Umsetzung der Entschließung des Europaparlaments vom 12. März 2014 gegen Massenüberwachung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 12. März 2014 hat das Europäische Parlament eine Entschließung „zu dem Überwachungsprogramm der Nationalen Sicherheitsagentur der Vereinigten Staaten, die Überwachungsbehörden in mehreren Mitgliedstaaten und die entsprechenden Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger und die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres“ verabschiedet (2013/2188(INI), P7_TA-PROV(2014)0230).
In dieser Entschließung sieht das Europäische Parlament aufgrund jüngster Enthüllungen durch Informanten und in der Presse sowie Sachverständigengutachten und Zugeständnissen staatlicher Stellen die „Existenz weit verzweigter, komplexer und hochmoderner Systeme“ als erwiesen an, „die von den Geheimdiensten der USA und einiger Mitgliedstaaten entwickelt wurden, um die Kommunikationsdaten, darunter Inhalts-, Standort- und Verbindungsdaten, aller Bürger weltweit in bisher ungekanntem Ausmaß, wahllos und ohne Vorliegen eines Verdachts zu sammeln, zu speichern und zu analysieren“. Gemeint sind insbesondere Programme des US-Geheimdienstes National Security Agency (NSA), „die die Massenüberwachung von EU-Bürgern ermöglichen“. Das Europäische Parlament verurteilte in seiner Entschließung „die in gigantischem Ausmaß erfolgte systematische und pauschale Erfassung der personenbezogenen, oft auch intimen persönlichen Daten unschuldiger Menschen“ und machte deutlich, dass Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wie das Recht auf Achtung der Privatsphäre Grundpfeiler einer freien und demokratischen Gesellschaft bildet. Das Europäische Parlament wies auf die gravierenden Auswirkungen der Massenüberwachung auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Presse-, Gedanken-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit hin.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) werden in der Entschließung aufgefordert, „die pauschale Massenüberwachung zu verbieten“ und „ihre nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren im Bereich geheimdienstlicher Tätigkeiten […] umfassend zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass diese der parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle und der Kontrolle der Öffentlichkeit unterworfen sind“ und im Einklang stehen mit den Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den Menschenrechtsverpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich Datenschutz, Privatsphäre und Unschuldsvermutung.
Die EU-Mitglieder werden weiterhin aufgefordert, „unverzüglich geeignete Maßnahmen, einschließlich gerichtlicher Schritte, gegen die Verletzung ihrer Souveränität und des allgemeinen Völkerrechts, die der Einsatz von Programmen zur Massenüberwachung darstellt, einzuleiten“ und „alle verfügbaren internationalen Maßnahmen zu nutzen, um die Grundrechte der EU-Bürger zu verteidigen, insbesondere indem sie das zwischenstaatliche Beschwerdeverfahren gemäß Artikel 41 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) auslösen“. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, wirksame Mechanismen einzurichten, um die Verantwortlichen für die gegen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte verstoßenden Überwachungsprogramme zur Rechenschaft zu ziehen.
Eine solche Entschließung des Europäischen Parlaments hat den Charakter einer politischen Empfehlung. Sie ist weder umzusetzendes noch unmittelbar geltendes Recht. Nach Auffassung der Fragesteller sollte sich die Bundesregierung eine derartige Empfehlung durch das Europäische Parlament allerdings zu eigen machen und ihre eigene Politik an den darin genannten Linien ausrichten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche generellen Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments „zu dem Überwachungsprogramm der Nationalen Sicherheitsagentur der Vereinigten Staaten, die Überwachungsbehörden in mehreren Mitgliedstaaten und die entsprechenden Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger und die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres“?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Europäischen Parlaments, wonach die „Existenz weit verzweigter, komplexer und hochmoderner Systeme […] die von den Geheimdiensten der USA und einiger Mitgliedstaaten entwickelt wurden, um die Kommunikationsdaten, darunter Inhalts-, Standort- und Verbindungsdaten, aller Bürger weltweit in bisher ungekanntem Ausmaß, wahllos und ohne Vorliegen eines Verdachts zu sammeln, zu speichern und zu analysieren“ als erwiesen anzusehen ist, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dieser Erkenntnis?
Wenn nein, inwieweit bestehen auf Seiten der Bundesregierung Zweifel an der Existenz entsprechender Massenüberwachungssysteme?
Schließt sich die Bundesregierung der Sichtweise des Europäischen Parlaments an, wonach „die in gigantischem Ausmaß erfolgte systematische und pauschale Erfassung der personenbezogenen, oft auch intimen persönlichen Daten unschuldiger Menschen“ zu verurteilen sei, und wenn ja, in welcher Form erfolgte bislang eine solche Beurteilung durch die Bundesregierung?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Europäischen Parlaments, wonach die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, wie das Recht auf Achtung der Privatsphäre, Grundpfeiler einer freien und demokratischen Gesellschaft bilden, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für ihre eigene Kooperation mit den US-amerikanischen Geheimdiensten zieht sie daraus?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Parlaments, wonach die Massenüberwachung gravierende Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Presse-, Gedanken-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit hat, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus bezüglich des Einsatzes von Programmen zur Massenüberwachung auch von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern durch ausländische Geheimdienste?
Wenn nein, wie lautet die Auffassung der Bundesregierung zur Verträglichkeit von Massenüberwachung mit den Grundrechten?
Macht sich die Bundesregierung die vom Europäischen Parlament aufgestellte Forderung zu eigen, „unverzüglich geeignete Maßnahmen, einschließlich gerichtlicher Schritte, gegen die Verletzung ihrer Souveränität und des allgemeinen Völkerrechts, die der Einsatz von Programmen zur Massenüberwachung darstellt, einzuleiten“ und „alle verfügbaren internationalen Maßnahmen zu nutzen, um die Grundrechte der EU-Bürger zu verteidigen, insbesondere indem sie das zwischenstaatliche Beschwerdeverfahren gemäß Artikel 41 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) auslösen“?
Wenn ja, wann, und in welcher Form will die Bundesregierung dies umsetzen?
Wenn nein, warum hält die Bundesregierung es nicht für erforderlich, entsprechende Maßnahmen einzuleiten?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Veranlassung, in der Bundesrepublik Deutschland – wie von der Entschließung gefordert – „wirksame Mechanismen einzurichten, um die Verantwortlichen für die gegen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte verstoßenden Überwachungsprogramme zur Rechenschaft zu ziehen“?
Wie hat sich die Bundesregierung im Ministerrat des Europarates zur Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung (Rec. 2041 (2014)) verhalten, die „auf der Basis der von Edward Snowden veröffentlichten Beweise“ einen Aktionsplan zur Verhinderung der massiven Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention empfiehlt?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung für die in der Empfehlung empfohlene Einladung an die Beobachterstaaten für eine Zusammenarbeit zur Verbesserung des Schutzes der Benutzer engagiert und sich für eine entsprechende Anfrage zur Aufsetzung gemeinsamer Initiativen mit dem Europarat eingesetzt?
Inwieweit kann die Bundesregierung, wie vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung (2013/2188(INI)) gefordert, gewährleisten, „keine widerrechtlich gesammelten Daten von Drittstaaten anzunehmen“?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung im Bereich der IT-Vergabe – wie von der Entschließung des Europäischen Parlaments gefordert –, „die Ausschreibungen auf zertifizierte Unternehmen und gegebenenfalls auf EU-Unternehmen zu beschränken, falls Sicherheitsinteressen oder andere wichtige Interessen berührt sind“ (bitte angeben, in welchem Bereich konkret die Bundesregierung Sicherheitsinteressen oder andere wichtige Interessen berührt sieht)?
Beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig – wie von der Entschließung des Europäischen Parlaments gefordert – bei der Vergabe von IT-Aufträgen, die Verwendung „quellenoffener Software als Kaufbedingung“ zu verlangen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig – wie von der Entschließung des Europäischen Parlaments gefordert – bei der Vergabe von Aufträgen „für ein hohes Maß an Sicherheit bei Telekommunikationsnetzen und -diensten zu sorgen, u. a. indem eine hochmoderne und durchgängige Verschlüsselung der Kommunikation gefordert wird“?
Wie steht die Bundesregierung zur der vom Europäischen Parlament erhobenen Forderung, die „durchgängige authentifizierte Verschlüsselung für alle IT- und Kommunikationsdienste, wie Cloud-Computing, E-Mail, Sofortnachrichten und Telefonie“ sicherzustellen?
Inwieweit erfolgen im Bereich der Bundesnetze – wie vom Europäischen Parlament gefordert – „strenge und unabhängige Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationstests“?