Überschuldung privater Haushalte und Kreditvergabe in Deutschland
der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Dr. Axel Troost, Jan Korte, Jutta Krellmann, Petra Pau, Frank Tempel, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Angesichts der mehr als 6 Millionen überschuldeten Haushalte, von denen schätzungsweise in Deutschland auszugehen ist, wird dem Kredit als der zentralen Finanzdienstleistung in der öffentlichen Auseinandersetzung vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit zuteil. Vieles dreht sich in erster Linie um Finanzdienstleistungen verschiedenster Art, gleichwohl bei sämtlichen Finanzdienstleistungen ein besserer Anlegerschutz unbestritten nötig ist. Dass Überschuldung weniger das Resultat von Verschwendung oder einer vorwerfbaren Lebensführung ist, sondern überwiegend häufig als Folge kritischer Lebensereignisse ausgelöst wird, zeigt u. a. die jüngste Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes (vgl. Destatis, 30. Juni 2014, „Überschuldung: mehr als ein gesellschaftliches Randphänomen“). Neben der Erfassung des aktuellen quantitativen Ausmaßes und einzelner Facetten der Überschuldung in Deutschland ist es notwendig, umfassender vorzugehen und auch das regulative Umfeld und die Praxis der Kreditvergabe näher in den Blick zu nehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie wird die Überschuldung von privaten Haushalten in Deutschland erfasst?
Auf der Grundlage welcher Methodik beruht die Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes, und nach welcher Methodik gehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Auskunfteien Creditreform und Schutzvereinigung für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) bei der Ermittlung von privater Verschuldung und Überschuldung vor?
Inwiefern und auf der Grundlage welcher Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Auskunfteien Abstufungen hinsichtlich Verschuldung und Überschuldung vorgenommen?
Auf welche Zahlen zum quantitativen Ausmaß der Überschuldung privater Haushalte und Personen stützt sich gemeinhin die Bundesregierung?
Auf welche Zahlen bezüglich der Überschuldungsproblematik wird die Bundesregierung bei der Erstellung des nächsten Armuts- und Reichtumsberichts zurückgreifen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl überschuldeter Haushalte in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welche Höhe erreichten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 die durchschnittlichen Forderungen (Schulden) von Privatpersonen und -haushalten, und wie haben sich diese seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte für die Jahre einzeln angeben)?
Bei wie vielen Gläubigern hatte nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittlich verschuldete Haushalt offen stehende Schulden?
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtforderungen auf die verschiedenen Gläubigertypen, jeweils in den Jahren 2008 bis 2013 (bitte mit dem wichtigsten Gläubigertyp beginnen und für die einzelnen Jahre jeweils den betragsmäßigen Umfang, prozentualen Anteil an den Gesamtforderungen sowie den Mittelwert der Verschuldungen angeben)?
Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 die Hauptüberschuldungsgründe, bzw. welche Faktoren wurden als Hauptgründe für die Überschuldungssituation genannt, und wie haben sich die Hauptüberschuldungsgründe über den Zeitraum der letzten fünf Jahre – seit dem Jahr 2008 – entwickelt?
Welche weiteren neuen Tendenzen und Entwicklungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 sichtbar?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf steigende Energieschulden bei überschuldeten Personen (vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17. Juni 2014)?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 von Überschuldung besonders betroffene und gefährdete Personen und Haushalte? Wie lassen diese Personen oder Haushalte sich kategorisieren?
Welcher Zusammenhang besteht nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen überschuldeten Personen bzw. Haushalten und der Art der Erwerbstätigkeit/Erwerbslosigkeit (Vollzeit, Leiharbeit, Grundsicherung etc., bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Verbraucherinsolvenzverfahren wurden im Jahr 2013 eröffnet?
Haben nach Kenntnisstand der Bundesregierung die gesetzlichen Neuregelungen hinsichtlich Verbraucherinsolvenzen aus dem Jahr 2014 – insbesondere die Verkürzung der Dauer bis zur Restschuldbefreiung, die zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist – bei der Beantragung von Verbraucherinsolvenzverfahren eine aufschiebende Wirkung entfaltet und quantitativ zu einer Steigerung bei den Anträgen ab Mitte des Jahres 2014 geführt? Sofern dies zutrifft, kann die Bundesregierung das Ausmaß der Steigerung bei den Anträgen zur zweiten Jahreshälfte beziffern?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufnahme von Konsumentenratenkrediten in den Jahren 2008 bis 2013 jährlich entwickelt (bitte für die Jahre einzeln die absolute Anzahl der geschlossenen Verträge und prozentualen Zuwachs bzw. Minderung angeben)?
Wie viele Verträge der in den Jahren 2008 bis 2013 neu aufgenommenen Konsumentenratenkredite waren nach Kenntnis der Bundesregierung an den Abschluss einer Restschuldversicherung gekoppelt (bitte für die Jahre einzeln angeben)?
Welche gesetzlichen Vorgaben bestehen zum Abschluss einer Restschuldversicherung in Zusammenhang mit Konsumentenratenkrediten?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) für die Anzahl aller bei der SCHUFA gespeicherten Konsumentenkredite ermittelten durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeit von 2,5 Prozent für das Jahr 2013 (vgl. SCHUFA, Kredit-Kompass 2014, S. 17)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 die Gesamtsumme der Kreditausfälle in Euro, und warum wird diese nicht veröffentlicht?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die von der SCHUFA ermittelte durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit für die dort gespeicherten Konsumentenkredite seit dem Jahr 2008 entwickelt?
Nach welchen Kriterien ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Zahlen zu Restschuldversicherungen, und wie erklärt die Bundesregierung etwaige Abweichungen und Unterschiede zu den Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)?
Wie verteilten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 bei Konsumentenratenkrediten die durchschnittlichen Nebenkosten (bitte nach Posten einzeln aufschlüsseln, wie Kosten einer Restschuldversicherung, Bearbeitungsgebühr – auch wenn inzwischen nicht mehr zulässig, Vermittlungsprovision etc.), und wie hoch war ihr Anteil im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettokreditbetrag?
Wo lag nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 bei den Nebenkosten von Konsumentenratenkrediten der Median, und wie hoch war bei dem Medianwert der Anteil im Verhältnis zum Nettokreditbetrag?
Wie hoch lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 nach Gläubigertypen, wie u. a. Banken, Versandhandel, Inkasso-Unternehmen, Telekommunikationsunternehmen, die Nebenkosten für die durchschnittliche Hauptforderung (Zinsen und Kosten, bitte in absoluten Zahlen als auch als Anteil der Nebenkosten an den Hauptforderungen abbilden), und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 nach Gläubigertypen die durchschnittliche Nebenkostenbelastung der Haushalte, berechnet als Durchschnitt der Haushalte?
Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Haushalte, die sich vergleichsweise geringen Forderungen gegenübersehen, im Verhältnis zur Hauptforderung relativ hoch mit Nebenkosten belastet, und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts dessen, dass nach Informationen der Fragesteller Nebenkosten oft pauschal, ohne Rücksicht auf die Mahnsumme abgerechnet werden?
Wie viele Rückforderungen von unzulässig erhobenen Bearbeitungsgebühren sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Kundinnen und Kunden mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) bislang bei hierzulande niedergelassenen Kreditinstituten eingegangen?
Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückforderungen bei den Kreditinstituten, und wie viele Kreditinstitute haben den Kunden die Kosten für die Bearbeitungsgebühren bislang bereits erstattet?
Nach welchen Vorgaben und Kriterien erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung das Scoring-Verfahren der SCHUFA zur Beurteilung der Kreditfähigkeit von natürlichen Personen?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 Gebrauch davon gemacht, Selbstauskunft bei der SCHUFA zu stellen und ihre Daten abzurufen (bitte jeweils für die Jahre ab 2010 angeben)?
Inwieweit trägt nach Kenntnis der Bundesregierung der so genannte Graue Kreditmarkt zur Überschuldung bei?
Welche Anstrengungen unternahm die Bundesregierung seit dem Jahr 2000, den Grauen Kreditmarkt zu regulieren (bitte einzeln aufführen)?
Wann und auf der Grundlage welcher Anhaltspunkte und Kriterien gelten aus Sicht der Bundesregierung Kreditangebote als „unseriös“, und wie gedenkt die Bundesregierung, unseriöse Kreditanbieter im Internet handlungsunfähig zu machen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext P2P-Kreditplattformen, wie smava oder auxmoney, im Internet?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Zinsobergrenzen für Verbraucherkredite festzulegen?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, sämtliche Kreditkosten transparent und verständlich zu machen?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für ein Vorleistungsverbot bei der Kreditvermittlung ein?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Vorfälligkeitsentschädigungen strikt begrenzt werden? Inwieweit wird in diesem Kontext die Verbraucherkreditrichtlinie und ihre Umsetzung durch die Bundesregierung überprüft und einer Revision unterzogen?
Inwieweit wird das Problem der Altersarmut durch unverantwortliche Kreditvergabe und durch Angebote auf dem Grauen Kreditmarkt verschärft?