Investor-Staat-Klagen zu TiSA-Vertragsinhalten in Verbindung mit anderen Abkommen, die ein Investor-Staat-Schiedsverfahren enthalten, ausgeschlossen (bitte begründen)?

26

Welche in der Europäischen Union (EU) geltenden zwingenden Mindestbedingungen im Bereich Arbeitsrechte und Arbeitsnormen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 24) sind es konkret, die für Arbeitskräfte nach Modus 4 gelten?

Wird die „labour clause“ (vgl. GATS) Bestandteil des Vertrages sein?

27

Warum kann und soll es nach Ansicht der Bundesregierung keine Bedarfsprüfung für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte durch ausländische Arbeitgeber im Inland geben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 25)?

28

Welche einzelnen Kritikpunkte der Nichtregierungsorganisationen zur Mandatserstellung des TiSA und den Verhandlungen hält die Bundesregierung für „begründet“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 28)?

29

Wie kann der Marktzugang im Bereich der Finanzdienstleistungen nach Auffassung der Bundesregierung verbessert werden, ohne diese zu deregulieren vor dem Hintergrund, dass sich die Regulierung der Finanzdienstleistungen zwischen den „Really good Friends of Services“ stark unterscheidet und für einen besseren Marktzugang entsprechend angeglichen werden müsste?

Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die jeweils höheren Standards durchsetzen?

Wenn ja, widerspricht das nicht der Standstill-Klausel?

30

Welche weitergehenden Bestimmungen zur Erleichterung des Marktzugangs im Dienstleistungsbereich erhofft sich die Bundesregierung vom Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) im Vergleich zu TiSA (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 29)?

31

Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung bisher nicht für eine Veröffentlichung des Verhandlungsmandates für die TiSA-Verhandlungen eingesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 30), und wird sie das nachholen?

32

Ist das Verhandlungsmandat aus dem Jahr 2001 für die Doha-Runde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 31) öffentlich zugänglich?

Wenn nein, setzt sich die Bundesregierung für dessen Veröffentlichung ein (bitte begründen)?

33

Welche Punkte sind Gegenstand des EU-Verhandlungsmandates zu TiSA, und warum wurden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages davon nicht in Kenntnis gesetzt?

34

Setzt sich die Bundesregierung für eine Veröffentlichung der Anfangsofferte der EU ein, nachdem sie sich bei den Verhandlungen zum TTIP für mehr Transparenz einsetzt und nachdem die Schweiz ihre Anfangsofferte veröffentlicht hat und die Bundesregierung eine einheitliche Handhabung bzgl. der Veröffentlichung von TiSA-Verhandlungsdokumenten wünscht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 32)?

35

Welche Informationsveranstaltungen hat das BMWi im Einzelnen zu den Verhandlungen über ein TiSA-Abkommen wann durchgeführt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 35), und welche Vertreter von Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und der Zivilgesellschaft waren jeweils eingeladen und sind jeweils anwesend gewesen (bitte einzeln auflisten und jeweils Gesamtzahl der Vertreter der drei genannten Gruppen nennen)?

36

Wird das BMWi den jeweils aktuellen TiSA-Verhandlungsstand auf seiner Homepage darstellen?

Wenn ja, warum wird das bisher noch nicht praktiziert?

Wenn nein, warum nicht, und ist dies mit der Transparenzforderung der Bundesregierung vereinbar?

37

Setzt sich die Bundesregierung für eine breite Veröffentlichung der TiSA-Vertragstexte ein?

Wenn nein, warum nicht, und ist dies mit der Transparenzforderung der Bundesregierung vereinbar?

38

Welche Vertreter der Wirtschaftsverbände, zivilgesellschaftliche Akteure und Gewerkschaften hat die Bundesregierung im Einzelnen im Vorfeld der Mandatserteilung für TiSA konsultiert, und wann (bitte einzeln auflisten)?

39

Warum ist der Bundesregierung die Forderung der USA nach einer fünf Jahre dauernden Geheimhaltung ihrer Verhandlungspositionen nicht bekannt, da diese Forderung aus den der Bundesregierung vorliegenden Dokumenten aus dem EuDoX-Informationssystem hervorgeht und auch in der Presse nachzulesen ist (Süddeutsche Zeitung, 20. Juni 2014, vgl. Bundestagsdrucksache 18/1913, Antwort zu Frage 47), und ist die Bundesregierung bereit, diese Tatsache hiermit zur Kenntnis zu nehmen (bitte begründen)?

40

Wie ist die Aussage „Die Verhandlungen zu TiSA finden nicht geheim statt“ (vgl. http://bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Handelspolitik/europaeische-handelspolitik,did=644244.html) nach Ansicht der Bundesregierung damit vereinbar, dass „USA-vertraulich“ gestempelte Verhandlungspapiere nur in abgesicherten Gebäuden, Räumen oder Containern aufbewahrt werden sollen und die US-Verhandlungspapiere frühestens fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages an die Öffentlichkeit gelangen dürfen (vgl. Süddeutsche Zeitung, 20. Juni 2014)?

41

Wird die Bundesregierung dieser Forderung der USA vor dem Hintergrund demokratischer Prinzipien nachkommen?

42

Wird TiSA nach Kenntnis der Bundesregierung eine völkerrechtsvertragliche Kündigungsklausel enthalten, und setzt sich die Bundesregierung für eine solche Kündigungsklausel ein (bitte begründen)?

Berlin, den 16. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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