Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im zweiten Quartal 2014
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Petra Pau, Martina Renner, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren zentrales Thema der extremen Rechten und namentlich der NPD. Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften oder gegen die Belegung der Heime mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen. Durch die Aktivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte massiv zugenommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2014 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht wurden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmer auflisten, auch wenn diese geringer als 20 war)?
In welchen der unter Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?
An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierungen (welche) im zweiten Quartal 2014 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt?
Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – rechts (PMK-rechts) (bitte nach Deliktgruppen angeben)?
Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen, b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2014 (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten)? Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts?
Welche Delikte wurden dabei jeweils begangen (bitte möglichst genau unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen anführen)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter machen?
Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen (bitte zumindest nach Flüchtlingen und anderen untergliedern) sowie zur Art der Verletzungen machen?
Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechts (GAR) im zweiten Quartal 2014 befasst (bitte konkrete Fälle benennen)?
Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?
Wie erklärt sich aus Sicht der Bundesregierung die Differenz der von der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 18/1593 angeführten Fälle von politischen Delikten im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften zu den von Pro Asyl und der Amadeu Antonio Stiftung erhobenen Zahlen für das erste Halbjahr 2014 (www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/anschlaegeuebergriffe-und-hetzveranstaltungen-gegen-fluechtlinge-nehmen-zu/), und wird die Bundesregierung einzelne hier aufgeführte Fälle noch einmal prüfen?
Warum sind insbesondere die folgenden, in der genannten Statistik aufgeführten Vorfälle a) Angriff von ca. 15 Neonazis in der Nacht auf den 1. Januar 2014 auf eine Unterkunft in Borna/Sachsen, der auch einen Polizeieinsatz nach sich zog, b) Überfall von acht jungen Männern auf eine Roma-Familie am 4. Januar 2014 in Söhre/Niedersachsen, bei denen es sich nach Angaben eines Betroffenen um Neonazis gehandelt haben soll, c) Kundgebung einer mutmaßlich von der NPD beeinflussten Bürgerinitiative am 25. Januar 2014 in Borna/Sachsen gegen eine Unterkunft, an der sich ca. 100 Rechtsextremisten beteiligt haben, d) Kundgebung der „Kameradschaft Volkssturm Deutschland“ am 1. Februar 2014 in Bochum gegen ein Flüchtlingsheim nicht in der Auflistung der Bundesregierung enthalten?