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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Konsequenzen für die Bundespolizei beim Beitritt Polens und der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum (G-SIG: 16011988)

Voraussichtlicher Beitritt Polens und Tschechiens zum Schengener Abkommen und die Erfordernis zur Fortentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS), Auswirkungen auf Organisation und Personalbestand des Bundesgrenzschutzes an den Grenzen zu Polen und Tschechien, Aufrechterhaltung von Grenzkontrollen, Personalumsetzungen in andere Behörden, Neukonzipierung der Bundespolizei

Fraktion

DIE LINKE

Datum

24.04.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/498705. 04. 2007

Konsequenzen für die Bundespolizei beim Beitritt Polens und der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem kommenden Beitritt Polens und der Tschechischen Republik zum Schengener Abkommen wird auf Kontrollen des Personenverkehrs unmittelbar an den Grenzen weitgehend verzichtet. Das Bundespolizeipräsidium Ost sichert bisher die Ostgrenze auf insgesamt 837 km Länge, wobei 383 km zur Republik Polen und 454 km zur Tschechischen Republik liegen. Der zu erwartende weitgehende Wegfall der Kontrollen des Personenverkehrs könnte zu einer Verminderung des Aufgabenbereiches der Bundespolizei in dieser Region führen. Das wirft Fragen des künftigen Einsatzes des dort beschäftigten Personals auf.

Darüber hinaus wird es nach Angaben des Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft (bgv), Knut Paul, „für eine Übergangszeit das gemeinsame Informationssystem SIS-II noch nicht geben“ (vgl. Märkische Oderzeitung vom 26. Februar 2007 S. 2).

Weiter führte der bgv-Vorsitzende aus: „Eine Führungsebene der Bundespolizei – die fünf Präsidien – soll aufgelöst werden. Die bisher 19 Bundespolizeiämter … sollen durch neun bis zehn Direktionen ersetzt werden. Und auch die Zahl der Inspektionen soll verringert werden“ (ebenda).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beitritt Polens und der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum, und welche Rolle spielen die Probleme mit SIS-II dabei?

2

Bestätigt die Bundesregierung die Angaben des bgv-Vorsitzenden, dass SIS-II für eine Übergangszeit nicht zur Verfügung stehen wird, welche Ursachen hat das, und wie lange wird dieser Zustand nach Einschätzung der Bundesregierung noch bestehen bleiben?

3

Wie hat sich der Personalbestand an den Grenzdirektionen seit 1991 entwickelt, und welche zusätzlichen Aufgaben wurden von den betroffenen Grenzdirektionen nach dem Schengen-Beitritt der Nachbarländer wahrgenommen (bitte aufgeschlüsselt nach Verwaltungs- und Polizeivollzugsstellen sowie nach beamteten und angestellten Beschäftigten)?

4

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viel Personal vom Wegfall der Personenkontrollen beim Beitritt Polens und der Tschechischen Republik zum Schengener Abkommen betroffen sein wird?

5

Trifft es zu, dass die Bundesregierung von einem erhöhten Sicherheitsrisiko an den Grenzen zu Polen und der Tschechischen Republik im Vergleich beispielsweise zu Frankreich oder Österreich ausgeht, und wenn ja, womit begründet die Bundesregierung dies?

6

Unter welchen Bedingungen sind Kontrollen durch die Bundespolizei unmittelbar an der Grenze auch nach dem Schengen-Beitritt Polens und der Tschechischen Republik vorgesehen?

7

Wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch den Schengen-Beitritt Polens und der Tschechischen Republik ein verminderter Personalbedarf beim Bundespolizeipräsidium Ost ergeben, und wenn ja, welche Personalbereiche werden davon besonders betroffen sein?

8

Treffen die Angaben des bgv-Vorsitzenden zu, dass im Zuge der Reform der Bundespolizei mit den Präsidien eine Führungsebene aufgelöst, die bisher 19 Bundespolizeiämter durch neun bis zehn Direktionen ersetzt und auch die Zahl der Inspektionen verringert werden sollen?

9

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, im Zuge der sich verändernden Aufgaben des Bundespolizeipräsidiums Ost das dort beschäftigte Personal anderen staatlichen Behörden zuzuordnen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen sollen die dann nötigen Umbesetzungen sowohl beamteter als auch angestellter Beschäftigter erfolgen?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung ein umfassendes Konzept für die künftigen Aufgaben der Bundespolizei, insbesondere in der Region des Bundespolizeipräsidiums Ost, zu erstellen?

Berlin, den 5. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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