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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rechtmäßigkeit des Versandes von "Stillen SMS"

Versenden von "Stillen SMS" zur Ortung von Mobiltelefonen: Rechtslage, möglicher Grundrechtseingriff, Sicherstellung des Rechtsschutzes, Information Betroffener, Erlass eines Gesetzes, Kriterien für Anordnung, Durchführung und Protokollierung; Ortungsbereich, Standortdaten von Mobiltelefonen, Löschpraxis der Telekommunikationsprovider, Auskunft zur Praxis des Zolls, beim BKA und BfV verfügbare Anwendungen zum Versenden "Stiller SMS", Weitergabe an andere Bundesbehörden, Lizenzgebühren<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

30.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/250409.09.2014

Rechtmäßigkeit des Versandes von „Stillen SMS“

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Möglichkeiten neuer, digitaler Überwachungsmethoden sind in der Öffentlichkeit oft wenig bekannt. Vielfach sind die Maßnahmen aus Sicht der Fragesteller nicht durch die Strafprozessordnung (StPO) gedeckt. Das gilt etwa für die „Stillen SMS“ zur Ortung von Mobiltelefonen. Denn von Polizeien und Geheimdiensten ausgelesene Standortdaten entstehen erst dadurch, dass jene Behörden einen Kommunikationsvorgang initiieren. Das Abhören von Telekommunikation muss aber als eine passive Überwachungsmaßnahme ausgeführt werden (Telepolis, 4. April 2012). Indem der Versand der „Stillen SMS“ und die Abfrage der entstehenden Daten in verschiedene Maßnahmen aufgeteilt werden, können mögliche Grundrechtseingriffe durch Betroffene nicht erkannt werden. Ohnehin werden die Ausgeforschten nicht über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Also kann auch niemand gegen die mögliche Rechtswidrigkeit klagen. Inzwischen ist die Bundesregierung dazu übergegangen, die ohnehin spärlichen Details zu „Stillen SMS“ in größerem Umfang geheim zu halten. So werden etwa Zahlen zu „Stillen SMS“ des Zolls gegenüber früheren Kleinen Anfragen nicht mehr beauskunftet (Bundestagsdrucksachen 18/2257 und 17/14714). Die Fragesteller fordern deshalb die größtmögliche Offenlegung neuer, digitaler Überwachungsmethoden. Die Bundesregierung muss deshalb ihre Antworten auf frühere parlamentarische Initiativen konkretisieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Inwiefern hält die Bundesregierung „Stille SMS“ weiterhin als durch die StPO gedeckt?

2

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob es sich beim Versenden der „Stillen SMS“ (nicht der späteren Erhebung von Daten) um einen Kommunikationsvorgang handelt, und wie begründet sie dies?

3

Inwiefern spielt es dabei aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle, dass es sich bei „Stillen SMS“ nach Meinung der Fragesteller sowie von Rechtswissenschaftlern (Telepolis, 4. April 2012) nicht um eine passive Überwachungsmaßnahme handelt, sondern um eine aktive Maßnahme, die erst durch die Behörden initiiert wird?

4

Wie interpretiert die Bundesregierung die §§ 100a, 100b, 100g StPO bzw. § 20l des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) sowie §§ 1, 3 des Artikel 10-Gesetzes – G 10 hinsichtlich einer Ermächtigung zum Versand von „Stillen SMS“ (nicht der späteren Erhebung von Daten), obwohl diese dort und in keiner anderen Rechtsvorschrift auch nur andeutungsweise erwähnt sind (bitte ausführlicher erläutern als auf Bundestagsdrucksache 17/8544 (neu))?

5

Welche der aufgeführten Normen ermächtigen aus Sicht der Bundesregierung ihre Behörden zum Vorgang des Versendens von „Stillen SMS“, einen Kommunikationsvorgang dadurch also überhaupt erst zu erzeugen?

6

Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es sich beim Versenden von „Stillen SMS“ als „isolierte, taktische Maßnahme“ (Bundestagsdrucksache 17/8544 (neu)) um einen niedrigschwelligen Grundrechtseingriff handelt?

7

Sofern die Bundesregierung sich als Ermächtigung auf die Generalklausel gemäß §§ 161, 163 StPO bezieht, wie begründet sie diese Einschätzung?

8

Inwiefern ist die Bundesregierung wie die Fragesteller der Ansicht, dass die Generalklausel gemäß §§ 161, 163 StPO nur niedrigschwellige Grundrechtseingriffe umfasst?

9

Inwiefern ist durch Aufspaltung des Versands und der Abfrage von Kommunikationsvorgängen und die Kombination mehrerer Ermächtigungsgrundlagen aus Sicht der Bundesregierung dennoch sichergestellt, dass die Gesetze nicht so abstrakt geraten, dass mögliche Grundrechtseingriffe nicht mehr erkennbar sind (Legal Tribune Online, 8. August 2014)?

10

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung trotz mehrfach kombinierter Ermächtigungsgrundlagen das Recht auf effektiven Rechtsschutz sichergestellt?

11

Wie sollen Betroffene aus Sicht der Bundesregierung ihren Rechtsschutz wahrnehmen und vor Gerichten klagen können, wenn diese offensichtlich niemals von der Maßnahme durch Behörden des Bundesministeriums des Innern und des Zolls erfahren?

12

Wie viele Betroffene wurden überhaupt jemals über den Versand von „Stillen SMS“ an ihre Mobiltelefone informiert?

13

Sofern diese Zahl gering ist oder sich sogar auf null beläuft, wie vereinbart die Bundesregierung dies mit der Benachrichtigungspflicht nach § 101 StPO?

14

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, ein Gesetz zum Versenden von „Stillen SMS“ zu erlassen?

15

Wie hat sich die Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren im Bundesrat zur Entwicklung strengerer Kriterien für die Anordnung, Durchführung und Protokollierung zukünftiger Maßnahmen zur Funkzellenauswertung oder des Versendens „Stiller SMS“ positioniert?

16

Bis auf welchen Bereich ist eine Ortung im innerstädtischen Bereich sowie im ländlichen Raum mittels von Bundesbehörden versandten „Stillen SMS“ bzw. der darauf folgenden Funkzellenabfrage möglich (bitte möglichst nachvollziehbare Entfernungen angeben)?

17

Was ist der Bundesregierung über die Praxis deutscher Telekommunikationsprovider bekannt, Standortdaten der Mobiltelefone in den jeweiligen Funkzellen, wie im Telekommunikationsgesetz gefordert, höchstens zu Abrechnungszwecken vorzuhalten und dann „unverzüglich“ zu löschen (bitte, soweit bekannt, die Zeit der Speicherung von Standortdaten durch Telekommunikationsprovider mitteilen)?

18

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Mobilfunkgeräte auch ohne Bestehen einer aktiven Verbindung Standortdaten an Funkzellen aussenden, und inwiefern werden auch diese von den Providern gespeichert?

19

Aus welchem Grund ist die Bundesregierung dazu übergegangen, den Umfang des Versandes von „Stillen SMS“ durch den Zoll gegenüber früheren Kleinen Anfragen nicht mehr zu beauskunften (Bundestagsdrucksache 18/2257)?

20

Aus welchem Grund hat die Bundesregierung den Versand von „Stillen SMS“ durch den Zoll zuvor dennoch beauskunftet (Bundestagsdrucksache 17/14714)?

21

Über welche bzw. wie viele Anwendungen zum Versand von „Stillen SMS“ verfügen das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit, und um welche Produkte welcher Hersteller handelt es sich?

22

Welche Lizenzgebühren fallen hierfür jährlich an?

23

An welche Bundesbehörden haben das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz Anwendungen zum Versand von „Stillen SMS“ weitergegeben?

24

Wann ist die Weitergabe erfolgt, und inwiefern fallen auch hier Lizenzgebühren an?

Berlin, den 9. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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