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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verzinsung von Steueransprüchen

Gründe und Entwicklung des festen Zinssatzes von derzeit 6 Prozent, Konsequenzen und Auswirkungen der Diskrepanz zum niedrigen Marktzins, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Mehreinnahmen der Finanzverwaltung, kassenmäßiges Aufkommen, Abflüsse und Säumniszuschläge, Aufteilung und Berücksichtigung im Länderfinanzausgleich, mögliche Änderungen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/259523.09.2014

Verzinsung von Steueransprüchen

der Abgeordneten Richard Pitterle, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Leitzins der Europäischen Zentralbank ist in den letzten Jahren immer weiter gefallen. Aktuell liegt dieser gerade einmal bei 0,05 Prozent. Dieses historisch niedrige Zinsniveau hat auch Auswirkungen auf die Verzinsung von Krediten und Geldanlagen. In beiden Fällen finden sich derzeit ebenfalls niedrige Zinsniveaus. Demgegenüber sieht die Abgabenordnung für die Verzinsung von Steueransprüchen nach § 238 der Abgabenordnung (AO) einen festen Zinssatz in Höhe von 6 Prozent pro Jahr vor. Die Entwicklung auf den Geld- und Finanzmärkten hat keinen Einfluss auf dessen Höhe. Mit diesem festen Zinssatz sollen potenzielle Liquiditätsvorteile und -nachteile ausgeglichen werden. Er wirkt daher sowohl zu Lasten der Steuerpflichtigen, z. B. im Falle von steuerlichen Nachforderungen, als auch zugunsten dieser, z. B. im Falle von Steuererstattungen. Die derzeitige Diskrepanz zwischen dem festen Zinssatz und den am Markt anzutreffenden Zinssätzen birgt die Gefahr einer gezielten Nutzung durch steuerliche Gestaltungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Aus welchen Erwägungen wurde in der Vergangenheit für die Vollverzinsung von Steueransprüchen ein fester Zinssatz in Höhe von 6 Prozent pro Jahr gewählt?

2

Seit wann bestehen die Regelungen zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen, und wie oft wurde seit deren Bestehen der Zinssatz für die Vollverzinsung, der derzeit 6 Prozent beträgt, verändert (bitte mit Darstellung der Änderungen)?

3

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass angesichts der derzeitigen Niedrigzinsphase mit dem festen Zinssatz zur Verzinsung von Steueransprüchen in Höhe von 6 Prozent nicht existente Liquiditätsvorteile oder -nachteile abgeschöpft bzw. ausgeglichen werden (bitte mit Begründung)?

4

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass angesichts der derzeitigen Niedrigzinsphase der feste Zinssatz in Höhe von 6 Prozent für die Verzinsung von Steueransprüchen verfassungsrechtlich eine unverhältnismäßige Typisierung darstellt (bitte mit Begründung)?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Steuerpflichtige die derzeitige Diskrepanz zwischen dem festen Zinssatz in Höhe von 6 Prozent bei der Verzinsung von Steueransprüchen und den am Markt anzutreffenden Zinssätzen zur Zinsarbitrage gezielt nutzen (bitte mit Erkenntnisquellen sowie mit Darstellung der Art und Weise der Nutzung angeben)?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die derzeitige Diskrepanz zwischen dem festen Zinssatz in Höhe von 6 Prozent bei der Verzinsung von Steueransprüchen und den am Markt anzutreffenden Zinssätzen von der Finanzverwaltung genutzt wird, um durch Verzögerungen oder durch von Amts wegen angeordnete Aussetzungen der Vollziehung Mehreinnahmen zu erzielen (bitte mit Begründung)?

7

Plant die Bundesregierung, den festen Zinssatz für die Verzinsung von Steueransprüchen zu senken (bitte mit Begründung)?

8

Wie wird das kassenmäßige Aufkommen aus der Verzinsung von Steueransprüchen auf die einzelnen Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt (bitte differenziert nach Steuerarten darstellen)?

9

Wie wird das kassenmäßige Aufkommen aus der Verzinsung von Steueransprüchen im Länderfinanzausgleich berücksichtigt?

10

Wie stellt sich in den Jahren 2008 bis 2013 das kassenmäßige Aufkommen aus der Verzinsung von Steuerforderungen dar (bitte differenziert nach Steuerarten und Jahren angeben)?

11

Wie stellen sich in den Jahren 2008 bis 2013 die kassenmäßigen Abflüsse aus der Verzinsung von Steuererstattungen dar (bitte differenziert nach Steuerarten und Jahren angeben)?

12

In welcher Höhe wurden in den Jahren 2008 bis 2013 kassenmäßig Säumniszuschläge nach § 240 AO vereinnahmt (bitte differenziert nach Jahren angeben)?

13

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in einer kapitalmarktorientierten variablen Ausgestaltung der Verzinsung von Steueransprüchen (bitte mit Begründung)?

14

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in einem Wechsel von der derzeitigen Kombination aus Soll- und Istverzinsung zu einer konsequenten Istverzinsung bei der Verzinsung von Steueransprüchen (bitte mit Begründung)?

15

Inwieweit erachtet die Bundesregierung es als sachgerecht, dass die Verzinsung von Steueransprüchen und Steuererstattungen mit dem gleichen Zinssatz erfolgt (bitte mit Begründung)?

16

Inwieweit erachtet die Bundesregierung es als sachgerecht, dass die Zinsen aus der Verzinsung von Steuererstattungen beim Steuerpflichtigen zu versteuern sind, demgegenüber aber die Zinszahlungen aus der Verzinsung von Steuerforderungen steuerlich nicht geltend gemacht werden können (bitte mit Begründung)?

17

Inwieweit hält es die Bundesregierung für geboten, dass die Verzinsung hinterzogener Steuern mit einem Zinssatz erfolgt, der über dem Zinssatz liegt, der für die Vollverzinsung gilt (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 22. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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