Verhalten der Bundespolizei nach Neonaziangriff im Zug
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach uns vorliegenden Informationen wurden am 24. Februar 2007 fünf Jugendliche auf dem Rückweg von einer antifaschistischen Demonstration in Hildesheim im Zug von Minden nach Gütersloh von einer Gruppe von rund 18 Neonazis der „Freien Kameradschaften“ aus Hamm und Dortmund festgehalten und verprügelt. Drei Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren erlitten Verletzungen am Kopf und im Gesicht. In Bielefeld stiegen Beamte der Bundespolizei zu und forderten die Geschädigten sowie deren zur Hilfe gerufene Bekannte auf, den Zug zu verlassen (Neonazis schlagen im Zug zu, Neue Westfälische Gütersloh, Ausgabe 26. Februar 2007, http://cgr.antifa.net/?cmd=presseid=178). Die Opfer sollten zuvor noch einmal in das Abteil mit den Neonazis gehen und die Angreifer identifizieren. Die Neonazis hatten sich allerdings mit Jacken, Tüchern und Sonnenbrillen unkenntlich gemacht. Die Polizei erklärte, sie könne die Neonazis nicht zwingen, zur Identifikation die Jacken auszuziehen. Lediglich von drei Neonazis wurden die Personalien festgestellt. Die Polizei weigerte sich nach Darstellung der antifaschistischen Jugendlichen, den Zug nach aus dem Abteil geflohenen Schlägern zu durchsuchen. Während die Opfer von der Polizei in Bielefeld zum Aussteigen gezwungen und dabei von den Neonazis verhöhnt und fotografiert wurden, ermahnt die Polizei die verprügelten Jugendlichen, kein „provokantes Verhalten“ zu zeigen. Auf der Wache wurde ihnen noch unterstellt, sich absichtlich in das Abteil mit den Neonazis gesetzt zu haben (http://cgr.antifa.net/ und dem Büro Jelpke vorliegende Gedächtnisprotokolle der Betroffenen). Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier Täter/Opfer-Rollen vertauscht und verhindert wurde, dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über einen Angriff einer Gruppe von Neonazis auf Jugendliche im Zug von Minden nach Gütersloh am 24. Februar 2007 vor?
Welche Maßnahmen hat die Bundespolizei am 24. Februar 2007 im Zug von Minden nach Gütersloh getroffen, um die Identitäten rechtsextremer Schläger, die zuvor eine Gruppe Jugendlicher angegriffen hatten, festzustellen und eine Strafverfolgung zu ermöglichen?
Ist es richtig, dass die Bundespolizei in Bielefeld die Opfer des rechtsextremen Angriffs und weitere nicht rechtsextreme Jugendliche zum Verlassen des Zuges aufforderte?
a) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
b) Warum wurden nicht die Angreifer zum Verlassen des Zuges aufgefordert?
c) Welche anderen Möglichkeiten hätte es gegeben, die Sicherheit der angegriffenen Jugendlichen zu gewährleisten?
Hält die Bundesregierung das Vorgehen der Bundespolizei für angemessen?
Seit wann wusste die Bundespolizei, dass es am 24. Februar 2007 in Hildesheim einen Aufmarsch von Rechtsextremen und eine antifaschistische Gegendemonstration gab?
a) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Sicherheit von nicht rechtsextremen Fahrgästen in Zügen von und zur rechtsextremen Kundgebung angesichts der zu erwartenden Teilnehmer aus anderen Städten zu gewährleisten?
b) Befanden sich zum Zeitpunkt des Neonaziangriffs Beamte der Bundespolizei im Zug?
c) Wenn ja, warum griffen diese nicht ein?
Wie viele, und welche Art von Zwischenfällen mit Neonazis in Zügen der Deutschen Bahn zählte die Bundespolizei während der letzten fünf Jahre (bitte nach Jahren und Art der Zwischenfälle aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen kam es dabei zu gewalttätigen Übergriffen von Neonazis auf andere Fahrgäste?
b) In wie vielen Fällen kam es zu Sachbeschädigungen durch Neonazis in Zügen?
In welcher Form beinhaltet die Ausbildung von Beamten der Bundespolizei die Vermittlung von Hintergrundkenntnissen über Rechtsextremismus?
Nach welchen Kriterien greift die Bundespolizei bei Auseinandersetzungen zwischen Rechtsextremen und Nichtrechtsextremen ein?