Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich der frühkindlichen Förderung und Bildung in Kindertageseinrichtungen
der Abgeordneten Diana Golze, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Andrej Hunko, Sigrid Hupach, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2269)
Die Kleine Anfrage „Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich der frühkindlichen Förderung und Bildung in Kindertageseinrichtungen“ (Bundestagsdrucksache 18/2039) bezieht sich auf Aktivitäten der Bundeswehr in Kindertageseinrichtungen. Hierzu wurden seitens der Fragesteller Beispiele inklusive Quellenangaben aufgeführt und entsprechende Fragen gestellt. Trotz Nennung konkreter Beispiele (z. B. Truppenbesuch in der Kita „Stachel-Bär“ der Evangelischen Militärkirchengemeinde Augustdorf) kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die Personalgewinnungsorganisation keine Maßnahmen in Kindertagesstätten durchführt oder durchgeführt habe. In der Kleinen Anfrage war aber nicht nach der Durchführung oder Planung solcher Aktivitäten ausschließlich im Rahmen der Personalgewinnungsorganisation gefragt, sondern nach Aktivitäten der gesamten Bundeswehr im Bereich der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung. Dies schließt explizit einzelne Standorte mit ein. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage und ihre Verengung auf die Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr bzw. der Verweis auf „fest in der Gemeinde verwurzelte“ Standorte der Bundeswehr erweckt bei den Fragestellern den Eindruck, dass es in Gliederungen der Bundeswehr zu Verselbstständigungen gekommen ist. Die Fragesteller verweisen an dieser Stelle insoweit auf die in Artikel 65a des Grundgesetzes (GG) festgeschriebene Befehls- und Kommandogewalt der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, über die Streitkräfte. Die Fragesteller gehen vor diesem Hintergrund weiter davon aus, dass die gewünschten Informationen zu den konkret nachgefragten Fällen beschaffbar sind und die Bundesregierung darüber Auskunft über die näheren Umstände geben kann.
Da die Kleine Anfrage aus Sicht der Fragesteller nicht mit der notwendigen Sorgfalt beantwortet wurde, werden hiermit Nachfragen zur diesbezüglichen Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2269) vorgelegt. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung diese nunmehr ausführlicher beantworten wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie beurteilt die Bundesregierung unter den nachfolgenden Gesichtspunkten den Bericht auf der Homepage der Kindertageseinrichtung „Stachel-Bär“ der Evangelischen Militärkirchengemeinde Augustdorf darüber, dass am 17. April 2012 die Kinder der Kita bei einem Besuch der Kaserne in und auf Panzern klettern durften (Zitat: „Sehr beeindruckend waren die Panzer auf und in denen die Kinder klettern durften“; Quelle: www.militaerkirche.lippische-landeskirche.de/kindertagesstaette/kindertagesstaette.html)?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage ist es der Bundeswehr gestattet, Kinder im Kindergartenalter wie im vorbezeichneten Fall militärisches Gerät wie Panzer zu besteigen und von innen besichtigen zu lassen?
b) Lag im vorbezeichneten Fall für jedes Kind eine Einverständniserklärung der Eltern vor? Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund des Erziehungsrechtes der Eltern gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG, das anerkanntermaßen die Erziehung im Hinblick auf moralische Werte und Gewissen der Kinder umfasst?
c) Wie bewertet insbesondere das für die Belange der Kinderbetreuungspolitik fachlich zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass im vorbezeichneten Fall seitens der Bundeswehr ein Kasernenbesuch für Kindergartenkinder durchgeführt wurde und diese unter anderem in und auf Panzern klettern durften?
d) Nach welchen Kriterien und in welcher Art und Weise wurde durch welche Stelle entschieden, einen Kasernenbesuch für Kindergartenkinder im vorbezeichneten Fall anzubieten und durchzuführen?
e) Inwiefern wurden beim vorbezeichneten Besuch seitens der Bundesregierung die Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses einbezogen? Wenn ja, wie, und mit jeweils welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter den nachfolgenden Gesichtspunkten, dass am 18. Mai 2012 zukünftige Schulanfänger bzw. Schulanfängerinnen der Kindertageseinrichtung „Taka-Tuka-Land“ der Stadt Frankenberg (Sachsen) die Wettiner Kaserne der Bundeswehr besucht haben und dort die Kinder unter anderem das „gepanzerte Fahrzeug BOXER“ besichtigen konnten (Quelle: www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/Frankenberg-Amtsblatt-20120511-Auszug.pdf)?
a) Nach welchen Kriterien und in welcher Art und Weise wurde durch welche Stelle entschieden, einen Kasernenbesuch für Kindergartenkinder im vorbezeichneten Fall anzubieten und durchzuführen?
b) Lag im vorbezeichneten Fall für jedes Kind eine Einverständniserklärung der Eltern vor? Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund des Erziehungsrechtes der Eltern gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG, das anerkanntermaßen die Erziehung im Hinblick auf moralische Werte und Gewissen der Kinder umfasst?
c) Wie bewertet insbesondere das für die Belange der Kinderbetreuungspolitik fachlich zuständige BMFSFJ, dass im vorbezeichneten Fall seitens der Bundeswehr ein Kasernenbesuch für Kindergartenkinder durchgeführt wurde und diese unter anderem in und auf Panzern klettern durften?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der Sanitätsdienst der Bundeswehr einer Partner-Kindertageseinrichtung jährlich eine Schatzsuche in der Untertageanlage der Harz-Kaserne Blankenburg anbietet (Quelle: www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de/portal/a/sanitaetsdienst/!ut/p/c4/ NY2xDsIwDES_pR-AnUoMERulC0MXFiibSaPWUutEbmglxMeTDNxJtzz dHT4xW2jjkRIHoRkf2Ds-vXb4rCSwet3YeRByk7KbEpC6iTe8l-LgwQXxq WTykjjnqJSCQgya5kLeqpkAD9ibum2MNX_VX9tduu5ojW2vza0MRqVx IewlHFx-9BiXxe7nqvoB9pJkqA!!/)?
Wann, aus welchem Grund, und auf wessen Veranlassung wurde der Hinweis auf das vorbezeichnete Angebot auf der Homepage des Sanitätsdienstes der Bundeswehr entfernt?