Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Harald Weinberg, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Studien und Analysen, die zunehmende psychische Belastungen in der Arbeitswelt feststellten. Stress, Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck gehören für viele Beschäftigte zum Alltag. Aber auch Monotonie, Unsicherheit und Existenzsorgen betreffen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Zunahme von Ausfalltagen aufgrund psychischer Erkrankungen ist ebenso alarmierend, wie der Anstieg der Zugänge in Erwerbsminderungsrenten aus demselben Grund.
Die Industriegewerkschaft Metall hat daher bereits vor einiger Zeit eine Anti-Stress-Verordnung vorgeschlagen (www.igmetall.de vom 20. September 2012 „Gute Arbeit braucht klare Regeln“). Dieser Vorschlag ist bei vielen politischen Akteuren, wie einzelnen Bundestagsfraktionen oder Bundesländern, auf positive Resonanz gestoßen. In ihrem Koalitionsvertrag schreiben auch CDU, CSU und SPD dass die Zunahme von psychischen Erkrankungen ein deutlicher Hinweis auf die Herausforderungen sei, die eine sich wandelnde Arbeitswelt für den Arbeitsschutz bedeute. Bezogen auf eine Anti-Stress-Verordnung heißt es aber lediglich: „Im Lichte weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse schließen wir insoweit auch verbindliche Regelungen in Form einer Verordnung gegen psychische Erkrankungen nicht aus.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) in Millionen aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zum Jahr 2011 sowie zu den Jahren 1992 und 2002 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?
Wie viele durchschnittliche AU-Tage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zum Jahr 2011 sowie zu den Jahren 1992 und 2002 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?
Welche Berufsgruppen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 besonders erhöhte Durchschnittszahlen bezüglich der „Tage je 100 Versicherte“ in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen auf (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Wie viele Personen sind in den Jahren 2012 und 2013 wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen vorzeitig in die Rente eingetreten, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zum Jahr 2011 sowie zu den Jahren 1992 und 2002 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Renteneintritten darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch psychische Erkrankungen verursacht wurden, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zum Jahr 2011 sowie zu den Jahren 1992 und 2002 dar (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)?
Welche Branchen und welche Tätigkeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit besonders von psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress betroffen?
Welche Effekte hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Konkretisierung von § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hinsichtlich der expliziten Nennung von psychischen Belastungen hervorgerufen? Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Konkretisierung auf die Berücksichtigung von psychischen Belastungen in Gefährdungsbeurteilungen ausgewirkt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen für die Zunahme von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt vor?
Hält die Bundesregierung die vorliegenden Erkenntnisse für ausreichend, um unverzüglich eine Verordnung gegen psychische Erkrankungen auf den Weg zu bringen? Wenn nein, warum nicht? Welche weiteren Erkenntnisse sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig?
Wie ist der Zeitplan für die Erlangung der im Koalitionsvertrag beschriebenen weiteren wissenschaftlichen Erkenntnisse? Wann soll über eine mögliche Verordnung gegen psychische Erkrankungen entschieden werden?