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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erhebung, Ermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten durch die Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung und anderer Wirtschafts- und Kreditauskunfteien

Umsätze, Gewinne, Anteilseigner, Vorstände, Datenlieferanten und Datenbestand marktführender Auskunfteien; rechtliche Grundlagen, Fehlerquellen und Falschauskünfte, der SCHUFA angeschlossene Kreditinstitute, Gegenseitigkeitsprinzip im Datenaustausch, Verbraucherschutz bei Kredit- und Kontoverträgen (Jedermann- und Pfändungsschutz-Konto), Ermittlung der Kreditwürdigkeit anhand des Wohnortes (GEO-Score), SCHUFA-Auskünfte bei Wohnungsvermietungen, diesbzgl. Negativ-Auslese von Geringverdienern, umfassende Bedeutung der SCHUFA-Auskunft für den Lebensalltag<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/232208.08.2014

Erhebung, Ermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten durch die Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung und anderer Wirtschafts- und Kreditauskunfteien

der Abgeordneten Klaus Ernst, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Jutta Krellmann, Jan Korte, Katrin Kunert, Caren Lay, Petra Pau, Richard Pitterle, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ob und zu welchen Konditionen ein Kredit vergeben wird, ein Vertrag über die Nutzung eines Handys oder die Anmietung einer neuen Wohnung zustande kommt, ist abhängig davon, wie eine Abfrage bei einer sog. Wirtschafts- und Kreditauskunftei ausfällt. Wer etwa von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) eine schlechte Zahlungsfähigkeit bescheinigt bekommt, wird mitunter von vielen Basisdienstleistungen ausgeschlossen oder muss zumindest höhere Zinsen, etwa für einen Kredit, bezahlen. Die Bewertung der Zahlungs- und Kreditwürdigkeit von potenziellen Vertragspartnerinnen und -partnern funktioniert als Geschäft der Auskunfteien und steht zugleich im Zeichen der Organisation von Selbsthilfe für Banken, aber auch Telefonanbietern, Versandhandelsunternehmen oder Immobilienfirmen. Diese liefern den Wirtschafts- und Kreditauskunfteien die personen- und geschäftsbezogenen Daten über ihre Kundinnen und Kunden und erhalten gegen Zahlung die entsprechenden Bewertungen über die Zahlungs- und Kreditfähigkeit, auf Basis derer sich zum vermeintlichen Schutz vor Zahlungsausfall spezifische Vertrags- und Zinskonditionen rechtfertigen lassen. Daten- und Verbraucherschützern geht die Auskunft entschieden zu weit. Sie warnen vor dem „gläsernen Bürger“, der zur Realität werde, und sehen den Einzelnen mit unkalkulierbaren Risiken konfrontiert (Süddeutsche Zeitung vom 11. Mai 2010). Hinzu kommt, dass an der Verlässlichkeit dieser Bewertungen erhebliche Zweifel bestehen, wie aktuelle Medienberichte deutlich machen („ZDFzoom-Dokumentation: Die fragwürdigen SCHUFA-Methoden“ vom 23. Juli 2014). So sind die hierfür gesammelten Daten nicht nur häufig falsch oder unvollständig. Sie werden zudem auf der Grundlage kritischer Methoden ermittelt und ausgewertet, was oft mit drastischen Folgen für die betroffenen Personen verbunden ist. Nach Auffassung der Fragesteller besteht in Hinblick auf die hohen Fehlerquoten und das intransparente und willkürliche Verfahren bei der Auswertung der Daten sowie die mangelnde Kontrolle und Beaufsichtigung der Wirtschafts- und Kreditauskunfteien erheblicher Aufklärungs- und Regelungsbedarf. Es ist nicht nachvollziehbar, dass hierzu bislang politisch nichts unternommen wurde, Bürgerinnen und Bürger einschließlich Gewerbetreibender vor den negativen Folgen im Zusammenhang mit der Ermittlung und Weitergabe ihrer Daten durch privatwirtschaftlich organisierte Wirtschafts- und Kreditauskunfteien zu schützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland die nach Marktanteil fünf größten Wirtschafts- und Kreditauskunfteien, und wie haben sich Umsätze und Gewinne dieser marktführenden Wirtschafts- und Kreditauskunfteien in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte Umsätze und Gewinne für die Jahre einzeln und, falls möglich, vor und nach Steuern ausweisen)?

2

Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Teilen die Anteilseigner der Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) und der nach Marktanteil größten weiteren vier Wirtschafts- und Kreditauskunfteien (bitte die Anteilseigner entsprechend Wirtschaftsbereichen nach Unternehmen sowie Kreditinstituten – diese nach Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Privatbanken – aufschlüsseln)?

3

Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorstand der SCHUFA und der nach Marktanteil größten weiteren vier Wirtschafts- und Kreditauskunfteien zusammen?

4

Bei wem hat die Bundesregierung entsprechend der Äußerung des Parlamentarischen Staatsekretärs beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber, in der Sendung „Die fragwürdigen Methoden von SCHUFA & Co.“ vom 23. Juli 2014 eine Studie über die SCHUFA und andere Wirtschafts- und Kreditauskunfteien in Auftrag gegeben, und wie lautet die konkrete Fragestellung der Studie?

Wann wird diese Studie vorliegen, und wird diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

5

Über wie viele Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den größten fünf Wirtschafts- und Kreditauskunfteien (einschließlich SCHUFA) Daten zu Einzelpersonen und deren finanzieller Lage vor (bitte jeweils einzeln angeben)?

6

Welche Institutionen liefern nach Kenntnis der Bundesregierung der SCHUFA und den anderen Wirtschafts- und Kreditauskunfteien welche Daten zu Einzelpersonen und deren finanzieller Lage, und wer überprüft die Richtigkeit dieser Angaben?

Müssen die Angaben zu Einzelpersonen und deren finanzieller Lage nach Kenntnis der Bundesregierung belegt werden?

Wenn ja, wie umfangreich?

7

Wer überprüft nach Kenntnis der Bundesregierung die Fehlerquellen, die laut „ZDFzoom“ (Sendung vom 23. Juli 2014) bei den Wirtschafts- und Kreditauskunfteien und insbesondere bei der SCHUFA systematisch vorkommen, wie hoch ist der Anteil von Falschauskünften durch die SCHUFA, und wie hoch liegt jeweils der Anteil von falschen bzw. fehlerhaften Angaben bei den weiteren nach Marktanteilen größten vier Wirtschafts- und Kreditauskunfteien?

8

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die signifikantesten Fehlerquellen, bzw. woraus resultieren die häufigsten Fehler bei den Auskünften?

9

Auf welcher rechtlichen, vertraglichen oder vereinbarten Grundlage liefern nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen und andere Institutionen persönliche Daten an die Wirtschafts- und Kreditauskunfteien, und welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es, wenn die Datenübermittlung unterbleibt und/oder fehlerhaft ist?

10

Welche Kreditinstitute in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung nicht der SCHUFA angeschlossen?

11

Welche konkreten Aufgaben und Leistungen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung das Gegenseitigkeitsprinzip, wonach die SCHUFA für die angeschlossenen Unternehmen Auskünfte über deren Vertragspartner sammelt und diese zum Zweck der Bonitätsbeurteilung auf Anfrage übermittelt?

12

Ist die SCHUFA-Auskunft nach Kenntnis der Bundesregierung auch Grundlage für Kreditinstitute, bei Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern mit negativem Scoring einen höheren Zinssatz für Kredite zu nehmen, als bei Personen mit einem positiven Scoring, und wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Interessenkonflikt, dass so die von den Kreditinstituten finanzierte SCHUFA Instrumente bereitstellt, um höhere Zinssätze für Kredite zu rechtfertigen?

Welche Kontrollmöglichkeiten gibt es, und wie wird der Verbraucherschutz effektiv umgesetzt, damit die Kreditinstituten nicht unrechtmäßig zu Lasten der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer von zu hoch angesetzten Zinssätzen profitieren?

13

Wie kontrolliert die Bundesregierung die Modalitäten der Kreditvergabe – z. B. über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – im Hinblick auf die Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Personen, die über die SCHUFA definiert wird?

14

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Kreditinstitute in öffentlichrechtlicher Trägerschaft bei Abschluss von Konto- und Kreditverträgen eine Möglichkeit, von der Einholung von Bonitätsauskünften bei Wirtschafts- und Kreditauskunfteien abzuweichen bzw. bestehen Spielräume für strukturpolitische oder an das Sozialstaatsgebot geknüpfte Komponenten, wonach die Eröffnung eines Girokontos oder die Beantragung eines Kredits jenseits einer SCHUFA-Auskunft anders und/oder weiter gefasst wird?

15

Welche Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Eröffnung eines sog. Jedermann-Kontos sowie der Umwandlung eines Girokontos in ein Konto mit Pfändungsschutzfunktion angelegt, und wonach richten sich die von den Kreditinstituten erhobenen Entgelte?

16

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Eröffnung eines Kontos mit Pfändungsschutzfunktion, das bei der SCHUFA gemeldet wird, nicht in das Scoring über die betreffende Person mit eingeht?

Sofern dies zutrifft, wie wird dies von der Bundesregierung kontrolliert?

17

Wie garantiert die Bundesregierung, dass Bürgerinnen und Bürger angesichts der umfassenden Rolle, die u. a. die SCHUFA-Auskunft im Alltag spielt, davor geschützt werden, bei Kreditbedarf, Kontoeröffnung oder Deckung der notwendigen oder alltäglichen Bedürfnisse des Lebens, wie Wohnungsanmietung, Vertragsschließung oder Ankauf, zentral in ihrer Lebensplanung von der richtigen oder falschen Auskunft und Bewertung einer von den Kreditinstituten finanzierten Wirtschafts- und Kreditauskunftei abhängig zu werden?

18

Kann die Bundesregierung Städte bzw. dortige Stadtteile oder Regionen benennen, die es nach ihrer Ansicht rechtfertigen, anhand eines GEO-Scores, die Kreditwürdigkeit von Bürgerinnen und Bürgern allein aufgrund der Tatsache einzuschätzen, dass sie dort wohnen (bitte die entsprechenden Städte, deren Stadtteile oder die entsprechenden Regionen, mit nachteilig sozialer Segregation auflisten)?

19

Wenn die Bundesregierung keine sozial segregierten Städte, Stadtteile oder Regionen benennen kann, die einen GEO-Score rechtfertigen würden, welchen Sinn macht es dann nach Auffassung der Bundesregierung, dass die SCHUFA einen GEO-Score mit als zentrales Kriterium für die Kreditwürdigkeit anwendet?

20

Erfüllt die Anwendung eines GEO-Scores die Anforderung der Diskriminierungsfreiheit, die jedem Individuum zusteht?

Wenn nein, wird die Bundesregierung gegen die Anwendung eines GEO-Scores durch die SCHUFA zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Personen vorgehen?

Wenn nicht, warum nicht?

21

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz bei Wohnungsvermietungen, bei denen eine SCHUFA-Auskunft angefordert wird?

22

Wie schätzt die Bundesregierung den Anteil bei der Anmietung von Wohnungen ein, bei denen keine SCHUFA-Auskunft angefordert wird?

23

Wie schätzt die Bundesregierung die Chance von Menschen mit geringem Einkommen oder von Erwerbslosen mit Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei der Wohnungsanmietung ein, wenn eine SCHUFA-Auskunft verlangt wird, vor dem Hintergrund, dass Menschen mit geringem Einkommen im Vergleich zum Durchschnittsverdiener häufiger eine höhere Privatverschuldung aufweisen, häufiger in Vierteln wohnen, die einen negativen GEO-Score aufweisen und daher durch ihre soziale Lage bereits ein hohes Risiko für einen negativen Score durch die SCHUFA tragen?

24

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die regelhafte Anforderung einer SCHUFA-Auskunft bei der Wohnungsanmietung eine Negativ-Auslese von Menschen mit geringem Einkommen oder von Erwerbslosen mit Bezug von Arbeitslosengeld I vom Wohnungsmarkt befördert wird, und wenn nein, warum nicht?

25

Trägt die mehrheitlich angeforderte SCHUFA-Auskunft bei der Wohnungsanmietung nach Ansicht der Bundesregierung zu einer verstärkten sozialen Segregation am Wohnungsmarkt – vor allem in Ballungsgebieten – bei (wenn nicht, bitte begründen)?

26

Welche Diskrepanzen sieht die Bundesregierung angesichts der umfassenden Bedeutung, welche die SCHUFA-Auskunft im Leben der Bundesbürger hat, in Hinblick auf das in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gegeben, wonach „jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit [hat], soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz verstößt“?

Berlin, den 6. August 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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