BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Bespitzelung von Journalistinnen und Journalisten durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1386)

Thematisierung der Überwachungspraxis auf Treffen von Innenministern und Amtsleitungen der Verfassungsschutzämter, Beiträge einzelner Nachrichtendienste, Überwachungspraxis des LfV Niedersachsen und des BfV bzgl. Journalisten in Niedersachsen, Detailfragen zum Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS WN): Erfordernis des Freifelds &quot;Beruf&quot;, besondere Kennzeichnung geschützter Berufsgruppen, Recherchemöglichkeiten, Einsatzbereiche, Optimierung gesetzlich zulässiger Speicher- und Analysemöglichkeiten, geplante Erweiterungen, Inhalt der NADIS-Richtlinie<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/228730.07.2014

Mögliche Bespitzelung von Journalistinnen und Journalisten durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1386)

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1386 wird zu den Fragen 1 bis 5 ausgeführt: „Wie bereits in der – in der neuerlichen Kleinen Anfrage bereits in Bezug genommenen – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/443 zu Frage 8 ausgeführt, erfolgt weder im Bundesamt für Verfassungsschutz noch im Bundesnachrichtendienst eine statistische Erfassung der erfragten Speicherung von Datensätzen mit den bezeichneten Berufsgruppenangaben über den erfragten Zeitraum.“

Die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, in der Kleinen Anfrage zitierte Mitteilung der Auswertbarkeit des aktuellen Datenbankinhalts des Nachrichtendienstlichen Informationssystems ermögliche „keine Aussage zu früheren Speicherungen, wie sie für den Zeitraum 1998 bis 2013 erfragt war“.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich eine Reihe von Nachfragen zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1386.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Auf welchen Zusammenkünften von Innenministern und Amtsleitungen der Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes war nach Kenntnis der Bundesregierung die mutmaßliche Überwachung von Journalistinnen und Journalisten auch außerhalb Niedersachsens seit dem Jahr 1998 bis heute Gegenstand von Erörterungen, Unterrichtungen, Gesprächen und Vorlagen (bitte nach Zusammenkunft, Datum, Ort, Anlass der Zusammenkunft, Teilnehmern der Zusammenkunft, unterrichtender Behörden bzw. Ämter aufschlüsseln)?

2

In welcher Form und mit welchen Inhalten hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bei den o. g. Zusammenkünften über die mutmaßliche Überwachung von Journalistinnen und Journalisten auch außerhalb von Niedersachsen seit dem Jahr 1998 bis heute unterrichtet (bitte nach Datum, Form und Inhalt der Unterrichtung aufschlüsseln)?

3

In welcher Form und mit welchen Inhalten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Landesämter für Verfassungsschutz, das Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) bei den o. g. Zusammenkünften über die mutmaßliche Überwachung von Journalistinnen und Journalisten auch außerhalb von Niedersachsen seit dem Jahr 1998 bis heute unterrichtet (bitte nach Ämtern, Datum, Form und Inhalt der Unterrichtung aufschlüsseln)?

4

Sind die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Nachfragen zu Frage 38 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Februar 2014 und der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/1386 und 18/443 so zu verstehen, dass es für alle in NADIS-WN (Nachrichtendienstliches Informationssystem Wissensnetz) gespeicherten Personen ein Freifeld Beruf gibt?

5

Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung dabei um ein Datum, das zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich ist?

6

Sind die Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/443 und 18/1386 und die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Nachfragen zu Frage 38 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Februar 2014 so zu verstehen, dass das gesamte NADIS-WN nach Suchbegriffen wie Journalist durchsucht werden kann?

Wenn ja, seit wann besteht diese Möglichkeit (bitte unter Datumsangabe)?

7

Inwiefern handelt es sich bei NADIS-WN angesichts der Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/443 und 18/1386 und die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Nachfragen zu Frage 38 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Februar 2014 noch immer grundsätzlich um eine Indexdatei?

Inwiefern werden die Analyse und Recherchemöglichkeiten auch außerhalb des Ausnahmebereiches des § 6 Satz 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) eingesetzt?

8

Gilt das NADIS-Prozedere (personenbezogene Daten von Abgeordneten werden geschützt, indem bei NADIS ein besonderes Kennzeichen mitgespeichert wird. Bei einer Recherche erfolgt eine automatische Benachrichtigung des Datenschutzbeauftragten des Bundesamtes für Verfassungsschutz.) auch für andere geschützte Berufsgruppen, wie Journalisten und Journalistinnen, Anwältinnen und Anwälte etc.?

9

Ist es technisch möglich, alle in NADIS-WN gespeicherten Personen, zu denen ein in Frage 8 genanntes besonderes Kennzeichen mitgespeichert ist, aufzurufen?

Wenn ja, hält die Bundesregierung dies für zulässig?

10

Inwiefern wurden, wie es in der Archivmeldung des Landesamtes für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern „IMK-Vorkonferenz zieht positive Zwischenbilanz für NADIS-WN“ vom 20. November 2012 heißt, mit NADIS-WN „die gesetzlich zulässigen Speicher- und Analysemöglichkeiten optimiert“ (vgl. www.verfassungsschutz-mv.de/cms2/ Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/content/de/_Service/ Archivmeldungen/_meldungen/IMK-Vorkonferenz_zieht_positive_ Zwischenbilanz_fuer_NADIS_WN/index.jsp, bitte auch unter Nennung von Beispielen erläutern)?

11

Inwiefern können mit NADIS-WN „Informationen aus dem Verfassungsschutzverbund präzise erfasst und analysiert werden“ (www. verfassungsschutz-mv.de/cms2/Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/ content/de/_Service/Archivmeldungen/_meldungen/IMK-Vorkonferenz_ zieht_positive_Zwischenbilanz_fuer_NADIS_WN/index.jsp, bitte auch unter Nennung von Beispielen erläutern)?

12

Was ist unter der schrittweisen Erweiterung von NADIS-WN mit zusätzlichen fachlichen Funktionen zu verstehen (www.verfassungsschutz-mv.de/ cms2/Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/content/de/_Service/ Archivmeldungen/_meldungen/IMK-Vorkonferenz_zieht_positive_ Zwischenbilanz_fuer_NADIS_WN/index.jsp)?

13

Was genau wird in der NADIS-Richtlinie, der Dateianordnung NADIS_WN, den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, der DOMUS-Anordnung und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen geregelt (bitte die genannten Dokumente der Antwort beifügen)?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung seit wann darüber, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen über mehrere Jahre die Daten von mindestens sieben Journalistinnen und Journalisten, darunter der Rechtsextremismusexpertin und preisgekrönten Fachjournalistin Andrea Röpke, erhoben und diese Daten dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Verfügung gestellt hat und das BfV darüber hinaus eigene Daten zu den in Niedersachsen betroffenen Journalistinnen und Journalisten erhoben hat (Magazin DER SPIEGEL vom 9. Februar 2014)?

15

Welche Angaben kann die Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 auf Bundestagsdrucksache 18/1235 für den Zeitraum ab Januar 2013 machen?

Berlin, den 30. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen