Wohnungsverkäufe aus Bundesbesitz
der Abgeordneten Caren Lay, Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf die Schriftlichen Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 18/886 und 53 bis 56 auf Bundestagsdrucksache 18/815 der Abgeordneten Caren Lay nach Verkaufszahlen und Verkaufserlösen von Wohnungen aus Bundesbesitz fiel mit Verweis auf nicht zur Verfügung stehende Zeit und datenschutzrechtliche Belange knapp und nicht zufriedenstellend aus. Sie stimmt zudem nicht mit Presseberichten (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 15. Dezember 2000, Berliner Zeitung vom 16. Juli 2004, FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 27. Juli 2007, DER SPIEGEL vom 21. Januar 2013) überein. Mit Verweis auf ein umfassendes Informationsrecht der Abgeordneten und die umfassende Auskunftspflicht der Bundesregierung bitten die Fragesteller um umfassende Antworten auf die folgenden Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche datenschutzrechtlichen Belange waren bei der Beantwortung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Schriftlichen Fragen zu berücksichtigen, und waren diese so schwerwiegend, dass sie das öffentliche Interesse an einer Beantwortung der Schriftlichen Fragen überwogen?
Auf welche Datenschutzvorschriften beruft sich hierbei die Bundesregierung?
Wenn in öffentlich zugänglichen Publikationen und in Artikeln in Zeitungen und Zeitschriften Namen von Verkäufern und Käufern erwähnt werden, sieht sich die Bundesregierung bei einer Antwort zum gleichen Sachverhalt auch dann zum Verschweigen des Namens des Verkäufers genötigt?
Welche Bundesbehörden bzw. diesen Behörden unterstellte und nachgeordnete Institutionen, Unternehmen usw. (insbesondere Bundesbahn, Bundespost, Bundesversicherungsanstalt, u. a.) verfügten oder verfügen seit dem Jahr 1994 über Wohnungen und über für zum Wohnen geeignete Liegenschaften?
Wie viele Wohnungen aus Frage 3 wurden in den Jahren 1994 bis 2013 an wen verkauft (bitte nach Jahren aufschlüsseln und die zehn größten Käufer gemessen an der Zahl der erworbenen Wohnungen auflisten)?
Wie hoch ist die Verkaufssumme der verkauften Wohnungen in den Jahren 1994 bis 2013 (bitte nach Jahren sowie nach Verkauf durch die jeweilige Bundesbehörde aufschlüsseln)?
Bestätigt die Bundesregierung die Antwort des BMF auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Schriftlichen Fragen, dass die Erhebung statistischer Daten in Bundeseinrichtungen bzw. derer Nachfolgeorganisationen uneinheitlich und lückenhaft ist?
Aus welchen Gründen kann das BMF keine Auskünfte zum Verkauf von 114 000 Eisenbahnerwohnungen an ein privates Bieterkonsortium geben?
Ist es zutreffend, dass sich die Verkäufe von Wohnungen aus dem Bundeseisenbahnvermögen im Jahr 2001 bereits im Jahr 2014 nicht mehr nachvollziehen lassen und eine Trennung der Erlöse aus verschiedenen Verkäufen in der dortigen Behörde nicht mehr möglich ist?
Welche Nachweispflicht und Datenspeicherungspflicht bestehen für die hier angefragten Vorgänge innerhalb von Bundesbehörden?
Sieht die Bundesregierung bezüglich der Nachweis- und Datenspeicherungspflicht Verbesserungsbedarf in ihren Behörden hinsichtlich einheitlicher Kriterien und Fristen für die hier angefragten Vorgänge?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, auf welche Quellen sich das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ (Ausgabe vom 21. Januar 2013, Sven Becker, „Zum Höchstgebot“) beziehen kann,
wenn ihm zufolge im Zeitraum 1999 bis 2004 nicht 116 213 (Antwort des BMF), sondern ca. 194 000 Wohnungen aus Bundesbesitz verkauft wurden,
wenn dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ zufolge von 2005 bis 2010 nicht 24 149 (Antwort des BMF), sondern ca. 93 700 Wohnungen aus Bundesbesitz verkauft wurden?
Wie viele Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind in den Jahren 2000 bis 2013 an wen und wo verkauft worden (bitte jahresweise aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Preise je Quadratmeter Wohnfläche der Wohnungsverkäufe aus Bundesbesitz in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele Wohnungen befinden sich heute noch wo im Bundesbesitz bzw. im Besitz von Bundeseinrichtungen bzw. derer Nachfolgeorganisationen (bitte nach Art der Bundeseinrichtung und der Nachfolgeorganisation aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bestand von Wohnungen, die im Besitz der Mitgliedstaaten der EU im Zeitraum von 1994 bis 2013 waren (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bestand von Wohnungen, die im Besitz von Landes- und Kommunaleinrichtungen waren?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Erwerberin des ehemals bundeseigenen Immobilienunternehmens (TLG Wohnen GmbH), die TAG Immobilien Aktiengesellschaft, die vom Bund erworbenen Wohnungen aktuell zu fast dem doppelten des Erwerbspreises weiter zu verkaufen beabsichtigt (vgl. Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der TAG Immobilien AG, Rolf Elgeti, im Handelsblatt vom 18. September 2014)?
Hat die Bundesregierung im Kaufvertrag über die TLG Wohnen GmbH der Erwerberin die Pflicht zur Bestandshaltung (Haltefrist) auferlegt?
Hat die Bundesregierung im Kaufvertrag über die TLG Wohnen GmbH mit der TAG Immobilien Aktiengesellschaft für den Fall des Weiterverkaufs eine Gewinnabführungsklausel festgeschrieben?
Wenn ja, wie ist diese ausformuliert, und welche Sanktionen sind bei Verstößen vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist in dem Kaufvertrag mit der TAG Immobilien Aktiengesellschaft über die TLG Wohnen GmbH eine Rückfallklausel bei Vertragsverletzungen vorgesehen?
Wenn ja, wie ist diese ausformuliert?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung in dem Kaufvertrag über die TLG Wohnen GmbH Sicherungsabreden über den Fortbestand der Sozialcharta für die Mieterinnen und Mieter der ehemaligen TLG-Wohnungen festgeschrieben?
Wenn ja, wie ist der Mieterschutz auch beim Weiterverkauf der Wohnungen durch die TAG Immobilien Aktiengesellschaft gewährleistet?
Welche Funktion kommt der mit dem Verkauf der TLG Wohnen GmbH auf Kosten des Bundes eingerichteten Ombudsstelle nach einem Weiterverkauf dieser Wohnungen zu?
Wie sichert die Bundesregierung nach einem Weiterverkauf der ehemaligen TLG-Wohnungen die zugesagte Weiterbeschäftigung der ehemaligen TLG-Mitarbeiter?
Wird die Bundesregierung bei weiteren Wohnungsverkäufen – etwa durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – weiter am Höchstgebotsprinzip festhalten oder, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, „[…] mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum […] eine verbilligte Abgabe von Grundstücken […]“ ermöglichen (Koalitionsvertrag, S. 80)?
Wann sollen die der genannten Passage im Koalitionsvertrag entgegenstehenden Regelungen der Bundeshaushaltsordnung und des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geändert werden?