Praktische Probleme der Wahrnehmung von Rechtsansprüchen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Azize Tank, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind in der Wahrnehmung ihres Rechtsanspruchs oftmals mit verschiedenen Hindernissen und Problemlagen konfrontiert. Des Weiteren wird ihnen auch vermehrt die Annahme prekärer und nicht existenzsichernder Beschäftigung nahegelegt bzw. werden sie in solche Beschäftigungsverhältnisse vermittelt. So gibt es immer wieder Hinweise von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, dass die unterschiedlichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Jobcentern nicht über den gleichen Aktenstand verfügen. Dies stellt angesichts der nahezu halbjährig wechselnden Zuständigkeiten eine erhebliche Belastung für alle Beteiligten dar.
Ferner berichten Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, dass eingereichte Unterlagen trotz angegebenem Aktenzeichen immer wieder nicht den bzw. die Zuständigen erreichen, dass die Aktenzeichen des Öfteren nicht übereinstimmen und dass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Leistungsabteilungen sowie der Vermittlungsabteilungen offenbar nicht über den gleichen Sachstand bezüglich der einzelnen Fälle der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher verfügen.
Antragstellende nichtdeutscher Muttersprache werden i. d. R. nicht über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Dolmetschern gemäß der Weisung der Bundesagentur für Arbeit „HEGA 05/11 – 08 – Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten“ informiert. Informationsblätter liegen oft nur in deutscher, türkischer, englischer und französischer Sprache vor, obwohl viele Leistungsbeziehende aus anderen Regionen der Welt kommen und diese Sprachen nicht sprechen.
Des Weiteren tritt immer wieder der Fall auf, dass Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern aufgefordert werden, sich für sog. 450-Euro-Jobs in den Nachmittags- und Abendstunden zu bewerben. Ein besonderes Problem stellt die Vermittlung in solche Jobs in bestimmten Branchen – insbesondere Friseure, (Lebensmittel-)Einzelhandel, Tankstellen, Gastronomie – dar. Hier gibt es nahezu keinerlei Möglichkeit, bei Bedarf den Vertrag auf Vollzeit aufzustocken, um so die Situation als ALG-II-Bezieher (ALG: Arbeitslosengeld) beenden zu können. Außerdem sind die Arbeitszeiten nicht mit der Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsmöglichkeiten vereinbar. Zusätzlich ist diese Vermittlung bezüglich einer dauerhaften Beschäftigung arbeitsmarktpolitisch für zahlreiche Menschen im SGB-II-Leistungsbezug kontraproduktiv. Eine Vermittlung in Ausbildungsplätze – so gewünscht – würde die Chancen einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt stärken und wäre arbeitsmarktpolitisch auch sinnvoller.
§ 11 Absatz 2 SGB II sieht vor, dass Einnahmen im Monat des Zugangs berücksichtigt werden. Das führt angesichts der Tatsache, dass Entgeltzahlungen erst am Monatsende vorgenommen werden, zu einer unbilligen Härte, wenn für den Monat bereits die potenzielle Einnahme von der Leistung abgezogen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie erfolgt die beabsichtigte Umsetzung der einheitlichen Aktenführung in den Jobcentern?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesagentur für Arbeit bzw. hat sie getroffen, alle eingereichten Unterlagen einzuscannen, um somit dem jeweilig zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern einen einheitlichen Zugriff auf den Sachstand zu ermöglichen?
Und wie wird dabei die Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet?
Wie stellt die Bundesagentur für Arbeit sicher, dass die „HEGA 05/11 – 08 – Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten“ auch tatsächlich zur Anwendung kommt?
Welche Maßnahmen sind dazu ergriffen worden?
Wie oft wurden diese Dienste – aufgeteilt nach Bundesländern – in Anspruch genommen, und wie stehen diese im Verhältnis zu der Anzahl Antragstellender nichtdeutscher Muttersprache?
In welchen Sprachen über die bereits in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten hinaus, werden die Informationsblätter den Jobcentern zur Verfügung gestellt?
Wann ist mit der Veröffentlichung von Informationsblättern in weiteren Sprachen zu rechnen?
Sind für die Erstellung und Ausgabe dieser Informationsblätter die jeweiligen Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg zuständig?
Welche Regelungen gelten für die Optionskommunen?
In welchem Umfang werden Ausfüllhilfen in den entsprechenden Sprachen mit ausgegeben?
Wie werden die Jobcenter dem Anliegen Alleinerziehender gerecht, nicht in Beschäftigungsverhältnisse zu unzumutbaren Zeiten, in denen keine Kinderbetreuung möglich ist, vermittelt zu werden, zukünftig Rechnung tragen?
Wie steht die Bundesregierung zu den den Fragestellern zugetragenen Aussagen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jobcentern, dass auch unter Sechzehnjährige ohne Probleme zu Hause alleine gelassen werden sollen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aufgrund von Untersuchungen durch die Bundesagentur für Arbeit respektive des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) oder des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vor, wie viele einschlägig ausgebildete Fachkräfte in den in der Vorbemerkung der Fragesteller beispielhaft genannten Berufen und Branchen (hier: Friseure, (Lebensmittel-)Einzelhandel, Tankstellen, Gastronomie) arbeitslos sind, und wie viele Stellen mit 450-Euro-Jobs in diesen Branchen besetzt sind?
Wie ist das Verhältnis von ausgebildeten zu nichtausgebildeten Fachkräften sowie 450-Euro-Jobbern in den genannten Bereichen?
Welche berufsbildungspolitischen Folgerungen zieht die Bundesregierung bei einem ungünstigen Verhältnis zu Lasten der einschlägig Ausgebildeten?
Welche arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, um außer bei freiwilliger Teilzeitbeschäftigung die Vollzeitbeschäftigung auch in diesen Bereichen nachhaltig zu verbessern?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, dass Leistungsberechtigte, die zum Neuerwerb einer Qualifikation einer mehrjährigen Vollzeitausbildung nachgehen und keinen Anspruch auf Mittel nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfe oder ALG I haben, nicht aus dem Leistungsbezug des SGB II herausfallen?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um den Übergang von Teilzeitbeschäftigung bei Leistungsbeziehenden gemäß SGB II in eine Vollzeitbeschäftigung zu verbessern?
Wie schätzt die Bundesregierung diese Maßnahmen ein?
Welche Mittel werden dafür eingesetzt, und wie nachhaltig sind die so geförderten Maßnahmen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Leistungsbeziehenden gemäß SGB II eine Umschulung mit dem Ziel des Erwerbs eines Berufsabschlusses nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. auch eine Teilzeitausbildung oder eine betriebliche Umschulung zu ermöglichen, weil dabei die Wahrscheinlichkeit der Einmündung in einen Arbeitsvertrag bei entsprechenden Vorkenntnissen höher ist?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Leistungsauszahlung gemäß § 11 Absatz 2 SGB II zu korrigieren und um unnötige Belastungen der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter zu vermeiden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in allen Jobcentern Bankautomaten zur Barauszahlung bzw. Vorschusszahlung zur Verfügung stehen?