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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erkenntnisse über bewaffnete Aktivitäten in der Ostukraine

Erkenntnisse über eine mögliche Zusammenarbeit bzw. Unterstützung der Aufständischen in der Ostukraine durch russische Stellen im Zusammenhang mit dem Absturz eines Passagierflugzeugs über der Ostukraine am 17. Juli 2014, Äußerungen westlicher Vertreter, abgehörte Funksprüche, Bereitstellung und Auswertung von Radar- und Satellitendaten, Datenzugriff deutscher Stellen, Information des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit, Hilfen für die ukrainische De-facto-Regierung<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/231608.08.2014

Erkenntnisse über bewaffnete Aktivitäten in der Ostukraine

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 17. Juli 2014 stürzte über der Ostukraine ein Passagierflugzeug der Malaysia Airlines ab. Flug MH 17 befand sich auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur. An Bord der Boeing 777 waren 298 Zivilistinnen und Zivilisten, die nach derzeitigen Erkenntnissen bei dem Absturz alle ums Leben kamen. Es wird gemutmaßt, dass die Maschine beschossen wurde. Die ukrainische Armee und die Aufständischen in der Ostukraine bezichtigen sich gegenseitig, das Flugzeug abgeschossen zu haben. Die ukrainische De-facto-Regierung behauptet außerdem, Russland unterstütze die ostukrainischen Aufständischen operativ und logistisch, unter anderem indem es sie mit Waffensystemen ausstatte. Diese Darstellung wird nach diversen Agenturmeldungen und Medienberichten nicht nur von NATO-Vertretern, sondern auch von der Bundesregierung sowie deutschen Parlamentariern in die Öffentlichkeit getragen. So äußerte z. B. am 31. Juli 2014 der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages für die Themen Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, Dr. Andreas Schockenhoff, im „WDR“-Hörfunk, es sei „erwiesen“, dass die Aufständischen in der Ostukraine „schweres Kriegsgerät“ und „russische Spezialkräfte“ ins Land geholt hätten. Dass „Putin unmittelbar Einfluss“ habe, habe „sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt“ – russische Spezialkräfte führten die ostukrainischen Aufständischen und hätten sie bei der Bedienung des Buk-Flugabwehrraketensystems, mit dem die Malaysia Airlines Linienmaschine mutmaßlich abgeschossen worden sei, angeleitet. Diese Erkenntnisse seien durch abgefangene Funksprüche „eindeutig belegt“ (www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr2/mt-audios-sendung100_tag-31072014.html). Gestützt auf die Behauptung einer Involvierung Russlands in die Aktivitäten der Aufständischen in der Ostukraine und unter anderem in Anknüpfung an den Absturz des Fluges MH 17 verhängte die EU mit Wirkung zum 1. August 2014 die dritte Sanktionsstufe, die erstmals ernsthafte ökonomische Elemente enthält, gegen Russland (www.european-council.europa.eu/homepage/highlights/additional-restrictive-measures-against-russia?lang=en). Zum Zeitpunkt des Absturzes des Fluges MH 17 patroullierten AWACS-Aufklärungsflugzeuge in der Region (AFP, 18. Juli 2014). Die Entsendung von AWACS-Radarstationen nach Polen und Rumänien war vom NATO-Rat bereits im März 2014 beschlossen worden, um vom Luftraum an die Ukraine angrenzender NATO-Staaten aus die Krise in der Ukraine zu beobachten (Reuters, 11. März 2014). Am 18. Juli 2014 wurde mit Blick auf den vermuteten Abschuss des Malaysia-Airlines-Verkehrsflugzeuges die Auswertung der Radaraufzeichnungen der am 17. Juli 2014 eingesetzten NATO-AWACS angeordnet (AFP, 18. Juli 2014).

Drucksache 18/2316 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Funksprüche oder (sonstige) Telekommunikation bzw. (sonstiger) Datenaustausch mit Bezug zum Absturz des Fluges MH 17 am 17. Juli 2014 wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen von welchen in- oder ausländischen Stellen abgehört oder auf andere Art abgefangen, und welchen Inhalt hatten diese Kommunikationsvorgänge?

2

Kann die Bundesregierung – bzw. können deren nachgeordnete Stellen – die u. a. vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion für die Themen Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik Dr. Andreas Schockenhoff getätigte Äußerung bestätigen, der russische Präsident Wladimir Putin habe „unmittelbaren Einfluss“ auf die Aufständischen im Osten der Ukraine, die Aufständischen würden von Russland, d. h. staatlichen russischen Stellen, mit „schwerem Kriegsgerät“ unterstützt, „von russischen Spezialkräften geführt“, und der Abschuss des Fluges MH 17 sei durch Aufständische in der Ostukraine mit Flugabwehrsystemen, „angeleitet“ durch russische Spezialkräfte, erfolgt?

3

Liegen dem ggf. abgehörte oder auf andere Art abgefangene Funksprüche zugrunde?

4

Woher stammten die ggf. abgehörten oder auf andere Art abgefangenen Funksprüche, und wer zeichnete diese wo, wann, und wie auf?

5

Welchen (weiteren) Inhalt hatten ggf. diese Funksprüche?

6

Verfügen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen darüber hinaus über eindeutige Belege für eine Zusammenarbeit bzw. Unterstützung der Aufständischen in der Ostukraine durch russische Stellen?

7

Um welche Belege bzw. Erkenntnisse handelt es sich hierbei im Einzelnen, und welchen Inhalt haben diese ggf. im Weiteren?

8

Wann werden die zu den Fragen 1 bis 7 in Bezug genommenen Belege bzw. Erkenntnisse den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht?

9

Warum wurden die zu den Fragen 1 bis 7 in Bezug genommenen Belege bzw. Erkenntnisse den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit bislang vorenthalten?

10

Welche von Aufklärungssatelliten, u. a. der USA und der russischen Föderation, gesammelten Erkenntnisse zu möglichen Ursachen bzw. Auslösern des Absturzes des Fluges MH 17 am 17. Juli 2014 liegen der Bundesregierung bzw. nachgeordneten Stellen vor?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzw. nachgeordneten Stellen bezüglich der am 17. Juli 2014 aufgezeichneten bzw. erfassten Radar- oder sonstigen Aktivitäten von Raketenstellungen vor?

12

Liegen die Erkenntnisse aus der am 18. Juli 2014 veranlassten Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen am 17. Juli 2014 inzwischen vor?

13

Was hat die Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen erbracht?

14

Welche Erkenntnisse ergaben sich aus der Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen bezüglich der Aktivität von Flugabwehrsystemen, Boden-Luft- und Luft-Luft-Raketensystemen, in einem Aktionsradius, aus dem heraus Flug MH 17 hätte getroffen werden können, und welche weiteren Signale zeichneten die AWACS auf?

15

Falls bislang noch keine Erkenntnisse aus der Auswertung der von den AWACS-Flugzeugen aufgezeichneten Daten vorliegen, wann ist damit zu rechnen?

16

Falls Erkenntnisse aus der Auswertung der von den AWACS-Flugzeugen aufgezeichneten Daten vorliegen, die Bundesregierung und nachgeordnete Stellen darauf aber noch keinen Zugriff haben,

a) warum besteht bislang kein Zugriff,

b) wann wird eine Zugriffsmöglichkeit voraussichtlich bestehen,

c) was wurde wann von welcher deutschen Stelle unternommen, um welchen Zugriff auf die Daten zu erhalten?

17

An welchen Tagen zwischen dem 1. April 2014 und dem 31. Juli 2014 erfolgten keine Aufklärungsflüge der entsandten NATO-AWACS bzw. keine Aufklärungsflüge, bei denen das Gebiet der Ukraine überwacht wurde, und welche Gründe gab es hierfür?

18

Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den Satelliten- und Radardaten und ggf. deren Auswertung durch die russische Regierung im Kontext des Absturzes des Fluges MH 17, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?

19

Hat die russische Regierung die Satelliten- und Radardaten der Bundesrepublik Deutschland, der NATO oder nach Kenntnis der Bundesregierung einer anderen internationalen Organisation zwecks Überprüfung der Daten zur Verfügung gestellt?

Wenn nein, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, warum dies nicht erfolgt ist?

20

Wird die Bundesregierung diese Daten bei der russischen Regierung erbitten, um die Daten zu prüfen?

Wenn nein, warum nicht?

21

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen bezüglich einer operativen, logistischen oder finanziellen Ausstattung bzw. Unterstützung der ukrainischen De-facto-Regierung oder der ukrainischen Armee mit Blick auf deren Einsatz in der Ostukraine durch die EU bzw. Stellen in NATO-, EU- oder sonstigen Staaten?

Berlin, den 6. August 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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