Zentrale V-Leute-Datei des Verfassungsschutzes
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Mai 2013 einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) auf die Führung einer zentralen V-Leute-Datei. Umgesetzt werden sollte damit eine wichtige Folgerung aus dem NSU-Untersuchungsausschuss (NSU: Nationalsozialistischer Untergrund). Die Abschirmung der V-Leute durch die einzelnen Verfassungsschutzbehörden hatte in der Konsequenz unter anderem dazu geführt, dass vorhandenes Wissen zum NSU-Kerntrio nicht weitergegeben wurde.
Im Rahmen der IMK im Frühjahr 2013 wurde eine solche zentrale Datei beschlossen, jedoch konnte man sich nicht darauf einigen, die Klarnamen der V-Leute in einer solchen Datei zu erfassen. Unklar sind auch die Umsetzung des IMK-Beschlusses und seine gesetzliche Verankerung im Bundesverfassungsschutzgesetz (www.zeit.de vom 24. Mai 2013 „Bund und Länder einigen sich auf V-Leute-Datei“, www.fr-online.de vom 24. Mai 2013 „V-Leute-Datei ohne Klarnamen“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Beschluss der IMK-Konferenz vom Mai 2013 umgesetzt, existiert eine zentrale V-Leute-Datei aller V-Leute der Verfassungsschutzämter, und wenn ja, seit wann existiert diese Datei?
Haben die Verfassungsschutzämter aller Länder und des Bundes sämtliche V-Leute aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich in die zentrale Datei eingetragen bzw. sich dazu bereit erklärt, und welche Ämter haben eine Mitarbeit verweigert?
In welchen Abständen wird bzw. soll die Datei aktualisiert werden, und wie erfolgen Ein- bzw. Austragungen aus der Datei?
Wenn der IMK-Beschluss vom Frühjahr 2013 noch nicht umgesetzt ist, welches sind die Gründe für die Nichtumsetzung, welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung noch erfüllt werden, und bis wann rechnet sie mit einer Umsetzung?
In welcher Form sollen Kernelemente der „Zusammenführung von Informationen im Verfassungsschutzverbund“, wie es im Bericht der Bundesregierung über den Umsetzungsstand der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungsausschuss) (Bundestagsdrucksache 18/710, S. 8) heißt, im Bundesverfassungsschutzgesetz verankert werden, und bis wann soll das geschehen?
Welche Informationen sollen in die zentrale V-Leute-Datei eingespeist werden?
Mit welcher Begründung wurde auf die Nennung der Klarnamen in der zentralen V-Leute-Datei verzichtet, und wie soll eine klare Zuordnung der V-Leute und damit die Vermeidung von Doppelwerbungen oder anderen Überschneidungen durch verschiedene Verfassungsschutzämter erfolgen?
Wer hat Zugriff auf die zentrale V-Leute-Datei, welche Voraussetzungen für einen Zugriff müssen erfüllt sein, und wie viele Zugriffe hat es seit Einführung der Datei gegeben?