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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis

Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung und zur Durchführung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen; Haftbefehle bzgl. eines PMK-Delikts, eines Gewalt- oder anderen Delikts, Ausstellungszeitpunkt, datenführende Polizeidatenbanken, Zugehörigkeit zu rechtsextremen Organisationen bzw. Subkulturen, erledigte bzw. neu hinzu gekommene Haftbefehle, Zeit- und Personalaufwand für den Personenabgleich in einzelnen INPOL-Dateien<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/215816.07.2014

Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ende Oktober 2013 waren 268 einschlägig als Neonazis bekannte Personen mit Haftbefehl gesucht worden. Die Zahlen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. mitgeteilt hatte (Bundestagsdrucksache 18/385) lagen zum Teil erheblich höher als die Vergleichszahlen vom März 2013. Nach den Angaben der Bundesregierung ist dies unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Erfassungskriterien in den Ländern vereinheitlicht und verbessert wurden. In der Statistik mit Haftbefehl gesuchter Neonazis tauchten nunmehr diejenigen Personen auf, die in der Datei INPOL-F „Innere Sicherheit“ bzw. in INPOL-Z mit einem personengebundenen Hinweis („Merker“) als rechtsmotiviert gespeichert seien sowie mit Haftbefehlen entweder zur Sicherung des Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung oder zur Abschiebung bzw. Auslieferung gesucht wurden.

Von den 268 mit Haftbefehl gesuchten Neonazis Ende Oktober 2013 wurden 68 wegen eines politisch motivierten Deliktes gesucht und 55 wegen eines Gewaltdeliktes. Sechs dieser Gewaltdelikte waren dem Bereich Politisch motivierte Kriminalität rechts (PMK-rechts) zugeordnet.

Wie bereits in der Vergangenheit betonte die Bundesregierung erneut, es handele sich bei dieser Statistik „weiterhin um Momentaufnahmen mit begrenztem Aussagewert“. Es lasse sich zwar jederzeit feststellen, ob sich eine konkrete Fahndung erledigt habe, Aussagen über neu hinzugekommene Haftbefehle seien dagegen „nur mit erheblichem Aufwand möglich“. Warum es trotz aller Beteuerungen, dem Kampf gegen Neonazis hohe Priorität einzuräumen, noch immer nicht möglich sein soll, die Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis zeitnah und aufwändig zu ermitteln, erschließt sich den Fragestellern nicht.

Am 29. Juni 2014 hat das Bundesministerium des Innern dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine aktualisierte Statistik mit Stand 31. März 2014 übermittelt. Demnach hat sich die Gesamtzahl der gesuchten Neonazis seit der vorigen Erfassung nicht wesentlich verändert, es hat aber eine erhebliche Fluktuation gegeben (d. h. die meisten Haftbefehle aus Oktober 2013 haben sich erledigt, es kamen aber neue dazu). Aus allen bisherigen Statistiken ist nicht zu ersehen, wann die Haftbefehle jeweils erlassen worden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) Haftbefehle vor?

a) Wie untergliedern sich diese Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung und zur Durchführung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen?

b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (bitte vermerken, wenn gegen manche Personen mehrfache Haftbefehle vorliegen)?

c) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich dabei um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich?

d) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und dabei jeweils anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt geführt wird)?

e) Wann sind die Haftbefehle jeweils ausgestellt worden?

2

In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele dieser mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen gespeichert?

3

Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige bzw. Mitglieder rechtsextremer Parteien oder Kameradschaften, der Musikszene oder anderer rechtsextremer Organisationen bzw. Subkulturen?

4

Bei wie vielen jener Personen, die per Stand Ende Oktober 2013 gesucht worden waren, hat sich der Haftbefehl bei Erstellung der aktualisierten Statistik erledigt, und wie viele Personen mit Haftbefehlen kamen seither neu dazu?

5

Wie gestaltet sich die Fahndungsdifferenzierung nach terroristischen, Gewalt- und sonstigen Delikten?

6

Inwiefern kann die Bundesregierung den Zeit- bzw. Personalaufwand angeben für den Abgleich von Personen, die in INPOL-F Innere Sicherheit bzw. mit PMK-rechts-Merker in INPOL-Z gespeichert sind mit der Datei INPOL-Z (F-Gruppe)?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Aufwand zu reduzieren, und inwiefern will sie diese umsetzen?

Berlin, den 16. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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