Lieferung von Rüstungsgütern in den Irak
der Abgeordneten Jan van Aken, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 31. August 2014 haben die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, und der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, den Deutschen Bundestag über den Beschluss zur Lieferung von Waffen, Munition und weiterer militärischer Ausrüstung zur Unterstützung der kurdischen Regionalregierung im Irak informiert. In der Anlage 3 dieses Schreibens wurde auch eine Liste der militärischen Güter beigefügt, die die Bundesregierung zu liefern beabsichtigt.
Auch Mitglieder der Bundesregierung haben eingestanden, dass eine unkontrollierte Weiterverbreitung dieser Materialien nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Um in den kommenden Jahren eine Verfolgung solcher möglicher unautorisierter Weitergaben zu ermöglichen, ist eine detaillierte Erfassung der Rüstungsgüter mit allen verfügbaren Identifikatoren notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wann wurden die zu liefernden bzw. bereits gelieferten Güter durch wen zu welchem Preis angeschafft (bitte für jedes im Schreiben vom 31. August 2014 genannte „Material“ Stückzahl, Neupreis, Herstellungs- und Anschaffungsdatum angeben)?
Wie sind die im Schreiben vom 31. August 2014 in der Anlage 3, unter der Zwischenüberschrift „Waffen“, aufgeführten Waffen im Einzelnen gekennzeichnet (z. B. Beschriftung auf Gewehren wie Seriennummern, Beschusszeichen, besondere Markierungen an welcher Stelle, auch auf Schloss, Lauf oder anderen Bauteilen, einschließlich der Beschriftungen oder Kennzeichnungen auf den Behältnissen, Containern und Packstücken; bitte Fotos der Waffen einschließlich der Beschriftungen und der Packstücke sowie deren Beschriftungen bereitstellen)?
Wann, wo und durch wen wurden bzw. werden die Güter physisch für den Transport in den Irak bereitgestellt?
Welche Daten (z. B. genaue Waffenbezeichnung, Seriennummern, andere Kennzeichen oder Identifikatoren) über die Güter wurden wann und durch wen mit welchem System erhoben, mit welchem System gespeichert, und an wen weitergegeben?
Welche Seriennummern haben die im Schreiben vom 31. August 2014 in der Anlage 3 bzw. die „Waffen“, die im Anschluss an das Schreiben für den Export nach Irak-Kurdistan ausgewählt wurden, unter der Zwischenüberschrift „Waffen“ aufgeführten Waffen (diese Daten bitte elektronisch bereitstellen und nach Waffenart aufschlüsseln)?
Wie sind diese Güter jeweils für die Lieferung in den Irak verpackt (bitte für jedes im Schreiben vom 31. August 2014 genannte „Material“ eine genaue Beschreibung der Packstücke und deren genauen Inhalt angeben, zum Beispiel Holzkiste mit ungefähren Maßen und Anzahl der jeweils enthaltenen Gewehre, Handgranaten o. Ä.)?
Wie sind die Packstücke jeweils beschriftet (bitte mit genauer wörtlicher Angabe der Beschriftung, ggf. einschließlich von den auf den Packstücken angegebenen Seriennummern oder anderen Identifikationen)?
Gibt es Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Gespräche mit der irakischen Regierung bzw. der Autonomen Region Irakisch-Kurdistan oder mit einem oder mehreren Empfängern der Güter, dass die bisherigen Kennzeichnungen auf den Gütern vor Ort geändert werden?
Gibt es Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Gespräche mit der irakischen Regierung bzw. der Autonomen Region Irakisch-Kurdistan oder mit einem oder mehreren Empfängern der Güter, dass Teile der Güter mit Hilfe von elektronischen Mitteln verfolgbar gemacht werden (z. B. GPS-Sender – GPS: Global Positioning System – in Waffen- oder Munitionskisten)?
Wenn nein, plant die Bundesregierung dies ohne eine solche Absprache?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Gespräche mit der irakischen Regierung bzw. der Autonomen Region Irakisch-Kurdistan oder mit einem Empfänger oder mehreren Empfängern der Güter darüber, dass die Bundesregierung in den kommenden Monaten oder Jahren vor Ort den Endverbleib der Güter kontrollieren darf, und welche sonstigen Vereinbarungen zur Verifizierung der Einhaltung der Endverbleibsvereinbarungen werden bzw. wurden getroffen?
Gibt es Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Gespräche mit der irakischen Regierung bzw. der Autonomen Region Irakisch-Kurdistan oder mit einem Empfänger oder mehreren Empfängern der Güter darüber, dass der oder die Empfänger über den Verbleib der Güter an die Bundesregierung Bericht erstattet, falls ja, wie soll diese Berichterstattung im Detail aussehen, und falls nein, warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, über den Verbleib informiert zu werden?
Welche Komponenten sind in der Munition der Panzerabwehrwaffen MILAN enthalten, die an die kurdische Autonomie-Regierung im Nordirak geliefert werden sollen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Komponenten, die in den panzerbrechenden Geschossen enthalten sind, die deutsche Bündnispartner an die kurdische Autonomie-Regierung im Nordirak liefern werden?
Welche Kosten fallen für den Transport der Rüstungsgüter und die dazugehörige Logistik an (einschließlich Versicherung und andere Begleitkosten)?
Ist es vorgesehen, die Sturmgewehre des Typs G36 und andere Waffen, die aus Bundeswehrbeständen an Irak-Kurdistan geliefert wurden bzw. werden sollen, zu ersetzen, und falls ja, welches Sturmgewehr bzw. welche andere Waffe in welcher Stückzahl zu welchem ungefähren erwartbaren Preis ist hierfür vorgesehen?
Welche anderen Ersatzbeschaffungen plant die Bundeswehr für die Rüstungsgüter, die sie der kurdischen Autonomie-Regierung im Nordirak überlässt?
Welche Kosten fallen für die Ersatzbeschaffungen an?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Bündnispartner Waffen mit abgereichertem Uran an die kurdische Autonomie-Regierung im Nordirak liefern?