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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umgang der Bundespolizei mit posttraumatischen Belastungsstörungen bei Polizistinnen und Polizisten im Inland und bei Auslandseinsätzen

PTBS-Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre, Entlassungen in die Dienstunfähigkeit, durch Ereignisse während des Auslandseinsatzes ausgelöste Erkrankungen, Dienstunfallanerkennungen, Präventionsmaßnahmen, Suizidversuche oder Suizide, Regelung der dienstrechtlichen Versorgung bei in der Inlandsverwendung bzw. im Auslandseinsatz erworbener PTBS, Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), Dauer des Verfahrens zur Anerkennung der PTBS, Unterstützung der Erkrankten und der Angehörigen, PTBS-Ansprechpartner bzw. Beauftragte, Erstattung der vollen Heilungskosten erst nach Dienstunfallanerkennung<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/220724.07.2014

Umgang der Bundespolizei mit posttraumatischen Belastungsstörungen bei Polizistinnen und Polizisten im Inland und bei Auslandseinsätzen

der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Dienst von Polizistinnen und Polizisten ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit schwer belastenden Erlebnissen verbunden, wie die Studie „Organisationsprofile, Gesundheit und Engagement in Einsatzorganisationen“ von Prof. Dr. Irmtraud Beerlage ausweist. Eine mögliche Folge schwer belastender Erlebnisse ist die Ausbildung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Die Auslandsverwendung von Polizistinnen und Polizisten birgt ein erhöhtes Potenzial für PTBS-auslösende Ereignisse mit sich. Dem Dienstherrn obliegt es daher, in seiner Fürsorgepflicht diesem speziellen Phänomen mit einer besonderen Prävention zu begegnen. Des Weiteren sollte die Bundespolizei in unbürokratischer Art und Weise Versorgungsansprüche regeln und betroffene Familienangehörige unterstützend einbeziehen, wenn bei Beamtinnen und Beamten eine PTBS festgestellt wurde.

Die Art und Höhe der Versorgungsleistungen davon abhängig zu machen, ob die traumatisierenden Ereignisse im normalen Inlandsdienst oder die stattgefundenen Erlebnisse im Auslandseinsatz letztlich auslösend für eine PTBS waren, entspricht nach Auffassung der Fragesteller nicht dem Stand der Forschung und spricht auch nicht für ein wertschätzendes Handeln des Dienstherrn.

In den Auslandsverwendungen werden Bundespolizisten wie auch Landespolizisten eingesetzt. Zur Einschätzung der Problematik wäre eine gemeinsame Statistik bezüglich der PTBS-Fälle sinnvoll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Beamtinnen und Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an einer PTBS erkrankt?

2

Wie viele Beamtinnen und Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren wegen PTBS aus der Bundespolizei in die Dienstunfähigkeit entlassen worden?

3

Wie viele Beamtinnen und Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an PTBS erkrankt, welche speziell durch Ereignisse während des Auslandseinsatzes ausgelöst wurden (bitte, sofern Daten vorhanden, Landesbeamtinnen und Landesbeamte gesondert aufführen)?

4

Wie viele bereits in Auslandsmissionen eingesetzte Beamtinnen und Beamte leiden nach Kenntnis der Bundesregierung unter einer PTBS, und wie viele Dienstunfallanerkennungen gab es bereits dazu (bitte, sofern Daten vorhanden, Landesbeamtinnen und Landesbeamte gesondert aufführen)?

5

Welche besonderen Präventionsmaßnahmen bezüglich der PTBS werden in der Bundespolizei ergriffen?

6

Welche besonderen Präventionsmaßnahmen bezüglich der PTBS werden für die Beamtenschaft vor, während und nach einem Auslandseinsatz ergriffen?

7

Wie viele Beamtinnen und Beamte begingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Suizidversuche oder Suizide?

8

Wie viele Beamtinnen und Beamte begingen nach Kenntnis der Bundesregierung speziell während oder nach ihrer Auslandsmissionszeit Suizid (bitte, sofern Daten vorhanden, Landesbeamtinnen und Landesbeamte gesondert aufführen)?

9

Welche Gesetze und Verordnungen regeln die dienstrechtliche Versorgung, wenn Beamtinnen und Beamte wegen im Auslandseinsatz erworbener PTBS aus dem Dienst ausscheiden müssen, und worin unterscheiden sie sich von entsprechenden, bei in der Inlandsverwendung erlittenen PTBS-Erkrankungen?

10

Nach welchen Verfahren wird entschieden, ob eine dienstrechtliche Versorgung bezüglich PTBS aufgrund der Traumatisierung in der Auslandsverwendung oder aufgrund einer Traumatisierung bei Dienstverrichtungen im Inland erfolgt?

11

Wie korrespondieren diese Verfahren mit dem aktuellen Forschungsstand zu PTBS, dass ein Ausbruch der Krankheit eher auf einer Summierung traumatisierender Erfahrung als auf einmalige traumatisierende Erlebnisse zurückzuführen ist?

12

Wenn das PTBS nach etwaigen Auslandsverwendungen auftritt, wird dann nach dem Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz – EinsatzWVG) verfahren, und wenn nein, warum nicht?

13

Wie lange dauern die Verfahren zur Anerkennung der PTBS durchschnittlich?

14

Wie werden Familienangehörige der an PTBS erkrankten Beamtinnen und Beamten, die üblicherweise schweren Belastungen ausgesetzt sind, in den Heilungsprozess involviert und seitens der Polizeibehörden unterstützt?

15

Gibt es in der Bundespolizei für Betroffene und deren Angehörige PTBS-Ansprechpartner oder -beauftragte äquivalent zur Bundeswehr, und wenn nein, warum nicht?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen dem Personalwesen, dem arbeitsmedizinischen Dienst, dem sozialmedizinischen Dienst und der Heilfürsorgestelle der Bundespolizei bezüglich der unbürokratischen Unterstützung für an PTBS erkrankte Beamtinnen und Beamte?

17

Werden Beamtinnen und Beamte, die an PTBS erkrankt sind, erst nach einer Dienstunfallanerkennung seitens ihrer Polizeibehörden die vollen Heilungskosten erstattet, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

Berlin, den 22. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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