Östliche Verlängerung der Bundesstraße 6n von der Bundesautobahn 9
der Abgeordneten Jan Korte, Sabine Leidig, Herbert Behrens, Annette Groth, Susanna Karawanskij, Katrin Kunert, Thomas Lutze, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der dreistreifige Neubau der Bundesstraße (B) 6n ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen von der Bundesautobahn (BAB) 9 (Höhe Thurland) bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt und Sachsen (Ostverlängerung) als „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und einem besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag eingestuft. Die Planungen zu den einzelnen Bauabschnitten haben noch nicht begonnen, somit liegt auch noch kein Baurecht vor. Die Verlängerung der B 6n ab Thurland ist im September des Jahres 2013 im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 vom Land Sachsen-Anhalt an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gemeldet worden. Das Land Sachsen-Anhalt hat hierbei zwei Varianten angemeldet (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUnd-Mobilitaet/bvwp-uebersicht-vorhaben-strasse.pdf?__blob=publicationFile, Seite 36).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Hat die Landesregierung bei den vom Land insgesamt für den BVWP 2015 angemeldeten Projekten unterschiedliche Prioritäten angegeben, oder wurden alle Projekte als gleich wichtig benannt (bitte ggf. für alle angemeldeten Projekte die Priorität angeben)?
Wie hoch sind die vom Land Sachsen-Anhalt angegebenen Gesamtkosten aller angemeldeten Projekte?
Wie hoch sind die Kosten zur Fertigstellung aller noch in Bau befindlicher Projekte des Bedarfsplans Straße in Sachsen-Anhalt?
In welcher Form wurden die beiden Varianten der Ostverlängerung der B 6n ab der BAB 9 durch das Land angemeldet? Welcher Streckenverlauf wurde angemeldet (bitte auch kartographisch aufzeigen)?
Handelt es sich bei den beiden angemeldeten Varianten für die Ostverlängerung der B 6n nach Kenntnis der Bundesregierung um zwei Varianten des Landes, oder ist eine davon eine von Dritten vorgeschlagene Alternativvariante (bitte ggf. angeben, von wem)?
Wie unterscheiden sich diese beiden Varianten voneinander?
Inwieweit hat das Land für diese beiden Varianten eine Alternativenprüfung nachgewiesen (s. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 15 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2061)?
Wie unterscheiden sich die jeweils geprüften Alternativen von der jeweils angemeldeten Variante?
Welches prognostizierte Verkehrsaufkommen liegt der Anmeldung der Ostverlängerung zugrunde? Auf Basis welcher Daten wurde dies berechnet?
Wie hoch sind die vom Land angegebenen voraussichtlichen Baukosten für die beiden Varianten einer möglichen Verlängerung der B 6n bis zur Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen?
Ist die Ostverlängerung lediglich als Transitstrecke gedacht, oder gibt es eine konkrete Funktion für die Region (z. B. Entlastung vorhandener Verkehrswege)?
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Verlängerung der B 6n voraussichtlich auf die Wirtschaft in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg? Welche Gewerbegebiete werden hiervon nach Ansicht der Bundesregierung profitieren?
Welche voraussichtlichen Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Ostverlängerung der B 6n auf die Neuplanungen im Bereich des nachhaltigen Hochwasserschutzes an der Mulde? Was hat das Land hierzu bereits angegeben?
Welche naturschutzrechtlichen Konflikte sieht die Bundesregierung unter der Betrachtung der möglichen Streckenvarianten? Welche Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete (FFH: Fauna-Flora-Habitat) oder Natura-2000-Gebiete werden hierdurch beeinträchtigt und betroffen?
Werden die Belange von Natur und Landschaft, gerade im Hinblick auf die Lebensräume in der Muldeaue und der Dübener Heide bzw. der Oranienbaumer Heide, hinreichend gewürdigt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Bau der B 6n?