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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stockende Verhandlungen zum EU-US-Datenschutzabkommen

Verhandlungsdauer und Fortschritte seit 2014, Anwendung des EU-US-Datenschutzabkommens auf existierende Abkommen und die Geheimdienstzusammenarbeit, Gleichstellung von EU- und US-Bürgern im Bereich des Datenschutzes (Rechtsschutz, Klagerecht), Änderung des "Privacy Act", Fortgang der Verhandlungen<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.11.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/292515.10.2014

Stockende Verhandlungen zum EU-US-Datenschutzabkommen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der US-Generalbundesanwalt Eric Holder tritt zurück (Pressemitteilung des Departments of Justice vom 25. September 2014). Ein Nachfolger wird gesucht, bis dahin bleibt Eric Holder noch im Amt. Der Rücktritt wirft die Frage nach den Fortschritten im EU-US-Datenschutzabkommen auf. Vor drei Monaten hat in Athen ein „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ stattgefunden, das den besseren Informationsaustausch unter Polizeibehörden und die Sammlung von Fluggastdaten zum Inhalt hatte (www.gr2014.eu). Außer Eric Holder war auch der US-Staatssekretär Alejandro Mayorcas angereist, der zum Heimatschutzministerium gehört. Über die Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitszusammenarbeit herrschte Einigkeit, entsprechend hatte sich auch die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström geäußert.

In Veröffentlichungen zu dem Treffen wurde aber der Datenschutz in den Vordergrund gerückt. Eric Holder hatte auf dem Treffen im Juni 2014 versprochen, EU-Staatsangehörige im Bereich des Datenschutzes mit US-Bürgerinnen und US-Bürgern gleichzustellen (Bundestagsdrucksache 18/2472). Dies war von der EU und ihren Mitgliedstaaten vielfach gefordert worden. Das geplante Abkommen soll dann als Rahmenabkommen („Umbrella Agreement“) für andere Vereinbarungen zum Datentausch gelten, darunter die Weitergabe von Fluggastdaten oder Kontodaten (www.ec.europa.eu „Factsheet EU-US Negotiations on Data Protection“, Juni 2014). Die Geheimdienstzusammenarbeit bleibt aber außen vor.

In Eric Holders Ankündigung geht es um den „Privacy Act“, der umfangreiche Garantien vorsieht, allerdings lediglich für Personen, die über eine US-Staatsangehörigkeit verfügen. Schon damals war unklar, wie dies rechtlich umgesetzt würde, denn es ist kaum wahrscheinlich, dass der US-Kongress den „Privacy Act“ entsprechend umschreiben würde. Trotzdem wurde die Initiative Eric Holders weitläufig gelobt, endlich schien sich ein Fortschritt in den jahrelangen Verhandlungen über ein EU-US-Datenschutzabkommen abzuzeichnen. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, kommentierte, im Rahmen der Verhandlungen des EU-US-Datenschutzabkommens sei eine „erstmalig gegebene Zusage“ Eric Holders erfolgt (Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums, 27. Juni 2014). Künftig würde auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer Privatsphäre in den USA eingeräumt. Dies sei „ein gutes und ermutigendes Zeichen“. Es werde eine Forderung erfüllt, „die wir lange vorgetragen haben“. Es bewege sich nun etwas, das sei „sehr erfreulich“. Ähnlich hatten sich die EU-Innenminister auf ihrem Treffen geäußert. Demnach spreche sich die US-Regierung nunmehr dafür aus, „EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in Datenschutzfragen einen Rechtsschutz zu gewähren, der dem amerikanischer Bürger vergleichbar ist“ (Bundestagsdrucksache 18/2472).

Die EU-Vizekommissionspräsidentin und Justizkommissarin Viviane Reding war vorsichtiger und kommentierte Eric Holders Ankündigung als „ersten Schritt, um das Vertrauen in unsere transatlantischen Beziehungen wiederherzustellen“. Allerdings müssten rasche Maßnahmen zur Gesetzgebung folgen (Pressemitteilung der EU-Vizekommissionspräsidentin Viviane Reding, 25. Juni 2014). Tatsächlich blieben weitere US-Initiativen seitdem aus. Eric Holders Versprechen mündeten in keinerlei offizielle Vorschläge zum Abschluss eines Datenschutzabkommens, es gibt noch immer keinen Entwurf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wann haben die Verhandlungen um das EU-US-Datenschutzabkommen nach Kenntnis der Bundesregierung begonnen, und wann war die Bundesregierung erstmals offiziell damit befasst?

2

Aus welchem Grund haben sich die Verhandlungen aus Sicht der Bundesregierung über mehrere Jahre hingezogen?

3

Für welche EU-US-Vereinbarungen könnte das EU-US-Datenschutzabkommen aus Sicht der Bundesregierung als Rahmenabkommen („Umbrella Agreement“) gelten?

4

Inwiefern müssten die existierenden Abkommen aus Sicht der Bundesregierung dann neu verhandelt werden?

5

Inwiefern wäre von einem EU-US-Datenschutzabkommen aus Sicht der Bundesregierung auch die Geheimdienstzusammenarbeit erfasst?

6

Welche Fortschritte sind aus Sicht der Bundesregierung in den Verhandlungen um das EU-US-Datenschutzabkommen seit Beginn des Jahres 2014 erzielt worden?

7

Worin genau besteht aus Sicht der Bundesregierung die „von den USA im Rahmen der Verhandlungen des EU-US-Datenschutzabkommens erstmalig gegebene Zusage, künftig auch EU-Bürgern eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer Privatsphäre in den USA einzuräumen“?

8

Welche konkreten Maßnahmen wurden eingeleitet, und wer hatte die Initiative hierzu ergriffen?

9

In welchen Treffen mit US-Behörden ist seit Beginn des Jahres 2014 über das EU-US-Datenschutzabkommen verhandelt worden?

10

Welche konkreten Zusagen hatten der US-Justizminister Eric Holder und der Berater von US-Präsident Obama, John Podesta, im Juni 2014 gemacht?

11

Inwiefern trifft es zu, dass US-Delegierte versprachen, EU-Staatsangehörige im Bereich des Datenschutzes mit US-Bürgerinnen und US-Bürgern gleichzustellen?

12

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Formulierung zu verstehen, dass die US-Regierung „sich nunmehr dafür ausspricht, EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in Datenschutzfragen einen Rechtsschutz zu gewähren, der dem amerikanischer Bürger vergleichbar ist“ (Bundestagsdrucksache 18/2472)?

13

Welche „weiteren Fortschritte“ könnten demnach, wie vom Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière als „Hoffnung“ zum Ausdruck gebracht, bei den weiteren Verhandlungen über das EU-US-Datenschutzabkommen erreicht werden?

14

Inwiefern konnte der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière in „bilateralen Gesprächen“ mit den Stellvertretern des amerikanischen Justizministers und des amerikanischen Heimatschutzministers, in denen Fragen des Datenschutzes erörtert wurden, wesentliche Änderungen in der Haltung der US-Regierung erzielen?

15

Welche konkreten Erläuterungen hatten der stellvertretende Justizminister der USA, James Cole, oder auch andere Angehörige der US-Regierung hinsichtlich der konkreten rechtlichen Umsetzung einer zuvor von US-Justizminister Eric Holder vorgestellten „Initiative der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Unionsbürgern im Bereich Datenschutz“ gemacht (Bundestagsdrucksache 18/2472)?

16

Inwiefern wurden auch Änderungen des „Privacy Act“ in Aussicht gestellt oder sogar erörtert?

17

Wann und wo sollten entsprechende Maßnahmen weiter diskutiert oder behandelt werden?

18

Welche Verabredungen wurden über einen Entwurf entsprechender Regelungen getroffen, wer sollte diesen erstellen, und bis wann sollte dieser vorliegen?

19

Mit welchen weiteren Maßnahmen zum Abschluss eines EU-US-Datenschutzabkommens ist die EU-Justizkommissarin nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit befasst?

20

Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung hinsichtlich des Abschlusses eines EU-US-Datenschutzabkommens auf das nächste „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ im November 2014 vorbereiten?

21

Inwiefern und auf welche Weise wird die Bundesregierung auf die Einhaltung der im Juni 2014 gegebenen Zusagen drängen?

Berlin, den 14. Oktober 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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