Aktueller Stand der Einreisen und der Aufnahme von Syrien-Flüchtlingen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Derzeit bestehen für Flüchtlinge aus Syrien unterschiedliche Wege, aus humanitären Gründen Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland zu finden. Im Mai 2013 beschlossen die Innenminister und -senatoren der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern ein Kontingent von 5 000 Personen, die wegen eines besonderen Schutzbedarfs, wegen ihrer möglichen zukünftigen Bedeutung für den Wiederaufbau des Landes oder bestehender verwandtschaftlicher Beziehungen in die Bundesrepublik Deutschland ausgewählt und aufgenommen werden sollten. An diesem Programm ist auch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) beteiligt, das dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Vorschläge für die Aufnahme vorgelegt hat.
Im September 2013 beschlossen die Bundesländer (außer Bayern) eigene Aufnahmeprogramme. Innerhalb dieser Länderprogramme sollten Verwandte ersten und zweiten Grades, für die der Familiennachzug nicht offen steht, bei ihren in Deutschland lebenden Angehörigen aufgenommen werden können, wenn diese für sämtliche Kosten des Aufenthalts aufkommen. Da in zahlreichen Fällen das nachgewiesene Einkommen für eine Aufnahme nicht ausreichte, legten Bund und Länder im Dezember 2013 ein weiteres Aufnahmekontingent von 5 000 Personen fest, das vor allem Flüchtlingen mit Verwandten in Deutschland zugutekommen sollte. Im Juni 2014 wurde auf der Innenministerkonferenz (IMK) ein weiteres Aufnahmekontingent von 10 000 Personen beschlossen, das ebenfalls vor allem auf den Nachzug zu Verwandten abzielt.
Die Aufnahmeprogramme standen von Anfang an auch in der Kritik. Insbesondere das erste Programm verlief aus Sicht von Nichtregierungsorganisationen (beispielhaft PRO ASYL e. V.) zu bürokratisch und langwierig. Obwohl es nach ursprünglicher Ankündigung im Herbst 2013 abgeschlossen sein sollte, waren Ende 2013 erst 1 700 Flüchtlinge eingereist. Beim zweiten Aufnahmeprogramm von Bund und Ländern wurden die den einzelnen Bundesländern zugewiesenen Kontingente zum Teil um ein Vielfaches übertroffen. Nach Angaben vom PRO ASYL e. V. stehen den 5 000 Plätzen gut 76 000 Anträge gegenüber (www.proasyl.de vom 21. März 2013 und 15. Januar 2014).
Daneben kommen weiterhin Asylsuchende aus Syrien in die Europäische Union (EU), die mangels legaler Einreisewege den oft lebensgefährlichen Weg über das Mittelmeer oder immense Kosten für die Schleusung mit gefälschten Papieren auf dem Luftweg auf sich nehmen müssen. Viele von ihnen müssen dann wegen der geltenden Regeln der Dublin-Verordnung auch die Binnengrenzen innerhalb der EU auf unerlaubten Wegen überwinden, um zu Verwandten nach Deutschland zu kommen. Über sie berichtet die Pressestelle der Bundespolizei regelmäßig unter Überschriften, wie „Bundespolizeidirektion München: Was ist nur an der Grenze los?“ und „Bundespolizei Rosenheim: 800 unerlaubte Grenzübertritte im Juni 2014“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele syrische Staatsangehörige und Staatenlose aus Syrien leben derzeit in Deutschland, die nach dem 1. Januar 2011 eingereist sind (bitte nach Aufenthaltstitel, Bundesland, Jahr der Einreise und Geschlecht auflisten und jeweils die Zahl der Minderjährigen angeben)?
Wie viele syrische Flüchtlinge haben aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern vom Mai 2013 eine Aufnahmezusage durch das BAMF erhalten, und
a) wie viele von ihnen sind selbsttätig eingereist,
b) wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen u. Ä.) einzeln aufgenommen, und
c) wie viele von ihnen sind organisiert mit Charterflügen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden (bitte Einzelheiten auflisten und insbesondere nach Bundesländern differenzieren)?
Wie viele syrische Flüchtlinge sind aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern vom Dezember 2013 aufgenommen worden,
a) wie viele von ihnen sind selbsttätig eingereist, und
b) wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen u. Ä.) einzeln aufgenommen, und
c) wie viele von ihnen sind organisiert mit Charterflügen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden (bitte Einzelheiten auflisten und insbesondere nach Bundesländern differenzieren)?
Für wie viele syrische Flüchtlinge wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Länderprogramme zum Verwandtennachzug ein Antrag auf Einreiseerlaubnis gestellt (bitte hier und im Folgenden immer nach Bundesländern differenzieren), und
a) wie viele Einreiseerlaubnisse wurden in diesem Rahmen erteilt,
b) wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eingereist,
c) worin liegen ggf. die Gründe für die Diskrepanz zwischen der Zahl der Einreiseerlaubnisse und der Zahl der tatsächlichen Einreisen, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier im eigenen Geschäftsbereich und bei den Ländern,
d) wie viele der im Rahmen der Länderprogramme eingereisten Flüchtlinge haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Asylantrag gestellt, und können die Antragsteller bei ihren hier lebenden Verwandten bleiben (statt der obligatorischen Verteilung auf die Bundesländer)?
Wie viele Verpflichtungserklärungen für wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für syrische Flüchtlinge abgegeben, und in wie vielen Fällen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die in Deutschland ansässigen Angehörigen ihre Verpflichtung nicht erfüllen, für alle Kosten der Aufnahme aufzukommen?
Nach welchen Kriterien wurden die Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern und vom BAMF ausgewählt, die im Rahmen des Dezember-Kontingents bislang eine Aufnahmezusage erhalten haben, und wurden bzw. werden dabei Flüchtlinge bevorzugt, für die eine Verpflichtungserklärung vorliegt, aber die Verpflichtungsgeber zuvor die Bonitätsprüfung nicht bestanden hatten (bitte für die Bundesländer im Einzelnen angeben, nach welchen Kriterien sie Aufnahmevorschläge an das BAMF ausgewählt haben)?
Wie verteilen sich bislang die Kosten auf den Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung auf die einzelnen Länder (bitte differenziert angeben)
a) im Rahmen des Aufnahmekontingents vom Mai 2013,
b) im Rahmen der Aufnahmeanordnungen der Länder,
c) im Rahmen des Aufnahmekontingents vom Dezember 2013,
d) im Rahmen des üblichen Asylverfahrens (bitte nach größeren Posten aufschlüsseln, beispielsweise Flüge, Unterbringung Friedland, Durchführung Integrationskurse, Unterbringung nach Weiterverteilung auf die Länder etc.)?
Können durch die Bundesrepublik Deutschland die im Asyl- und Migrationsfonds der EU vorgesehenen 6 000 Euro pro Flüchtling für im Resettlement-Verfahren aufgenommene Flüchtlinge auch für die von der IMK beschlossenen Kontingente in Anspruch genommen werden?
Wenn ja, in welchem Umfang, und wie werden diese Einnahmen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt?
Für wie viele syrische Asylsuchende wurden in den Jahren 2011 bis 2014 (bitte jeweils getrennt auflisten) Übernahmeersuchen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung an andere Staaten gestellt, wie viele Überstellungen wurden vollzogen, und was waren die Gründe, aus denen Überstellungen gegebenenfalls nicht vollzogen wurden?
Inwieweit wird bei der Stellung von Übernahmeersuchen für syrische Asylsuchende berücksichtigt, ob die Betroffenen Verwandte in Deutschland haben?
Hält es die Bundesregierung für politisch kohärent und vertretbar, einerseits in eigenen Aufnahmeprogrammen die Einreise zu Verwandten zu erlauben, andererseits bei einreisenden Asylsuchenden die formalen Zuständigkeitskriterien der Dublin-II-Verordnung anzuwenden?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 8. Juli 2014 vorgelegten Bericht von Amnesty International „The Human Cost of Fortress Europe“, in dem außergesetzliche Zurückweisungsaktionen von bulgarischen und griechischen Grenzbehörden als Teil der europäischen Abschottungspolitik geschildert werden, die häufig auch syrische Schutzsuchende treffen, und wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Forderung von Amnesty International, gefahrenfreie Fluchtwege in die EU zu schaffen?