Fortdauer der Abgeltungsteuer
der Abgeordneten Richard Pitterle, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Abgeltungsteuer wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Seitdem werden private Kapitalerträge im Regelfall mit einem pauschalen Satz in Höhe von 25 Prozent besteuert. Andere Einkunftsarten, wie z. B. Löhne und Gehälter, sind dagegen dem mit der Einkommenshöhe ansteigenden Steuersatz des Einkommensteuertarifs unterworfen. Die steuerliche Begünstigung von privaten Kapitalerträgen wurde vorrangig mit der Eindämmung der Steuerflucht begründet. Demnach sollte die Abgeltungsteuer zwar kurzfristig Mindereinnahmen, aber langfristig Mehreinnahmen bewirken. Diese Sichtweise manifestierte sich in dem vom damaligen Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, geäußerten Satz „Besser 25 Prozent auf X, statt 42 Prozent auf nix“ (vgl. z. B. Manager Magazin Online vom 25. Mai 2007: Unternehmensteuer – Bundestag beschließt Reform). Die langfristig erwarteten Mehreinnahmen sind bisher nicht eingetroffen. Stattdessen betrugen laut Kassenstatistik die tatsächlichen Mindereinnahmen in jedem Jahr ein Vielfaches der ursprünglich angenommenen. Letztere wurden im Gesetzentwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (Bundestagsdrucksache 16/4841) für Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer zusammen mit 915 Mio. Euro (volle Jahreswirkung) beziffert. Demgegenüber lag laut Steuerschätzung vom Mai 2014 das kassenmäßige Steueraufkommen aus der pauschalen Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinnen im Jahr 2013 um über 4 Mrd. Euro und damit rund 14 Prozent niedriger als das entsprechende Aufkommen im Jahr 2008.
Derweil verliert die einstige Begründung zur Einführung der Abgeltungsteuer zunehmend an Grundlage. Zur Eindämmung von Steuerflucht schließen sich weltweit immer mehr wichtige Volkswirtschaften und Finanzzentren dem automatischen Informationsaustausch an (vgl. z. B. Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Mai 2014: Die Schweiz und Singapur haben ihre Bereitschaft erklärt, künftig am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen). Damit willigen sie ein, sich voraussichtlich ab dem Jahr 2017 über Anlagen und Kapitalerträge von ausländischen Anlegern wechselseitig zu informieren. Zusammen mit dem Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs entfaltet die bevorstehende Einführung des automatischen Informationsaustausches bereits heute Wirkung. Das zeigen unter anderem die aktuellen Rekordzahlen bei der Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen in Steuersachen (vgl. z. B. dpa-Meldung vom 15. August 2014: Deutlicher Anstieg bei Selbstanzeigen von Steuerbetrügern), beim boomenden Bargeldschmuggel an den Grenzen zur Schweiz und zu Österreich (vgl. DER SPIEGEL, Nr. 19/2014 vom 5. Mai 2014: Bargeldschmuggel nimmt zu) sowie die Kündigungen von ungeklärten Konten mit Auslandsbezug durch Schweizer Banken (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. Juni 2014: Schweizer Banken setzen Steuersünder vor die Tür).
Die Bundesregierung hält dennoch an der Abgeltungsteuer fest. Sie begründet dies damit, dass die konkrete Umsetzung des automatischen Informationsaustausches noch Jahre dauern würde (vgl. z. B. dpa-Meldung vom 22. Mai 2014: Merkel hält an pauschaler Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge fest). Bis dahin bedürfe es weiterhin der Abgeltungsteuer zur Sicherung von Steuereinnahmen (vgl. die Bundestagsrede des Bundesministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, vom 8. April 2014, Plenarprotokoll 18/28).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welches Aufkommen hat sich aus der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen ab dem Jahr 2005 ergeben (bitte differenziert nach Jahren, Steuerarten, Steuergläubigern, mit der absoluten und relativen Veränderung zum Vorjahr sowie dem Anteil am gesamten Steueraufkommen angeben)?
Welche Veränderungen beim Aufkommen aus der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen hätten sich ab dem Jahr 2009 ergeben, wenn die Abgeltungsteuer nicht eingeführt worden wäre und stattdessen die Rechtslage von 2008 weiter gegolten hätte (bitte differenziert nach Jahren, Steuerarten, Steuergläubigern, mit der absoluten und relativen Veränderung zum Ist-Aufkommen angeben)?
Welche Veränderungen beim Aufkommen aus der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen hätten sich ab dem Jahr 2009 ergeben, wenn diese, inklusive Veräußerungsgewinnen gemäß § 20 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes, dem progressiven Einkommensteuertarif nach § 32a des Einkommensteuergesetzes unterworfen worden wären (bitte differenziert nach Jahren, Steuerarten, Steuergläubigern, mit der absoluten und relativen Veränderung zum Ist-Aufkommen angeben)?
In wie vielen Fällen wurde ab dem Jahr 2009 das Optionsrecht zur Regelbesteuerung gemäß § 32d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes angewandt, welches Aufkommen wurde dabei erzielt, in welcher Höhe wurden dabei Werbungskosten zum Abzug gebracht, in welcher Höhe wurden dabei Verluste verrechnet, und welches Aufkommen hätte sich ergeben, wenn das Optionsrecht nicht zur Anwendung gekommen wäre (bitte differenziert nach Jahren und Steuerarten angeben)?
Bei wie vielen Steuerpflichtigen lagen seit dem Jahr 2009 laut Fortschreibung der Einkommensteuerstatistiken aus der Zeit vor der Einführung der Abgeltungsteuer die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparer-Pauschbetrag, und bei wie vielen dieser Steuerpflichtigen könnte die Veranlagung und eine Belastung mit dem persönlichen Steuersatz nach § 32d Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes zu einer Entlastung im Vergleich zur Abgeltungsteuer führen (bitte differenziert nach Jahren angeben)?
In wie vielen Fällen ab dem Jahr 2009 führte die Günstigerprüfung gemäß § 32d Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes zu einem günstigeren Ergebnis, und in welcher betragsmäßigen Höhe ergaben sich dadurch Steuerminderungen gegenüber der Besteuerung mit der Abgeltungsteuer (bitte differenziert nach Jahren sowie mit dem Anteil an der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen angeben)?
In wie vielen Fällen ab dem Jahr 2009 führte die Inanspruchnahme des Wahlrechts zur Veranlagung gemäß § 32d Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes zu Steuerminderungen, und in welcher betragsmäßigen Höhe ergaben sich dadurch Steuerminderungen (bitte differenziert nach Jahren sowie mit dem Anteil an der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen angeben)?
In welcher betragsmäßigen Höhe wurden ab dem Jahr 2009 Kapitalertragsteuer durch ausländische Steuerschuldner überwiesen (bitte nach Jahren differenziert und unter Angabe der Fallzahlen angeben)?
In welcher betragsmäßigen Höhe wurden ab dem Jahr 2009 bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen ausländische Steuern steuermindernd berücksichtigt (bitte nach Jahren differenziert und unter Angabe der Fallzahlen angeben)?
In welcher betragsmäßigen Höhe wurden ab dem Jahr 2009 bei der Einkommensteuererklärung unversteuerte, im Ausland erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen veranlagt (bitte nach Jahren differenziert und unter Angabe der Fallzahlen angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die betragsmäßige Höhe von im Ausland erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen, die rechtswidrig nicht oder nicht in vollem Umfang offenbart wurden, ab dem Jahr 2009 und über das dadurch entgangene Steueraufkommen (bitte mit Begründung sowie differenziert nach Jahren und unter Angabe der Erkenntnisquellen angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die betragsmäßige Höhe der Rückführung oder Offenbarung von illegal ins Ausland gebrachten Kapitalvermögen seit dem Jahr 2009 (bitte mit Begründung und differenziert nach Jahren, Rückführung oder Offenbarung sowie unter Angabe der Erkenntnisquellen angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang von Steuerflucht, Steuerhinterziehung sowie Verlagerung von Vermögen ins Ausland, der durch die Abgeltungsteuer verhindert wurde (bitte mit Begründung und Erkenntnisquellen angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang von Steuerflucht, Steuerhinterziehung sowie die Verlagerung von Vermögen ins Ausland, der aktuell durch eine sofortige Abschaffung der Abgeltungsteuer bewirkt würde (bitte mit Begründung und Erkenntnisquellen angeben)?
Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antworten zu den Fragen 11 bis 14 die Beibehaltung der Abgeltungsteuer und die damit verbundene, im Vergleich zu anderen Einkunftsarten ungleiche Behandlung von Einkünften aus Kapitalvermögen?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Wahrung des Bankgeheimnisses durch die Abgeltungsteuer ein (bitte mit Begründung)?
Ab wann findet nach Einschätzung der Bundesregierung der grenzüberschreitende automatische Informationsaustausch zu Finanzkonten als verbindlicher internationaler Standard voraussichtlich, frühestens und spätestens statt (bitte mit Begründung)?
Kann nach Ansicht der Bundesregierung die anonymisierte Abführung der Abgeltungsteuer im Inland auch nach der verbindlichen Umsetzung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen beibehalten werden, und welche Konsequenzen ergeben sich dadurch auf die Wahrung des Bankgeheimnisses im Inland (bitte mit Begründung)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Abgeltungssteuer mit der Umsetzung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausches zu Finanzkonten als verbindlicher internationaler Standard ihre wesentliche Rechtfertigungsgrundlage verliert (bitte mit Begründung)?
Kann nach Ansicht der Bundesregierung die Abgeltungsteuer auch nach Umsetzung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausches zu Finanzkonten als verbindlicher internationaler Standard beibehalten werden, oder teilt sie die Ansicht, dass damit die Abgeltungsteuer hinfällig geworden ist (bitte mit Begründung)?
Wie viele Länder, und welche konkreten Volkswirtschaften müssen nach Ansicht der Bundesregierung den grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten umgesetzt haben, damit dieser die Sicherung von Steuereinnahmen im gleichen Umfang wie die Abgeltungsteuer gewährleistet, und ab welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einer derartigen Umsetzung (bitte mit Begründung)?
Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung die angekündigte und absehbare Einführung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausches zu Finanzkonten als verbindlicher internationaler Standard auf den Umfang von Steuerflucht, Steuerhinterziehung sowie Verlagerung von Vermögen ins Ausland aktuell aus (bitte mit Begründung)?
Warum ist nach Ansicht der Bundesregierung die Beibehaltung der Abgeltungsteuer weiterhin zur Sicherung von Steuereinnahmen nötig, obwohl bereits, wie unter anderen der Boom bei strafbefreiender Selbstanzeige und Bargeldschmuggel sowie die veränderte Praxis der Schweizer Banken deutlich zeigen, illegal ins Ausland gebrachtes Kapitalvermögen massiv aufgedeckt und rückgeführt wird?
Inwieweit ist es bei beschränkt Steuerpflichtigen zulässig, dass Kreditinstitute auf inländische Kapitalerträge Kapitalertragsteuer in Höhe des Sparer-Pauschbetrags an der Quelle nicht erheben (bitte mit Begründung und Darstellung der Rechtslage)?