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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen nach Ende der "gesellschaftlichen Debatte"

Einflüsse auf die Entscheidung der Bundeswehr zur Beschaffung von Kampfdrohnen oder bewaffnungsfähiger Drohnen als endgültige Lösung bzw. Überbrückungslösung, Anhörung im Deutschen Bundestag, Drohnen des Typs &quot;PREDATOR&quot; bzw. &quot;REAPER&quot;, Unterwasserdrohnen, europäisches Drohnenprogramm MALE, Nutzergemeinschaft, Zulassungskriterien, Studien der Firma IABG, Forschungen oder Marktbeobachtungen zu weiteren Drohnen, Drohneneinsätze im Rahmen von Militärmanövern, US-Drohnenflüge in Bayern, Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen, Unfälle<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

29.09.2014

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/224124.07.2014

Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen nach Ende der „gesellschaftlichen Debatte“

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bekräftigen die Regierungsparteien den Willen zur Entwicklung einer „europäischen Drohne“ (DIE WELT, 27. November 2013). Ein entsprechendes Angebot von Airbus Defence and Space, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi liegt den Verteidigungsministerien Frankreichs, Deutschlands und Italiens mittlerweile vor und soll seit Juni 2014 weiter behandelt werden (Bundestagsdrucksache 18/1946). Nun haben aber Großbritannien und Frankreich einen Vertrag zur bilateralen Entwicklung einer bewaffnungsfähigen „europäischen Drohne“ geschlossen, wofür zunächst 151 Mio. Euro für eine Machbarkeitsstudie ausgegeben werden sollen (n-tv.de, 16. Juli 2014). Es ist unklar, inwiefern die Bundesregierung ihre Anstrengungen zur Beteiligung des deutsch-französischen Rüstungskonzerns Airbus Defence and Space noch weiter betreibt.

Der Koalitionsvertrag fixiert auch, vor der Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen „alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen“ zu wollen. In früheren parlamentarischen Anfragen hatte sich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) diese Haltung zu eigen gemacht.

Die Bundesregierung hatte eine vom Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages für den 30. Juni 2014 angesetzte öffentliche Anhörung zum Thema „ausdrücklich“ begrüßt (Bundestagsdrucksache 18/1946). Dort würde die Gelegenheit gegeben, „nochmals alle mit dem Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge im Zusammenhang stehenden Aspekte zu beleuchten“. Zwei Tage vor der Anhörung wurde über die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, berichtet, diese wolle den Kauf bewaffnungsfähiger Drohnen (DER SPIEGEL, 28. Juni 2014). Nach der Anhörung, aber noch vor einer Aktuellen Stunde zum Thema am 2. Juli 2014 sprach sich die Bundesverteidigungsministerin in der „Süddeutschen Zeitung“ ausdrücklich für die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr aus.

Ohnehin schien das Vorhaben aus Sicht der Fragestellenden längst auf die Schiene gesetzt: Das BMVg hat das Beschaffungsverfahren für bewaffnungsfähige Drohnen der „Medium Altitude Long Endurance“-Klasse (MALE-Klasse) ungeachtet der „gesellschaftlichen Debatte“ vorangetrieben. Dabei ging es vorrangig um eine Beschaffung als Überbrückungslösung, bis eine „europäische Drohne“ entwickelt sein könnte.

Die angekündigte „sorgfältige Prüfung“ kann – sofern sie überhaupt ernsthaft stattgefunden hat – aus Sicht der Fragestellenden also spätestens nach dem Statement der Bundesverteidigungsministerin als beendet gelten. Die Bundesregierung muss nun ihre Schlussfolgerungen und weiteren Schritte mitteilen. Das Gleiche gilt für die Initiativen zur Nutzung und Forschung an mittleren und großen Drohnen. Ebenfalls unklar ist, ob das BMVg mittlerweile Genehmigungen für die US-Armee erteilt hat, damit diese mit bewaffnungsfähigen Drohnen außerhalb ihrer Basen über bayerischen Gemeinden trainieren kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Auf welche Weise wurde die Entscheidung zur Beschaffung von Kampfdrohnen oder bewaffnungsfähiger Drohnen als endgültige Lösung bzw. Überbrückungslösung von der Anhörung im Deutschen Bundestag beeinflusst (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

2

Hat die Bundesregierung mit der Anhörung im Deutschen Bundestag zur Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen der MALE-Klasse die Prüfung der „damit in Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen“ nun beendet (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

a) Sofern die Frage mit nein beantwortet wird, welche weiteren sorgfältigen Prüfungen hält die Bundesregierung für erforderlich?

b) Soweit die Frage mit ja beantwortet wird, welche Schritte hat die Bundesregierung daraufhin hinsichtlich der Beschaffung „qualitativ neuer Waffensysteme“ eingeleitet?

c) Wie wirkt sich dies auf konkrete Maßnahmen beteiligter Behörden aus?

3

Da sich die Bundesverteidigungsministerin für die Anschaffung bewaffneter bzw. bewaffnungsfähiger Drohnen ausspricht (DER SPIEGEL, 28. Juni 2014), inwiefern kann die Bundesregierung also mittlerweile erste Angaben zu Fähigkeiten einer möglichen Bewaffnung machen?

a) Wann, und von wem, sollen die genaueren „noch abzustimmenden Fähigkeitsforderungen“ erstellt werden?

b) Welche Marktbeobachtungen bzw. Marktsichtungen wurden hierzu bereits vorgenommen?

c) Welche Rüstungskonzerne sind bereits an die Bundesregierung herangetreten, um ihre Überlegungen zur Bewaffnung von unbemannten Systemen mitzuteilen, bzw. welche konkreten Überlegungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt (Bundestagsdrucksache 18/819)?

d) An welche Unternehmen ist die Bundesregierung herangetreten, um ihre Überlegungen zur Bewaffnung von unbemannten Systemen zu erörtern?

e) Welche Systeme wurden dabei jeweils vorgestellt bzw. beworben?

4

Wo, mit welchen Teilnehmenden, und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung das „Angebot zur Formulierung eines europäischen Drohnenprogramms für mittlere Flughöhe und lange Flugdauer (MALE)“, das Airbus Defence and Space, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi den Verteidigungsministerien Frankreichs, Deutschlands und Italiens vorgelegt haben sollen, seit Mai 2014 weiter behandelt (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

a) Sofern mitgeteilt wird, über derartige Initiativen würden keine Aufzeichnungen geführt, welches der erfragten Treffen hält die Bundesregierung aus welchem Grund für besonders wichtig?

b) Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung an einer „sorgfältige[n] Abstimmung mit den europäischen Partnernationen“ hinsichtlich der gemeinsamen Entwicklung einer Drohne der MALE-Klasse als „europäische Drohne“ beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

c) Wann und wo wurden hierzu welche Gespräche geführt, und wer nahm daran teil?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einem kürzlich unterzeichneten Vertrag Großbritanniens und Frankreichs zur bilateralen Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Drohne, wofür zunächst 151 Mio. Euro für eine Machbarkeitsstudie ausgegeben werden sollen (n-tv.de, 15. Juli 2014)?

a) Inwiefern beeinflusst der bilaterale Vertrag die Politik der Bundesregierung hinsichtlich der gemeinsamen Entwicklung einer Drohne der MALE-Klasse als „europäische Drohne“?

b) Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen von Airbus bekannt, „zusammen mit dem israelischen Heron-Hersteller IAI eigene Aufklärungsmodelle [zu] entwickeln, um damit die Bundeswehr zu beliefern“?

6

Wann und wo hat es im Jahr 2014 „Besprechungen [des Bundesverteidigungsministeriums] mit der US Air Force und dem Hersteller sowohl in den USA als auch in Deutschland“ zur Prüfung der Vorabmitteilung der US-amerikanischen Regierung zu einer möglichen Beschaffung von Drohnen des Typs „PREDATOR“ bzw. „REAPER“ gegeben (Bundestagsdrucksache 18/1946), und was war deren Gegenstand und Ergebnis?

7

Inwieweit wird die Anhörung im Deutschen Bundestag und die Entscheidung der Bundesverteidigungsministerin zur Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen das „Vorgehen im Hinblick auf eine mögliche Beschaffung des unbewaffneten PREDATOR B“ beeinflussen (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

a) Was ergab die Prüfung des Angebots der Firma RUAG Holding AG gegenüber dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr für „Zulassungsaktivitäten zur Erlangung und zum Erhalt der Muster- und Verkehrszulassung“ von US-Drohnen der MALE-Klasse (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

b) Sofern noch keine Ergebnisse vorliegen, wann werden diese erwartet?

c) Da kein mit der möglichen Beschaffung von Drohnen des Typs „PREDATOR B“ vergleichbares Verfahren für die israelischen „HERON“-Drohnen begonnen wurde (Bundestagsdrucksache 18/1946), inwiefern lässt sich daraus schließen, dass das BMVg Abstand von einer entsprechenden Beschaffung aus Israel nimmt?

8

Wann wird die Bundeswehr nach derzeitigem Stand ihre Beschaffungsentscheidung für MALE-Drohnen der Luftwaffe fällen?

a) Wann könnten die Vorlage und Bewertung von Lösungsvorschlägen zur Beschaffung von MALE-Drohnen der Luftwaffe erfolgen (Bundestagsdrucksache 18/1794)?

b) Wann wird der Generalinspekteur der Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung seine Auswahlentscheidung treffen?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht das BMVg aus den bei der Firma IABG Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH beauftragten Studien „Analyse zur Ermöglichung des Betriebs von MALE UAS“ sowie „Fähigkeiten UAS 2025“ (Bundestagsdrucksache 18/819)?

a) Welche Erkenntnisse konnten das BMVg oder die Bundeswehr aus den beiden Studien gewinnen, die ohne diese Studien nicht verfügbar wären?

b) Wann ist der „mit der gebotenen Sorgfalt unter Berücksichtigung aller erforderlichen Parameter im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen durch den Lösungsvorschlag“ durchgeführte Prüfprozess beendet, bzw. welche Ergebnisse können bereits mitgeteilt werden?

c) Welche Kosten wurden dem BMVg für die Erstellung der Studie in Rechnung gestellt?

10

Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat das BMVg geprüft, ob durch die jeweiligen Verlängerungen des Leasing-Vertrages für die „HERON“-Drohnen als MALE-Überbrückungslösung Mehrkosten im Vergleich zu einer Sofortbeschaffung entstehen?

11

Welche konkreten Aufgaben ergeben sich aus der Federführung des Kommandos Luftwaffe im Arbeitsfeld „Exchanging operational experience and best practice on operating MALE RPAS” im Rahmen der neuen „RPAS-Nutzergemeinschaft“ aus Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, den Niederlande und Polen (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

12

Welche weiteren Treffen der „RPAS-Nutzergemeinschaft“ bzw. ihrer einzelnen Arbeitsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 vorgesehen, und wo werden diese stattfinden?

13

Welche weiteren Treffen des „Pioneer Projects“ der Europäischen Verteidigungsagentur bzw. dessen einzelnen Arbeitsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 vorgesehen, und wo werden diese stattfinden?

14

Inwiefern hegt die Bundesregierung eigene Zweifel, „ob die aktuell gültigen European Military Airworthiness Requirements (EMARs) die Zulassungskriterien für UAS in vollem Umfang abdecken“ (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

15

Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Beitrag der Rüstungskonzerne Airbus, Diehl Stiftung & Co. KG und ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V (DLR) im Projekt MidCAS, das von der Europäischen Verteidigungsagentur, von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien unter der Federführung Schwedens betrieben wird?

16

Welche „bei früheren Projekten gewonnene Expertise“ bringt das DLR hinsichtlich unbemannter Luftfahrzeuge ein (Bundestagsdrucksache 18/1946)?

17

Worum handelt es sich bei dem Projekt „KoKo“ (Bundestagsdrucksache 18/1946), und worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Beiträge der Firmen und Institute Becker Avionics GmbH, Airbus Defence and Space, Deutsche Flugsicherung GmbH, TU Braunschweig (Institut für Flugführung) und des DLR?

18

Wann wird das BMVg über die Weiterverwendung des „EURO HAWK Full Scale Demonstrators“ entscheiden, bzw. wann werden sich die zuständigen Behörden mit der Frage befassen (Bundestagsdrucksache 18/1794)?

19

Inwiefern und zu welchem Zweck waren zu Sitzungen der Beteiligten des Projektes „EURO HAWK“ bei der Bundeswehr oder der US-Luftwaffe auch Vertreterinnen und Vertreter des US-Geheimdienstes National Security Agency eingeladen?

20

Aus welchem Grund erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung der im Rahmen des NATO-Manövers „Unified Vision“ eigentlich für den deutschen Luftraum geplante Überflug einer Riesendrohne des Typs „Global Hawk“ von Sigonella (Italien) in das Übungsgebiet in Norwegen schließlich von Italien über Frankreich und Großbritannien nach Norwegen (Bundestagsdrucksache 18/1794)?

a) Sofern eine andere Regierung den Überflug verweigerte, welche Gründe sind der Bundesregierung hierfür bekannt?

b) Inwiefern waren die mitgeführten „Sensoren zur abbildenden Aufklärung in Form von elektrooptischen Kameras und Geräten zur Radarabbildung“ sowie die „Sensoren zur signalerfassenden Aufklärung“ während der Flüge zwischen Sizilien und Norwegen in Betrieb oder zwischenzeitlich abgeschaltet?

c) Welche Zwischenfälle hat der in die einzig für die Flüge zuständige Missionskontrollstation in der Beale Air Force Base (USA) entsandte deutsche „nationale Beobachter“ im Zusammenhang mit den Flügen dokumentiert?

d) Sofern immer noch keine Aussage zur Beantwortung der Frage gemacht werden kann, wann ist die nötige Übungsauswertung voraussichtlich abgeschlossen?

21

Welche bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge welcher Teilstreitkräfte welcher Länder sind in der als „Schwerpunktübung der Bundeswehr“ bezeichneten JAWTEX 2014 (Joint Air Warfare Tactical Exercise) laut dem für Mitte Juli 2014 angekündigten Zwischenbericht zum Einsatz gekommen (Bundestagsdrucksache 18/1794, sofern die abschließende Übungsauswertung noch nicht vorliegt, bitte soweit aus dem Zwischenbericht bekannt unter Vorbehalt beantworten)?

a) Auf welchen Flugplätzen waren sie stationiert?

b) Welche Überflüge oder sonstigen Flüge von Drohnen waren im Rahmen der Übung über Deutschland geplant, und welche haben tatsächlich stattgefunden?

c) Wo wurde bzw. wird die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Übungsflüge von Drohnen ausgewertet?

22

Welche Ergebnisse kann die Bundesregierung zur Ursache des mittlerweile dritten Absturzes einer Bundeswehr-Drohne des Typs „HERON“ in Afghanistan machen, die nach Angaben der Bundeswehr „aus bisher ungeklärter Ursache mit einem Berg kollidierte“ und offensichtlich auf einer Trainingsmission war (Bundestagsdrucksache 18/1794)?

a) Handelte es sich aus Sicht der Bundesregierung bei dem zerschellten Gerät um einen Absturz oder eine „kontrollierte Landung“?

b) Inwiefern liegt hierzu mittlerweile ein „belastbares Untersuchungsergebnis zur Unfallursache“ vor?

c) Sofern das Ergebnis nicht wie angekündigt Ende Juni 2014 vorlag, für wann wird es erwartet?

d) Inwieweit treffen Berichte zu, wonach es auch Hinweise auf ein Eindringen in das elektronische Steuerungssystem gegeben haben könnte (THE AVIONIST, 13. November 2013)?

23

Was kann die Bundesregierung zum Unfall einer „HERON“ auf dem Flugplatz in Masar-i Scharif mitteilen, die nach Berichten notgelandet sei, da das Bugfahrwerk nicht ausgefahren werden konnte (Bundeswehr Monitoring, 18. Juli 2014)?

a) Was kann die Bundesregierung mittlerweile über die Art und Höhe der Beschädigung mitteilen?

b) Auf welcher Mission befand sich die Drohne?

c) Wer hatte die Drohne zum Zeitpunkt des Unfalls gesteuert?

d) Wann und durch wen wurde bzw. wird die Drohne repariert oder (auch vorübergehend) ausgetauscht?

24

Welche Abstürze oder „kontrollierten Landungen“ mit Sach- oder Totalschäden haben sich im Jahr 2014 mit Drohnen der Bundeswehr und der Bundespolizei ereignet?

25

Über wie viele Unterwasserdrohnen (auch Prototypen, Versuchsträger oder Demonstratoren) verfügt die Bundeswehr, um welche Typen handelt es sich dabei, und wann wurden diese beschafft?

a) Welche Kosten entstanden für die Beschaffung?

b) An welchen Standorten bzw. auf welchen Schiffen sind die Drohnen jeweils stationiert?

c) Für welche Zwecke wird die Drohne „Seacat“ derzeit genutzt, bzw. welche Einsatzgebiete sind hierfür vorgesehen?

d) Welche neueren Beschaffungen sind anvisiert, und welche entsprechenden Verfahren sind hierfür eingeleitet worden?

26

Wie viele Unterwasser-Drohnen der Bundeswehr sind seit ihrer Beschaffung verunfallt oder haben sonstige irreversible Schäden erlitten?

a) Welche Ursachen führten zu den jeweiligen Unfällen?

b) Welche Kosten sind hierfür entstanden?

27

Welche weiteren Details kann die Bundeswehr zum Verlorengehen und Auffinden einer Unterwasser-Drohne sowie dem folgenden Rechtsstreit mit einer Privatperson machen (Hamburger Abendblatt, 10. Juli 2014)?

a) Welchen Typs ist die Drohne, wann und wo ging sie verloren, und auf welcher Mission befand sie sich?

b) Wann wurde die Drohne beschafft, welchen Neuwert hatte sie, und wie viel war sie nach Meinung der Bundeswehr im vergangenen Dezember wert?

c) Inwiefern trifft es zu, dass sich der Finder mit der Bundeswehr um die angemessene Höhe des Finderlohns streitet?

d) Inwiefern trifft es zu, dass die Bundeswehr anstatt der üblichen 3 Prozent „nach langem Hin und Her“ erst 500 und inzwischen 900 Euro Finderlohn angeboten habe?

28

Welchen Stand kann die Bundesregierung zur geplanten Beschaffung von Drohnen des Typs „Camcopter S 100“ für die Marine mitteilen?

a) Inwiefern trifft es zu, dass das BMVg Risiken hinsichtlich der Zulassungsfähigkeit der Drohnen sieht, und worin bestehen diese?

b) Welche weiteren Schritte hat das BMVg zur Prüfung der Zulassungsfähigkeit unternommen?

c) Wie könnten die erforderlichen Nachweise nach jetzigem Stand erbracht werden?

29

Inwiefern trifft es zu, dass der „Unmanned Mission Avionics Test Helicopter“ (UMAT) der Firma ESG für zivile und militärische Forschungsprojekte in Zusammenarbeit und mit finanzieller Unterstützung der Bundeswehr entwickelt wurde, und um welche Beiträge handelte es sich dabei (www.ila-berlin.de/ila2014/konferenzen2014/upload2014/UMAT%20ILA_ 20140521.pdf)?

30

Inwiefern haben sich Bundesbehörden des Innern oder der Verteidigung bereits mit Forschungen oder Marktbeobachtungen zu Drohnen der Klasse „Vertical take off and landing Fixed Wing“ (TILT WING) befasst?

31

Inwiefern ist der neue Chef der im bayerischen Grafenwöhr stationierten „US-Armee Garnison Bavaria“, Oberst Mark Colbrook, bei Bundesbehörden hinsichtlich der Genehmigung für den Betrieb großer Drohnen in „Korridoren“ über Bayern vorstellig geworden?

a) Welche Gesamtfläche hat der beantragte Korridor?

b) Welchen Stand kann die Bundesregierung zur ausstehenden Genehmigung mitteilen, und welche erforderlichen Unterlagen wurden mittlerweile eingereicht bzw. fehlen weiterhin (sofern Unterlagen zur technischen Beschaffenheit gefordert werden, bitte benennen, um welche es sich handelt)?

c) Inwieweit geht die Bundesregierung weiter davon aus, dass die Korridore lediglich zur Überführung der Drohnen genutzt werden sollen, um den Straßenverkehr zu entlasten?

d) Wann soll ein Bescheid zur angefragten Genehmigung voraussichtlich erteilt werden?

e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der zu erteilenden Genehmigung aus einem Bericht der „Washington Post“, wonach etliche Drohnen des Typs „HUNTER“, die auch über Bayern fliegen soll, bereits im Einsatz und bei Trainingsflügen abgestürzt sind („Drone crash database – Fallen from the skies“, 20. Juni 2014)?

32

Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, dass bereits jetzt mehrmals Flüge von US-Drohnen außerhalb von US-Einrichtungen in Bayern stattfanden (Frontal21, 15. Juli 2014)?

a) Was ergab die Prüfung der „in der Amberger Zeitung vom 26. Februar 2014 erhobenen Vorwürfe“ durch das BMVg (Bundestagsdrucksache 18/819)?

b) Auf welche Weise sind „US-Streitkräfte“ an der Untersuchung beteiligt, und inwiefern verläuft dies aus Sicht der Bundesregierung zufriedenstellend?

c) Welche Angaben wurden von ihnen geliefert, und welche wurden verweigert?

d) Was ist der Bundesregierung, wie von „Frontal21“ berichtet, darüber bekannt, dass ab dem Jahr 2017 eine Drohne des Typs „SKYWARRIOR“ mit einer Spannweite von 17 Metern in Grafenwöhr stationiert werden soll?

33

Welche einzelnen Fragen hat das Auswärtige Amt der amerikanischen Regierung zu einer „möglichen Beteiligung deutscher Standorte der US-Streitkräfte“ bei Einsätzen von Drohnen übermittelt (Plenarprotokoll 18/45)?

a) An welche Stellen wurden die Fragen übermittelt?

b) Betreffen die Fragen nur AFRICOM oder sämtliche für eine mögliche Beteiligung in Frage kommenden deutschen Standorte der US-Streitkräfte?

c) Inwiefern liegen die durch AFRICOM „innerhalb weniger Wochen in Aussicht“ gestellten Antworten vor, und welchen wesentlichen Inhalt haben diese?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Antworten?

e) Sofern auch nach einer „Erinnerung“ noch keine Antworten vorliegen, welche Verabredungen zur Beantwortung wurden getroffen (bitte möglichst konkret antworten)?

f) Wird die Bundesregierung oder die Generalbundesanwaltschaft den früheren US-Drohnenpiloten Brandon Bryant zu seiner Zeugenaussage befragen, und wenn nein, warum nicht?

34

Inwiefern hat die Bundesregierung Nachforschungen angestellt oder sich innerhalb der NATO darüber ausgetauscht bzw. sonstige Informationen erhalten, ob der Flugzeugabsturz der Maschine MH17 in der Ukraine womöglich durch Störungen der Flugsicherheit erfolgt oder begünstigt worden sein könnte, wie es auf Bundestagsdrucksache 18/1925 im Falle von mehrmaligen Störungen der Erfassung des Sekundärradars von 57 zivilen Flugzeugen durch NATO-Manöver bestätigt wurde?

35

Welche Auflösung hat das „echtzeitfähige Überwachungssystem“, das im Projekt VABENE++ vom DLR an einem Hubschrauber getestet wurde (DLR, 2. Juli 2014)?

a) Zu welchem polizeilichen Zweck könnte das „3K-System“ nach Einschätzung der Bundesregierung genutzt werden?

b) Inwiefern ließen sich durch das System auch Menschenmengen überwachen oder Personen darin ausforschen?

c) In welchen anderen Projekten testen welche Bundesbehörden Kameras oder Sensorsysteme mit ähnlich hoher Auflösung?

36

Welche Tests, Erprobungen oder sonstigen Veranstaltungen (auch als Beobachterin von Anstrengungen anderer Behörden, Institute oder Firmen) plant die Bundespolizei für die Jahre 2014 und 2015 hinsichtlich der Nutzung von Drohnen mit einem Abfluggewicht unter 25 Kilogramm?

37

Auf welche Weise beschäftigt sich das Bundeskriminalamt (BKA) „unter Gefährdungsaspekten mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ (Bundestagsdrucksache 18/819)?

a) Welche Aufträge oder Dienstleistungen wurden hierzu an welche Dritte vergeben?

b) Welche Detektionsmethoden haben das BKA oder andere Bundesbehörden bereits begutachtet oder geprüft?

c) Welche Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“, zum Jamming, Spoofing oder dem Versenden elektromagnetischer Impulse wurden vom BKA oder anderen Bundesbehörden bereits auf welche Weise begutachtet oder geprüft?

38

Welchen Inhalt hatte eine Präsentation der griechischen Polizei im Rahmen eines Treffens des EU-Polizeinetzwerks ENLETS in Athen (Ratsdok. 9836/14) hinsichtlich eines Programms zur Nutzung von Drohnen zur Grenzsicherung?

39

Mit welchem Inhalt hat das BKA die „potenzielle Schadwirkung“ und die „Abwehr“ von unbemannten Luftfahrzeugen im Rahmen des European Network for the Protection of Public Figures (ENPPF) erörtert (Bundestagsdrucksache 18/819)?

a) Welche weiteren Behörden welcher Länder lieferten welche ähnlichen Beiträge bzw. hielten welche ähnlichen Vorträge, und welche Zusammenarbeitsformen wurden vereinbart?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Inhalte und Ergebnisse einer Erhebung „bei den europäischen Partnerdienststellen“ über die Frage, „wie diese mit der Gefährdung von Schutzpersonen durch UAV umgehen und welche Detektions- und Abwehrmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen“?

Berlin, den 23. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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