Ausweitung von internationalen Finanzermittlungen und Abfragen von Kontodaten
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut Medienberichten plant die Bundesregierung, einen „Kampf gegen Geldwäsche“ zu verschärfen (www.all-in.de vom 27. August 2014). Demnach würde damit auf die internationale „Arbeitsgruppe Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force on Money Laundering – FATF) reagiert, die Deutschland „wegen des Ausmaßes an Geldwäsche“ mit einem „verschärften Überwachungsverfahren gedroht“ habe. Dabei sei es vor allem um „Terrorismusfinanzierung“ gegangen. Auch die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) habe laut Medienberichten deutsche Regelungen bemängelt und forderte „strafrechtliche Nachbesserungen“ (REUTERS vom 27. April 2014). Angedroht wurde ein „verschärftes Überwachungsverfahren“ der OECD, sofern nicht bis Juni 2014 „konkrete Schritte zur Verschärfung des Kampfes gegen Geldwäsche“ vorgewiesen würden.
Letztes Jahr hatte indes die „WirtschaftsWoche“ über den damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gemeldet, dass immer mehr Abfragen von Kontodaten vorgenommen würden (26. November 2013). Die Maßnahme habe „einst als Anti-Terror-Maßnahme“ gegolten, nun würden damit auch wegen „Steuerhinterziehungen und Sozialmissbrauch“ ermittelt. Bis Ende September 2013 seien bereits mehr als 102 000 Kontenabrufe erfolgt, im gesamten vergangenen Jahr seien es lediglich 72 578 gewesen. Die Bundesregierung hatte aber kurz zuvor eine entsprechende Erhöhung bestritten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14831). Laut Peter Schaar habe sich auch der „Kreis der Zugriffsberechtigten“ im Laufe der Jahre immer mehr erweitert. Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus diene „als eine Art Türöffner zu den Kontodaten“. Abfragen würden „oftmals ohne Begründung und ohne Nachricht an den Betroffenen“ durchgeführt. Die nun angekündigten Verschärfungen im „Kampf gegen Geldwäsche“ hinsichtlich einer „Terrorismusfinanzierung“ könnten also zur weiteren Zunahme entsprechender Abfragen führen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Inwiefern kann die Bundesregierung die Einschätzung des vom Europäischen Polizeiamt Europol vorgelegten „EU Terrorism Situation & Trend Report 2014“ (Te-Sat) bestätigen, wonach „Terroristen“ häufig Sozialversicherungsleistungen, Kreditkarten oder anonyme Geldkarten missbrauchen oder Wohltätigkeitsorganisationen und Vereine zur Beschaffung von Geldern für terroristische Vereinigungen benutzen, und auf welche belastbaren Angaben stützt sie die Einschätzung?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung die „EU-Präventiv-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ umgesetzt?
Welche neuen Regelungen sollen in der aktualisierten Richtlinie nach gegenwärtigem Stand getroffen werden, und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung die EU-Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten umgesetzt?
Inwieweit trifft es nach Einschätzung der Bundesregierung zu, dass Behörden des Innern und des Zolls durch die erneuerte Richtlinie noch mehr Befugnisse erhalten?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Empfehlung des EU-Berichts „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“ des Rates hinsichtlich verstärkten Finanzermittlungen, die einen „proaktiven und präventiven Zusatznutzen“ erzielen könnten und deshalb vermehrt „in allen Fällen schwerer und organisierter Kriminalität“ eingesetzt werden sollten (bitte nicht wie auf Bundestagsdrucksache 17/14831 antworten, ob die Maßnahmen als „regelmäßiger Ermittlungsbestandteil“ genutzt werden, sondern ob diese aus ihrer Sicht, wie von der Europäischen Union (EU) gefordert, vermehrt genutzt werden sollten)?
Inwiefern plant die Bundesregierung tatsächlich eine „Verschärfung der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland“?
a) Auf welche Weise soll eine „Terrorismusfinanzierung“ zukünftig besser aufgedeckt werden?
b) Welche neuen Instrumente werden geschaffen?
Welche „verschärften Überwachungsverfahren“ hatte die FATF bei einer Nichtreaktion der Bundesregierung angedroht?
Inwiefern trifft es zu, dass deutsche Bundesminister mit einem Schreiben Deutschland „die Vorstufe eines schärferen Überwachungsverfahrens“ erspart hätten?
Inwiefern trifft es zu, dass auch die OECD deutsche Regelungen bemängelt und „strafrechtliche Nachbesserungen“ gefordert hatte (REUTERS vom 27. April 2014)?
Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das gegenüber der Bundesrepublik Deutschland angedrohte „verschärfte Überwachungsverfahren“ der OECD?
Welche „konkreten Schritte zur Verschärfung des Kampfes gegen Geldwäsche“ hatte die Bundesregierung, wie von der OECD gefordert, bis Juni 2014 vorgewiesen?
Inwiefern ist die Zahl der Kontenabfragen durch Finanzämter und Sozialbehörden im Jahr 2013 tatsächlich „drastisch gestiegen“ (WirtschaftsWoche vom 26. November 2013), und welche Zahlen kann die Bundesregierung hierzu vorlegen (bitte für beide Jahreshälften 2013 sowie die erste Jahreshälfte 2014 sowie die anfragenden Behörden aufschlüsseln)?
In wie vielen der Fälle wurden die Betroffenen über die Maßnahme informiert?
Inwiefern trifft es zu, dass Zugriffsmöglichkeiten auf immer mehr Behörden ausgeweitet wurden?
Inwiefern trifft es zu, dass die Kontenabfrage ursprünglich als „Anti-Terror-Maßnahme eingeführt“ worden war, das Argument aber „als eine Art Türöffner zu den Kontodaten“ geworden ist?
Auf welche Weise bringen sich Bundesbehörden im EU-Programm „Autonomous Anonymous Analysis“ (Ma3tch) ein (www.fiu.net/fiunet-unlimited/match/match3)?
a) Welche Technologien werden beim automatisierten Datenabgleich via Ma3tch eingesetzt?
b) Welche Anwendungen welcher Hersteller (Hard- und Software) werden hierfür beim Bundeskriminalamt (BKA) genutzt?
c) Wie wird sichergestellt, dass dabei keine Personendaten übertragen werden?
Welche weiteren Datenaustauschsysteme existieren nach Kenntnis der Bundesregierung unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Zwecke des Aufspürens von „Terrorismusfinanzierung“?
a) Welche der Aktennachweissysteme sind geeignet, Risiken zu ermitteln oder Prognosen zu entwerfen?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Zulieferungen oder Abfragen der Informationssysteme zu- oder abnehmen?
c) Welche Zahlen sind ihr diesbezüglich für die Jahre 2012, 2013 und 2014 hinsichtlich des Systems für das Risikomanagement bei Zollkontrollen, des Zollinformationssystems, des Aktennachweissystems für Zollzwecke sowie entsprechende Datensammlungen bei Europol bekannt (sofern keine Zahlen für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorliegen, bitte wenigstens für deutsche Behörden benennen)?
Auf welche Weise sind Bundesbehörden sowie Einrichtungen der EU in der Plattform der zentralen Meldestellen der EU (Financial Intelligence Unit – FIU) vertreten?
a) Inwiefern arbeitet die Plattform auch mit der Europäischen Kommission zusammen, etwa in der Vorbereitung von Gesetzgebungsvorhaben oder politischen Maßnahmen?
b) Wem ist die Plattform gegenüber rechenschaftspflichtig, und wie kann diese parlamentarisch kontrolliert werden?
c) Wie oft hat sich die Plattform in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils getroffen?
d) Auf welche Weise können Informationen zwischen den FIU einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union getauscht werden?
e) Auf welche Weise sollen die FIU zukünftig mit Europol kooperieren, welche Vereinbarungen existieren hierzu bereits, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
f) Welche Regelungen treffen die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit bei der „Terrorismusfinanzierung“?
Wie viele Ermittlungshinweise haben Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der Anlaufstelle des „Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus“ (Terrorist Finance Tracking Programme – TFTP) von Europol bzw. US-Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung nach TFTP-Ersuchen erhalten?
Auf welche Weise hat die TFTP-Anlaufstelle von Europol das BKA seit ihrem Bestehen unterstützt?
a) Wie viele Ermittlungshinweise hat das BKA von der TFTP-Anlaufstelle von Europol bzw. US-Behörden nach TFTP-Ersuchen erhalten?
b) Wie viele Ermittlungshinweise hat das BKA aus TFTP-Analysen ohne vorherige TFTP-Ersuchen von Europol bzw. US-Behörden erhalten?
c) Wie viele der TFTP-Hinweise von Europol bzw. US-Behörden wurden vom BKA an andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder „Drittländer“ weitergeleitet, und um welche handelt es sich dabei?
Was ist der Bundesregierung über die Ergebnisse der dritten TFTP-Überprüfung vom April 2014 bekannt, bzw. wann sollen diese vorliegen?
An welchen Konferenzen oder Fortbildungsveranstaltungen zum TFTP haben Behörden des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Jahr 2014 teilgenommen, und welche Aspekte zur „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ wurden dort behandelt?
Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung bei Europol im Jahr 2014 Treffen oder Konferenzen zu TFTP stattgefunden, wer richtete diese aus, welche deutschen Behörden nahmen daran teil, und welche Themen wurden dort behandelt?
Inwieweit nahmen an den Veranstaltungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Vertreterinnen und Vertreter von US-Behörden teil?
a) Welche Ergebnisse zeitigte ein „EU-USA-Workshop über Terrorismusfinanzierung“ vom Mai 2014, der vom griechischen EU-Vorsitz ausgerichtet wurde und vor allem um „finanzielle Zuwendungen für terroristische Vereinigungen, die in Syrien aktiv sind“ zum Inhalt hatte (Bundestagsdrucksache 18/2429)?
b) Was kann die Bundesregierung darüber mitteilen, inwiefern der Syrienkonflikt Auswirkungen auf Zulieferungen, Abfragen oder Analysen im Rahmen des TFTP hat?
Inwieweit haben die USA ihre Zusicherung vom letzten Jahr wahrgemacht, „eingestufte Dokumente zu deklassifizieren und sukzessive weitere Informationen bereitzustellen“, damit die Bundesregierung überprüfen kann inwiefern der US-Militärgeheimdienst NSA weite Teile des internationalen Zahlungsverkehrs sowie Banken und Kreditkartentransaktionen überwacht (Bundestagsdrucksache 17/14831)?
a) Welche Ergebnisse kann sie zu der Prüfung mitteilen?
b) Über welche neueren Informationen verfügt die Bundesregierung mittlerweile über das NSA-Programm „Follow the Money“ zum Ausspähen von Finanzdaten sowie der Finanzdatenbank „Tracfin“?
c) Welche neuere Kenntnis hat die Bundesregierung über einen Bericht, wonach in ,,Tracfin“ auch Daten der in Brüssel beheimateten Firma SWIFT, über die millionenfache internationale Überweisungen vorgenommen werden, eingespeist werden (DER SPIEGEL vom 15. September 2013)?