Umgang der Bundeswehr mit Neonazis in ihren Reihen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2234)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Obwohl die Bundeswehr fast drei Viertel der in den Jahren 2010 bis 2012 erkannten Neonazis nicht schnellstmöglich entlassen, sondern bis zum Ablauf ihrer Dienstzeit im Dienst belassen hat, sieht die Bundeswehr keine Veranlassung, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Entlassung rechtsextremer Soldatinnen und Soldaten zu erweitern (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/14670 und 18/2234).
Aus den Antworten der Bundesregierung auf bisherige Anfragen der Fragesteller geht nicht hervor, mit welchen disziplinarrechtlichen Maßnahmen und Verwendungseinschränkungen die Bundeswehr in der Vergangenheit im Einzelnen gegen die Neonazis in ihren Reihen vorgegangen ist. Es wird auch nicht deutlich, wie sie gegen jene Soldatinnen und Soldaten vorgeht, die als Verursacher von rechtsextremen besonderen Vorkommnissen dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gemeldet wurden.
Die Fragesteller sind weiterhin der Ansicht, dass Neonazis in den Reihen der Bundeswehr nichts zu suchen haben dürfen. Vielmehr ist ihre schnellstmögliche Entlassung anzustreben. Solange dürfen sie weder Zugang zu Waffen noch Funktionen als Vorgesetzte haben.
Besorgnis erregt bei den Fragestellern der Umstand, dass rund die Hälfte der rechtsextremen Vorkommnisse nicht etwa von frisch eingezogenen Soldatinnen und Soldaten verursacht werden, die womöglich unreif und unter spätpubertärem Stress stehend in einer neuen Umgebung Nazisprüche loslassen, sondern vielmehr von dienstälteren Bundeswehrangehörigen. In 25 der 58 gemeldeten Fälle sind die Verursacher schon zwei Jahre oder länger im Dienst.
Es ist aus Sicht der Fragesteller recht unwahrscheinlich, dass Soldatinnen und Soldaten, die schon jahrelang im Dienst stehen, „über Nacht“ zu Nazis werden und „auf einmal“ ihre Ansicht äußern, es seien zu wenige Juden vergast worden oder Aufkleber über „Adolf Hitlers European Tour 1939–1945“ in ihrem Auto anbringen, Asylbewerber mit Feuerwerkskörpern und erhobenem rechten Arm bedrohen. Hier muss vielmehr die Frage gestellt werden, ob diese Soldatinnen und Soldaten nicht aufgrund eines militärischen Korpsgeistes zu lange unbehelligt blieben. Womöglich sind allzuwenige Bundeswehrangehörige bereit, offensiv gegen die „braunen Schafe“ in ihren Reihen anzugehen. Angesichts der gängigen Praxis, erkannte Nazis im Dienst zu belassen, kommt das schlechte Beispiel dafür von ganz oben.
Da die Beantwortung einiger der nachfolgenden Fragen womöglich einen größeren Aufwand erfordert, erklären sich die Fragesteller mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele weitere der vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) im Jahr 2013 aufgenommenen Verdachtsfälle auf rechtsextreme Betätigung haben sich seit Erstellung der Bundestagsdrucksache 18/2234 „positiv“ bestätigt, sind also mit dem Ergebnis „erkannter Extremist“ abgeschlossen worden?
a) Wie viele dieser Verdachtsfälle wurden „negativ“ abgeschlossen, indem Sinne, dass sich der Verdacht nicht bestätigt hat?
b) Wie viele dieser Verdachtsfälle werden gegenwärtig noch geprüft?
Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Haltung der Fragesteller, erkannte Neonazis, wie auch solche, die für rechtsextreme Vorfälle verantwortlich sind, müssten schnellstmöglich entlassen werden und sofort vom Dienst an der Waffe und von Ausbildungsfunktionen abgezogen werden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Warum wurden, angesichts des Umstandes, dass der MAD ohnehin nur „gerichtsfeste“ Hinweise übermittelt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14670, Antwort zu Frage 6a), nicht alle der seit dem Jahr 2010 erkannten 79 Rechtsextremisten unverzüglich aus der Truppe entlassen bzw. ein gerichtliches Disziplinarverfahren zwecks Entlassung eingeleitet?
In wie vielen Fällen war ein solches Verfahren eingeleitet, vom Gericht aber verworfen worden?
Inwiefern ist die Tatsache, dass alle drei der im Jahr 2013 erkannten Neonazis vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden sind, als Schlussfolgerung aus dem Umstand zu sehen, dass in der Vergangenheit nur ein Viertel der erkannten Nazis vorzeitig entlassen wurden (also als Verschärfung des bundeswehrinternen Vorgehens gegen Neonazis)?
Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr jeweils im Einzelnen und zu welchem Zeitpunkt gegen jene Soldatinnen und Soldaten durchgeführt, die für rechtsextreme Vorfälle verantwortlich waren, die dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in den Jahren 2012 und 2013 gemeldet worden sind (bitte möglichst anhand der Auflistungen in den Bundestagsdrucksachen 17/14670 und 18/2234 vollständig aufschlüsseln und dabei auch angeben, inwiefern die betreffenden Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen hatten, als Ausbilder eingesetzt worden sind oder als Vorgesetzte Befehle erteilen konnten sowie darlegen, wie lange nach dem Tatzeitpunkt die Soldaten noch im Dienst verblieben waren, und ob ihre Dienstzeit vorzeitig beendet wurde)?
Welche Maßnahmen hatte die Bundeswehr jeweils im Einzelnen und zu welchem Zeitpunkt gegen jene 79 Soldatinnen und Soldaten durchgeführt, die zwischen den Jahren 2010 und 2013 vom MAD als Rechtsextremisten erkannt worden waren (bitte möglichst vollständig aufschlüsseln und dabei auch angeben, inwiefern die betreffenden Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen hatten, als Ausbilder eingesetzt worden sind oder als Vorgesetzte Befehle erteilen konnten sowie darlegen, wie lange nach der „Erkennung“ die Soldaten noch im Dienst verblieben waren, und ob ihre Dienstzeit vorzeitig beendet wurde)?
Wie vielen dieser 79 Soldatinnen und Soldaten wurde bei ihrer Entlassung das reguläre Entlassungsgeld bzw. Übergangsbeihilfen ausbezahlt, und inwiefern gilt das auch für die vorzeitig entlassenen Soldaten?
Gehört die Kürzung oder Streichung dieser Gelder grundsätzlich zu den möglichen Maßnahmen gegen Rechtsextremisten in der Bundeswehr?
Was genau versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „schwerwiegender schuldhafter Verstoß gegen die politische Treuepflicht“ von Soldatinnen und Soldaten, und welche der in den Berichten des Wehrbeauftragten genannten Vorkommnisse (vom „Hitlergruß“ bis zu rassistischen Beleidigungen von Flüchtlingen) sind ihrer Auffassung nach keine schwerwiegenden Verstöße?
In welchen der auf Bundestagsdrucksache 18/2234 aufgeführten Fälle, bei denen die verantwortlichen Soldaten das fünfte Dienstjahr bereits hinter sich hatten bzw. Berufssoldaten waren, hat die Bundeswehr ein gerichtliches Disziplinarverfahren zwecks Entlassung eingeleitet, und mit welchem Ergebnis?
Warum hat sie in den anderen Fällen darauf verzichtet?