Barrierefreie Umweltinformationen
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Dietmar Bartsch, Eva Bulling-Schröter, Diana Golze, Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Kersten Naumann, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Umweltinformationsgesetz vom Dezember 2004, das die EU-Richtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003 umsetzt, regelt das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf Zugang zu Umweltinformationen.
Das Gesetz verweist jedoch nicht ausdrücklich auf das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aus dem Jahr 2002, das barrierefreien Zugang auch im kommunikativen Bereich vorschreibt. Daraus leiten manche Länder offenbar ab, dass für die Umsetzung des Umweltinformationsgesetzes keine landesrechtlichen Ansprüche auf barrierefreien Informationszugang – z. B. für blinde Menschen – bestünden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Weshalb fehlt im Umweltinformationsgesetz der Verweis auf die Pflicht zur barrierefreien Zugänglichkeit aller – z. B. im Internet – veröffentlichten Informationen?
Welche Verbindlichkeit hat das BGG für andere Bundesressorts (z. B. Umwelt)?
Welche Verbindlichkeit hat das BGG – speziell die darin festgelegte Pflicht zu umfassender Barrierefreiheit auch im kommunikativen Bereich – für Ländergesetze?
Inwieweit und bis wann wird die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Mangel des Gesetzes korrigieren bzw. wie wird die Bundesregierung auf anderem Wege die Umsetzung des BGG hinsichtlich des barrierefreien Informationszugangs gewährleisten?
Inwieweit wird die Bundesregierung kurzfristig Maßnahmen (z. B. Verordnungen) ergreifen, um bis zur Änderung des Gesetzes klarzustellen, dass barrierefreie Zugänglichkeit zu Informationen zur Selbstverständlichkeit werden muss?