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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Der sogenannte Marsch für das Leben

Detailfragen zur vom &quot;Bundesverband Lebensrecht&quot; jährlich veranstalteten Demonstration gegen Schwangerschaftsabbrüche: Teilnehmerzahlen seit 2002, Unterstützer, Anmelder, Genehmigung für 2014, Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn; Definition sexueller und reproduktiver Rechte als Menschenrechte, Gewährleistung, Belästigung von Schwangerschaftsabbrüche anbietenden Ärzten, unaufgeforderte Ansprachen von Frauen vor Beratungsstellen (&quot;Gehsteigberatungen&quot;), Strafverfahren aufgrund von Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft nach § 219a StGB<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

25.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/224830.07.2014

Der so genannte Marsch für das Leben

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Diana Golze, Karin Binder, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Nicole Gohlke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Caren Lay, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 20. September 2014 wird vor dem Bundeskanzleramt in Berlin erneut ein so genannter Marsch für das Leben beginnen. Abtreibungsgegnerinnen und -gegner fordern dabei das vollständige Verbot und die Bestrafung aller Schwangerschaftsabbrüche – nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Diese vom Bundesverband Lebensrecht organisierte Demonstration verzeichnet Jahr für Jahr einen größeren Zulauf. Tausende zogen in den Jahren 2012 und 2013 unter dem Motto „Für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie“ mit weiß gefärbten Kreuzen und überdimensionierten Nachbildungen von Embryonen durch Berlin.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sexuelle Selbstbestimmung ein Menschenrecht ist?

Wenn nein, warum nicht?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gewährung reproduktiver Rechte ein Menschenrecht ist?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass Frauen unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder sozialen, ökonomischen und gesundheitlichen Situation einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können?

4

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass sich Frauen unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder sozialen, ökonomischen und gesundheitlichen Situation eine selbstbestimmte Familienplanung erfüllen können?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es in den letzten Jahren zu einer deutlichen Zunahme der Stigmatisierung gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und gegen Frauen gekommen ist?

Wenn nein, worauf beziehen sich diese Erkenntnisse?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, Einschüchterungen, Belästigungen und Gewalttätigkeiten bei der Ausführung ihrer Arbeit erfahren?

Wenn ja, wo, und in welchem Umfang?

7

Wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Ermittlungs- oder Strafverfahren nach § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) geführt?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob im Rahmen von so genannten Gehsteigberatungen gezielt Frauen vor Beratungsstellen auf Schwangerschaft und Schwangerschaftsunterbrechung angesprochen werden und ihnen unaufgefordert Bilder, Broschüren oder Gegenstände zu diesem Thema gezeigt oder überreicht werden?

Wenn ja, wie viele Anzeigen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung von Einzelpersonen oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gegen dieses Vorgehen?

9

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Teilnehmenden an der Demonstration im Jahr 2013?

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnehmendenzahl seit dem Jahr 2002 (bitte nach Jahren und Teilnehmenden aufschlüsseln)?

10

Aus welchen Gruppen, Initiativen und weiteren Unterstützenden, auch aus anderen Ländern, setzte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Marsch für das Leben“ zusammen?

11

Wer waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anmeldenden dieser Demonstration sowie der Versammlung vor dem Bundeskanzleramt?

12

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob die für den 20. September 2014 angekündigte Versammlung mit anschließender Demonstration genehmigt wurde?

Wenn ja, mit welcher Teilnehmendenzahl wird nach Kenntnis der Bundesregierung gerechnet?

13

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auflegung eines Veranstaltungstickets durch die Deutsche Bahn AG, mit der Teilnehmende des Marsches vergünstigt anreisen können (www.marsch-fuer-das-leben.de/bahn.php)?

14

Wie viele dieser Veranstaltungstickets wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren von der Deutschen Bahn AG für den „Marsch für das Leben“ veräußert (bitte nach Anzahl und Jahr sowie Höhe der Einsparungen aufschlüsseln)?

15

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Veranstaltungstickets für Großereignisse, die die sexuelle Vielfalt und die Stärkung sexueller und reproduktiver Rechte vertreten, zum Beispiel für den Berliner Christopher Street Day?

Wenn nein, warum nicht?

16

Welche der auf der Homepage der Veranstaltung genannten Unterstützenden (www.marsch-fuer-das-leben.de/unterstuetzer.php) werden direkt oder nach Kenntnis der Bunderegierung indirekt durch Finanzmittel des Bundes unterstützt?

Berlin, den 31. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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