Videoaufzeichnungen in Einsätzen der Bundeswehr
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die ARD berichtete am 10. Juli 2014 in der Sendung „Monitor“ unter dem Titel „Zivile Opfer im Afghanistan-Krieg: Was verschweigt die Bundeswehr?“ über zivile Opfer der Operation Halmazag, in die die Bundeswehr im Herbst 2010 involviert war. In diesem Beitrag wird Filmmaterial gezeigt, das augenscheinlich von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgezeichnet wurde. Ehemalige Soldatinnen und Soldaten äußern in Internetforen, sie hätten seinerzeit, ohne dienstlichen Befehl, aus eigener Initiative Videoaufnahmen in Einsatzgebieten gemacht und besäßen davon auch heute noch große Datenmengen (facebook.com/veteranenverband.bund.deutscher.veteranen/posts/701861129883035). Auf YouTube wurden u. a. Videos eingestellt, die im März 2010 in der Nähe des Provincial Reconstruction Team – PRT Kunduz mit Helmkameras aufgenommen worden sein sollen (www.youtube.com/watch?v=FsMccWKJrbE). Ab Anfang 2011 soll die Bundeswehr Soldatinnen und Soldaten in Einsatzgebieten mit Helmkameras ausgestattet haben, damit diese im Einsatz filmen konnten. Aufnahmen sollen an Journalisten verteilt worden sein (http://blog.zdf.de/hyperland/2011/05/helmkamera-videos-mit-den-augen-des-kriegers/).
Gegenüber dem NDR-Magazin „ZAPP“ bestätigte ein Sprecher der Bundeswehr die Existenz eines entsprechenden Beschaffungsprogramms: Es gehe dabei darum, dass die Bürgerinnen und Bürger sich ein Bild von den Einsätzen der Bundeswehr machen könnten (www.presseportal.de/pm/6561/2063247/ndr_norddeutscher_rundfunk).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Regeln galten für Soldatinnen und Soldaten zu Beginn des Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr bezüglich der Anfertigung und Aufbewahrung bzw. Speicherung von Bildaufzeichnungen bzw. Videomaterial von Gefechtshandlungen, welche galten in den Jahren 2009, 2010, 2011 und in den Folgejahren, und wann und aus welchem Grund erfolgte welche Änderung der jeweils geltenden Regelungen?
Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und ihre Behörden (inklusive dem nachgeordneten Bereich) zu von Soldatinnen und Soldaten von in Gefechtshandlungen gefertigten Bildaufzeichnungen mit Helmkameras oder sonstigen Aufnahmegeräten?
Wie viele derartige Bildaufzeichnungen wurden auf dienstliche Veranlassung hin angefertigt?
Wie gehen die Bundeswehr bzw. das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und nachgeordnete Behörden mit Bildaufzeichnungen durch Soldatinnen und Soldaten um, die eigeninitiativ ohne dienstliche Weisung, erstellt wurden?
Wie gehen die Bundeswehr bzw. das BMVg und nachgeordnete Behörden mit Bildaufzeichnungen durch Soldatinnen und Soldaten um, die nicht auf Ausstattungsgegenständen bzw. Material der Bundeswehr erstellt wurden, sondern beispielsweise auf Equipment, das sich in privatem Eigentum befand?
Welche Regeln gelten und galten für den Umgang mit dem entstandenen Bildmaterial, insbesondere für die Aufbewahrung bzw. Speicherung, Archivierung, Verwaltung, Verbreitung und Zugänglichmachung?
Welche Regelungen gelten und galten für die Löschung der Bildaufzeichnungen aus Einsätzen?
a) durch welche Stellen muss(te) eine Löschung ggf. autorisiert werden,
b) in welcher Form wird/wurde gewährleistet, dass Bildaufzeichnungen möglicher Straftaten oder Verstöße gegen Einsatzregeln nicht unautorisiert gelöscht werden können?
Welche Regelungen gelten und galten für die (nachträgliche) Bearbeitung der Bildaufzeichnungen aus Einsätzen?
a) durch welche Stellen muss(te) eine Bearbeitung ggf. autorisiert werden,
b) in welcher Form wird/wurde gewährleistet, dass keine Bearbeitung von Bildaufzeichnungen im Sinne eines Vortäuschens oder einer Verschleierung möglicher Straftaten oder Verstöße gegen Einsatzregeln erfolgen kann?
Welche Regelungen gelten und galten bezüglich der Vervielfältigung, der Weitergabe oder des Verkaufs der Bildaufzeichnungen aus Einsätzen?
Welche Regelungen gelten und galten bezüglich eines möglichen Abhandenkommens der Bildaufzeichnungen, z. B. im Einsatz bzw. Gefecht?
Werden die erstellten Aufnahmen zentral erfasst?
Wo, wie und von wem werden die Aufnahmen aufbewahrt bzw. gespeichert, archiviert und verwaltet?
Wer hat Zugriff auf dieses Bildmaterial?
Zu welchem Zweck wurden Bildaufnahmen gefertigt?
Welchen Personen(-kreisen) außerhalb der Bundeswehr haben die Bundeswehr bzw. das BMVg und diesem nachgeordnete weitere Behörden das Bildmaterial bislang zugänglich gemacht?
Wurde das Bildmaterial Medienvertreterinnen und Medienvertretern zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht, oder ist dies beabsichtigt (bitte begründen), und zu welchem Zweck erfolgt(e) dies?
Anhand welcher Kriterien wurden ggf. Medienvertreterinnen und Medienvertreter ausgewählt, denen Zugang zu dem Material ermöglicht wurde, und in welcher Form wird eine Gleichbehandlung aller Medienvertreterinnen und Medienvertreter gewährleistet?
Ermöglicht die Bundesregierung Abgeordneten des Deutschen Bundestages, auf dieses Bildmaterial zuzugreifen (bitte begründen)?